Maik G. mit Deutschlandhut
Maik G.: Hat der Abgebildete ein berechtigtes Interesse daran, dass die Veröffentlichung unterbleibt? / Screenshot ZDF

Fall Maik G. - Im Zweifel für die Pressefreiheit

Die Diskussion um Persönlichkeitsrechte und den Pegida-Demonstranten Maik G. hält an. Das Videomaterial durfte veröffentlicht werden, schreibt die Medienrechtlerin Stephanie Vendt. Es geht vor allem darum, wie die sächsische Polizei die Presse behandelt hat

Stephanie Vendt

Autoreninfo

Die Rechtsanwältin Stephanie Vendt ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und Gründungspartnerin der Hamburger Kanzlei Nesselhauf.

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Eine Pegida-Demonstration in Sachsen. Ein Kamera-Team eines öffentlich-rechtlichen Senders. Ein Demonstrant mit Deutschlandhut. Soweit nichts Besonderes – wäre der Demonstrant am Rande der Demonstration nicht auf das Kamera-Team zugekommen, hätte er nicht immer wieder auf seine Rechte verwiesen und gesagt, dass er nicht gefilmt werden wolle, und hätte sich die Polizei nicht eingeschaltet und die Journalisten eine knappe Stunde festgehalten. Die Folge: eine bundesweite Diskussion. Ist das Filmen von Teilnehmern einer Demonstration zulässig?

Bundeskanzlerin Angela Merkel meint, das sei erlaubt. Wer auf eine Demonstration gehe, „muss damit rechnen, dass er auch durch die Medien dabei aufgenommen und beobachtet wird“, sagte sie am vergangenen Donnerstag während eines Besuchs in der georgischen Hauptstadt Tiflis. Aber ist es tatsächlich so einfach? Macht es nicht einen Unterschied, ob die Teilnahme an einer Demonstration nur den Mitdemonstranten und Passanten bekannt ist oder einem Millionenpublikum?

Die Pressefreiheit kennt keine Ausnahmen

Zur Rechtslage: Die Presse ist in der Recherche frei. Zu dieser Freiheit zählen Teile der Rechtsprechung auch die reine Anfertigung von (Film-)Aufnahmen. Die Rechte des Einzelnen dürften in der Regel (es gibt Ausnahmen!) erst ab der Veröffentlichung greifen. Grundsätzlich darf der Einzelne bestimmen, ob, wann und wo sein Foto veröffentlicht wird. Das folgt aus dem Recht am eigenen Bild, einer Ausprägung des grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts und findet sich in den soweit einschlägigen Normen des Kunsturhebergesetzes wieder.

Der Demonstrant hatte erklärt, dass er nicht gefilmt werden wolle und somit nicht eingewilligt. So weit, so klar: Veröffentlichung der Aufnahmen unzulässig. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen: Danach ist die Einwilligung dann nicht erforderlich, wenn die Aufnahmen dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind, also beispielsweise die Bundeskanzlerin bei öffentlichen Auftritten zeigen. Die Einwilligung muss auch dann nicht eingeholt werden, wenn die abgebildete Person nur als „Beiwerk“ neben einer Örtlichkeit zu sehen ist (z.B. Bauarbeiter auf einer Großbaustelle), die Veröffentlichung einem höheren Interesse der Kunst dient (praktisch so gut wie nie relevant) oder die Aufnahmen von einer öffentlichen Versammlung stammen und über jene Versammlung berichtet wird. Die Presse kann also Aufnahmen von Versammlungen und Demonstrationen veröffentlichen, ohne um die Einwilligung zu bitten.

Eine Frage der Abwägung

Würde man diese gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Einwilligungserfordernis pauschal anwenden, wären die Einwände des Teilnehmers unberechtigt: Er dürfte gezeigt werden. Aber auch hier ist es nicht so einfach. Die Rechtsprechung nimmt nämlich an, dass es bei den Abgebildeten an der Erkennbarkeit fehle, weil sie in der Masse untergingen. Mit anderen Worten: Die Annahme, eine Einwilligung sei entbehrlich, ist nur dann zutreffend, wenn der Einzelne nicht aus der Masse heraus sticht, es also ausreichend viele Personen abgebildet sind.

