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(picture alliance) Kirche, Kirchensteuer, Glaube, Religion

Kirchenstaat - Religion hat in der Politik nichts verloren

Anlässlich des Tebartz-van-Elst-Skandals verlangen Politiker eine Radikalreform des Kirchen-Finanzsystems. Auch unser Autor Timo Stein fordert das seit Langem (aus dem Archiv)

Der Glaube steht hoch im Kurs. Besonders zur Weihnachtszeit. Jener Zeit, in der wir von Besinnen sprechen und gleichwohl besinnungslos konsumieren, in vorweihnachtszeitlicher Hektik die Einkaufsstraßen dieser Republik rauf und runter jagen und vergessen, worum es eigentlich geht. Doch worum geht es – eigentlich?  Zur Ruhe kommen, gemütlich werden und religiöse Historie rekapitulieren?

Schließen die Geschäfte, haben die Kirchen Hochkonjunktur. Sie sind es auch, die dieses besinnungsepische Paralleluniversum stoisch aufrechterhalten. Am 24. Dezember füllen sich die Gotteshäuser, als gelte es, all das, was 364 Tage zuvor an weltlicher Sünde begangen wurde, am 365. Tag noch schnell in die Kirche zu tragen, um Abbitte zu leisten.

Dabei ist das Geschäftsmodell der Kirche wirklich genial. Der Handel mit Buße, Gewissen und Übersinnlichem unterliegt nicht den üblichen Marktgesetzten. Diese immateriellen Werte sind dem Menschen ein ständiges Bedürfnis und unterliegen keinen irdischen Konjunkturschwankungen. Kirchen bieten die perfekte Projektion, liefern absolute, beständige Wahrheiten in einer Welt, die immer unübersichtlicher zu werden droht.

Wenn Jürgen Habermas in „Erkenntnis und Interesse“ schreibt: „Dieselben Konstellationen, die den Einzelnen in die Neurose treiben, bewegen die Gesellschaft zur Errichtung von Institutionen“, dann trifft das sicherlich auch und im Besonderen auf die Institutionen des Glaubens zu – die Kirchen.

Während der Katholik die Sünde mit in seine Kirche trägt, sein schlechtes Gewissen im Beichtstuhl zurück- und die Institution schließlich erleichtert verlässt, geht der Protestant in der Regel gut gelaunt in die Predigt, um sie dann voller Schuld und Scham wieder zu verlassen. In beiden Fällen aber sorgen Absolutheitsanspruch und Welterklärungsmodell, die der jeweils konsumierten Glaubensrichtung zu Grunde liegen, für Klarheit, Kompass und fühlige Katharsis.

Glaubt man der Statistik, dann ist Deutschland noch immer florierendes Abendland. Knapp 50 Millionen Menschen hierzulande sind zumindest formell Mitglied in einer Glaubensinstitution. Der Religionswissenschaftliche Medien- und Informationsdienst, kurz  Remnid, zählt  knapp 25 Millionen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, gefolgt von knappen 24 Millionen Anhängern der evangelischen Landeskirchen. Auf den weiteren Plätzen folgen  4.000.000 Muslime und immerhin 102.797 gläubige Juden.  

Solide Zahlen, keine Frage, die letztlich aber die Wirklichkeit nur bedingt einfangen. Denn  der Großteil der Kirchenmitglieder ist längst kirchenfern, bzw. „religiös indifferent“, wie es die Sozialforschung nennt. Die Forschungsgruppe Weltanschauung zählt 37,6 Prozent konfessionsfreie Deutsche, gegenüber 29 Prozent Katholiken und 29 Prozent Protestanten. Tendenz steigend: Die Kirchenaustritte nehmen zu. Wäre Konfessionslosigkeit eine Konfession, müsste man sie als  größte des Landes akzeptieren.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung muss die Frage erlaubt sein: Warum wird die größte Gruppe, also die der Konfessionslosen eigentlich nicht staatlich unterstützt? Denn dass der Staat Gelder dafür ausgibt, um Bürger von staatlichen Einrichtungen fern zu halten, erleben wir doch spätestens seit Einführung des Betreuungsgeldes.

Die Kirchen hingegen, obwohl ihre Bedeutung schwindet, genießen seit Jahr und Tag schier unantastbare Privilegien. Und das, obwohl die Zahl der Gläubigen zurückgeht und obwohl das Grundgesetz die klare Trennung von Kirche und Staat vorsieht.

