Afghanische Reisepässe liegen zur weiteren Bearbeitung in Körben in einem Büro der deutschen Botschaft. Im Hauptgebäude der Botschaft Deutschlands in Pakistan befindet sich die Rechts- und Konsularabteilung, in der die Visa für geflüchtete Afghaninnen und Afghanen bearbeitet werden.
Im Hauptgebäude der Botschaft Deutschlands in Pakistan befindet sich die Rechts- und Konsularabteilung, in der die Visa für Afghanen bearbeitet werden. / picture alliance

„Falscher Pass hin oder her“ - Visa-Affäre im Auswärtigen Amt: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Ein Beamter des Auswärtigen Amtes wollte einem vermeintlichen Afghanen die Einreise nach Deutschland ermöglichen – trotz gefälschtem Pass. Cicero veröffentlicht den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ulrich Thiele

Autoreninfo

Ulrich Thiele ist Investigativjournalist bei Cicero und Autor des Bestsellers "Nord Stream. Wie Deutschland Putins Krieg bezahlt". Zuletzt erschien von ihm "Die Sprengung" über die Nord-Stream-Sabotage (mehr Infos unter www.nord-stream-sprengung.de). Threema-ID: 82PEBDW9

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Zwei Jahre lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen hochrangigen Beamten des Auswärtigen Amtes. Er hatte im Herbst 2022 Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Islamabad dazu angewiesen, einen gefälschten Pass zu visieren – was rechtswidrig ist. Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Tatverdacht. Das geht aus dem Einstellungsbescheid hervor, der Cicero vorliegt. Die Ermittlungen legen demnach nahe, „dass es sich um einen Einzelfall handelte, in dem auf der Arbeitsebene des Auswärtigen Amtes kontroverse Ansichten vertreten wurden.“

Hintergrund ist der Fall Mohammad Ali G., den Cicero im Februar 2023 öffentlich gemacht hat. Der vermeintlich 14-jährige Afghane wollte als besonderer Härtefall per Familiennachzug zu seinem in Deutschland weilenden Bruder Khan G. nachreisen. Die Begründung: Mohammad Ali G. sei aus Afghanistan ins benachbarte Pakistan geflohen und lebe vollkommen verwahrlost auf der Straße. Er leide an einer Augenverletzung, Bombensplitter hätten ihn dort getroffen. Nun brauche er Medikamente, aber da er sich illegal in Pakistan aufhalte und keine Papiere habe, könne er keinen Arzt aufsuchen.

„Falscher Pass hin oder her“

Der Fall landete im Oktober 2022 vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Für die Vertreter des Auswärtigen Amtes klang diese Geschichte offenbar überzeugend. Sie erklärten sich dazu bereit, das begehrte Visum für den Familiennachzug zu erteilen, „sofern eine erneute Sicherheitsabfrage keine Bedenken ergibt“. Das Gerichtsverfahren endete mit einem Vergleich. So wie es in solchen Visa-Streitfällen häufiger geschieht.

Doch dann geschah etwas Ungewöhnliches: Die deutsche Botschaft in Islamabad weigerte sich, Mohammad Ali G. das Visum auszustellen. Man hatte dort erhebliche Zweifel an der Identität des Antragstellers. Laut Botschaftsmitarbeitern war er mutmaßlich weder minderjährig noch krank – und kommt womöglich nicht einmal aus Afghanistan. Zudem hatte er einen gefälschten Pass vorgelegt.

Aus Berlin kam dennoch die Ansage: beide Augen zudrücken. Das Auswärtige Amt erteilte der Auslandsvertretung in Pakistan die förmliche Weisung, Mohammad Ali G. die Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu erteilen – „falscher Pass hin oder her“. Die Botschaft remonstrierte gegen die in ihren Augen rechtswidrige Weisung. Daraufhin schaltete sich ein noch ranghöherer Beamter ein und übte Druck auf die Botschaftsmitarbeiter aus: Ein Visum werde „nicht für einen Pass, sondern für einen Menschen erteilt“.

Nachdem Cicero den Fall öffentlich gemacht hatte, erstattete ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) mit langjähriger Erfahrung im deutschen Aufenthalts- und Ausländerrecht Anzeige wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung.

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Wieder eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen den Beamten, der die Weisung erteilt hatte, bereits im Juli 2025. Der Tatbestand der Rechtsbeugung sei nicht erfüllt, „wenn der Täter zwar vorsätzlich gegen als zwingend erkannte Vorschriften verstößt“, sich aber „von einem Bestreben nach formeller oder materieller Sachgerechtigkeit“ leiten lasse. So steht es in der Einstellungsbegründung. Man könne dem Beamten nicht nachweisen, dass er „vorsätzlich und willkürlich eine rechtswidrige Weisung erteilte“, weil sich nicht widerlegen lasse, dass er „subjektiv davon überzeugt war, dass die Voraussetzung zur Erteilung des Visums“ vorgelegen habe. Für ein strafbares Verhalten weiterer Beteiligter, „insbesondere vorgesetzter Personen des Beschuldigten“, habe man „auch keine zureichenden Anhaltspunkte“.

Wo ist Mohammad Ali G. heute?

