Blick in den Plenarsaal des Bundestags
Wenn es um die Diätenerhöhung geht, gibt es im Bundestag die ganz großen Koalitionen / picture alliance

Diätenerhöhung - Einmal durch die Waschanlage, bitte!

Dass die Abgeordneten des Bundestags mehr Geld bekommen, sei ihnen gegönnt. Aber das Verfahren ist nicht transparent. Es verstößt gegen höchstrichterliche Urteile und ist deshalb verfassungsrechtlich zumindest problematisch

Autoreninfo

Hartmut Palmer ist politischer Autor und Journalist. Er lebt und arbeitet in Bonn und in Berlin.

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War was? Nö! Die Abgeordneten des Bundestags haben am vergangenen Mittwoch doch nur beschlossen, ihre Diäten an den Nominallohnindex, also an die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zu koppeln. Das ist doch seit 2016 geltendes Recht. Wozu also sich aufregen? Wer es trotzdem tut und meckert, wie die Bild-Zeitung („Dreiste Politiker im Bundestag: Keine Regierung, aber sie erhöhen sich schon die Diäten“) wird mit der AfD und der Linkspartei in die Populisten-Ecke gestellt. Alles legal, nichts Verbotenes. Es war, zwar wie die Süddeutsche Zeitung mäkelte „eine Dummheit“, dass die Sache zunächst ohne Diskussion über die Bühne gehen sollte. Aber dann wurde doch tatsächlich fünf Minuten lang über eine Beschlussvorlage diskutiert und abgestimmt, in der das Wort „Diäten“ überhaupt nicht vorkam. Wo also ist das Problem?

Das Problem ist, dass niemand mehr ein Problem darin sieht, wenn das Parlament die ihm vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Verpflichtung missachtet, regelmäßig öffentlich Rechenschaft über die Bezüge der Abgeordneten abzulegen. Die Volksvertreter wollen so bezahlt werden wie Richter an obersten Bundesgerichten. Dagegen ist nichts einzuwenden. Weil sie aber in eigener Sache entscheiden, müssen sie für Transparenz sorgen und jede Erhöhung ihrer Diäten öffentlich im Plenum des Deutschen Bundestages diskutieren und beschließen. Und genau dieser Verpflichtung, die ihnen vor 42 Jahren vom Bundesverfassungsgericht auferlegt wurde, entziehen sie sich. 

Es geht nicht um die Höhe, es geht um's Prinzip

Stattdessen delegieren die Abgeordneten die unpopuläre Entscheidung. Sie verstecken sich hinter einem schwer nachprüfbaren Koppelungs-Mechanismus, der ihnen für die Dauer einer Legislaturperiode prozentual die gleichen Gehaltserhöhungen beschert wie dem berühmten Otto Normalverbraucher. Hört sich zwar gerecht an – ist aber eine Missachtung höchstrichterlicher Urteile. Und das Erstaunliche ist: Die mediale Öffentlichkeit (mit Ausnahme der schäumenden Bild-Zeitung) nimmt daran kaum oder gar keinen Anstoß.

Zur Klarstellung: Es geht nicht um die Höhe der Diäten. Die Bezahlung der Abgeordneten ist angemessen. Man könnte sogar argumentieren, dass sie angesichts der Vielfalt der Aufgaben und der Verantwortung, die jeder Parlamentarier trägt, vergleichsweise gering ist. In den Vorstandsetagen der deutschen Wirtschaft und auf den Fußballplätzen der Bundesliga wird jedenfalls wesentlich mehr verdient. Abgeordnete sollen gut und vielleicht sogar viel mehr verdienen als ein Bundesrichter – aber dann eben auch für die Dauer ihres Mandats auf alle Nebeneinkünfte verzichten. 

