Die NRA verteidigt die historisch gewachsene Waffenliebe / picture alliance

US-Waffengesetze - Eine US-Liebesaffäre

Auch nach dem Schulmassaker in Florida zeigt sich, wie sehr die Liebe zu Handfeuerwaffen Teil der US-Identität ist. Stolz verteidigt die National Rifle Association (NRA) das Recht des Einzelnen. Der Durchschnitts-Amerikaner wird es trotz Schüler-Protesten nicht so schnell aufgeben

Opitz

Autoreninfo

Jahrgang 1964, Dr. phil. der Amerikanischen Kulturgeschichte, ist freiberuflicher PR-Experte und Fundraiser. An der Fresenius-Hochschule München hielt er im WS 2016/17 einen Lehrauftrag zum Thema „Journalismus und PR“ ab.

So erreichen Sie Götz Dietrich Opitz:

Samuel Zeif, dessen bester Freund sich unter den 17 Todesopfern des Massakers vom 14. Februar 2018 an der Marjory Stoneman Douglas High School in Parkland, Florida, befindet, bricht in Tränen aus, als er US-Präsident Donald Trump darum bittet, dass „so etwas nie mehr wieder geschehen darf“. Trump reagiert auf sein Weinen mit dem aus europäischer Sicht zynischen Vorschlag, geschulte Lehrer zu bewaffnen, denn das „verdeckte Tragen von Waffen“ hätte den Amok laufenden Schüler vielleicht stoppen können.

Dieser in konservativen Kreisen beliebte Vorschlag hätte von der mächtigen US-Waffenlobby National Rifle Association (NRA) selber kommen können. Die NRA steckte fast 55 Millionen US-Dollar in den Präsidentschaftswahlkampf von 2016. Trump allein, unter dessen Parteigängern sich viele Waffennarren befinden, erhielt etwa 31 Millionen. Für NRA-Präsident Wayne LaPierre ist zwar die Wahl von Trump „wichtig“, um die Mission seiner Organisation voranzubringen. Doch werde der Wahlentscheid allein nicht imstande sein, die aktuelle „Welle dieser neuen Sozialisten europäischen Stils, die uns bedrohen, abzuwenden“.

Deshalb sei, so Wayne, sein bereits 1871 gegründeter Verband weiterhin entscheidend. Die fünf Millionen Mitglieder zählende NRA hat das Selbstverständnis einer „Bürgerrechts-Organisation“, welche die „Patrioten der Geschichte“ und das „Second Amendment“, den zweiten Zusatz zur US-Verfassung, „stolz verteidigt“. Selbst dem verzweifelten Schüler Zeif geht es nach eigenen Angaben nicht darum, diesen 2. Zusatzartikel, aus dem das Recht auf Waffen abgeleitet wird, abzuschaffen.

Ein Vermächtnis der Geschichte

Der 2. Zusatzartikel, der 1791 als Teil des Menschenrechtskatalogs „Bill of Rights“ verabschiedet wurde, verbietet es der US-Bundesregierung, das Recht auf Besitz und Tragen von Waffen einzuschränken. Sein Originaltext, der seit seinem Beschluss durch den US-Kongress unverändert blieb, lautet: „Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“

Viele Historiker und Soziologen, unter ihnen auch namhafte US-Wissenschaftler wie Daniel Boorstein oder Richard Slotkin, sind der Ansicht, die „Liebesaffäre“ der US-Amerikaner mit Handfeuerwaffen sei ein Vermächtnis des gewaltvollen Lebens in den damaligen Grenzgebieten zur Wildnis („frontier heritage“). Der Zusatzartikel verbürge also ein Individualrecht, das die Verfassung jedem einzelnen Bürger wie den Siedlern von damals übertrage, um sich gegen etwaige Unterdrücker zur Wehr setzen zu können.

Doch hält diese Behauptung einer historischen Bestandsaufnahme stand? Ist das Recht auf Waffenbesitz tatsächlich ein Individualrecht, das diese „Liebesaffäre“ begründet? Ein Individualrecht, das seit der Gründung der Republik die Ausbildung einer unverwechselbaren „Waffenkultur“ begünstigt hat, die fester Bestandteil der US-Identität geworden ist?

