Mittelmeer
Rettungsring im Mittelmeer / picture alliance / JOKER | Alexander Stein

Europäische Menschenrechtskonvention - Primat des Rechts auf dem Prüfstand?

Insgesamt neun EU-Staaten stellen die Europäische Menschenrechtskonvention infrage. Der Streit um Asylpolitik wird damit zur Machtprobe zwischen Regierungen und Gerichten. Wird Deutschland sich anschließen?

Autoreninfo

Jan Uphoff studiert Politikwissenschaft in Bremen und absolviert derzeit ein Redaktionspraktikum bei Cicero.

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Im Oktober 2024 setzte Italien einen markanten Schritt: Erstmals wollte ein EU-Staat Asylverfahren konsequent auslagern – nach Albanien. Das berühmt-berüchtigte Drittstaatenmodell aus dem Palazzo Chigi sah vor, dass Migranten, aufgegriffen im Mittelmeer, statt nach Lampedusa von Grenzschutz und Küstenwache in albanische Aufnahmezentren überführt werden. Dort, außerhalb der EU, sollten ihre Asylanträge geprüft werden – ein Paradigmenwechsel im europäischen Migrationsrecht.

Italien will Migration outsourcen

Das erste Schiff segelte bereits im Oktober 2024 nach Albanien, 16 Männer aus Bangladesch und Ägypten saßen an Bord. Allerdings wurden zwölf der Migranten nach einem italienischen Gerichtsurteil, das die Überstellung als unrechtmäßig erklärte, zurück in den Stiefelstaat geschifft. Die Judikative berief sich dabei auf einen Verstoß der Regierung Meloni gegen europäisches Recht. Einst hatte nämlich der EuGH in Luxemburg geurteilt, dass Herkunftsländer von Migranten nur vollständig als sicher eingestuft werden können, nicht aber einzelne Landesteile, wie in Albanien der Fall.

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Thomas Veit | Di., 27. Mai 2025 - 15:21

wer denken kann. Ich persönlich bin schon länger der Meinung, dass die EU und speziell die nicht-demokratisch legitimierten EU-Organisationen, wie auch die EU-Kommission ausschließlich auf wirtschaftliche uns damit verbundene Themen wie technische Normung etc. beschränken sollte.

Die EU-Migrationspolitik kann und sollte EU-weite Lösungen und Regelungen finden, aber wenn das nicht klappt muss beim aktuellen Stand der Dinge sie migrationspolitische Souveränität jedes einzelnen EU-Mitglidlandes geehrt bleiben und Bwavhlüssw der nationalen Parlamente respektiert werden - ganz klar.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 27. Mai 2025 - 16:45

Den Rechtsstaat zeichnet unter anderem die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Judikative aus. Beginnt die Judikative damit Gesetze nicht anzuwenden, sondern diese „auszulegen“, kündigt sie diese Rechtsstaatlichkeit auf, übernimmt selbst die Gesetzesinitiative.

Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ist der Richter in seiner Auslegung und Interpretation der Gesetze sehr frei (wie z. B. beim Klimaurteil des BVerfG.), dann kann Justitias Waage in jeder Richtung ausschlagen, dann ist das Urteil kaum noch von der Gesetzeslage, sondern mehr von der Meinung des Richters abhängig.

Markus Michaelis | Di., 27. Mai 2025 - 17:37

Zuviele Dinge werden von Gerichten und nicht politisch entschieden. Mal weil die Politik in Sackgassen steckt und nicht entscheiden will, mal weil man Gerichte (und andere Institutionen oder NGOs) für Dinge benutzt, die direkt keine Mehrheiten haben, oft weil Gerichte selber die Zukunft gestalten wollen.

Auch Begriffe wie Menschenrechte wurden überzogen. Wir sind uns einig, dass man Menschen nicht einsperrt, foltert, versklavt. Heute sollen Menschenrechte aber oft weit festlegen, wer für wen arbeiten muss, wem was zusteht, wie die Gesellschaft aussieht, alles mögliche.

Da würde ich mir wieder mehr Politik und weniger Gerichte und Menschenrechte wünschen. In diesem Sinne. In anderen natürlich nicht.

Christoph Kuhlmann | Di., 27. Mai 2025 - 17:49

Die Nationalen Gerichte beugen sich. Mit Demokratie hat das Ganze nur indirekt zu tun. Es wäre schon hilfreich den Geltungsbereich europäischen Rechts auf die EU zu limitieren und die Gewährung von Asyl direkt an gewählte Regierungen zu delegieren, die dann die Kontingente vor der Wahl offen legen müssten.

Walter Bühler | Di., 27. Mai 2025 - 17:50

... Nationalismus bei der SPD, bei der CDSU und bei den Grünen, all die lauten Freunde Selenskis?:

Diese "rechte" Aktion Melonis wird nur von drei westeuropäische Ländern (Dänemark, Österreich, und Belgien), aber von fünf osteuropäischen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien) unterstützt.

Hätte nicht auch Selenski Melonis Brief unterschrieben, wenn er schon dürfte?

Deutsche Kriegsliebhaber aus der SPD, aus der CDSU und von den Grünen, die sich innenpolitisch voll Angst hinter der Brandmauer gegen die AfD versteckt haben, unterstützen dennoch bedingungs- und bewusstlos gleichzeitig außenpolitisch den starken rechten antirussischen Nationalismus in Osteuropa, sogar bis hin zur Kriegsbereitschaft.

Das verstehe wer will.

Wolfgang Borchardt | Mi., 28. Mai 2025 - 09:59

Anmaßend und rechthaberisch will ein Verein von Tausenden Bürokraten sich über die Staaten hinwegsetzen, von denen er bezahlt wird.