Es geht also nicht um die Höhe der Diäten. Es geht um das Prinzip: Gerade weil sie gute Gründe haben, viel Geld für ihre Tätigkeit zu bekommen, und gerade weil sie nun einmal gezwungen sind, in eigener Sache zu entscheiden, müssen die Abgeordneten für Transparenz sorgen. Sie dürfen sich nicht hinter einem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index verstecken. Sie müssen für ihre Bezahlung öffentlich einstehen und sich notfalls dafür auch medial prügeln lassen. Das 2014 vom Parlament beschlossene und seit 2016 praktizierte Verfahren ist nicht transparent. Es verstößt gegen höchstrichterliche Urteile und ist deshalb verfassungsrechtlich zumindest problematisch.

Der legalisierte Verfassungsbruch

Vor 22 Jahren, als der Bundestag es zum ersten Mal versuchte, brach noch ein Sturm der Entrüstung los. Auch damals sollten die Diäten an die Gehälter von obersten Bundesrichtern gekoppelt werden. Weil sie wussten, dass dies nicht erlaubt ist, versuchten die Parlamentarier in einer ganz großen Diäten-Koalition aus CDU, CSU, SPD und FDP, das Grundgesetz zu ändern. Sie wollten so das Urteil der Verfassungsrichter aushebeln und eine neue Rechtslage schaffen. Fast hätte es geklappt. In letzter Minute jedoch lehnten drei von der  SPD regierte Bundesländer im Bundesrat die geplante Verfassungsänderung ab. Es war eine herbe Niederlage im Sommer 1995. Das Wort „Diäten-Anpassung“, mit dem die damals geplante saftige Gehaltserhöhung euphemistisch verschleiert werden sollte, avancierte zum Unwort des Jahres.

Fast 20 Jahre später, im Frühjahr 2014, unternahmen die Parlamentarier einen neuen Anlauf. Diesmal versuchten sie gar nicht erst, den Verfassungsbruch durch eine Verfassungsänderung zu heilen. Sie ignorierten die Rechtsprechung einfach und hofften darauf, dass man sie gewähren ließe. Und siehe da: Es klappte.
Um dem Vorwurf zu entgehen, sie brächen die Verfassung, ließen sie sich von einer so genannten Experten-Kommission – in der sehr viele ehemalige Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretäre saßen – bescheinigen, dass es mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung vereinbar sei, die Bezüge der Abgeordneten vollautomatisch an einen Index zu koppeln. Ist es natürlich nicht. Aber indem der Bundestag diese Interpretation übernahm und die Ankoppelung per Gesetz beschloss, wurde der Verfassungsbruch legalisiert. 

Wagt die AfD den Gang nach Karlsruhe?

Man könnte auch sagen: Die Experten haben den Abgeordneten eine Waschanlage geliefert, in der sie seitdem alle Diäten-Gesetze waschen können. Ganz ohne Beteiligung der Abgeordneten ging die Sache allerdings nicht ab. Das hatten auch die Experten erkannt. Das Parlament musste auf irgendeine Weise – und sei es nur symbolisch – beteiligt werden. Aber die Mitwirkung ist auf einen simplen Akt reduziert: Alle vier Jahre – und zwar jedes Mal zu Beginn einer neuen Legislaturperiode – müssen die Abgeordneten auf den Knopf der Waschanlage drücken, der das automatische Verfahren in Gang setzt. Den Rest erledigt das Statistische Bundesamt. Dieses Verfahren gehört vor das Karlsruher Gericht.

Es kann ja sein, dass die obersten Richter heute andere Maßstäbe anlegen und das Transparenzgebot lockern. Aber dazu muss man sie befragen. Das können jedoch, nachdem der Bundespräsident das Gesetz seinerzeit (nach längerem Zögern übrigens) passieren ließ, nur noch die Betroffenen tun. Bisher hat sich noch keine Bundestagsfraktion getraut, den Gang nach Karlsruhe zu wagen. Die Linkspartei hat seinerzeit nur die Lippen gespitzt, aber nicht gepfiffen. Es wäre jetzt an der AfD, die Sache anzufechten. Tut sie es nicht, dann wäre der Auftritt des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter, der seine Kollegen im Bundestag fragte, ob sie sich ob der Diätenerhöhung nicht schämten, in der Tat nichts anderes gewesen als die scheinheilige Empörung eines Populisten. Man darf gespannt sein, welche Taten die neue Partei ihren Worten folgen lässt.
 

