Tamás Sulyok
Der ungarische Staatspräsident Tamás Sulyok / picture alliance / Sipa / Dominika Zarzycka

Interview mit dem ungarischen Staatsoberhaupt Tamás Sulyok - „Es werden die demokratischen Grundsätze verletzt“

Der ungarische Staatspräsident Tamás Sulyok spricht im Interview über das Bestreben des neuen Ministerpräsidenten Péter Magyar, ihn aus dem Amt zu entfernen – und erklärt, warum er sich diesem Versuch eines Verfassungsbruchs nicht beugen wird.

Alexander Marguier

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Alexander Marguier ist Chefredakteur von Cicero.

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Klarstellung

Mit Verwunderung haben wir in der Redaktion von Cicero zur Kenntnis genommen, dass in Bezug auf unser untenstehendes Interview mit dem ungarischen Staatspräsidenten Tamás Sulyok vonseiten des ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar der Vorwurf einer Zensur erhoben wurde.

Hintergrund dieses Vorwurfs ist die Tatsache, dass zwischen der vom ungarischen Präsidialamt veröffentlichten Originalversion des Interviews und der von uns veröffentlichten deutschen Fassung leichte Unterschiede bestehen. Diese Unterschiede sind jedoch nicht inhaltlicher Art. Vielmehr wurden in die deutsche Fassung nachträglich einige Fragen eingefügt, um den Kontext der Antworten für die deutsche Leserschaft deutlicher hervorzuheben. Denn ein Großteil der deutschen Leserschaft ist mit den innenpolitischen Diskussionen, die in der ungarischen Öffentlichkeit geführt werden, aus naheliegenden Gründen nicht im Detail vertraut. So ging der ungarische Staatspräsident in einer seiner Antworten beispielsweise auf einen Pädophilie-Skandal ein, der im Jahr 2024 in Ungarn für hohe Aufmerksamkeit sorgte. In einer der nachträglich eingefügten Zwischenfragen wurden lediglich die Hintergründe dieses Skandals kurz zusammengefasst. Inhaltlich wurde an den Antworten von Herrn Sulyok jedoch in keiner Weise etwas verändert. Dies gilt ebenso für die wenigen weiteren nachträglich eingefügten Zwischenfragen.

Ebenfalls wurde von Seiten der Redaktion eine der Antworten von Herrn Sulyok leicht gekürzt. Auch in diesen Fall haben sich dadurch weder der Inhalt noch der Kontext des Gesprächs verändert. Wir möchten deshalb ausdrücklich versichern, dass von Seiten des ungarischen Staatspräsidenten keinerlei Versuche einer „Zensur“ uns gegenüber unternommen wurden. Dieser Vorwurf ist allein schon deswegen absurd, weil die vom ungarischen Präsidialamt veröffentlichte Version des Interviews der Ursprungsfassung entspricht.

Berlin, den 3. Juni 2026
Redaktion Cicero

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Seit dem überwältigenden Wahlsieg von Péter Magyar und dessen Tisza-Partei bei der zurückliegenden Parlamentswahl in Ungarn am 12. April schwelte ein schwerwiegender Konflikt zwischen ihm und dem Staatspräsidenten Tamás Sulyok. Denn Magyar vertritt die eindeutig verfassungswidrige Auffassung, mit der Regierung von Viktor Orbán wäre auch Sulyok abgewählt worden. Der neue ungarische Ministerpräsident hatte dem Staatsoberhaupt (und früheren Verfassungsgerichtspräsidenten) eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt, um seinen Posten zu räumen. Dem ist Tamás Sulyok (parteilos) jedoch nicht gefolgt. Jetzt droht die Sache zu eskalieren.

Herr Präsident, fühlen Sie sich wohl in Ihrem Amt als ungarisches Staatsoberhaupt?

Es ist eine Riesenehre, Präsident der Republik zu sein und allen Ungarn zu dienen – vielleicht das Höchste, was ein Ungar erlangen kann. Es ist eine verantwortungsvolle und zweifellos sehr schöne Aufgabe, natürlich mit ihren Herausforderungen zusammen.

Wenn es nach dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar gegangen wäre, hätten Sie spätestens heute Nacht Ihren Rücktritt erklärt. Warum sind Sie ihm nicht gefolgt?

Ich würde zuerst damit beginnen, dass ich einen Eid darauf geleistet habe, das Grundgesetz einzuhalten und einhalten zu lassen, im Übrigen genauso, wie auch der Ministerpräsident und die Abgeordneten der Nationalversammlung. Und im ungarischen Grundgesetz werden die Befugnisse des ungarischen Präsidenten der Republik schwarz auf weiß festgelegt. Der Präsident hat in Ungarn keine Exekutivgewalt, sondern öffentlich-rechtliche Aufgaben und Befugnisse. Die Institution des Präsidenten der Republik ist in Ungarn ein wesentliches Element des Systems von Checks and Balances, er ist ein Akteur des öffentlichen Lebens und übt seine Aufgaben im politischen Raum aus, jedoch ohne eine eigene politische Agenda, die mit der Regierung oder den Parteien konkurriert. Sein Mandat wurde bereits bei der Wende auch so definiert, dass es über die Legislaturperiode hinausgeht – fünf Jahre im Gegensatz zu vier Jahren der Legislaturperiode –, um den verfassungsmäßigen Rahmen auch trotz und bei politischen Änderungen vertreten und geltend machen zu können, um dadurch zu gewährleisten, dass die Staatsleitung im verfassungsmäßigen Rahmen bleibt.