Davon kann hier keine Rede sein. In solchen Fällen ist eine Güterabwägung zwischen den Rechten des Einzelnen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorzunehmen. Hat der Abgebildete ein berechtigtes Interesse daran, dass die Veröffentlichung unterbleibt? Die Gerichte haben dies bei anderen Großaufnahmen von einzelnen Demonstranten häufig bejaht und sind im Wesentlichen dann – ausnahmsweise – von der Zulässigkeit der Aufnahmen ausgegangen, wenn es sich beispielsweise um die Organisatoren der Veranstaltungen handelte, oder um Personen, die sich durch ein besonders auffälliges Verhalten exponiert hatten. Teilweise wurde angenommen, dass die Veröffentlichung einer Großaufnahme zulässig sei, weil die abgebildete Person einen repräsentativen Gesamteindruck der Veranstaltung vermittle.

Ist Maik G. selbst schuld?

Beim aktuellen Fall in Dresden muss man indes sehen, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmen überhaupt noch nichts passiert war. Das ZDF hat schlicht gedreht. Welches Material später zur Ausstrahlung gelangt wäre, stand also nicht fest. Das ZDF konnte sich somit auf seine Recherchefreiheit berufen. Dieses Stadium der Pressearbeit ist umfassend geschützt. Aber der Demonstrant hat dann sein „eigenes“ öffentliches Ereignis theoretisch erst geschaffen, indem er sich an die Presse wandte, auf seine Initiative die Polizei mit den bekannten Folgen tätig wurde, und sich verschiedene Politiker zu öffentlichen Statements hinreißen ließen.

Selbst schuld, könnte man sagen. Das ist aber kein rechtliches Argument. Das eigene Verhalten darf nicht gegen den Demonstranten ins Feld geführt werden. Außerdem würden die Teilnehmer einer Demonstration in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit empfindlich beeinträchtigt, könnten sie ihre Grundrechte nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen aus Angst vor Aufnahmen und damit möglicherweise einhergehenden Repressalien.

Gleichwohl dürften in der Abwägung die gewichtigeren Argumente für die Zulässigkeit der Veröffentlichung und damit für die Pressefreiheit sprechen: Der Teilnehmer ist von sich aus auf die Presse zugegangen, tritt für die Ziele von „Pegida“ ein, ist Mitarbeiter des LKA und die Berichterstattung beschäftigt sich nicht nur mit ihm als Person, sondern (ganz wesentlich) damit, wie die Polizei mit der Presse umgeht.

Hat Maik G. recht? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fall haben wir in einem Interview für Sie zusammengestellt.

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Benjamin Mikliss | Di., 28. August 2018 - 17:54

Aus meiner Sicht subsumiert Frau Vendt hier falsch und kommt deshalb auch nicht zum richtigen Ergebnis. Der Mensch, den sie als Demonstrant bezeichnet, befand sich zum Zeitpunkt der Portraitaufnahmen auf keiner Demonstration!

Bernd Wollmann | Di., 28. August 2018 - 18:27

Die Gesichter von Mördern, Vergewaltigern u. Terroristen aus dem Asylantenmilieu sind immer verpixelt wegen „Persönlichkeitsrechten“. Nicht dass mir der LKA-Mann symphatisch wäre (man fragt sich was für Leute da arbeiten), aber welcher Straftat hat er sich schuldig gemacht außer der Selbstblamage?

