- „Das Problem ist mangelnde Transparenz, wo astronomische Gewinne locken“
Die WHO will Krankheitserreger künftig zentral erfassen und teilen. Der Schweizer Anwalt Philipp Kruse hält das für einen riskanten Ansatz. Im Interview spricht er über falsche Anreize, rechtliche Lücken und erhebliche Transparenzdefizite.
Philipp Kruse ist Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, Gesundheitsrecht und Wirtschaftsrecht in Zürich.
Herr Kruse, die WHO verhandelt derzeit über einen letzten offenen Punkt im Pandemievertrag. Bis zur Vollversammlung im Mai will man sich geeinigt haben. Gestritten wird über ein Konzept zum Umgang mit potenziell gefährlichen Krankheitserregern. Worum genau geht es?
Die Mitgliedstaaten sind durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bereits verpflichtet, ihr Territorium in Hinblick auf neue Erreger permanent zu überwachen und diese unverzüglich zu melden. Neu soll im Rahmen des Pandemievertrags jetzt eine WHO-Plattform zum Austausch von Erregern geschaffen werden; eine Art Erreger-Börse als Umschlagplatz für gefährliche Erreger. Das war von Anfang an Bestandteil dieser Vertragsverhandlungen.
Wie soll die konkret aussehen?
Sämtliche Staaten des Pandemievertrags sollen neue Erreger sowohl in physisch-biologischer Form als auch als Datensequenz an ein bestimmtes WHO-Labor senden, das diese Erreger analysiert. Auf diese Datenbank haben dann alle Mitgliedstaaten, aber auch Drittparteien wie Impfstoffhersteller Zugriff. Das Ganze nennt sich „Pathogen Access Benefit Sharing“ oder abgekürzt „PABS“. Es geht also um eine Plattform für den Zugang – „access“ – zu neuen Krankheitserregern gegen ökonomischen Vorteilsausgleich – „benefit sharing“ – im Falle einer möglichen profitorientierten Nutzung dieser Krankheitserreger.
Und eine solche „Börse“ gab es bislang noch nicht?
Nein, nicht in dieser zentralisierten Form. Die WHO hatte bislang allerdings bereits eine Disease-X-Liste geführt. Das ist eine Liste mit Erregern, die aus Sicht der WHO mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eines Tages zu Krankheitsausbrüchen und einer Pandemie-Deklaration der WHO führen könnten. An dieser Liste orientierten sich Impfstoffhersteller, und mit dem sogenannten „Emergency Use Listing Procedure“ konnten – und können sie auch in Zukunft – Impfprodukte vorab anmelden und von der WHO vorgenehmigen lassen.
Solche „Zulassungen auf Vorrat“ werden wirksam, sobald die WHO einen sogenannten „Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite“ oder eine Pandemie deklariert. In vielen Ländern des Globalen Südens, die keine eigenen Zulassungsbehörden haben, wird die WHO-Zulassung sogar unmittelbar rechtswirksam. Wenn Sie als Impfstoffhersteller also rechtzeitig auf den richtigen Erreger gesetzt haben, machen Sie im Pandemiefall einen Riesengewinn.
Zu Recht, würden die Hersteller sagen und argumentieren, sie hätten schließlich ein Mittel zur Bewältigung einer Gesundheitskrise geliefert. Wo genau liegt das Problem aus Ihrer Sicht?
Das Problem ist die mangelnde Transparenz in einem Bereich, in dem astronomische Gewinne locken. Die WHO kann mit interessierten Partnern und Geldgebern Absprachen treffen, welcher Erreger als Pandemiekandidat infrage kommt. Das ist dann kein offener Wettbewerb, bei dem alle Mitbewerber gleich behandelt werden. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitbewerber klar geregelt. Geheime Absprachen zwischen Staat und einzelnen Privatunternehmen sind streng verboten. Diese WHO-Struktur zur Pandemievorsorge ähnelt hingegen eher einem Kartell. Da können gewisse Akteure durch Absprachen und Insiderwissen sehr viel Geld verdienen.
Sie denken da an die Corona-Krise?
