Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Es gibt keine ewigen Gesetze in einer Demokratie / picture alliance

Fall Sami A. - Alles Recht geht vom Volke aus

Der Fall des Islamisten Sami A. stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf eine harte Probe. Ein CDU-Politiker forderte die Richter auf, dies in ihren Urteilen stärker zu berücksichtigen. Kritiker sagen: Das schwächt den Rechtsstaat. Dabei war die Forderung urdemokratisch. Von Alexander Grau

Autoreninfo

Alexander Grau ist promovierter Philosoph und arbeitet als freier Kultur- und Wissenschaftsjournalist. Er veröffentlichte u.a. „Hypermoral. Die neue Lust an der Empörung“. Zuletzt erschien „Vom Wald. Eine Philosophie der Freiheit“ bei Claudius.

So erreichen Sie Alexander Grau:

Richter dienen dem Recht, nicht der Macht. Deshalb sind sie allein den Gesetzen und der ständigen Rechtsprechung verpflichtet. Soweit zumindest die Theorie. Doch wir leben in einer Demokratie. Das heißt: Die Gesetze werden durch die Legislative erlassen und die wird in Gestalt der Parlamente vom Souverän, dem Volk, gewählt. Gesetze oder eine Rechtsprechung, die dem Rechtsempfinden des Souveräns dauerhaft widersprechen, werden in einer Demokratie nicht lange Bestand haben – was immer Fachjuristen dazu zu sagen haben.

Rechtsstaat trifft auf Rechtsempfinden

Juristen haben mit dieser Einsicht naturgemäß ihre Schwierigkeiten. Denn letztlich geht es um eine Machtfrage. Und es ist genau diese Machtfrage, genau dieser Dissens zwischen Souverän und Judikative, die dem Streit um die Abschiebung von Sami A. seine tiefere Brisanz verleiht. Denn dass eine absolute Mehrheit der Bevölkerung die Abschiebung von Sami A. befürwortet, darf man als gegeben voraussetzen. Zugespitzt wurde diese Unstimmigkeit noch durch die Aussage des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU). Der hatte am Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post betont: „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“.

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Michaela Diederichs | Sa., 18. August 2018 - 11:24

"Diese Binse der sich aufgeklärt Wähnenden darf jedoch nicht davon ablenken, dass ein Rechtssystem, das nicht mehr die Zustimmung des Souveräns hat, jede Legitimation einbüßt." Frage: wie bekommen wir etwas weg, dass jede Legitimation eingebüßt hat inklusive der Politiker*innen?

Michaela Diederichs | Sa., 18. August 2018 - 11:32

Wie verquer die deutsche Asylpolitik ist, zeigt dann auch der Fall einer Jesidin, die aus Deutschland geflohen ist, weil sie sich hier nicht mehr sicher fühlt. Wenn der Fall so stimmt, bekomme ich langsam Beklemmungen. Deutschland hegt und pflegt offenbar hoch kriminelle Migranten und meint, sich damit an Recht und Gesetz zu halten. Es wird immer verstörender.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fuer-welche-fluechtlinge-d…

Stefan Uhlig | Sa., 18. August 2018 - 11:46

Es ist schon grotesk, wie die Linke (Politik und Publizistik) den gegenwärtigen Ausgang der NRW-Justiz in der Sache Sami A. bewertet. Dieser hochgefährliche Mann darf also nicht abgeschoben werden, weil ihm nach Ansicht der NRW-Justiz in seiner Heimat (?) Folter droht. Woher wissen das denn die deutschen Provinzrichter so genau? Woher haben sie ihre besseren Kenntnisse als unsere Sicherheitsbehörden ? Ich vermute mal, außer WDR-, SPIEGEL- und ZEIT-Lektüre nicht viel. Der Gipfel der Überheblichkeit besteht dann darin, dass die allen Ernstes glauben, "im Namen des Volkes" zu urteilen. Wenn ein Politiker (Reul) dies kritisiert, wird er niedergemacht, wie heute früh von einem NRW-Richter-Funktionär im DLF. Die deutsche Justiz ist doch sonst auch nicht so sensibel, wenn es um Justizopfer geht, man frage mal Herrn Mollath. Und der Fall der jungen Jesidin, die aus D wieder abhauen muss, weil ihr Peiniger dank unserer so tollen "Rechtsstaatlichkeit" hier unbehelligt leben darf, sagt alles.

Sepp Kneip | Sa., 18. August 2018 - 11:55

Wo findet man in Deutschland noch einen Rechtsstaat? In einem Land, in dem die Kanzlerin wider Recht, Gesetz und am Parlament vorbei regiert? Aber - daran scheint der Rechtsstaat nicht mehr festgemacht zu werden. Nein, er wird festgemacht an der Abschiebung eines Terroristen, der möglicherweise Dutzuende Morde auf dem Gewissen hat. Eine Richterin, die der SPD angehört, verurteilt eine CDU-Regierung zur Zurücknahme dieses abgeschobenen Terroristen. Welch ein Irrsinn. Und hier darf das gesunde Rechtsempfinden der schon immer hier Lebenden keine Rolle spielen?