Stefan Uhlig | Di., 28. August 2018 - 18:58

Der Artikel ist argumentativ schwach, die Überschrift geht an der Sache vorbei. Was soll eigentlich der letzte Absatz beweisen ? Der Fall hat mit "Pressefreiheit" so gut wie nichts zu tun. Die Presse wurde in ihrer Arbeit nicht behindert (die 45 min sind läppisch), kein Filmmaterial wurde beschlagnahmt, kein ZDF-Journalist sitzt jetzt im Knast (Augstein lässt grüßen!), wie in anderen Ländern, wo die Pressefreiheit wirklich bedroht ist. Die Kanzlerin war sehr schlecht beraten, sich in dieser Sache, in der sie befangen ist, weil gegen sie demonstriert wurde, so zu äußern, noch dazu fern im Ausland, als gäbe es dort nicht Wichtigeres zu kommentieren. Aber Frau Merkel hat in solchen diplomatischen Stilfragen schon immer ihre Probleme, man denke nur an ihre USA-Reise als damalige Oppositionsführerin, als sie dort in Sachen Irak-Krieg-Beteiligung von D dem amtierenden Kanzler in den Rücken fiel. Ein absolutes diplomatisches No-Go!

Silas Loy | Di., 28. August 2018 - 19:17

... vom ZDF nicht gesendet werden dürfen. Ich empfehle dem Herrn eine Klage. G. war zum fraglichen Zeitpunkt nicht bei einer Demonstration zugegen und auch sein etwas aggressiver Stil ist keine Dreherlaubnis. Er kann sehr wohl schon das Herstellen von Bildern seiner Person untersagen. Offensichtlich ging der Journalist des ZDF seinerseits sowohl Herrn G. wie auch dann der Polizei gegenüber einigermassen aggressiv vor. Auch deshalb ist die Klage empfehlenswert, weil hier dann angesprochen werden kann, wie sich Journalisten verhalten sollten. Die Polizei hat tadellos gearbeitet und mit Einschränkung der Pressefreiheit hat das alles nichts zu tun. Das meinen nur Leute beim ZDF und natürlich Frau Merkel.

Maik G. sehe ich persönlich als Opfer. Mit seinem unvorteilhaften Deutschlandhütchen und seiner Aufregung ist er eine Steilvorlage für Journalisten. Und er wurde dann ja auch gründlich "aufgearbeitet". Wenn ich mir da die Jungs (und Mädels) von der Antifa beim G20-Gipfel angucke: alle schön in Schwarz und soweit bedeckt, dass man noch nicht vermummt ist, aber unkenntlich, weil komplett einheitlich - juristisch hat man das sicherlich vorher abgeklopft. Der Unterschied zwischen den Rechten in Ostdeutschland und den Linken in HH: Im Osten gehen sie ehrlich und unverstellt auf ihre Demo und werfen maximal mit Flaschen (wie jetzt in Chemnitz), in HH sind sie bestens organisiert, juristisch beraten und werfen mit Steinen, Steinplatten, Molotowcocktails und zünden Autos und Polizisten an. Frage: wer ist krimineller und gefährlicher? Wen sollte die Presse stellen? Sachsenbashing ist so schön einfach und ungefährlich und macht Menschen lächerlich. Mutiger Journalismus ist das nicht.

Heinrich Jäger | Di., 28. August 2018 - 20:46

diese ganze Diskussion ist so peinlich und aufgebauscht ,dies toppt nur noch die Debatte um die Reichsbürger die uns angeblich alle bedrohen,Wahnsinn für wie blöd das Volk gehalten wird.

Da wird wiederum eine Mücke zum Elefanten gemacht, während der wirkliche Elefant zur Mücke gemacht wird. Ich zerbreche mir den Kopf, wie diese auffällige und nicht seltene Verdrehung der letzten Jahre auf vielen Ebenen zustande kommen kann.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 28. August 2018 - 21:52

Ich lese immer von einer Fernsehaufnahme während einer Demonstration. Nach dem Polizeibericht waren mehrere Menschen auf dem Weg von einer Demonstration zu einer anderen. Es können sich also auch ganz normale Menschen (z. B. Fußballfans) zwischen den Demonstranten bewegt haben.
Was sagt dann das Gesetz?