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Während in Deutschland überall gekürzt, gespart, verknappt wird, in Zeiten von Hartz-Reformen und Steuererhöhungsdiskussionen, bleibt ein Kostenfaktor immer verschont: Die Kirche. Selbst wenn die Kirchen alle paar Jahre, in Folge von Zölibat oder Pädophilie-Diskussionen, in den Fokus der kritischen Öffentlichkeit geraten, werden  die enormen Privilegien, die die Kirchen bis heute uneingeschränkt genießet, selten bis nie in Frage gestellt. Dabei würde ein Blick in das Grundgesetz genügen, um zu der Erkenntnis zu gelangen: Deutschland ist kein Kirchenstaat, eine Staatskirche ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. ­­

Verfassungsnorm und Realität trennen aber auch hier mitunter Welten. Denn faktisch gibt es zwei Staatskirchen: Das zeigt sich nicht zuletzt in der Sonderrolle beim Arbeitsrecht, steuerlichen Begünstigungen oder der Besetzung von staatlichen Beiräten.

Doch was kostet uns die Kirche? Kirchenkritiker Carsten Frerk spricht von 19,3 Milliarden Euro, die sich aus direkten (kirchliche Einrichtungen, Amts- und Würdenträger, Institutionen, Erziehungs- oder Ausbildungsmaßnahmen) und indirekten (Verzicht des Staates auf bestimmte Einnahmen aufgrund von kirchlichen Sonderrechten) Subventionen zusammensetzen. Die Kirchensteuer nicht eingerechnet. Die macht noch mal fast 10 Milliarden aus. Auch die Unterstützung sozialer Einrichtungen der katholischen Caritas und der evangelischen Diakonie ist in dem Betrag nicht enthalten. Allein diese Zuschüsse summieren sich jährlich auf weitere 45 Milliarden Euro.

Seite 2: Deutschland ist kein Kirchenstaat

Nun tut sie damit ja auch Gutes, könnte man sagen. Wenn man sich aber die sozialen Einrichtungen genauer anschaut, zeigt sich, dass die Kindergärten und sonstigen Institutionen, die sich also in der Trägerschaft der Kirchen befinden, mitunter zu 90 Prozent durch den Staat finanziert werden. Obwohl also, wo Kirche drauf steht, größtenteils Staat drin ist, gilt in diesen Einrichtungen kirchliches Selbstbestimmungsrecht, während das gesetzliche Arbeitsrecht in den kirchlichen Einrichtungen außer Kraft gesetzt ist: Betriebsrat, tariflich geregelte Bezahlung und Streikrecht – Fehlanzeige.

Wer sich in den kirchlichen Einrichtungen nicht an kirchliche Moral hält, wer sich scheiden lässt und erneut heiratet, aus der Kirche austritt oder Abtreibung befürwortet, riskiert die Kündigung. Eine Studie zum kirchlichen Arbeitsrecht zeigt, dass religiös motivierte Diskriminierungen in Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft weit verbreitet sind und Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten prägen.

Obwohl rund 40 Prozent der deutschen Bevölkerung keiner der beiden christlichen Kirchen angehören und obwohl gerade einmal knappe fünf Prozent der Bevölkerung tatsächlich an einem christlichen Gottesdienst teilnehmen, werden die Subventionen aus den Steuermitteln aller finanziert. Man muss schon lange suchen, bis sich eine ähnlich privilegierte Minderheit findet, die derartige Rechte und Einfluss besitzt.

Bei der Finanzierung der Kirchen durch den Staat berufen sich die Kirchen auf Verträge, die mehr als 200 Jahre alt sind: 1803 enteignete die Reichsdeputation in Regensburg die alte Kirche (vier Erzbistümer, 18 Bistümer, 80 reichsunmittelbare Abteien und mehr als 200 Klöster). Damit wurden die Fürsten für jene Gebiete entschädigt, die sie an Napoleon verloren hatten. Seither erhalten die Kirchen als Ausgleich für ihre Vermögensverluste jährliche Zahlungen aus der Staatskasse.