Dagegen wird das Rechtsempfinden der noch nicht so lange hier lebenden Muslimen sehr wohl ind die Rechtsprechung einbezogen. Hier geht immer wieder gegen deutsches Recht Schariarecht in die Rechtsprechung deutscher Gerichte ein. Sonst könnte man sich viele Urteile, die vom Standpunkt eines Rechtsstaates als Fehlurteile anzusehen sind, nicht erklären. Warum muss sich ein Minister wegen seiner Kritik an dem Urteil entschuldigen?

Akira Ozawa | Sa., 18. August 2018 - 12:02

Die junge Jesidin Ashwaq T., ein sehr bedauernswertes, real anzuerkennendes Flüchtlingsopfer.

FAZ / 20180818 - Sie flieht nach DE.
""Hier bekommt sie Unterstützung, um das erlittene Leid zu verarbeiten, lernt die Sprache, arbeitet in einem Friseursalon.
Sie lebt(e) in Schwäbisch-Gmünd.
Dort wäre sie vielleicht heute noch, wäre sie nicht eines Tages auf eben jenen Mann gestoßen, der im Irak ihr Peiniger war.
Er hatte sie ausfindig gemacht, wusste alles über sie, über ihren Verbleib und den ihrer Familie und stellte ihr nach.
Sie meldete sich bei der Polizei, die ihr eine Telefonnummer gab für den Fall, dass ihr Abu Humam zu nahe komme.
Mehr könne man nicht tun.
Die deutschen Sicherheitsbehörden wissen von dieser Geschichte.
Der Generalbundesanwalt: . . . man sei den Vorwürfen nachgegangen.
Im Fall von Sami A., sagte R.Brandts, Präsidentin des OVG in Münster, gehe es auch um „effektiven Rechtsschutz“.
Und worum geht es im Fall Ashwaq T.?""

Alle Gutmenschen - Findet den Fehler!

Markus Michaelis | Sa., 18. August 2018 - 12:34

Der wichtige Punkt für mich ist, dass der Rechtsstaat und Gerichte ein Teil eines Systems von Checks & Balances sind - wichtig, aber eben nur ein Teil. Fasst man sie als höchste oder letzte Instanz auf, hebelt man das aus. Konkret hieße das für mich, dass Gerichte sehr wohl so oder so urteilen können/müssen, aber selbtsverständlich kann und soll die Reaktion des Parlaments/der Parteien/Regierung/anderer Komponenten des Checks&Balances in manchen Fällen sein, dass man feststellt, dass der Rechtsstaat/Gerichte hier so schnell und so gut wie möglich zu korrigieren sind.

Menschen mögen oft keine nie endenden, schwierigen Abwägungen und Ringen. Es gibt einen Hang dazu, sich an klare absolute Wahrheiten und Regeln zu klammern - das GG, der Rechtsstaat, die Bibel etc. Das ist alles gut, aber wenn das Ringen der verschiedenen und widersprüchlichen Prinzipien aufhört und man etwa den Rechtsstaat oder Gerichte absolut setzt, gleitet man auch in etwas Gefährliches ab.

Christa Wallau | Sa., 18. August 2018 - 12:54

Danke, lieber Herr Grau.
Diese Replik auf das wohlfeile Geheul der bekannten Wölfe der political correctness,die mit Zähnen und Klauen den Rechtsstaat glauben verteidigen zu müssen, war überfällig.

Das Bewußtsein dafür, daß a l l e Gewalten (ob
Legislative, Judikative, Exekutive) ihre
Legitimation und Ausgestaltung vom eigentlichen Souverän des Staates, dem STAATSVOLK, erhalten haben und weiterhin auf diesen Souverän hören müssen, scheint diesen insgesamt völlig verloren gegangen zu sein.

Paßt ihnen eine Partei nicht, ist es ihnen egal, daß diese von Millionen Bürgern gewählt wurde: Sie
muß verdammt und bekämpft werden.
Gefällt es ihnen nicht, wenn Millionen Bürger Kritik an einem Gerichtsurteil üben, dann müssen diese
Leute verdammt und bekämpft werden.

Ich dachte einmal, daß ich in einer freien und
d e m o k r a t i s c h e n Gesellschaft lebte.
Inzwischen schon lange nicht mehr!