Tatsache ist: Wesentliche Aspekte von Sars-CoV-2 waren einem kleinen Kreis von Akteuren bereits vor der Pandemie bekannt: Das Pharmaunternehmen Moderna hat schon 2016 für einen Impfstoff eine Gensequenz patentieren lassen, die sogenannte Furinspaltstelle, welche man später in der Gensequenz von Sars-CoV-2 wiederfand. Das ist schon ein extrem unwahrscheinlicher Zufall.
Im Jahr 2018 wurde ein Forschungsantrag mit dem Titel „Defuse“ bei der DARPA, der Forschungsbehörde des US-Verteidigungsministeriums, eingereicht. Es ging darum, Viren gefährlicher zu machen – etwa indem man die Übertragbarkeit verstärkt, unter anderem durch eine Manipulation besagter Furinspaltstelle. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber die dort beschriebenen Merkmale wurden später im Sars-CoV-2-Virus festgestellt.
Das klingt nach militärisch-industrieller Zusammenarbeit.
Auch die Gesundheitsbehörden sind da involviert: Es gibt Zusammenarbeitsverträge zwischen Moderna und dem amerikanischen Gesundheitsministerium HHS sowie dem staatlichen US-Gesundheitsforschungsinstitut NIAID aus der Zeit „vor Covid“. Hinzu kommt: Die USA haben gemeinsames Eigentum mit den Herstellern der Corona-Impfstoffe. Moderna einigte sich Ende 2022 auf Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 400 Millionen US-Dollar an die amerikanische Gesundheitsforschungsbehörde NIH. BioNTech vereinbarte 2024 eine Überweisung an NIH in Höhe von fast 800 Millionen US-Dollar. Die Gebühren wurden fällig wegen der Nutzung von staatlich finanzierten Forschungsergebnissen bei der Entwicklung des Impfstoffes.
Also ist die geplante „Erreger-Börse“ aus Ihrer Sicht in erster Linie Teil eines undurchsichtigen Geschäftsmodells?
Zumindest verdienen hier sowohl der Staat und die Universitäten als auch wenige private Firmen potenziell sehr viel Geld – ganz im Sinne der sogenannten Public-Private-Partnership-Konstrukte. Man muss sich den eben beschriebenen Kreislauf bewusst machen: Das Militär, staatliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen forschen parallel sowohl an pathogenen Erregern als auch am jeweils passenden Gegenmittel.
Ein Unternehmen wie Moderna meldet ein Patent an für eine Gensequenz, die es so in der Natur noch nicht gibt. Dann taucht diese Sequenz plötzlich in einem Virus auf, und die WHO deklariert den Weltgesundheitsnotstand. Moderna hat das Gegenmittel, den Impfstoff, bereits parat und macht damit einen unglaublichen Profit, von dem ein Teil an den Staat und die Forschungseinrichtungen zurückfließt. Das muss die Aufmerksamkeit jedes denkenden Menschen erregen. Das riecht nach mafiöser Insiderstruktur, nach einer hochkriminellen Vorgehensweise. Das, was die WHO derzeit unter dem Stichwort Pathogen Access and Benefit Sharing – kurz PABS – verhandelt und was man durchaus „Erreger-Börse“ nennen kann, zementiert genau diese problematische Struktur, die man eigentlich aufbrechen und verunmöglichen müsste.
Wie genau soll die geplante „Erreger-Börse“ denn funktionieren?
Nun, die Staaten sind rechtlich verpflichtet, Erreger und Daten zu liefern, und sollen dafür auch selbst Zugriff auf die PABS-Datenbank erhalten. Ob dieser Zugriff durch die PABS-Mitgliedstaaten an eine Grundgebühr geknüpft ist, wird gegenwärtig noch verhandelt. Aber auch Pharmafirmen sollen gegen einen Obolus ebenfalls Zugriff auf die Datenbank erhalten, um Maßnahmen gegen mögliche Pandemien in Form von Impfstoffen entwickeln zu können. Wir können uns das wie eine Art Abo vorstellen: Die Hersteller müssen dafür nur einen Vertrag mit der WHO schließen und jährliche Beiträge leisten.