Individueller Waffenbesitz als Ausnahme

In zwei – politisch und wissenschaftlich heftig umstrittenen – Veröffentlichungen von 1996 und 2000 (Arming America) glaubt allerdings der US-Historiker Michael Bellesiles, nachweisen zu können, dass individueller Waffenbesitz im 18. und frühen 19. Jahrhundert die Ausnahme war. Erst mit der einsetzenden Industrialisierung wurden Handfeuerwaffen – mit Unterstützung der US-Regierung – eine käuflich zu erwerbende Handelsware.

Vor allem der Bürgerkrieg in den USA (1861-65), so Bellesiles, lehrte seinen Bürgern den Umgang mit Handfeuerwaffen. Der Sezessionskrieg in den USA gilt als der erste moderne Krieg, der dabei half, den Besitz an Handfeuerwaffen zu verbreiten. Nachdem bis in die 1840er Jahre nur etwa 11 Prozent der US-Amerikaner – meist der Jagd frönende Angehörige der Mittelschicht – im Besitz solcher Waffen gewesen sein sollen, entwickelte sich die 1836 gegründete Firma Samuel Colt bis 1865 zum größten Waffenlieferanten der nordstaatlichen Armee.

Es ist zwar richtig, dass heute der Durchschnittsamerikaner Freiheit gerne mit dem individuellen Recht verbindet, Waffen zu tragen. Doch spricht der zweite Verfassungszusatz schon in seiner Überschrift von einer „well regulated militia“. Die Einführung dieser Bürgermiliz begründete damals die Verabschiedung des Artikels.

Der zeitgeschichtliche Kontext war die in der Verfassungsdebatte geäußerte Befürchtung der sogenannten „Anti-Föderalisten“, die US-Bundesregierung könnte die Macht der Einzelstaaten zu sehr einschränken. Als verfassungspolitische Antwort auf diesen Vorbehalt formulierte James Madison das Second Amendment als Abwehrrecht („states' rights“). Der Verfassungszusatz sollte garantieren, dass die Bürgermilizen unter der Kontrolle der einzelnen Bundesstaaten stehen sollten.

Allerdings ging es damals kaum um ein Individualrecht, Waffen zu tragen, sondern um das kollektive Recht der einzelstaatlichen Selbstverteidigung.

Nach dem Bürgerkrieg wurde uminterpretiert

Der Bürgerkrieg war die erste Gelegenheit, eine „wohlgeordnete Miliz“ gegen den Süden aufzubauen. Feuerwaffen sicherten zwar den Bestand der Union, das Ende des Bürgerkriegs führte aber diese Waffen erstmals in die privaten Haushalte ein. 70 Jahre sollte es dauern, bis mit entsprechender – von der US-Regierung flankierter – Propaganda der Waffenindustrie das Kollektivrecht des zweiten Verfassungszusatzes im Sinne eines Individualrechts auf privaten Waffenbesitz allmählich uminterpretiert wurde.

Nicht zufällig gründeten zu dieser Zeit zwei Veteranen der Unionsarmee, Colonel William C. Church and General George Wingate, die laut NRA „über die mangelhafte Treffsicherheit ihrer Truppen“ bestürzt waren, 1871 die NRA. Der Bürgerkriegs-General Ambrose Burnside, zuvor Gouverneur von Rhode Island und US-Senator, wurde der erste NRA-Präsident.

Zu jener Zeit, als der Bürgerkrieg die Sklaverei offiziell beendet hatte, stieg die Mordrate sprunghaft an. Dabei töteten in der neuerlichen Kriminalitätswelle im Vergleich zu früheren Dekaden mit etwa 45 Prozent zum überwiegenden Teil moderne Handfeuerwaffen. Verschiedene Bedrohungsszenarien nährten in der US-Geschichte die Entwicklung einer „Waffenkultur“, vor allem aber die Assoziation des Verbrechens mit angeblich rebellierenden – nunmehr befreiten – Schwarzen und später auch mit Einwanderern.

Um, wie es die Waffenlobby formulierte, „wiederholten Angriffe auf die Rechte des Second Amendment“ abzuwehren, richtete die NRA 1934 die „Abteilung für Legislative Angelegenheiten“ ein. Und 1975 gründete sie angesichts „entscheidenden Bedarfs an politischer Verteidigung“ das „Institut für Legislative Aktionen“ (ILA). Der gesetzgeberische Einfluss der NRA auf den US-Kongress wuchs damit stetig an.

