
- Die EU ist gegenüber Polen zu langsam
Die EU-Kommission hat wegen eines Disziplinierungsgesetzes für Richter ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Berechtigt, aber viel zu spät. Denn die polnische Regierung schafft bei der Unterwerfung der Justiz Tatsachen.
Wenn es um den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität geht, hört man von der Polizei und der Staatsanwaltschaft regelmäßig folgende Klage: Da man sich an die Gesetze halten müsse, sei man oft langsamer als die Kriminellen. Und ohne jetzt die polnische Regierung oder gar Polen mit der Mafia gleichsetzen zu wollen: Wenn es um die berechtigten Schritte der Europäischen Kommission gegen die von der nationalkonservativen Regierung in Warschau forcierte Justizreform geht, die nichts anderes zum Ergebnis hat als das Ende des unabhängigen Gerichtswesens, erinnert vieles an die Klagen der Polizei.
Nichts verdeutlicht es so sehr, wie das am Mittwoch von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen. Grund dafür ist das im Februar in Kraft getretene Disziplinierungsgesetz für Richter. Das in Polen umgangssprachlich genannte „Maulkorbgesetz“ sieht nicht nur drakonische Strafen für kritische Richter vor, denen im schlimmsten Fall sogar die Absetzung droht, sondern verbietet ihnen auch, sich bei juristischen Fragen direkt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu wenden.