Für den Anzeigenerstatter ist die Entscheidung juristisch „nicht ungewöhnlich“, wie er in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber Cicero schreibt. „Straftatbestände wie Rechtsbeugung (§ 339 StGB) setzen eine besonders gravierende und vorsätzliche Verletzung des Rechts voraus. Diese Schwelle wird nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen erreicht.“

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung werfe der Fall jedoch grundsätzliche Fragen zur Praxis von Visaentscheidungen auf. „Wer über lange Zeit in diesem Bereich tätig ist, weiß, dass gefälschte oder manipulierte Dokumente im internationalen Migrationsgeschehen keine Seltenheit sind“, so der ehemalige BMI-Beamte, der seit seiner Pensionierung als freier Dozent für Ausländer- und Asylrecht tätig ist. „Deshalb wurden über Jahrzehnte umfangreiche Prüfverfahren entwickelt – etwa Dokumentenprüfungen, Sicherheitsabfragen und Identitätsfeststellungen –, um missbräuchliche Einreisen zu verhindern.“

Aus dieser Perspektive erscheine es „problematisch, wenn im Einzelfall politische oder humanitäre Erwägungen eine Entscheidung beeinflussen könnten, obwohl grundlegende Voraussetzungen wie die eindeutige Identitätsfeststellung nicht erfüllt sind.“

Wo Mohammad Ali G. sich heute aufhält, ist unklar. Sein Bruder Khan G. hat eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin mittlerweile zurückgezogen, wie eine Sprecherin auf Anfrage von Cicero mitteilt.

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IngoFrank | Di., 24. März 2026 - 12:57

Was für eine Signalwirkung:
Die Lächerlichkeit deutscher Behörden und Gerichte ….. für die Alimentierung aller „Armen“ dieser Welt !
Allerdings bleibt die folgerichtige Frage offen:
Wer nimmt denn dann die verarmten, dummen, Arbeitslosen ihr Eigentum vom Staat genommenen, deutschen Gutmenschen auf, die ihr Land stehenden Fußes immer weiter an die Wand fahren haben ?
Ich ahne es ……. Niemand noch nicht einmal mit Pass 🙉🙉🙉
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Heidemarie Heim | Di., 24. März 2026 - 14:47

Was denn sonst? Oder hat irgendwer was anderes erwartet? Dieser Dr. XYZ, der vermutlich direkte Beauftragte einer Ex-Ministerin Druck zu machen und egal wie, mit einem befriedigenden Ergebnis aufzuwarten in der Sache, erinnert mich an so manch anderen politischen Befehlsempfänger, mit dem wir es in der Vergangenheit zu tun hatten.
Und natürlich hat keiner der daran Beteiligten, die sich sonst über jeden Furz in Verbindung mit hiesigen Stadtbildern, geäußert und wieder pflichtschuldigst vom obersten Boss zurück gezogen Minimum 14 Tage aufgeilen, irgend ein gesteigertes Interesse daran, solche "Unpässlichkeiten;)" mehr und transparenter an die Öffentlichkeit zu bringen. Zumal die Reaktionen mit Gegenklagen auf mögliche Majestätsbeschuldigungen zum Kauf eines Bademantels führen könnten. Signalwirkung, wie damals "Südafrika-Thüringen" völlig schnuppe lieber Herr Frank;). MfG

Angelika Sehnert | Di., 24. März 2026 - 17:27

Das Aussenamt ist seit 1998 nur noch ein Schatten seiner selbst. Offenbar ist es gelungen, wie in der Berliner Verwaltung, „ziemlich gute Leute reinzubringen“, die dann genau solche Entscheidungen treffen, wider jede Vernunft, aber mit der richtigen Haltung.
Es bereitet übrigens schon fast körperliche Schmerzen, wie die diplomatischen Vertreter der Bundesrepublik seit Jahren durch die Welt der Diplomatie irrlichtern und herumtappen, jetzt sogar in Aufzügen vor laufender Kamera. Es scheint im Aussenamt niemand mehr zu geben, der Minister in Sachen Diplomatie anleiten kann. Aber die Quoten bei den Stellenbesetzungen sind top! Was nebenbei bemerkt zu einer großen Zahl von Klagen führt. Muss ein tolles Arbeitsklima sein! Die Ergebnisse sprechen für sich.

Sabine Lehmann | Di., 24. März 2026 - 18:42

Dass unser sogenannter Rechtsstaat seit ein paar Jahren nur noch auf einem Auge blind ist und bei dem anderen deutlich an Sehschärfe einbüßt, ist ja weiß Gott nichts Neues. Dass es zum Thema Migration und dort speziell islamischer Migration zum juristischen Totalausfall kommt, ist allerdings selbst für deutsche Verhältnisse ein absoluter Tiefpunkt.
Man sollte den Spieß eigentlich mal umdrehen, eine Containerladung hübscher Frotteebademäntel ordern, an die betreffenden Staatsanwälte als Ostergeschenk verschicken, und dazu eine Grußkarte vom Souverän mit der Ankündigung eines frühmorgendlichen Osterfrühstücks mit Hausdurchsuchung, Akteneinsicht, Lügendetektor und Handschellen. Ostereier gibt's natürlich keine, Strafe muss sein!