Joachim Wittenbecher | Sa., 18. August 2018 - 13:35

Folgt man der bekannten Lesart "linksliberaler" Meinungsträger in Politik, Medien und Justiz, hat der Souverän - also das Volk - keinen Einfluss auf die Frage, wer hier in Deutschland Asyl bekommt. Letztlich geht diese Entscheidung auf den Asylantragsteller und die ihn unterstützenden gesellschaftlichen (demokratisch nicht legitimierten) Gruppen über. Dies lässt sich mit demokratischen Vorstellungen nicht im mindesten vereinbaren. Der vorliegende Fall ist eine nochmalige Steigerung, da es sich um einen Gefährder handelt. Zusätzlich zur generellen Entmachtung des Souveräns wird hier die Frage, ob durch die Anwesenheit dieses Asylbewerbers Leib und Leben der eigenen Staatsbürger und rechtmäßig hier lebender Ausländer gefährdet werden können, b e w u s s t als nicht relevant angesehen. Für die betr. Gerichtsentscheidung habe ich nicht das geringste Verständnis. Wir brauchen dringendst eine Staatsreform, die sich an den Grundsätzen erfahrener Demokratien (USA/GB/F/CH usw.) ausrichtet.

Robert Freitag | Sa., 18. August 2018 - 13:45

Sehr geehrter Herr Grau,
Ihre Kolumnen machen mir schon lange Freude, diese nicht, sie erscheint mir auch widersprüchlich. Zutreffend weisen Sie einleitend darauf hin, dass Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind - und zwar auch dann,wenn das Ergebnis der Rechtsanwendung der Mehrheit der Bevölkerung nicht vermittelbar ist. Die Mehrheit muss dann ggf. die Politiker zum Jagen tragen, d.h. zur Gesetzesänderung animieren, oder sich mit der unbefriedigenden Rechtslage arrangieren. Allenfalls wird man jedem Gericht dringend anraten müssen, sein Urteil nicht nur auf Rechtskonformität im Kleinen, sondern auch auf Stimmigkeit im größeren Kontext zu überprüfen, denn das Recht lässt in der Tat häufig mehrere Lösungen zu. Wenn das Gericht hierauf aber verzichtet bzw. eine entsprechende Auslegung nicht möglich ist, dann ist das Urteil zu beachten, solange es kein Unrecht ist (Rechtsbeugung). Und das ist auch gut so!

Klaus Decker | Sa., 18. August 2018 - 14:09

Ich bin ein Jurist mit zwei guten Staatsexamen - und
muss neidlos sagen, Herr Grau hat es genau auf den
Punkt gebracht. Seit wann ist Rechtsprechung der Kritik entzogen? Jedes Urteil is eine Entscheidung gegen eine andere vertretbare Lösung. "Alternativlosigkeit" ist ein Merkelscher Begriff und
hat in der Beurteilung der Justiz nichts zu suchen.
Unglücklich ist es natürlich "von gesundem Volksempfinden" zu sprechen; ein solcher Fehler sollte einem verantwortlichen Politiker nicht passieren (auch wenn er der CDU angehört!).
Urteile, die Lebenssachverhalte bei der Auslegung
von Rechtsnormen außer Acht lassen, sind schlecht,auch wenn sie der Denkweise links-liberaler Kreise entsprechen. Dass Politiker sofort
zurückrudern, wenn die geballte Medienmacht ihnen widerspricht, ist ein trauriges Zeichen für
unsere Demokratie und den öffentlichen Diskurs!

gerhard hellriegel | Sa., 18. August 2018 - 14:17

Die Frage ist erlaubt, aber auch die Frage an den Autor: was sagt denn Ihr Rechtsempfinden dazu, wenn eine Behörde jemanden trotz Abschiebestopp abschiebt? Ja, da fragen Sie doch mal das Volk.
Dann wird das Problem verschoben: es geht nicht darum, was Sami A. trieb, sondern darum, was ihm in Tunesien droht. Und das kann nicht vom gesunden Volksempfinden beantwortet werden, denn das interessiert sich dafür überhaupt nicht - resp. "das geschieht ihm gerade recht".
Schließlich: ist es gut oder schlecht, wenn die Justiz auf ihre Unabhängigkeit pocht? Wie ist das in Polen? Und wie bei uns?

wolfgang spremberg | Sa., 18. August 2018 - 15:04

Kirchen stehen aber schon irgendwie über dem Gesetz. Oder ? Und wenn Politiker in bestimmten Fällen "die ganze Härte des Gesetzes " fordern ist das auch okay ?