Wie soll dieser Vertrag aussehen? Gibt es bestimmte Pflichten oder Auflagen für die Hersteller?
Das ist noch weitgehend offen, aber daran schließen sich die eigentlich wichtigen Fragen an: Kann die WHO die Produzenten verpflichten, im öffentlichen Interesse tätig zu werden? Gibt es einen Mechanismus, der sicherstellt, dass die Hersteller auf eine reine Umsetzungsfunktion begrenzt sind und nur als Werkzeug zum Gesundheitsschutz fungieren? Wie garantiert man einen freien, rein wissenschaftlich orientierten Wettstreit bei der Suche nach der besten Reaktion auf ein gesundheitliches Problem? Wie kann ausgeschlossen werden, dass sachfremde Motive wie Gewinnstreben zu einer schädlichen Lösung führen? Und vor allem: Wie kann man die Sicherheit der Impfstoffe gewährleisten?
Sind diese Fragen auch wesentliche Streitpunkte bei den derzeitigen WHO-Verhandlungen?
Wir haben keine detaillierten Informationen über den genauen Inhalt der Verhandlungen und allfällige Streitpunkte. Es scheint jedenfalls keine Mehrheit unter den Staaten zu geben, die das PABS-System grundsätzlich infrage stellt. Das ist ein Problem. Denn aus meiner Sicht ist schon das Bereitstellen der geplanten „Erreger-Börse“, insbesondere in Verbindung mit der Möglichkeit von „Zulassungen auf Vorrat“, ein unglaublich verführerischer Anreiz, potenziell gefährliche Erreger selbst zu schaffen oder sogar freizusetzen. Auf diese Weise können künstliche Pandemien ausgelöst werden, die dann das Geschäft mit den vorbereiteten Impfstoffen massiv ankurbeln. Das ist sowohl für Staaten als auch für Unternehmen lukrativ, eben wegen dieser Public-Private-Partnership-Konstrukte.
Sehen die bisherigen WHO-Pläne zu dieser „Erreger-Börse“ denn kein ausdrückliches Verbot der Gain-of-Function-Forschung vor, mit der Erreger künstlich gefährlicher gemacht werden können?
Nein, pikanterweise enthält der aktuelle Entwurf des Pandemievertrags hierzu keine eigenständigen Restriktionen. Es wird den Staaten also weder verboten, an künstlich geschaffenen Erregern zu forschen, noch Erreger im Labor gefährlicher zu machen. Auch künstlich geschaffene Erreger mit Pandemiepotenzial würden zukünftig in der Datenbank gespeichert werden. Im Vertragsentwurf zu diesem Thema wird lediglich auf bestehende Rechtsgrundlagen hingewiesen, wie die Biowaffenkonvention von 1972. Diese Konvention ist aber ein zahnloser Tiger.
Warum?
Erstens, es gibt kein Durchsetzungssystem. Zweitens brauchen Sie als potenzieller Hersteller von Biowaffen nur zu deklarieren, dass Ihre Biowaffenforschung einem guten Zweck, das heißt der Gefahrenabwehr, dient. Dann können Sie die größten Biowaffen produzieren – dient ja dem Schutz der Menschen. Und drittens wurde diese Biowaffenkonvention 1972 noch gar nicht für elektronisch gensequenzierte Erreger konzipiert, sondern nur für physische Laborproben. Bei der elektronischen Gensequenzierung von Erregern gibt es also völkerrechtlich betrachtet gar keine Schranken.
Das heißt, der Rechtszustand ist lückenhaft?
Ganz genau. Man hätte jetzt im Zuge dieser Verhandlungen zum Pandemievertrag in erster Priorität diese Lücken schließen müssen. Immerhin soll dieser Vertrag aufbauen auf den Erfahrungen mit der Covid-19-Pandemie. Wenn man aus diesen Erfahrungen lernen will, muss man als Erstes die Ursprungsfrage klären. Darauf weist der deutsche Physikprofessor Roland Wiesendanger dankenswerterweise seit Jahren beharrlich hin. Ob fahrlässig oder mit Absicht: Ungeheuerlich viel Evidenz deutet auf einen menschengemachten Ursprung der Covid-Pandemie hin, die von diversen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren als globales Geschäftsmodell ausgenutzt wurde.