Und dieses Prinzip sehen Sie aktuell verletzt?  

Der Präsident der Republik hat gleichzeitig mit allen verfassungsmäßigen Organen zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit der verfassungsmäßigen Organe bildet nämlich in einem Rechtsstaat, somit auch in Ungarn, die Grundlage für die effektive und gesetzeskonforme Tätigkeit der Staatsorganisation. Diese Zusammenarbeit gewährleistet das Gleichgewicht der Staatsgewalten, das System von Checks and Balances.

Der Präsident der Republik ist auch in den Bereichen Innen- und Außenpolitik verfassungsmäßig verpflichtet, die Tätigkeit der jeweiligen demokratisch legitimierten Regierung zu unterstützen, solange diese im verfassungsmäßigen Rahmen verbleibt. Man muss die Regierung ihre Tätigkeit gemäß ihrer eigenen politischen Verantwortung ausüben lassen. Der Präsident der Republik kann der Regierung gegenüber ausschließlich zur Verhinderung einer willkürlichen beziehungsweise verfassungsmäßig unbeschränkten Machtausübung einschreiten.

Was bedeutet das in Ihrem Fall konkret?

Es ist diese öffentlich-rechtliche Rolle, mit der das Verhältnis des Präsidenten der Republik zur jeweiligen Regierung bestimmt wird. Deshalb habe ich auch Herrn Ministerpräsident Péter Magyar diese Kooperationsabsicht signalisiert, als wir uns drei Tage nach den Wahlen persönlich trafen. Er hat auch damals seine Argumente für meinen Rücktritt aufgezählt, die uns bereits bekannt gewesen waren, und ich habe im Zeichen gegenseitiger Billigkeit gesagt, dass ich mir diese natürlich überlege, obwohl wir uns nicht einig sind.

Und dann?

Die angebotene Zusammenarbeit wurde von der Regierung offensichtlich nicht angenommen. In der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung wurde der Ministerpräsident wenige Minuten nach seinem Eid darauf, das Grundgesetz einzuhalten und einhalten zu lassen, in seiner ersten Regierungserklärung persönlich und forderte meinen Rücktritt – und zwar in einem Ton, der schwer zu würdigen ist. Hinsichtlich der Stabilität der verfassungsmäßigen Ordnung in Ungarn ist es jedoch sogar noch problematischer, dass vom Ministerpräsidenten mehrfach und offen in Aussicht gestellt wurde, mich Kraft der im Ergebnis der Wahlen entstandenen parlamentarischen Zweidrittelmehrheit mit legislativen Mitteln und sogar einer Verfassungsänderung aus meinem Amt zu entfernen, falls ich seiner Rücktrittsanweisung nicht folgen sollte. Durch diese offenen Drohungen wird nicht nur die Verfassung, sondern es werden auch die demokratischen Grundsätze verletzt. Es kann weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat auf Drohungen basieren.

Ich bin trotz und aufgrund der Drohungen umso mehr davon überzeugt, dass mein Rücktritt einerseits in Ermangelung einer verfassungsmäßigen Grundlage und andererseits zur Bewahrung der Würde des Amtes des Präsidenten der Republik unangebracht wäre. Mein Eid, den ich auf das Grundgesetz geleistet habe, bedeutet eine Verantwortung hinsichtlich der Bewahrung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Warum beharrt Péter Magyar auf seinem Standpunkt, bei der zurückliegenden Parlamentswahl am 12. April sei auch der Staatspräsident abgewählt worden? Sind die Ungarn im April an die Wahlurnen gegangen in dem Bewusstsein, auch über Ihre Person abzustimmen?

Das war wohl reiner Wahlkampf, denn Péter Magyar – der selbst ein Jurist ist – konnte wissen, dass das Staatsoberhaupt im Wege von Parlamentswahlen nicht abgelöst werden kann. Im Übrigen sind die Argumente für meinen Rücktritt ausnahmslos politischer Natur, und im Gegensatz dazu ist das Amt des Präsidenten der Republik öffentlich-rechtlich. Noch dazu sind die formulierten politischen Vorwürfe einseitig, beruhen auf einer politischen Fehlinterpretation der derzeitigen verfassungsmäßigen Rolle des Präsidenten der Republik – und somit zu widerlegen.