Rainer Franke | Di., 28. August 2018 - 22:05

In einem der ersten Sätze schreibt die Autorin "eine knappe Stunde festhält". An dieser Stelle war mir schon klar, wer Ihr symbolischer Mandant wäre, das ZDF. Es waren 40 min und diese entstanden vor allem durch zutun der Journalisten. Weiterhin: Der Hütchenträger war nicht auf der Demo. Sondern auf dem Weg dahin oder von ihr weg. Weiterhin hat er klar formuliert, was er nicht möchte. Es dennoch zu tun, egal warum, ist skandalös. Weiterhin frage ich die Autorin, woher um alles in der Welt sollte der Hütchenträger diese Rechtskenntnisse haben und in dieser Situation abrufen ? Die Journalisten wollten ein Story und haben sie provoziert.

Erja Nieminen | Di., 28. August 2018 - 22:17

War Maik G. zum Zeitpunkt der Filmaufnahme rechtlich ein Demonstrant oder Passant? – Laut Stellungnahme der Polizeidirektion Dresden gab es an besagtem Tag zwei zeitlich und räumlich voneinander getrennte [genehmigte?] öffentliche Versammlungen. Das o.g. diskutable Ereignis fand nicht während einer der beiden Kundgebungen statt, sondern im einstündigen Zeitraum dazwischen. Somit war es dem ZDF-Filmteam möglich, [fast] uneingeschränkt von beiden gesellschaftsrelevanten Veranstaltungen zu berichten. Der Vorwurf der Behinderung durch die Polizei ist zudem ein wenig paradox, weil die Journalisten einen Teil der zeitlichen Behinderung und somit eine Stilisierung hin zu einer „zeitgeschichtlichen Relevanz“ mit ihrer eigenen Anzeige evozierten [Larmoyanz?]. Eine mögliche Verpixelung des Protagonisten Maik G. war für die frontal21-Redaktion leider ebenso keine Option, wie eine tatsachengetreue, lückenlos chronologische Darstellung des vermeintlich rechtswidrigen Verhaltens seitens der Polizei.

Tomas Poth | Di., 28. August 2018 - 22:57

Danke für diese detaillierte Aufbröselung des Falles.
Was fehlt ist die Betrachtung ob eventuell eine bewußte Intention seitens der Berichterstatter vorlag die Veranstaltung und ihre Teilnehmer schlecht aussehen zu lassen. Und ob Maik G. von dieser Annahme ausging.
Das Problem ist doch immer wieder unlautere Berichterstattung und sich dagegen zu wehren, Stichwort mediale Inquisition.

Paul Liesner | Di., 28. August 2018 - 23:19

Mal ganz abgesehen von dieser juristischen Bewertung, die sicherlich auch anders ausgelegt werden kann, stellt sich für mich eine ganz andere Frage. Warum hat die Presse das Bild von Maik G. den Zuschauern völlig unverpixelt auf allen Kanälen präsentiert? Das gleiche gilt übrigens auch für die in Nahaufnahme gezeigten Polizisten! Greift da nicht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)? Bei jedem Täter wird peinlichst auf die Verpixelung geachtet, nur in diesem Fall nicht. Das ist doch politisch mit Unterstützung der Mainstream Medien (ARD und ZDF) so gewollt.
Im Übrigen, Frau Vendt, waren nicht nur "Pegida" Anhänger an dieser Demonstration beteiligt. Aber gelten hier nicht auch für diese Demonstranten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit?

Michaela Diederichs | Di., 28. August 2018 - 23:24

Die rechtliche Seite ist nun abgekaut und Menschen werden sich von öffentlichen Demonstrationen gegen Frau Merkel sicherlich tunlichst fernhalten. Die Pressefreiheit gilt es zu verteidigen. Was aber, wenn sie nur zur weiteren Eskalation beiträgt? Und das tut sie über die ÖR und MSM. Die Linken vermummen sich konform in Schwarz und mit Klamottenwechsel bei den richtigen Adressen. Dagegen sind die Rechten ja nur harmlose Hütchenspieler mit Sonnenbrille. HH hat im Juli 2017 eindrucksvoll gezeigt, wo die Antifa steht. Wenn selbst die Polizei kapituliert und die Presse das verharmlost, sind wir am Ende des Rechtsstaates angekommen - Anarchie mit Duldung und auf Wunsch aller Staatsorgane. Wir sehen herrlichen Zeiten entgegen. Der Mann mit Hütchen und Sonnenbrille sollte vielleicht erst einmal zur Antifa gehen. Damit er weiß, wie man es richtig macht.