Der 11. September als Katalysator für Waffenkäufe

Von den insgesamt 24.526 registrierten Morden 1993 waren beispielsweise mit 69,9 Prozent Handfeuerwaffen das bevorzugte Tötungsmittel. Nach Schätzungen des FBI gab es Mitte der 1990er Jahre genug Waffen dieser Art für ganze 102,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. FBI-Statistiken zeigen überdies, dass die Verkaufszahlen von Handfeuerwaffen und Munition seit den Anschlägen vom 11. September 2001 stark anstiegen. Dabei schafften sich angesichts des Terrors viele US-Amerikaner zum ersten Mal eine Waffe an.

Im September, Oktober und November 2001 betrug der Anstieg zwischen 9 und 22 Prozent Höhepunkt bildete der Oktober, als 1.029.691 Handfeuerwaffen verkauft wurden. Von den 13 tödlichsten Massakern in der US-Geschichte fanden neun nach der Schießerei 1999 an der Columbine High School statt, also zwei Jahre vor 9/11. Die Florida-Schießerei in diesem Jahr ist das bisher schlimmste Massaker an einer US-Highschool, in dem eine derartige Waffe zum Einsatz kam.

Ein Protest-Marsch macht noch keinen Wandel

Auch wenn sich Trump mit seiner Rede vor US-Gouverneuren, in der er nun verschärfte Hintergrund-Checks von Waffenkäufern ankündigt hat, mit der NRA, vor der er „keine Angst“ habe, anzulegen scheint. Auch wenn namhafte Unternehmen ihre Kooperation mit der NRA aufkündigen, waffenbesitzende Männer ihre Handfeuerwaffen vor einem Millionenpublikum in den sozialen Netzwerken zersägen und sich Umfragen zufolge die öffentliche Meinung zu ändern scheint. So ist doch grundsätzlich dem Historiker Jürgen Martschukat, Professor für Nordamerikanische Geschichte in Erfurt, beizupflichten, demzufolge ein Marsch noch keinen Wandel mache. Für den 24. März planen US-Schüler einen nationalen „Marsch für unsere Leben“, eine Großdemonstration in der US-Hauptstadt Washington.

Angesichts der massiven Jugendproteste sagte Martschukat im Deutschlandfunk Kultur: „Wir wissen, wie wichtig Märsche in der US-Geschichte werden können, aus der Bürgerrechtsbewegung, aber da braucht es mehr.“ Gegen die Waffenlobby sei ein langer Atem nötig, um in den USA eine „Veränderung der Kultur“ zu bewirken. Die „Liebesaffäre“ um Waffenbesitz als Individualrecht werden die US-Amerikaner nicht so schnell aufgeben. Ein Verbot für Privatpersonen, Waffen zu besitzen und zu tragen, wäre zwar durchaus verfassungskonform – politisch aber derzeit nur schwer durchsetzbar.

 

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bernhard K. Kopp | Mo., 5. März 2018 - 10:43

Nicht grundsätzlich beim 2. Amendment. Condolezza Rice (63) hat daran erinnert, dass in ihrer Kindheit in Birmingham, Alabama, sowohl ihr Vater, als auch alle Nachbarn, gegen marodierende Ku-Klux-Clan-Banden bewaffnet waren, weil auf die lokale Polizei natürlich kein Verlass war. Personenbezogene Einschränkungen (background checks) sind möglich, und ausbaubar, aber kein Patentrezept. Der Staat hat keine Patentrezepte, die er dann auch noch zufriedenstellend anwenden könnte. Der amerikanische Staat noch viel weniger als der deutsche. Es geht dann um waffenbezogene Einschränkungen, auf solche die schon existieren, und darauf, was künftig auf den Markt darf, und auf welchen Kanälen, insbesondere natürlich Militärwaffen, und solche technischen Bauteile, die auch Jagdwaffen zu halbautomatischen Waffen machen können. Waffenbezogen erscheinen die grössten Einschränkungen möglich, weil die Bevölkerungsmehrheit dafür ist. Bleibt das Problem der parlamentarischen Kompromissfindung.

Birgit Fischer | Mo., 5. März 2018 - 10:59

Warum sollte der Amerikaner ein Recht aufgeben, das ihn ebenbürtig macht mit dem Staat? Einen Holocaust würde es in den USA nie geben, weil ein krimineller Staat wie der NS-Staat keine Menschen einfach so in ihren Häusern abholen könnte. Jeder Staatsdiener, der solche Politik umsetzen müsste, würde permanent sein Leben aufs Spiel setzen.
Und wer holt sich im Dienst schon gerne eine Bleivergiftung?