Berthold Neumann | Sa., 18. August 2018 - 15:07

Abgesehen von den ganzen Rechtshändeln grün-linker Provinz-Advokaten, die sich bei den Grünen nachhaltig empfehlen wollen, bleibt leider zu konstatieren: Es ist ein Sieg der Grünen und Linken aller Parteien auf ganzer Linie - nur zu vergleichen mit der ideologisierten Energiewende und natürlich dank der besten Verbündeten der Grünen im Bundeskanzleramt. Warum? Weil in aller Schärfe dem deutschen Michel endgültig demonstriert wurde, dass in der Merkel-Diktatur kein Krimineller oder Terrorverdächtiger oder sogenannter Gefährder abgeschoben wird -ganz zu schweigen von den Millionen sonstigen Asylforderern, die es sich im deutschen Sozialstaat gemütlich machen. Wer soll bei solchen "Rechtssprechungen" seinen Kindern oder Enkeln noch erklären, was Recht und Unrecht im Zusammenleben von Menschen ist! Ich frage mich ernsthaft, wie lange normale und anständige CDU-Wähler dieses schreiende Unrecht und vor allem diesen schauerlichen Weg ins Chaos noch hinnehmen wollen.

Norbert Heyer | Sa., 18. August 2018 - 15:12

Hier geht es nicht um das Recht an sich, sondern um eine Machtdemonstration von Juristen. Urteile - total an Volkes Wille vorbei - schädigen unsere Demokratie. Aber die verantwortlichen Politiker kuschen schon wieder vor den Robenträgern und lassen eine willkürliche Interpretation von Recht und Gesetz zu, die unsere Gesellschaft weiter spalten wird. Wer die Rechte von Terroristen über die Rechte zum Schutz der hier lebenden Menschen stellt, zeigt seine wahre Gesinnung.

Hans Herzberger | Sa., 18. August 2018 - 15:34

Aber bei der Urteilsverkündigung heißt es doch "im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil". Ist dieser Satz nicht mehr gültig ? Ist das Rechtsempfinden des Volkes nach einer Absegnung der Erlasse Schall und Rauch ? Auch Gesetze sind nicht in Stein gemeiselt und gehören nach der heutigen Lage überarbeitet, geändert oder neu verfasst. Seit Jahren haben wir andere kriminelle Gegebenheiten, deren zum Teil grausamen Taten vor Jahren noch unvorstellbar waren. Jedes kriminelle Element kann sich, auf Kosten des Staates, jahrelang durch alle gerichtliche Instanzen bewegen und dabei die Justiz an die Wand spielen. In aller erster Linie sollte doch die Rechtssprechung der Justiz am Rechtsempfinden des Souverän orientiert sein und nicht durch mögliche anwaltliche Winkelzüge ausgehebelt werden. Die derzeitge Rechtssprechung versteht der Souverän nicht mehr und hat auch nur eine begrenzte Achtung vor Justiz und Polizei. Es ist ein Gefühl der Ohnmacht und des Unglaubens im Volk vorhanden.

Karin Zeitz | Sa., 18. August 2018 - 16:30

lautet die Formel der Rechtsprechung, auch im Falle des Sami A.. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass Recht haben und vor deutschen Gerichten Recht zu bekommen zweierlei Dinge sind. Wenn sich Rechtsprechung so weit vom gesunden Menschenverstand entfernt hat liegt offensichtlich etwas im Argen. Sami A. wird in Tunesien- anders als vom Gericht vermutet - weder gefangen gehalten noch gefoltert. Seine Familie in Deutschland hat sich von ihm getrennt und wäre vermutlich froh, bliebe er in Tunesien. Wozu brauchen wir diesen Gefährder in Deutschland?

Beat Leutwyler | Sa., 18. August 2018 - 17:02

Der Autor schreibt, er lebe in einer Demokratie - ist er sich da wirklich sicher?

In Deutschland ist durch die Rechte die durch GG und Bundesverfassungsgerichtsgesetz besteht, die Justiz die höchste Macht des Staates. Es werden Urteile gefällt, die gesetzescharakter annehmen, ja sogar gegenüber der Politik und damit dem Souverän verordnet. Der Gesetzgeber hat nur noch die Möglichkeit es niederzuschreiben.

Das ist nicht eine Demokratie, sondern eine klassische Juristokratie.
Es ist die Umkehr des Verfahrens eines demokratischen Gesetzgebungsprozesses.

Am Beispiel des dritten Geschlechts erklärt:
Das Gesetzgebungsverfahren begann durch die Klage einer Minderheit beim BVerfG. Dieses hat der Politik gegenüber verfügt, ein solches Gesetz zu schaffen, was diese nun auch getan hat. Dieses Verfahren ist das genaue Gegenteil einer Demokratie.

Damit müssten sie Richter und nicht Politiker wählen.

Völlig unbefangen gefragt: "Sind Sie sicher dass Deutschland eine Demokratie ist."