Peter Seidler | Mi., 29. August 2018 - 00:12

war es nicht auch so, dass ich Maik G. noch gar nicht auf der Demonstration befand, sondern nur auf dem Weg dorthin war? Auch hier wurde das Argument schon vorgebracht, dass auch der Weg zur Demonstration schon zur Demonstration gehören solle. Ob das die Rechtssprechung auch so sieht, ist aber wie vieles hier wohl wieder eine ganz andere Frage. Tatsache ist, dass Maik G. nicht vom ZDF ins Gesicht gefilmt werden wollte. Das hätten die ÖR-Mitarbeiter auch einfach akzeptieren können, da die Veröffentlichung des Materials ja rechtlich zweifelhaft gewesen wäre. Ausserdem haben sich die ZDF-Mitarbeiter nach Polizeiangaben nicht kooperativ mit den Polizisten gezeigt und damit die Beweisaufnahme aus eigener Schuld verzögert. Bleibt noch die vermeintliche "Entschuldigung" der Polizei an das ZDF-Team, das medial verbreite wurde. Eine solche Entschuldigung hat es nie in der Form gegeben, das sagt schon einiges.

Thomas Radl | Mi., 29. August 2018 - 08:12

Die Frage wird hier sehr theoretisiert und - wie gerne geübt, wenn man den ÖR-Medien Recht geben will - abgehoben diskutiert. Man betrachte diese ganze Diskussion mal unter handfesteren Gesichtspunkten. Ist alles, was man DARF auch legitim und MUSS man etwas tun, nur weil man es darf?
Hier geht es AUCH um das, was Presse darf und Polizei nicht. Aber was ist mit der Frage, ob man diese Diskussion VORSCHIEBEN darf, um die Existenz einer Person, die sich politisch - nach Auffassung der Journalisten - missliebig benimmt und an einer "Rääääächten" Demonstration teilnimmt? Und vorgeschoben ist das. Die Medien (und die üblichen Verdächtigen unter den Politikern) haben im Nachgang die Frage aufgeworfen, ob es sein kann, dass SO JEMAND im öffentlichen Dienst und für die Polizei tätig sein darf. Abgesehen davon, warum es einen Journalisten interessiert und wie (und warum) er herausbekommt, wo und was so eine "zufällig" gefilmte Person arbeitet - DAS ist existenzgefährdend, aber ist das LEGITIM?

Karsten Paulsen | Mi., 29. August 2018 - 08:24

Wenn die Presse allerdings in existenzvernichtender Weise eingesetzt wird wird die von Ihnen oben beschriebene Pressefreiheit ein Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit.

Wolfgang Tröbner | Do., 30. August 2018 - 11:59

Antwort auf von Karsten Paulsen

Genau das will man dem Zuschauer auch vermitteln. Überlege Dir genau, ob Du Deine kritische Meinung öffentlich kundtust. Im Zweifelsfall können wir Dir schaden und zwar empfindlich. So oder so ähnlich ist auch die Stasi vorgegangen ....

Wolfgang Tröbner | Do., 30. August 2018 - 12:22

Antwort auf von Wolfgang Tröbner

ist der Mann aus dem Dienst ausgeschieden, wie heute in der "Welt" zu lesen war. Hat doch gut geklappt, dass mit der Existenzvernichtung ....