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Ralph lewenhardt | Fr., 15. Dezember 2017 - 14:38

Die meiste parlamentarische Energie wird verwendet um zu überlegen, wie man etwas verbrämen und verschleiern kann um durchzusetzen, was das Volk mehrheitlich nicht will. Ferner, wie man es juristisch verklausulieren kann, um dem moralischen Willen der Verfassung zu entkommen. Gelingt dies nicht, muss eben die Verfassung dran glauben. Politisch delegierte Handlanger und Vasallen in Judikative und Exekutive stehen dienend zur Seite.

Daniel Sunnus | Fr., 15. Dezember 2017 - 14:45

"Abgeordnete sollen gut und vielleicht sogar viel mehr verdienen als ein Bundesrichter – aber dann eben auch für die Dauer ihres Mandats auf alle Nebeneinkünfte verzichten."

Nur unabhängige Abgeordente sind ihr Geld und ihren Status wert. Daher dürfen sie (neben Nebeneinkünften) auch nicht mit Pensionsversprechen korrumpiert werden. Sondern sie müssen auch ihre Altersvorsorge aus ihren (dann gerechtfertigt hohen) Bezügen bestreiten.

Reiner Jornitz | Fr., 15. Dezember 2017 - 14:48

Sehr geehrter Herr Palmer, wer außer der AFD hat von den Parteien Rückgrat und stemmt sich gegen die Diätenerhöhung. Millionen Rentner müssen mit durchschnittlich 800€ im Monat auskommen und 1,5 Millionen Kinder haben kein warmes Mittagessen. Da erhöhen sich glatt die Politiker ihr Salär auf 9500€ im Monat und nichts aber auch Garnichts kommt dabei heraus . Zumal soweit ich es betrachten mindestens 50% der Politiker nicht im Plenarsaal anwesend sind außer der AFD . Ist das nicht unverschämt? Ist da ein Populismus seitens der AFD angebracht für den Gang nach Karlsruhe? Eher nicht. Die AFD wird überall blockiert und verhöhnt . Sie können tolle Lösungsvorschläge machen es wird abgeschmettert.

Yvonne Walden | Fr., 15. Dezember 2017 - 16:55

Antwort auf von Reiner Jornitz

Wenn die AfD jetzt "auf den fahrenden Zug" (Diätenerhöhung) aufzuspringen versucht, ist dies populistisch.
Fraglich ist, ob auch wirklich alle Abgeordneten der AfD hinter einer solchen Verfassungsklage, so sie denn erhoben werden sollte, stehen.
Vielleicht sollten sich renommierte Verfassungsrechtlerinnen oder Verfassungsrechtler (ich denke an den emeritierten Professor von Arnim oder andere) der Sache annehmen und prüfen, wie sich das Volk, also wir, die wir doch angeblich von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten werden, gegen derartige Unverschämtheiten wehren kann.

Achim Scharelmann | Fr., 15. Dezember 2017 - 17:38

Antwort auf von Reiner Jornitz

Die AFD wird überall blockiert und verhöhnt........! Noch Herr Jornitz, noch, man muß nur warten können, denn der Wandel kommt von selbst, das ist ein Naturgesetz.

wolfgang spremberg | Fr., 15. Dezember 2017 - 18:39

Antwort auf von Reiner Jornitz

und Opfer von Terroranschlägen, die z.B. ihre Tochter verloren haben ?
10.000 Euro...einmalig. Die Abgeordneten, die für einen Verzicht der Grenzsicherung waren oder sich nicht interessiert haben...bekommen 9.500 im Monat.
Gerecht ? Peinlich ? Schäbig ?