Birgit Fischer | Mo., 5. März 2018 - 11:03

Wer hat Probleme mit bewaffneten Bürgern?
Doch nur ein Obrigkeitsstaat, der die Kontrolle seiner Vasallen anstrebt. Die BRD ist kein freies Land. Die BRD ist ein Obrigkeitsstaat, der glücklich ist, dass die 65 Millionen Piefkes (schon länger hier Lebende) sich nicht wehren. Der Rest sind noch nicht so lange hier Lebende (Migranten).

Stefan Saar | Di., 6. März 2018 - 01:13

Antwort auf von Birgit Fischer

Ein Staat, der aus guten Gründen den Waffenbesitz seiner Bürger reglementiert, ist ein „Obrigkeitsstaat“?! Sind in diesem Forum mittlerweile Thesen aus dem Reichsbürger-Mileu salonfähig?

Frank Domnick | Mi., 7. März 2018 - 21:47

Antwort auf von Stefan Saar

Danke für den Hinweis auf die Reichsbürger. Die sonstigen Kommentare zu diesem Artikel scheinen Ihnen Recht zu geben.

Götz Opitz | Fr., 27. April 2018 - 13:34

Antwort auf von Birgit Fischer

Danke für Ihren interessanten Kommentar. Allerdings muss ich Ihren Vorschlag oder Ihre Idee, zur Vorbeugung eines Zivilisationsbruchs wie den Holocaust die Zivilbevölkerung zu bewaffnen, als sehr abenteuerlich bezeichnen. Ein solches Vorhaben wäre m.E. selbst bereits ein Zivilisationsbruch. Die weite Verbreitung von Handfeuerwaffen in den USA erklärt sich auch nicht im Geringsten aus dieser Motivation heraus. Und ein „Staatsdiener“ eines „kriminellen Staats“ wie den „NS-Staat“ würde wohl kaum riskieren müssen, sich bei dem Versuch, beispielsweise einen bewaffneten „Reichsbürger“ zuhause abzuholen, eine „Bleivergiftung“ zu holen, wären beide doch eher Gleichgesinnte. Vor Gefahren wie einem „Holocaust“ wirken m.E. Präventivmaßnahmen wie Aufklärung und gewaltfreie Erziehung besser – und auch ethisch wertvoller – als privater Waffenbesitz! Und dass dieser in den USA in Zusammenhang mit einem 17 Tote fordernden Amoklauf steht und daher ein „Problem“ ist, sollte doch auf der Hand liegen...

Klaus Müller | Mo., 5. März 2018 - 13:04

Es ist schon eigenartig, dass Bürger, die Waffen privat besitzen, grundsätzlich als Narren bezeichnet werden, der größte Waffenbesitzer, der Staat, hingegen nicht.

Wieso nennt der Autor 24.526 registrierte Morde für 1993, davon 69% mit Schusswaffen? Erklärung: Nach der Statistik des US-Justizministeriums gab es 1993 insgesamt 18.253 Mord-/Totschlagsfälle mit Schusswaffen: https://www.bjs.gov/content/pub/pdf/fv9311.pdf
Nicht erwähnt wird, dass das Jahr 1993 einen Höhepunkt in der Kriminalitätsstatistik darstellt. Es wurde wohl bewusst dieses Jahr gewählt, um eine hohe Mordzahl zu bekommen. Seit 1993 hat die Zahl der Morde mit Feuerwaffen massiv abgenommen, auf 11.101 im Jahr 2011 bei gleichzeitig stark steigender Bevölkerung. Siehe auch hier die Tabelle des FBI: https://ucr.fbi.gov/crime-in-the-u.s/2016/crime-in-the-u.s.-2016/tables…

Diese Unsachlichkeiten sind typisch für Waffengegner!