Karin Zeitz | Sa., 18. August 2018 - 17:42

schützt Gefährder wie Sami A. vor dem deutschen Staat. Sollte sie nicht eher den deutschen Staat und die deutsche Bevölkerung vor Gefärdern schützen?

ingrid Dietz | Sa., 18. August 2018 - 18:03

der Behörden in der Deutschland nicht in der Lage, einen seit vielen Jahre ausreisepflichtigen Extremisten gerichtsfest auszuweisen ist das kein Sieg des Rechtsstaats, sondern vor allem ein Erfolg für die islamistische Szene !

Lesenswert zur Rechtsstaatlichkeit in der BRD ist auf alle Fälle das Urteil des OLG-Koblenz vom Febr. 2017:
" Die rechtsstaatliche Ordnung in der BRD .. ist außer Kraft gesetzt..." und "..... außer dem der staatlichen Universal-Willkür der Regierung Merkel " !

Alexander Steinmann | Sa., 18. August 2018 - 18:09

wird in Deutschland Recht gesprochen. Es fragt sich bei exemplarischen Fällen wie des Anis A. ebenso wie generell, warum Gerichte hier stets in dubio contra Germaniam entscheiden aber auch warum die Legislative, spätestens seit der Erkenntniss, dass 2015 sich nicht wiederholen solle, nicht geeignete Gesetzgebung auf den Weg gebracht hat.

Petra Führmann | Sa., 18. August 2018 - 18:45

für diesen Artikel! Wenn ich doch nur so punktgenau schreiben könnte... ich teile diese Ansicht zu 100%. Was die zitieren Dauernörgler anbelangt, ich frage mich nicht mehr, was sie umtreibt; man möchte meinen, wir werden von 86% Hohlen "regiert". Da, wo Gerechtigkeitsgefühl hingehört, Logik, Vernunft, ist bei denen nichts als mutwillige und mühsam gesuchte Empörung, Unterstellung um der Unterstellung wegen und um die Mehrheit zu behalten. Wie das allerdings angeht, verstehe ich bis heute nicht. Wie gesagt, die Gesetze müssen dem Leben und den Umständen angepasst werden.
Bei Gericht ginge es nicht um Recht, sondern allein darum, den Angeklagten rauszuhauen. Und dann nennt man sich Rechtsanwalt? Dass hier schon lange sehr viel schief läuft (Täterschutz, Verhältnismäßigkeit, Ungerechtigkeit) fühlt so mancher Bürger und hofft auf Änderung. Wieso ist der Wähler Bittsteller?

guido schilling | Sa., 18. August 2018 - 19:39

Wenn ein Gericht entscheidet, dass Sami A. zurückgeholt werden muss und dies auch durchgesetzt wird, verlange ich , dass alle abgelehnten Asylbewerber ( und somit gesetzwidrig hier lebende) ebenso umgehend außer Landes zu bringen sind. Recht und Gesetz ist schließlich für ALLE gleich.

Heinrich Niklaus | Sa., 18. August 2018 - 21:16

Im Fall Sami A. vollzieht sich eine Staatsheuchelei ungeahnten Ausmaßes. Plötzlich schauen die Regierungen dem Volk auf Maul und brechen in der Folge Recht. Die Justiz heult auf und sieht den Rechtsstaat zusammenbrechen und die Opposition schließt sich dieser Sichtweise an.
Währenddessen überschreiten zehntausende Wirtschaftsmigranten illegal die deutschen Grenzen. Aufgrund der widerrechtlich von der Bundesregierung ausgesetzten Einreisegesetze hindert sie unsere Bundespolizei nicht daran und kein Regierungsmitglied oder angehöriger der Justiz nimmt diesen Rechtsbruch seit Jahren überhaupt noch zur Kenntnis.
Wenn die deutschen Bürger durch deutsche Gesetze schutzlos werden, indem man Terroristen oder Kriminelle nicht unschädlich macht, dann müssen die Gesetze schleunigst geändert werden. Das ist Aufgabe der Bundesregierung! Warum werden die Gesetze nicht geändert? Das einzig skandalöse an diesem Fall, ist die Bigotterie der Bundesregierung und der Landesregierung von NRW.

Volker Leyendecker | So., 19. August 2018 - 02:28

Welches Volkes ? Von denen die schon länger hier Leben ? oder der Bevölkerung ? Wenn deutsche Richter den Kulturellen Hintergrund als Begründung für die Rechtssprechung missbrauchen dürfen sie die Urteile nicht in Namen des DEUTSCHEN Volkes aussprechen. Dann sind das Urteile in Namen des Islams oder der Scharia aber nicht auf den Grundsätzen der DEUTSCHEN Rechtsprechung. Wenn die Alt 68er Richter meinen so unser Vaterland zerstören zu können muss ihnen klar gezeigt werden Das das Deutsche Volk sich nicht den Scharia Gesetzen unter wirft. Das Grundgesetz gilt auch für die Richter. Die Polnischen Richter werden angeprangert das die Parteien zuviel Einfluss haben Doch wie sieht es eigentlich in Deutschland aus ? Die Scheinheiligkeit der deutsche Regierung ist einfach nur noch peinlich.