Walter Meiering | Fr., 15. Dezember 2017 - 15:12

Auch mir geht es nicht um die Höhe der Abgeordnetengelder. Sie sind gut bezahlt und sollen es auch sein (abgesehen von der Altersversorgung, die ich unangemessen finde). An diesem Vorgang stört mich vor allem, dass man sich die Diäten erhöht, bevor man überhaupt mit der Arbeit begonnen hat. Das ist schlechter Stil, sowas macht man nicht.

Christa Wallau | Fr., 15. Dezember 2017 - 15:16

Prima! Das ist der erste Beitrag, in dem die
berechtigte Hoffnung eines Autors sich auf das Handeln der AfD stützt, die dem
Selbstbedienungsladen "Bundestag" die rote Karte zeigen soll. Gur so! Dafür wurde die "Alternative" gegründet.
Übrigens hat die AfD in Person von Frau von
Storch eine fulminante Rede vor dem Bundestag gehalten, bei der sie alle betroffenen Parlamentarier auffordert, ihre Unterschrift
unter die Programme linksextremer Gruppierungen zurückzuziehen, da diese expressis verbis zu Gewaltaktionen gegen die AfD aufrufen.
Auf youtube kann man die Rede nachhören.

Endlich ist es vorbei mit der Blindheit auf dem linken Auge. Die ungeheuerlichen Verbindungen zwischen radikalen Gruppen (Autonome, Antifa usw.) und linken bzw. grünen Politikern werden aufgedeckt! N o c h glauben die etablierten Parteien mit Gelächter, ungezogenem Reinrufen und Schwätzen die AfD vorführen zu können, aber
das Lachen dürfte ihnen - hoffentlich - bald im Halse steckenbleiben.

Markus Rhonheimer | Fr., 15. Dezember 2017 - 15:33

Ich würde ein Kopplung der Bundestagsdiäten an den Mindestlohn begrüßen ;-)

Reimund Großhäuser | Fr., 15. Dezember 2017 - 18:23

... die dieser Regelung und der jüngsten Diätenerhöhung so fröhlich zugestimmt haben:

a) durchsetzungsstark, diplomatisch versiert, selbstbewusst, loyal, unschuldig, zukunftsorientiert, planstrategisch versiert, offen gegenüber allen Vorschlägen - wenn's um die eigenen Interessen und um Vorteilsnahme geht,

b)arrogant, selbstherrlich, hämisch, Unwahrheiten verbreitend, hinterhältig, heimtückisch, doppelmoralisch, Gesetze ignorierend, kriminell, sarkastisch - wenn's um den Souverän und dessen Willen / Forderungen geht.

Mehr gibt'*s nicht zu sagen, außer, dass ich der AFD wünsche und von ihr erwarte, dass sie ihre Ankündigungen in Taten umsetzt - die einzig verbleibende Hoffnung.

Ernst Laub | Fr., 15. Dezember 2017 - 21:17

…doch leider macht die deutsche Sprache keinen Unterschied, da wo Franzosen zwischen „mériter“ und „gagner“ und Briten zwischen „to merit“ and „to earn“ differenzieren.
Auf jeden Fall wissen Volk und Volksvertreter (?) dass die Diäten der Selbstbediener nichts mit Leistung zu tun hat. Daran ändert auch die “laute, zornige Wutrede“ der „uneitelsten, freundlichsten und verbindlichsten (?) grünen Abgeordneten Frau Hasselmann nichts (die Süddeutsche Zeitung investierte massive in den Personenkult wie einst das Neue Deutschland!). Hoffentlich werden die Stimmbürger ergriffen in den Jubel der begeistert klatschenden Abgeordneten der Systemparteien - einstimmen.
(Übrigens heissen „Diäten“ in der Schweiz ganz bodenständig Taggelder. Der aus dem Griechischen stammende Begriff passt da natürlich schon besser zur abgehobenen BRD. Ich würde aber dringend zu einer massiven Reduktionsdiät raten: d.h. weniger zu (fr)essen und dafür endlich die Parlamentsarbeit im Sinne des Volkes zu leisten.)