Herzlichen Dank für Ihren interessanten Kommentar. Dass ich ein „Waffengegner“ bin, gebe ich gerne zu. Doch dass ich „unsachlich“ wäre, muss ich entschieden von mir weisen! Den Begriff „Waffennarr“ wollte ich nicht als negativ verstanden wissen; im Sinne einer Person, die mit großer Leidenschaft einem Hobby nachgeht; insofern kann auch ein Briefmarken-Sammler ein „Narr“ sein. Nur ist dieses Hobby weit ungefährlicher! Wenn private Waffen in den Besitz Amok laufender Menschen geraten, ist die negative Bedeutung des Begriffs „Narr“ m.E. aber durchaus angebracht: siehe auch Winnenden. Danke auch für die weiteren Statistiken. Doch dass die „Zahl der Morde mit Feuerwaffen massiv abgenommen“ hat, hat offensichtlich auch nicht verhindern können, dass in Parkland weitere 17 Menschen getötet wurden. Zuletzt: Ich bin für das Gewaltmonopol des Staates, alles andere wäre Chaos, gleichzeitig bin ich gegen Waffenexporte, zumal in Krisengebiete. Doch das war nicht mein Thema…

Jürgen Waldmann | Mo., 5. März 2018 - 13:43

In Deutschland gibt es keine Beschränkung der Geschwindigkeit auf der Autobahn , die USA haben keine Beschränkung beim Waffenbesitz ! Jeder hat seine Narren und eine Regierung die das als Freiheit sieht und unterstützt !

Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Den Vergleich Verkehrstote (auf Autobahnen) und Mordrate (mit Handfeuerwaffen) ist interessant und mir bekannt, seitdem ein afroamerikanischer Gastprofessor während meines Studiums in München in den 1980er Jahren diesen Vergleich zog. Dass beispielsweise ein illegales Autorennen in Berlin einen unbeteiligten Menschen getötet hat, ist bekannt. Und dass Autoabgase die Gesundheit der Bevölkerung schwer gefährden, auch. Wenn man diesen Vergleich weiterspinnt, wäre das Pendant zur NRA die Autoindustrie und die einflussreiche Auto-Lobby, deren Betrügereien und Tricksereien ebenfalls bekannt sind. Doch habe ich Respekt vor den Menschen, die aus beruflichen Gründen mit dem Auto pendeln müssen. Spätestens hier hinkt der Vergleich erheblich. Übrigens fahre ich jeden Tag Fahrrad, betreibe Carsharing (StattAuto) und spreche mich für ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 km/h aus.

Jürgen Althoff | Mo., 5. März 2018 - 14:48

Ist der Anteil privat bewaffneter Bürger in den USA höher als in allen anderen Ländern? Meines Wissens: Nein.
Wie groß ist der Anteil der durch Privatwaffen verursachten Todesfälle/ Verletzungen in den USA und anderswo?
Wie hoch ist der Anteil der unter Zuhilfenahme privat erworbener Waffen begangenen Verbrechen an allen Verbrechen mit Waffeneinsatz?
Diese Fragen sind im Zusammenhang mit der Waffendiskussion bestimmt schon häufig gestellt und auch beantwortet worden. Warum hört man davon so wenig? Könnte es sein, dass die harten statistischen Fakten nicht zum Hype passen?

Die wichtigsten Zahlen für den Legalwaffenbesitz (LWB) sind nicht in der deutschen Statistik, obwohl sie dem BKA bekannt sind.
Insoweit interessiert vor allem eine Zahl: Wie viele StGB-relevante Straftaten werden pro Jahr in D durch Sportschützen, Jäger und Waffensammler begangen, insbesondere wie viele Tötungsdelikte.
Zu den Legalwaffen werden in der derzeitigen Statistik auch die Waffen von Bundeswehr und Polizei gerechnet (!).
Diese Zahl, würde sie bekanntgegeben, wäre natürlich ein massives Argument dafür, dass der Waffenbesitz durch Sportschützen, Jäger und Sammler völlig unbedenklich ist. Es ist politisch nicht gewollt, dass sich die Statistik hierzu äußert. Darum bleiben die Zahlen unter Verschluss. Die Piratenpartei hatte sich die Zahlen für 2011 vor Gericht erstritten. Im Jahr 2011 wurden fünf (!) StGB-Straftaten mit Legalwaffen (auch Polizei und BW!) begangen: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/cd/Bundeslagebild_Waffenkrim… (Seite 11, hochrechnen!)

Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Interessante Fragen, die Sie da aufwerfen. Ich kann nur dazu anregen, dass Sie eben diesen Artikel schreiben, um einen angeblichen „Hype“ zu relativieren.

