Porträt Ulf Buermeyer in schwarzem Pullover und mit Brille mit schwarzem Rand
Mittels der strategischen Klageführung will Ulf Buermeyer „das Grundgesetz durch unruhige Zeiten retten“ / Julia Zimmermann

Grundgesetz - Der Verfassungsschützer

In seiner Freizeit organisiert der Berliner Richter Ulf Buermeyer Verfassungsklagen. Mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte will er in unruhigen Zeiten das Grundgesetz retten

Autoreninfo

Yves Bellinghausen ist freier Journalist, lebt und arbeitet in Berlin und schreibt für den Cicero.

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Ulf Buermeyer ist eigentlich ein typischer Jurist, er spricht nüchtern und argumentiert präzise, neigt nicht zu Superlativen. Er ist Richter am Landgericht Berlin und derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ans Landesverfassungsgericht abgeordnet. Nur wenn es um das Grundgesetz geht, dann gerät der 41-Jährige mit der auffälligen schwarzen Brille vor dem runden Gesicht ins Schwärmen. Wir Deutschen hätten einen herausragenden Rechtsstaat, in dem – bei aller Kritik – vieles sehr, sehr gut laufe.

Doch Ulf Buermeyer macht sich Sorgen um den Rechtsstaat. Die Bevölkerung sei verunsichert, wegen der Medien, wegen Hartz IV, aber auch aufgrund anderer rasanter Entwicklungen, die populistische Bewegungen beförderten. Die Politik reagiere darauf zunehmend mit Sicherheitsversprechen, die zulasten der Freiheit gingen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Buermeyer und seine Mitstreiter die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegründet. Das Grundgesetz sei eine großartige Errungenschaft, die es zu schützen gelte.

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Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 16. August 2018 - 11:59

aber ob das den Parteienentscheidungsrahmen/Gesetzgebungsrahmen trifft?
Eher doch Einzelne in ihrer relativen Machtlosigkeit gegenüber dem Staat.
Ich dachte eher an begrenzte Einsprüche des Souveräns gegen den Staat in Form von Bürgerbegehren und erneute Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht, bzw. überhaupt.
Aber nur auf die Schnelle.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 16. August 2018 - 14:45

Ist mit dieser NGO die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative nicht aufgehoben? Die Judikative nimmt sich für mich hier das Recht heraus, die Gewaltenteilung endgültig aufzuheben und das Grundgesetz im Sinne der unsere Politik beherrschenden NGO's zu verändern.
Ist das Herrn Buermeyer's Auffassung von Demokratie? Ich habe eine andere.

gerhard hellriegel | Do., 16. August 2018 - 16:07

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

Nicht Herr Buermeyer spricht Recht, sondern ein Gericht. Wieso eine Klage vor einem Gericht Rechtsstaat oder Demokratie gefährden können, müssten Sie mir erläutern.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 16. August 2018 - 19:36

Nicht Herr Buermeyer selbst spricht Recht, da liegen Sie richtig. Er will mit seinen unkonventionellen Wegen die Rechtsprechung im Sinne von der von ihm unterstützten NGO’s erreichen. Das ist nur möglich, weil unsere Gerichte nicht nach dem Gesetzestext urteilen sondern – und so sagte es Herr Voßkuhle im Cicero Kamingespräch – diese auslegen (nach dem Zeitgeist, wenn ich es richtig erinnere). Gleichzeitig setzt die Rechtsprechung des BVG Vorgaben für die Gesetzgebung (Legislative!). Dabei sind Richter grundsätzlich nicht für die Folgen Ihrer Entscheidungen verantwortlich. Sind sie damit auch frei von Fehlentscheidungen oder Irrtümern? Schließlich sprechen sie die Urteile „im Namen des Volkes“, das durch die Wahlen die Legislative beauftragt.
Für mich ist der Einfluss der (undurchsichtigen?) NGO’s auf Politik und Rechtsprechung ohnehin viel zu groß und durch nichts legitimiert.

Thorsten Rosché | Fr., 17. August 2018 - 08:33

Das Gegenteil ist der Fall, ich habe dort auch schon gespendet - sinnvollerweise ! Vielleicht mal die Seiten anschau'n dann ist man schlauer.

Holger Stockinger | Fr., 17. August 2018 - 11:20

Ins Grundgesetz? - In die Verfassung??

Böse Zungen behaupten, nach "Schland", wo immer das auch wäre.

Ein holländischer oder belgischer Maler malte im ausgehenden Mittelalter mal ein Bild, das glatt Schlaraffenland als Titel tragen könnte.

"gebratene tauben fliegen ins schlafende maul" ...

Karl Kuhn | Fr., 17. August 2018 - 13:31

"Den Aufwand betreiben sie nicht wegen der ZDF-Reporterin, sondern weil sie glauben, dass das Berliner Arbeitsgericht in seiner Entscheidung die Verfassung missachtet hat, genauer gesagt: Artikel drei, Absatz zwei: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“"

Ach ja? Was soll hier durchgesetzt werden? Wieviel ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer außertariflich bezahlt, ist dessen eigene Entscheidung. Grundrechte gelten gegenüber dem Staat, nicht gegenüber jedem. Diese ganzen im Gewand der Grundrechtsdurchsetzung daherkommenden Antidiskriminierungskampagnen haben damit nicht primär das Ziel, Grundrechte (iSv Abwehrrechten gegenüber dem Staat) durchzusetzen. Vielmehr versuchen Sie bürgerliche Grundrechte zu BESCHNEIDEN, wo diese im Widerspruch zu ideologischen Wunschvorstellungen stehen.

Rainer Möller | Fr., 17. August 2018 - 20:37

Buermeisters künstlich organisierte Klagen nehmen dem BVerfG ja die Zeit, um tatsächliche echte Bedürfnisse echter Kläger zu behandeln.
Der Richter soll hier nicht mehr Dienstleister sein, sondern statt dessen Staatslenker (anstelle der vom Volk gewählten Abgeordneten).
Und wo war Buermeister, als es um Maas' Netzwerkdurchsetzungsgesetz ging? Wie kann ein Journalist diesem Schwindelunternehmen im Namen angeblicher "Freiheitsrechte" auf den Leim gehen?