Matthias Wendrich | Fr., 15. Dezember 2017 - 23:23

Das übliche Totschlagargument. Wieviele Parlamentarier wären denn im Stande, auf Grund ihrer Qualifikation wohlgemerkt, 9500€ abzüglich Steuern zu verdienen? Die Wirtschaft kauft sich mehrheitlich das ehemalige Amt und die dazugehörigen Verbindungen. Nicht die fachliche Qualität.

Heidemarie Heim | Sa., 16. Dezember 2017 - 14:27

Ich habe die aktuelle "Debatte" dazu verfolgt und
wie so oft fremdgeschämt. Besonders für die von mir nicht gewählten Debattenverweigerern, die wie üblich non-argumentativ aufjaulten, weil es wie im Vorfeld allgemein befürchtet, die bösen Rechtspopulisten waren, die ihnen auf den Schwanz getreten sind. Auch dem damaligen
Kommentator des ÖR fiel auf die Eile dazu nichts besseres ein, als sofort die Frage in den Raum zu stellen, ob die AfD-Abgeordneten ihren "Mehrwert" spenden würden, sollten, könnten...Niemand hinterfragte abseits der legalen Methodik?, eine wie immer geartete Verhältnismäßigkeit was die Höhe der Zuwendungen im allgemeinen betrifft. Denn das war die eigentliche, leider ungeschickt vorgetragene Frage/ Vorwurf des Abgeordneten Keuter. Und natürlich ist das populär Herr Palmer. Was sonst? Gefolgt vom Auftrag! das BVG zu fragen?, warum ein vor ? Jahren von ihm ergangenes Urteil ignoriert wurde? Ist das nicht auch ein bisschen scheinheilig? MfG

Helmut von Nordheim | Sa., 16. Dezember 2017 - 16:06

Unfähig eine Regierung zu bilden.Keine Einigkeit bei den Parteien, aber immer noch einig genug einer schamlose Diätenerhöhung im Eiltempo durchzuwinken. Jeder der 40 Jahre für solche (Experten) gearbeitet hat und weniger als 1200 € Rente bezieht sollte sich schämen dafür seine Stimme gegeben zu haben. Die AFD ist nötiger den je. Wer sollte sonst das einfache Volk vertreten.

Wolfgang Heubach | Sa., 16. Dezember 2017 - 18:01

Eine derartige Handhabung ist schlicht schamlos. Was würde wohl den "normalen" Bürgerinnen und Bürgern geschehen, wenn sie Gesetze mißachten würden? Die ganze Wucht der Justiz würde sie treffen.

Und noch etwas ist beschämend: Jetzt hofft man auf die AfD, um möglicherweise Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen zu können. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen ! Die AfD, die ansonsten verpönt ist, als Hüter der Verfassung. Als Retter der Verfassung.

Dass sich alle anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nicht in Grund und Boden schämen !

Günter Robatzek | Sa., 16. Dezember 2017 - 19:02

für unsere Volksvertreter. Ihre Diäten sollen automatisch jedes Jahr zum 01.Juli erhöht werden. Und zwar um den Betrag in Euro, nicht in Prozent, wie die Erhöhung der Durchschnittsrente ist. Damit sie ein Jahr lang empfinden, wie es den Alten ihres Volkes geht, muss diese Erhöhung jeden Monat als extra Betrag an sie überwiesen werdend. Solange bis es wieder die nächste kräftige Erhöhung gibt oder sie einige Jahre Nullrunden fahren.
Die Bezeichnung für die Diät ist die Abgeordnetenentschädigung.

Paul Kuhn | So., 17. Dezember 2017 - 13:46

Die Diäten unter dem Etikett "angemessen" mit den Bezügen von Vorständen und Fußballpromis zu vergleichen, halte ich für unredlich, da sie ebenfalls überhöht sind. Ist man direkt Sozialist oder rückwärtsgewandt, wenn man sich die Lohn- und Einkommensspreizung der 70er Jahre zurückwünscht?

