Im Prozess gegen den russischen Soldaten Vadim Chicimarin sagt eine Zeugin aus / dpa

Prozesse gegen Kriegsverbrecher im Ukraine-Krieg - „Eine objektive Beurteilung von Handlungen des Gegners ist schwierig“

Heute endete der erste Kriegsverbrecherprozess in der Ukraine. Ein 21 Jahre alter russischer Soldat wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch in Russland sollen gefangene ukrainische Kämpfer vor Gericht gestellt werden. Der Völkerrechtsexperte Matthias Hartwig erklärt im Cicero-Interview, warum nicht jede Tötungshandlung im Krieg ein Kriegsverbrechen darstellt und warum derartige Prozesse besser vor internationalen Gerichten verhandelt werden sollten.

Autoreninfo

Sophia Martus hat Soziologie studiert und absolviert derzeit ein Redaktionspraktikum bei Cicero.

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Matthias Hartwig ist Jurist und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.

Herr Hartwig, in der Ukraine ist der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher angelaufen. Kriegsverbrechen werden vom Internationalen Strafgerichtshof auf Basis des Römischen Statuts verhandelt. Weder Russland noch die Ukraine haben allerdings dieses Statut unterzeichnet. Wie sieht die Rechtsgrundlage aus, auf der dort über Kriegsverbrechen verhandelt werden kann?

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Walter Bühler | Mo., 23. Mai 2022 - 14:09

... Standgerichte, Kriegsgerichte, usw. Und auch das gemeine Volk hat manchmal selbst ein Standgericht gehalten, etwa über Bomberpiloten, die landen mussten

Diese Art von Recht gehört zu den üblichen uralten Kriegsgräueln.

Was das gegenwärtige Völkerrecht angeht: die Ukraine fühlt sich als Teil der Gottesstaaten (USA usw.), die per Definition selbst niemals gegen das Völkerrecht verstoßen können, egal was sie wirklich tun. Na ja, und da bietet es sich im Rahmen des Propaganda-Krieges natürlich an, den internationalen Medien mal wieder gut vorbereitete Schauprozesse anzubieten. Der Hype um ESC ist vorbei, jetzt braucht dieUnterhaltungsi8ndustrie etwas anderes.

Nicht nur deutsche Kriegsgerichtsräte seligen Angedenkens hatten eine seltsame Auffassung von Recht. Herr Karim Khan zeigt, dass so etwas eben immer noch lebendig ist.

Die larmoyante Selbstgerechtigkeit und die vorgezogene mediale Lynchjustiz ist ein Trauerspiel für den wahren Gedanken der Gerechtigkeit.

Gerhard Lenz | Mo., 23. Mai 2022 - 14:21

Wie, bitteschön, sollen die denn Urteile durchsetzen?

Man nehme den Internationalen Strafgerichtshof. Eine eigentlich durch und durch löbliche Einrichtung - Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind in Russland genauso grausam wie in Ungarn, in China, in den USA oder sonstwo. Unabhängig von Hautfarbe oder Ausweispapier.

Dummerweise haben die Großmächte diesen nicht anerkannt - weil sie, so die Begründung, "Eingriffe in die nationale Souveränität" befürchten.

Wo es jedoch keine internationale juristische Handhabe gibt, bleibt nur nationales Recht. Denn natürlich müssen Kriegsverbrechen, von wem auch immer begangen, geahndet werden. Das war bei den Nazis so, das darf bei den russischen Soldaten, die im Auftrag ihrer Vorgesetzten morden, vergewaltigen, brandschatzen usw. nicht anders sein. Die müssen dann, wenn es anderswo nicht geht, dort vor Gericht, wo sie ihre Verbrechen begangen haben.

"...das darf bei den russischen Soldaten, die im Auftrag ihrer Vorgesetzten morden, vergewaltigen, brandschatzen usw." - Ich sehe auch keine unabhängige Unabhängigkeit, egal ob in Kiew, Den Haag oder sonstwo. Es geht lediglich um Ordnung und Strafe. Dass russische Soldaten im Auftrag ihrer Vorgesetzten (oder Putin) im Auto fahrend Zielübungen auf zufällig auf der Straße befindliche Zivilisten durchführen, halte ich hingegen sehr an den Haaren herbeigezogen. Auch die richterliche Begründung, dies sei u.a. Folge, weil Russland die Ukraine überfallen habe, ist albern. Dann könnte man den Faden weiterspinnen, dies sei Folge, weil die russischen Eltern des Kriegsverbrechers ihn geboren, falsch erzogen haben oder ihm nicht die Soldatenlaufbahn ausgeredet hätten.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 23. Mai 2022 - 16:24

Ein sehr interessanter und informativer Artikel zu dem Thema. Ich würde es auch besser finden, wenn neutrale Gerichte darüber urteilen dürften und könnten. Weder Russland noch die Ukraine sind und waren demokratische Staaten in westlichem Sinne. Das erklärt auch deren Ablehnung des internationalen Strafgerichtshofes. Weder Russland noch die Ukraine würden ihre Präsidenten weshalb auch immer ausliefern, um sie anzuklagen. Ob das Verfahren gegen den Russen fair verlief wissen wir letztlich nicht, wir waren nicht dabei. Und wenn die Ukraine schon 2014 ihre eigenen Leute nicht verfolgt haben, wegen der ca. 14000 Toten in der Ostukraine, wo gerade auch die Asow-Gruppe neben den prorussischen Kräften gegenseitig sich abgeschlachtet haben, dann wird Selenskij das auch jetzt nicht tun. Genau so wenig wird Putin eigene Leute anklagen, ob die nun auf Befehl handelten oder aus eigenem Antrieb. Und wenn Herr Khan die USA schont, wie ehrlich ist dann dieser Gerichtshof? Entweder alle oder keiner.

Tomas Poth | Di., 24. Mai 2022 - 10:54

Ist das denn überhaupt gewollt, das Ziel in Kiew in gewesen?
In Moskau wird es vermutlich nicht anders werden.
Es geht doch eher um das streicheln der eigenen verletzten Seele, der Rachebedürfnisse.

Hans Schäfer | Mi., 25. Mai 2022 - 10:34

Krieg = Kriegsverbrechen auf beiden Seiten.
Kein Krieg = Keine Kriegsverbrechen auf beiden Seiten.
Waffenlieferung = Verlängerung des Krieges

Verlängerung des Krieges
=
weitere Tote u. Kriegsverbrechen auf beiden Seiten.

Waffenlieferanten leisten Beihilfe.