- Der Kampf um die Justiz
Am Wochenende stimmen die Italiener über das Prestigeprojekt der Regierung Meloni ab: eine grundlegende Justizreform, die mehr Effizienz verspricht – und die Frage aufwirft, ob die Justiz Gegengewicht zur Regierung bleibt oder stärker an politische Macht gebunden wird.
Über den Dächern Roms tritt Giorgia Meloni mit ernstem Blick vor die Kamera. Die Ministerpräsidentin spricht ruhig und ohne große Gesten, in einem Ton, der bewusst Nähe herstellen soll. Hinter ihr breitet sich das weltberühmte pittoreske Geflecht aus Ziegeldächern, Antennen und Terrassen aus. Inmitten der roten Ziegel erhebt sich majestätisch die alte Barockkuppel von Sant’Andrea della Valle. Hell und markant ragt sie aus dem Häusermeer der ewigen Stadt und verleiht der Aufnahme eine historische Autorität, die wohl nur wenige andere Hauptstädte bieten können.
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Ich schweife ab und stelle die Frage: wie sieht es in Deutschland aus? Da werden Verfassungsänderungen nicht vom „Volk“, sondern von den parteiabhängigen Parlamentariern mit 2/3 Mehrheit abgesegnet. Unser Bundesverfassungsgericht ist nicht an den Buchstaben des Gesetzes gebunden, sondern „interpretiert“ das GG, wie der ehem. Präsident Voßkuhle im Cicero Foyergespräch sagte. Nur so waren Entscheidungen wie z. B. das „Klimaurteil“ möglich. Das Gericht schreibt sich maximale Freiheiten zu, um auch in die Politik hineinzuregieren.
Welche „Macht“ hat da der Bürger noch?
haftung zum Steuerzahler verloren. Die Lücke/Verbindung zwischen Bürger und Staat sollte durch Referenden, Vereine, Verbände, Organisationen (...) in ständigem Austausch sein. Dafür gibt/gab es immer wieder ein großes Vertrauen in die Gerichtbarkeit.
Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden gegenüber dem Justizministerium und Richter eher unabhängig an das Gesetzt gebunden. In Italien sind noch beide unabhängig. Man wollte in Italien einer kriminellen Weisungsgebundenheit vorbeugen.
Das sind für mich Grundfragen von verfassungsmäßig organisierten Gesellschaften und Demokratien, denen man nicht ausweichen kann und die auch nie letztlich zu klären sind, weil es keine letzte Wahrheit dazu gibt.
Wir wollen Verfassungen gerade als möglichst verlässlichen Rahmen sehen, an dem nicht jeder herumschraubt. Vollkommen starre Verfassungen führen aber auch ins Aus. GB zB hat deswegen keine Verfassung, bekennt sich ganz zum Prinzip der sich langsam anpassenden Gewohnheiten, die unter Kräftegleichgewichten erkämpft werden.
Neben der reinen Verfassungsfrage, berührt es das Grundproblem, dass es auch bei bestem Willen aller keine perfekten ewigen Strukturen und Prinzipien gibt, weil von Natur aus gegensätzliche Prinzipien auszugleichen sind, und je nach Zeit in verschiedenste Richtungen zu korrigieren ist. Justiz als eine moralische, unabhängige Instanz hat ihren Wert. Freilaufend wird sie aber zu einer Art religiösem Staat mit Wächterräten, die heilige Prinzipien auslegen.