Also sollte sich die WHO für ein Verbot der gefährlichen Gain-of-Function-Forschung einsetzen?
Unbedingt. Das halte nicht nur ich für zwingend. Prof. Roland Wiesendanger und viele andere Wissenschaftler weltweit haben einen entsprechenden Aufruf lanciert. Dieses Verbot muss vor allem auch durchgesetzt werden können. Es braucht einen entsprechenden Mechanismus und ein Gremium, analog zur Atomaufsichtsbehörde (IAEA), das zum Beispiel auch Inspektionen durchführen kann. Diese Aufsicht sollte idealerweise völlig unabhängig von der WHO und von den Interessen der Industrie sein.
Die WHO- oder die UNO-Staaten müssten sich für eine Überarbeitung der Biowaffenkonvention und eine wirksame Verschärfung der Vorschriften zum Schutz vor künstlich geschaffenen Erregern engagieren. Denn wenn man die Gesundheit der Weltbevölkerung vor gefährlichen Krankheitserregern wirklich schützen will, muss man dafür sorgen, dass der Mensch die Finger von dieser gefährlichen Forschung lässt. Auch jeglicher ökonomische Anreiz müsste im Keim erstickt werden. Die derzeitigen Diskussionen bei der WHO sind davon weit entfernt. Ein erster Schritt wäre aber, zumindest die Verhandlungen zum Pathogen Access and Benefit Sharing, also zur „Erreger-Börse“, zu stoppen.
Wäre mit der „Erreger-Börse“ nicht auch der gesamte Pandemievertrag gescheitert?
Doch, der wäre damit gescheitert. Das wäre beim heutigen Stand der Kenntnisse zum Ursprung der Corona-Pandemie aber auch konsequent und das einzig Richtige.
Befürworter sagen, es bräuchte den Pandemievertrag, um auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein und schnell reagieren zu können.
Ich halte die Idee einer Plattform zum Informationsaustausch über Erreger und Krankheiten grundsätzlich für vernünftig. Auch die Wachsamkeit gegenüber neuen Erregern finde ich nicht falsch. Aber aus meiner Sicht muss sich jedes System einer Alarmierung – wie dies früher der Fall war – in erster Linie an ärztlichen Beobachtungen und ärztlichen Meldungen orientieren. Also letztlich ein System von Ärzten für Ärzte.
Die neuen internationalen Gesundheitsvorschriften und der Pandemievertrag schießen völlig über dieses Ziel hinaus. Da wird überall, zum Beispiel auch im Abwasser, akribisch nach Erregerbruchstückchen gefahndet, die man mittels Gensequenzierung versucht zu rekonstruieren. Da werden gesunde Menschen zu PCR-Fällen, die einen öffentlichen Gesundheitsnotstand auslösen können. Das ist ein Overkill. Der Informationsaustausch und das Monitoring muss auf real existierenden Krankheiten beruhen, die wirklich eine Gefahr für die Menschen darstellen – nicht auf rein testbasierte Krankheitsfiktionen, wie wir das unter Corona hatten. Und selbstverständlich muss alles daran gesetzt werden, dass die Gefahr einer Pandemie auf keinen Fall vom Menschen selbst geschaffen wird.
Das Gespräch führte Lena Böllinger.
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Die Lektüre des Beitrags kann auch ohne Virenbefall zu Fieberschüben mit Schüttelfrost führen: einfach unglaublich !
Der Name "Wuhan-Labor" taucht nicht auf, obwohl der Präsidentschaftskandidat Trump einst Aufklärung versprochen hatte. Und das Bundesverdienstkreuz bekam in der Pandemie nicht Prof. Wiesendanger, sondern ein anderer.
Kann man nicht genug danken für seinen jahrelangen unermüdlichen Kampf für Aufklärung und Freiheit!