Jacqueline Gafner | Mi., 29. August 2018 - 08:32

sondern ist ein Versuch, im letzten Abschnitt der Analyse doch noch irgendwie zu rechtfertigen, dass die Veröffentlichung des Bildmaterials zulässig gewesen sei. Dass der in der Totale gezeigte Demonstrant, der nicht gefilmt werden wollte, "für die Ziele von 'Pegida' eintritt", ist juristisch irrelevant, solange diese Bewegung nicht offiziell verboten ist, was, soweit bekannt, nicht der Fall ist. Und dass der sonnenbrillenbewehrte Mann in Freizeitkleidung, der sich unmissverständlich dagegen verwahrte, gefilmt zu werden, Mitarbeiter des LKA ist, steht auch nicht auf seiner Stirne geschrieben. Sollte dieser Umstand dem Kamera-Team bekannt gewesen sein, dann stellt sich - rechtlich - die Frage, ob es Mitarbeitern des LKA generell untersagt ist, als Privatpersonen an politischen Demonstrationen teilzunehmen und das - vorausgesetzt, es ist so - rechtfertigt, sie auch gegen ihren Willen zu filmen und das Material zu veröffentlichen. Der Umgang der Polizei mit Presse ist eine andere Story.

Jürgen Waldmann | Mi., 29. August 2018 - 08:50

Die Verfassung garantiert jedem Bürger körperliche und seelische Unversehrtheit. Fühlt sich ein Mensch durch eine Nahaufnahme seelisch seiner Unversehrtheit beraubt, was durch zoomen der Kamera möglich ist und es der mögliche Kläger schlicht nicht wissen kann, bleibt ihm keine andere Wahl als sich dem Kameramann zu nähern und dies mitzuteilen. Dass der Demonstrant dann noch bei der Ausstrahlung der Aufnahmen lächerlich gemacht wurde , das erfüllt m.M. nach der Tatbestand der Körperverletzung !
Im Kindergarten wurden von meinem Enkel und der ganzen Gruppe ein Gruppenfoto gemacht , wozu die Kleinen sich umdrehen mußten , damit die Gesichter nicht erkannt werden .
Das ZDF hätte unbedingt das Gesicht des Mannes unkenntlich machen müssen ! Es nannte sogar den Namen und den Arbeitgeber , ein unmöglicher Vorgang im , vom Bürger mit Zwangsabgabe bezahlten , staatlichen Fernsehen !

Heinrich Niklaus | Mi., 29. August 2018 - 11:35

Verehrte Frau Rechtsanwältin,

die Pressefreiheit, von der Sie reden, haben große Teile Journalisten durch ihre Einseitigkeit in der Berichterstattung längst aufgegeben. Die Medien wollen in der Politik „mitregieren“ (Prof.Meyer, „Die Unbelangbaren“).

Das ZDF-Filmteam war auf der Jagd nach Filmmaterial für den „Kampf gegen rechts“ und nicht etwa von der Aufgabe beseelt, objektiv zu berichten, was ist.

Ich hatte eigentlich erwartet, dass in ÖR-Nachrichtensendungen der volle Klarname und die Adresse von "Maik G." bekanntgegeben wird.
Das Thema "Pressefreiheit" ist doch eh nur ein Vorwand, um das eigentliche Anliegen zu verschleiern. In 2 bis 3 Monaten werden wir wohl bei FRONTAL21 sehen können, dass nachgefragt wird, ob dieser böse, böse Pegida-Mann immer noch bei der Polizei arbeiten darf und die ganze Hinterhältigkeit und Verworfenheit (um nicht zu sagen: Schäbigkeit) des wahren Anliegens, das mit "Pressefreiheit" maskiert werden soll, zeigt seine hässliche Fratze! (Wer genau hingesehen hat, konnte sie sich in den Nachrichten ohnehin schon ansehen. Die Redaktionsleiterin von FRONTAL21 und der "Journalist" der von der Polizei so "geknechtet" wurde, habe sich ja ausgiebig im Scheinwerferlicht gesonnt, als sie die "Entschuldigung" bei der Polizei eingefordert und abgeholt haben. "Pressefreiheit" hat damit nur am Rande zu tun!)
Schade, was nach Kienzle und Hauser aus FRONTAL wurde!)