Alfons Kuchlbacher | Di., 6. März 2018 - 07:07

Das US-Waffenrecht ist in manchen Bundesstaaten sogar strenger als hierzulande und die wesentlichen Detailbestimmungen sind Sache der Bundesstaaten, wiewohl es auch 2 Bundesgesetze zum Waffenbesitz gibt. Auch in Florida muss ein Waffenkäufer einen "Backgroundcheck" durchlaufen. Wäre N.Cruz z. B. vorbestraft gewesen, hätte er legal keine Waffe bekommen. Nun wurde bekannt, das N. Cruz ein Schüler ist, der besonders auffällig und auch gewalttätig war, so gab es zahlreiche Hinweise von Mitschülern an die Direktion der Schule (Cruz formulierte sehr konkrete Tötungsabsichten und wechselte innert 3 Jahren 6 mal die Schule), an den lokalen Scheriff und an das FBI. Da es aber v. a. seit der Obama-Administration in Bundesschulen das Bestreben gibt, solchen Problemschülern durch eine Vorstrafe nicht "ihre Karriere zu verbauen", werden immer seltener Anzeigen und behördliche Strafverfolgungen durchgeführt.

Birgit Fischer | Di., 6. März 2018 - 08:51

Die BRD ist bei diesem Thema derart verklemmt, dass eine Erörterung beinahe sinnlos ist. Jeder anständige Bürger hat ein natürliches Recht auf eine Waffe. Kriminelle haben dieses Recht verwirkt. Jeder Staat mag beurteilen, was es zur Verwirkung braucht. Aber es ist ungerecht, Waffenbesitzer auszugrenzen. Die Waffe hat eine ungeheuerliche Wirkung. Die Waffe macht gleich. Die zierlichste Frau wird durch die Waffe wehrhaft und steht mit dem stärksten Kerl auf einer Stufe. Das gefällt mir strukturell, denn damit werden natürliche Unterschiede egalisiert. Als wehrhafte Frau werde ich die Waffe gegen jeden Angreifer einsetzen. Diese Möglichkeit zu haben, ist mir lebenswichtig.

René Finger | Di., 6. März 2018 - 10:21

Der Autor hat sich mit dem Begriff Waffennarren selbst disqualifiziert. Der weitere Verlauf des Artikels bestätigt die undifferenzierte und parteiliche Sichtweise, die eines seriösen Journalisten unwürdig ist. Die meisten Kommentare hier bestätigen mir aber zum Glück das der Wahnsinn der Antiwaffenhysterie nur eine kleine Gruppe der Gesellschaft befallen hat.

Götz Opitz | Fr., 27. April 2018 - 13:41

Antwort auf von René Finger

Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Zum Begriff „Waffennarr“, siehe oben. Ich bin als Waffengegner selbstverständlich parteilich, aber nicht „undifferenziert“ oder gar „unseriös“. Und wenn sie von einer „kleinen Gruppe“ sprechen, die dem „Wahnsinn der Antiwaffenhysterie“ verfallen sei, verkennen sie die Realitäten – zum Glück! Im Zusammenhang mit 17 Toten und vielen anderen Todesopfern, auch hierzulande, verharmlosend von „Hysterie“ zu sprechen, ist m.E. skandalös und „selbst-disqualifizierend“.

Marc Walther | Di., 6. März 2018 - 16:03

Für mich zählt die Fähigkeit zur Selbstverteidigung, also auch der Besitz von Schusswaffen, zu den Menschen- und Freiheitsrechten. Traurig, dass dies in Deutschland dann gleich als rechts oder gar rechtsradikal diffamiert wird. Sich auf den Staat und die Polizei verlassen zu müssen bedeutet für mich Unfreiheit und Abhängigkeit, die nur im bestmöglichen Fall nicht missbraucht wird.

Der Vorschlag, qualifizierte Lehrer zu bewaffenen entspricht übrigens durchaus den Erkenntnissen, die die deutsche Polizei aus den hiesigen Vorfällen zog: heute treten die ersten eintreffenden Beamten dem Täter sofort entgegen und warten nicht mehr auf die Spezialkräfte! Da die Polizei konzeptbedingt auch in anderen Fällen stets zu spät kommen muss, sollte man hier einmal vorurteilsfrei das Konzept ziviler "First Responder" diskutieren. Natürlich entsprechend ausgewählt, ausgebildet und begleitet. Auf eine ausreichende Anzahl von Polizisten zu hoffen, ist doch längst völlig illusorisch.