Maurice Schindler | So., 17. Dezember 2017 - 19:23

Im Artikel und den Kommentaren werden verschiedene Dinge vermischt.
Erstens: An der angemessenen Entlohnung von Volksvertretern kann jeder Demokrat nur großes Interesse haben, um Aufwand und Verantwortung zu entlohnen und Korruption vorzubeugen.
Zweitens: Die Orientierung am Verdienst oberster Bundesrichter scheint (zumindest für den Autor) nicht verwerflich, sondern sogar eher zu niedrig.
Drittens: Die Methode der Kopplung wird kritisiert, einen besseren Vorschlag sucht man aber vergebens.
Viertens: Die AfD sei die einzige Partei, die sich darüber beschwerte. Wie Britta Haßelmann (B90/Grüne) in ihrer Rede nach Stefan Keuters (der nicht auf das Verfahren, sondern die Höhe der Entschädigung einging) aber klarstellte, hatte sich die AfD-Fraktion seit Oktober in keinem parlamentarischen Gremium negativ dazu geäußert und auch die Aussprache nicht initiiert. Sich jetzt zu beschweren, ist scheinheilig. Die AfD taugt deshalb nicht als Sekundant der vom Autor vertretenen Meinung.

Gottfried Meier | Mo., 18. Dezember 2017 - 08:01

Ich würde den Gesamtbetrag der Diäten deckeln. Wenn man den Bundestag durch Übergangsmandate immer mehr aufbläht, dann würde eben jeder Abgeordnete etwas weniger bekommen.

Werner Dr. Görlich | Mo., 18. Dezember 2017 - 08:06

Der Ex Bundespräsident Weizäcker hatte Recht:
„Die Parteien haben sich den Staat als Beute genommen!“
Das schreit förmlich nach mehr Demokratie = Minderheitsregierung.

helmut armbruster | Mo., 18. Dezember 2017 - 08:43

wenn sich ein Parlament - als Gesetzgebungsorgan - nicht an Gesetze hält, dann ...
Ja, was dann?
Dann brauchen wir vielleicht ein solches Parlament gar nicht. Es könnte ersetzt werden durch mehr direkte Demokratie.

Hermann Neumann | Mo., 18. Dezember 2017 - 12:52

Selbstbedienungsladen, das Gesicht von Schulz sprach Bände, auf die Frage ob er der Diätenerhöhung zugestimmt habe.
Es gibt Millionen von Bürgern die jedes weniger bekommen, aber da gucken sie geflissentlich weg, die Pseudopolitiker.

Liese Bunte | Sa., 20. Januar 2018 - 09:36

Ich denke nicht dass die "Diäten" in ihrer Höhe angemessen sind, wenn man alle sonstigen Vergünstigungen hinzurechnet.Ausserdem tragen die Politiker keine Verantwortung. Wer stellt sie für deren Mißerfilge, Falscheinschätzungen und historischen Fehlentscheidungen die ganze Völker auslöschen wird zur Rechenschaft? Die Immunität und das Parteiengesetz schreibt Freibriefe aus für bewussten Landes ,Volks und Hochverrat. Während Bürger sich nicht mehr in U-Bahnen trauen,Paralellgesellschaften sich anschicken die autochone Bevölkerung zu dranglasieren um es mal vorsichtig auszudrücken, werden diejenigen die bewusst oder der Parteizuhörigkeit unterworfen sind für ihr Restleben lang vor dem gecshützt was unsereins zugemutet wird.
NEIN,die Diät entspricht nicht der Verantwortung, da es keien persönliche Verantwortung/Rechenschaft gibt!
Die Abgeordnetengehälter sollten mit einer Haftung gekoppelt sein.Dann würden auch keinen dummen Sätze mehr gesprochen wie dieser :"Nun sind sie halt da."