Wolfgang Dewor | So., 19. August 2018 - 09:55

Dass wir in einem Rechtsstaat leben muss mir doch völlig entgangen sein. Recht ist in jedem Land nichts objektiv unantastbares sondern etwas Menschengemachtes. Der normale Weg wäre:
1. Bürger wählen Abgeordnete
2. Abgeordnete vertreten den Bürgerwillen und definieren Rechtnormen
3. Justiz setzt die Rechtsnormen um

Nun ist aber dummerweise der Schritt von 1. nach 2. schon lange nicht mehr existent, denn Abgeordnete vertreten keineswegs den Bürgerwillen sonder haben sich in der einen oder anderen Weise verselbstständigt, d.h. Bürgerwille kommt in weiten Teilen der Normen nicht mehr an.
Wir haben also ein System, in dem man uns als Bürgern vermittelt, dass wir krass gesagt zu dämlich sind, um die Welt zu verstehen.
Und jetzt zu Ihrer Aussage: ja ich bin der Meinung, dass unser Rechtsempfinden wieder Eingang finden muss in das, was Sie Rechtsstaat nennen

Jürgen Keil | So., 19. August 2018 - 10:23

Gesetz ist Gesetz. Wenn das Gesetz Entscheidungsspielraum lässt, dann füllt ihn der Richter nach seinem Rechtsempfinden. Wäre ich Richter, ich würde mir da nicht hineinreden lassen.
Der eigentliche Skandal ist doch, das es Jahre gedauert hat, bis man erkannte, welche brisante Person da auf unsere Kosten lebt und so spät erst die Abschiebung erfolgen sollte. Wenn die Grünen hier die Einhaltung des Rechts einfordern, sollten sie dies auch tun, wenn einige "gutmeinende" Bürger, vielleicht sogar Parteigänger von ihnen, Abschiebepflichtige in ihren Privatwohnungen verstecken. Dies und das, Abschiebepflichtigen gewährte, Kirchenasyl sind auch Verstöße gegen das Recht. Es gibt nur ein Recht, auch für Gutmeinende!

Ullrich Petschulat | So., 19. August 2018 - 11:10

Wovon ist hier die Rede ??? Recht und Gesetz sind in diesem Land schon lange ausser Kraft gesetzt. Bei uns in Frankfurt hat die Polizei schon lange kapituliert, als Privatperson müssen sie im Stadtbereich schneller ziehen als Billy The Kid, dann haben sie eine Überlebenschance !
Unser Nachbar ist bei der Kripo FFM, das Risiko bei einer Festnahme sein Leben zu riskieren, ist den meisten Beamten zu hoch, vor allem sind schneller wieder auf freiem Fuss, als der Bericht geschrieben ist. Dank der Kuschel-Justiz !!! Alles fest in Osteuropäischer und Nordafrikanischer Hand und den Paten aus aller Herren Länder !

Thorsten Rosché | So., 19. August 2018 - 11:28

Vielleicht sollte der Rechtsstaat erst mal neu überdacht werden und die Gesetze der NEUEN Zeit angepasst und verschärft werden. Richter sind nicht "unabhängig" - sie haben sich an Gesetze zu halten, die von der Politik vorgegeben werden. Unabhängig sind sie nur im Strafmaß und auch das kann noch kassiert werden mit dem richtigen Anwalt.

Wolfgang dewor | So., 19. August 2018 - 13:19

Na Leute,
Ihr mögt wohl keine Meinungen, die on eurer abweicht

helmut armbruster | So., 19. August 2018 - 14:10

die man mit Hilfe mathematischer Formeln definieren könnte.
Recht und Rechtsempfinden waren nie absolut und immer Wandel und Anpassung unterworfen.
Immer dann, wenn das kodierte Recht mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung in Einklang war, gab es ruhige und friedliche Zeiten.
War das nicht der Fall, gab es einen Vertrauensverlust der bisweilen sogar in Umsturz und Gewalt enden konnte.
Dasselbe gilt für Richter und Rechtsprechung. Sind die Urteile für die Allgemeinheit nicht mehr verständlich und nicht mehr nachvollziehbar, tritt ebenfalls ein Vertrauensverlust ein.
So wie jetzt im Fall der Richterin, welche den kriminellen Tunesier zurückholen will, mit der Begründung in Tunesien gäbe es Folter.
Falls das stimmt, wieso läßt man dann Hundertausende von Deutschen dort Urlaub machen und kein Auswärtiges Amt warnt sie?