Bereits die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 sah allerdings im Artikel 138 eine Auflösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Der entsprechende Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen. Eine Aufhebung der Leistungen des Staates an die Kirchen ist zwar vorgeschrieben, doch eine Frist gibt es nicht. Die Subventionen laufen munter weiter. Die sogenannten Staatsleistungen an die Kirche steigen sogar noch von Jahr zu Jahr. Auch das wurde vertraglich festgelegt.

Wenn wir unser Grundgesetz ernst nehmen, dann wäre es an der Zeit, die Kirchenstaatsverträge abzulösen. Das ist ein Verfassungsauftrag. Wieso dürfen die Kirchen noch immer Steuern erheben und sie dem Staat überantworten – obwohl davon in der Verfassung kein Wort steht? Warum bekommen die Kirchen Leistungen mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre alt sind?

Deutschland ist kein Kirchenstaat, eine Staatskirche ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Es gibt keine Notwendigkeit, die Kirchen oder anderweitig religiösen Einrichtungen weiterhin in dieser Größenordnung staatlich zu subventionieren. Die sozialen Aufgaben kann der Staat erfüllen. Finanziell tut er das de facto bereits.

Nicht, dass wir uns missverstehen. Glaube ist etwas Schönes. Der Glaube an das Wort, die Literatur oder die Fantasie beispielsweise – wunderbar. Auch Religion kann bereichern. Solange sie privat bleibt. Religiöse Wahrheiten, die immer absolut sind, sein müssen, sind mit Demokratie, mit der Verhandelbarkeit von Norm und Konvention nur schwerlich vereinbar. Der institutionalisierte Glaube, in Gestalt von Religion und Kirche, hat, sofern er faktisch der Säkularität zuwider läuft, in der Politik nichts verloren.

Religionsfreiheit bedeutet eben immer auch – und im säkularen Sinne ganz besonders – die Freiheit von Religion.

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Günter Johannsen | Mi., 27. Dezember 2017 - 16:50

Weil Kirche nicht als authentisch erlebt wird,
können viele Menschen sich mit ihr nicht mehr identifizieren. Wenn ich 1970 in der DDR eine staatstragende Kirche erlebt hätte, mit Kirchlichen Mitarbeitern, die sich vom SED-Regime hätten vereinnahmen lassen (Vereinnahmungs-Versuche gab es zuhauf), wäre ich nicht zum Glauben gekommen und auch nicht Diakon geworden! Kirche in der untergegangenen DDR war authentisch, ehrlich und den Menschen zugewandt. Von vielen Kirchenleitungsmitgliedern der EKD an höchster Stelle kann man das wohl nur noch bedingt sagen - leider! Ich wünsche mir eine Kirche mit einer Kirchenleitung, die sich nicht zum Gürtel fremder Hosen(anzüge) machen lässt, sondern zu Menschen mit eigenen Meinung steht. Ich erwarte von meiner Kirchenleitung, dass sie sich fernhält von Staatskonformismus, aber dann deutlich kritische Worte findet, wenn die Merkel-Regierung modernste Waffen an IS-Unterstützerstaaten wie Saudi-Arabien und Katar liefert.

Hallo, Herr Johannsen
zum ersten Male muss ich Ihnen zum Teil wieder sprechen. Seit dem Zeitpunkt aus, wo aus einem kommunistischen Land ein Papst hervor gegangen war und wo die Losung lautete, "Schwerter zu Pflugscharen", bekamen die kom. Kräfte (Hauptkraft & Triebfeder vor allem die Stasi unter Kontrolle von Milke) den "Marschbefehl" zur Unterwanderung und Zersetzung der sogenannten "konterrevolutionären Kräfte" bzw. "Gegner des Sozialismus" in den kirchlichen Einrichtungen. Dies ist keine Verschwörungstheorie, sondern fragen Sie ehemalige Verfolgte des Stasi Regime. Und gerade bei den Grünen - Bündnis 90 waren alle die vertreten, die keine Wiedervereinigung wollten, sondern einen neuen soz. Weg gehen. Da sich Geschichte öfters wieder holt, bin ich aus der Kirche ausgetreten & es gibt für mich nur das Gebet & die Bibel. Wo ich 100% Recht gebe, ist die Tatsache, dass der Kuschelkurs zum Staat tödlich ist, aber dies auch so gewollt. Der Glaube war immer gefährlicher als Gewerkschaften