Hans Jürgen Wienroth | So., 19. August 2018 - 15:31

Sie haben in vielen Punkten Recht, lieber Herr Grau. Allerdings sollten in einem Rechtstaat Urteile nur durch Fakten voneinander abweichen und nicht durch die Einstellung der Richter zur Gesetzeslage. Leider wird in unserem System das Recht vom Richter auf Basis einer Gesetzesauslegung gesprochen. Damit kommt es vor, dass z. B. in Wolfsburg alle Klagen von Autobesitzern mit „Schummelsoftware“ abgewiesen, in Osnabrück jedoch alle Verfahren aufgrund der gleichen Gesetzeslage positiv beschieden werden.
Selbst das oberste Gericht unseres Landes urteilt nach meinem Eindruck bei Klagen zu Verletzungen des Grundgesetzes nach dem Motto: Wie würden die Väter des Grundgesetzes darüber heute urteilen. Ob die Richter da immer richtig liegen ist Ansichtssache. In jedem Fall sind dann die Gesetze entsprechend anzupassen. Ist das noch Gewaltenteilung oder bereits „Juristokratie“?

Dorothee Sehrt-Irrek | So., 19. August 2018 - 16:53

und da wir es im 3. Reich das erste Mal mit einer Propagandaherrschaft mithilfe von Massen-Medien zutun hatten, was nicht passte, wurde verboten oder verfolgt, wage ich die These, dass die freie Äusserung eines Rechtsempfindens in der Weimarer Republik zwar schon auch zeitgebunden gewesen wäre, aber nicht, wie uns die Propaganda der damaligen Zeit evtl. glauben machen will.
Ich vertraue der deutschen Bevölkerung.
So oder so gibt es starke Beweggründe, aber ich zweifle nicht an der Absicht, diese unter den Anstand unseres Landes zu bringen.
Ich muss zugeben, dass ich als Kind vor den Deutschen Angst hatte, dass ich nach einer Art "Nazi-Gen" schaute.
Heute versuche ich Deutschland zu schützen, in den meisten seiner Facetten.
Andere bremsen auch für Tiere.
Mir ist Deutschland wichtig, weil ich hier gut und gerne lebe.
Und es kommt gar nicht gut an bei mir, wenn man glaubt, sich dieses Landes bedienen zu können oder sich über es zu erheben.
Hochmut kommt vor dem Fall?

Christoph Kuhlmann | So., 19. August 2018 - 17:47

wurde bereits in den achtziger Jahren offenbar, als der Asylant Ajatollah Khomeni zum führenden Politiker des Iran wurde und sofort eine neue Diktatur implementierte. Ausgehend von der These, dass die Aufnahmebereitschaft der demokratischen Staaten begrenzt ist, insbesondere angesichts der Aufnahme ihrer erklärten Feinde, plädiere ich für ein qualitatives Asylrecht, das Asyl nur den Befürwortern von Demokratie und Menschenrechten gewährt. Mögen die Folterknechte und Menschenschinder das Schicksal ihrer Opfer teilen. Sie sind es nicht wert gerettet zu werden. Asylrecht im Sinne der der globalen Durchsetzung der Menschenrechte muss selektiv sein. Es darf nicht den Feinden der Freiheit einen sicheren Zufluchtsort gewähren, von dem sie die Unterwerfung und Knechtschaft der Menschen in ihrer Heimat planen, oder die Ermordung Unschuldiger in den Aufnahmeländern.

Tomas Poth | So., 19. August 2018 - 21:23

Sami A. weilt in Tunesien, inzwischen auf freiem Fuß. Was ist mit der Folter? War es nicht ein Fehlurteil des zuständigen Gerichtes seine Abschiebung zu verhindern, wegen angeblich möglicher Folter in Tunesien? Hier muss das Augenmerk gerichtet werden.

Edgar Timm | So., 19. August 2018 - 21:49

Die Gesetze werden durch die Legislative erlassen und die wird in Gestalt der Parlamente vom Souverän, dem Volk, gewählt.

Richter sind (ebenso wie die Verwaltung) allein den Gesetzen verpflichtet.

Wenn die Rechtsprechung dem Rechtsempfinden des Souveräns dauerhaft widerspricht, müssen die "Volksvertreter" die Gesetze dem Wunsch der Bürger entsprechend anpassen.

Das gilt insbesondere für die Inhaftnahme von überführten, aber noch nicht verurteilten Straftätern.

Carsten Paetsch | Mo., 20. August 2018 - 09:06

Der Artikel leitet eindrucksvoll her, dass Urteile eben immer Auslegungen von Gesetzen sind und keine Naturereignisse! Danke dafür.
Die Unabhängigkeit von Gerichten ist auch nur dann ein hohes Gut, wenn sie tatsächlich „im Namen des Volkes“ Recht sprechen. Wenn es „gültiges Recht“ ist, für solche Gefährder Hunderttausende von Euros wissentlich zu verschwenden, dann hat die Politik dafür zu sorgen, dass diese Gesetze geändert werden.
Die Polit-Phantasten, wie wir sie gerade aushalten müssen, ebnen nicht nur Islamisten den Weg, sondern auch einer Justiz, die lieber ihre Hybris pflegt, statt an das Volk zu denken, für das sie antritt.
Offenbar haben die verantwortlichen Richter nicht realisiert, dass sie ausschließlich dem Volk verpflichtet sind und nicht einer hyper-humanistischen Ideologie, um gleichzeitig auf ihre Kompetenz zu verweisen.
Dass Merkel und die linken Medien entsprechend reflektieren, ist obligatorisch.
Die Tunesier lachen sich tot über uns.

Günter Johannsen | Mo., 20. August 2018 - 11:20

"Alles Recht geht vom Volke aus - Das schwächt den Rechtsstaat" ----- der Umgang mit dem engen "Freund und Helfer" von Massenmörder Bin Laden, Sami A., stellt tatsächlich den Rechtsstaat infrage und das Rechtsempfinden der Menschen in Deutschland auf eine harte Probe. Man bekommt noch einmal mehr das Empfinden, dass das Wahlvolk von den Mainstream-Politikern nur als willenloses Stimmvieh betrachtet und benutzt wird. Das wird sich für die etablierten Parteien zu bevorstehenden Wahl nicht auszahlen, denn unsere erwachsene (!) Bevölkerung will nicht schon wieder von einem linken "Betreuten Denken" entmündigt und bevormundet werden!

Wolfgang Tröbner | Mo., 20. August 2018 - 11:57

Es ist schon erstaunlich, dass die herrschende Politik ausgerechnet den mehr als problematischen Fall Sami A. bemüht, um zu zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Warum hat niemand gefordert, das Funktionieren des Rechtsstaates zu zeigen, als 2016 Verfassungsklagen gegen Merkels Flüchtlingspolitik eingereicht wurden? Warum nun ausgerechnet dieser Fall Sami R.? Herr A., der hier angeblich Schutz sucht, will doch eigentlich genau diesen Staat abschaffen, der ihm ohne Gegenleistung ein recht angenehmes Leben ermöglicht. Und letzten Endes will A. damit doch auch das hier geltende Recht abschaffen. Ausgerechnet dieser Fall Sami A., wo der Souverän, der das Leben von Herrn A. finanzieren muss, keinerlei Meinung oder Rechtsempfinden haben soll, wie mit Herrn A. weiter umzugehen ist. Wenn denn das Rechtsempfinden des Souveräns keine Rolle spielt, wieso kann dann die Justiz "im Namen des Volkes" urteilen?

Christoph Rist | Mo., 20. August 2018 - 13:28

ausschließlich dem Recht selbst, nicht der Macht und nicht der Regierung. Das Grundprinzip für alle Staatsgewalt und damit auch für die Rechtsprechung entstammt Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG, der da kurz aber unmissverständlich wie wirkmächtig lautet; "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Ein Satz der heutzutage vielen Politikern, Juristen und manchen Mitbürgern als eine Art Behinderung der Durchsetzung des "Einzig Guten und Richtigen" im Wege steht. Ausdrücklich "Im Namen des Volkes" urteilen zu müssen gilt vielen Robenträgern als wahlweise lästige, peinliche oder gar protofaschistische Floskel, da faktisch schließlich nicht das Volk urteilt, sondern man selbst in unerschütterlicher Weisheit. Die Volksmeinung, das Rechtsempfinden des Volkes soll gar keine Rolle mehr spielen! Richter als unfehlbares Handwerk - wie einst der Scharfrichter. Der Parlamentarische Rat war so klug, für Art. 20 GG eine Ewigkeitsgarantie in Art. 79 Abs. 3 GG zu implementieren. Brauchen wir also eine Justizreform???

Willy Ehrlich | Mo., 20. August 2018 - 14:41

Dann muss also die Legislative in NRW sofort tätig werden und ein Gesetz vorbereiten und verabschieden, das diesen Sachverhalt "heilt" bzw. für die Zukunft ausschließt.

Aber: Das Geschrei über den angeblichen Folterverdacht möchte ich eigentlich gar nicht hören.

Was passiert denn mit dem Asylbewerber, der seinen Antrag darauf begründet (stand in der BILD) 40 Menschen umgebracht zu haben. Bei unserem Menschenverständnis bekommt derjenige sicherlich mildernde Umstände und einen Platz in der Behindertenwerkstatt. Oder?

Gottfried Meier | Mo., 20. August 2018 - 15:40

Und da wundern die sich, dass es sowas wie PEGIDA gibt. So eine Rechssprechung ist der Dünger für derartige außerparlamentarische Entwicklungen.