Die Ungarn wollten eine Änderung, das war offensichtlich und aufgrund der Wahlbeteiligung gut zu erkennen; seit den ersten freien Wahlen sind noch nie so viele zu den Urnen gegangen. Und es wurde auch von keiner Oppositionspartei ein so hoher Sieg eingefahren. Das war, wie ich das bereits am Wahlabend im Nationalen Wahlbüro sagte, ein Fest der Demokratie. Demokratie bedeutet jedoch nicht, die Rahmen von Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit über Bord zu werfen. Wie es mein verehrter Vorgänger – der erste Verfassungsgerichtspräsident und somit auch in dieser Position mein Amtsvorgänger – László Sólyom sagte: „Der Staat funktioniert nicht so.“

Péter Magyar hat auf seinen Social-Media-Kanälen über Ihren Verbleib im Amt abstimmen lassen.  Mehr als 380.000 seiner Anhänger haben sich dort für Ihren Rücktritt ausgesprochen. Sie selbst waren vor Ihrer Staatspräsidentschaft der Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts. Welchen Eindruck bekommen Sie vor diesem Hintergrund, wenn jetzt im Internet über staatliche Institutionen abgestimmt wird? Und das auch noch auf Veranlassung des Ministerpräsidenten?

Wenn man sich diese Like-Abstimmung ansieht, dann stellt sich eher die Frage, welchen Eindruck es wohl auf den Ministerpräsidenten macht, dass von den 3,4 Millionen Wählern nur etwa 10 Prozent auf diese Weise ihr Einverständnis mit ihm zum Ausdruck brachten. Was jedoch den Kern anbelangt: Das Grundgesetz besagt, dass die Einheit der ungarischen Nation vom Präsidenten der Republik zum Ausdruck gebracht wird. Einheit bedeutet jedoch nicht, dass ich die Minderheit oder die Mehrheit, sondern gerade beide Seiten vertrete. Auch die, die für Magyars Tisza-Partei stimmten, und auch die, die gegen sie stimmten. Die pluralistische ungarische Nation besteht aus zahllosen Elementen und Schichten. Zusammengefasst werden sie durch das Recht, das für alle gleichermaßen gilt. Das Staatsoberhaupt kann die Einheit der Nation in dieser Form am besten zum Ausdruck bringen. Weil das Amt des Präsidenten der Republik öffentlich-rechtlicher Natur ist, beteiligt sich das Staatsoberhaupt auch an keinem Popularitätswettbewerb.

Péter Magyar hatte schon im Wahlkampf deutlich gemacht, dass Sie im Fall eines Wahlsiegs der Tisza-Partei zurücktreten müssten. Er sprach von einem „Systemwechsel“ und davon, dass Sie eine „Marionette“ von Viktor Orbán seien. Wie haben Sie zu diesem Zeitpunkt auf Magyars Ankündigungen reagiert?

Einen Systemwechsel gab es im Jahr 1990, als Ungarn aus einer Einparteiendiktatur zu einer Mehrparteiendemokratie wurde. Jetzt herrscht auch weiterhin die Demokratie, hoffentlich hat auch niemand die Absicht, daran etwas zu ändern. Deshalb können wir höchstens über einen Epochen- oder einen Regierungswechsel sprechen.

Und es ist einfach nicht wahr, dass ich eine Marionette von irgendjemanden wäre. In meiner Zeit als Verfassungsgerichtspräsident haben wir auch etliche legislative Entwürfe des mit einer Zweidrittelmehrheit von Fidesz tätigen Parlaments kassiert. Als Präsident der Republik habe ich auch gegen mehrere Gesetze die begrenzte Möglichkeit eines Vetos eingelegt. Noch dazu habe ich nie eine Fidesz-, sehr wohl jedoch eine Tisza-Regierung ernannt. Ich habe auch in dieser Legislaturperiode bereits mehrere Gesetze unterzeichnet, Minister und Staatssekretäre ernannt. Ich kooperiere auch mit ihnen – wie bereits dargelegt – rechtmäßig. Macht mich das nun zu einer Marionette von Tisza?

Die Rücktrittsaufforderungen bewerte ich ebenfalls als politische und nicht als – amtsverbindliche – öffentlich-rechtliche Aussagen. Ich vermisse jedoch in der Tat den dem Amt des Präsidenten geschuldeten Respekt. 

Haben Sie während Ihrer bisherigen Amtszeit irgendetwas getan, das Zweifel an Ihrer Überparteilichkeit genährt hätte? Hat Péter Magyar Ihnen in dieser Hinsicht irgendwelche Vorwürfe gemacht?

Der Ministerpräsident hat bereits während des Wahlkampfs im Zusammenhang mit solchen Angelegenheiten Vorwürfe gegen mich erhoben, die einerseits politischer Natur und andererseits sensibel sind, sodass man sich auch mit der dementsprechenden Sensibilität dazu äußern muss. Während eines Wahlkampfs müssen sich Staatsoberhäupter wegen des Neutralitätsgebots ohnehin viel zurückhaltender äußern.

Ihre Amtsvorgängerin Katalin Novák ist gestürzt, nachdem Anfang Februar 2024 bekannt geworden war, dass sie im April 2023 den stellvertretenden Direktor eines Waisenhauses, der in einen Fall von Pädokriminalität verwickelt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, kraft ihres Amtes als Staatspräsidentin begnadigt hatte.

Im Zusammenhang mit diesem in Ungarn öffentliche Empörung auslösenden Kinderschutzfall wirft Péter Magyar mir vor, ich hätte mich nicht dazu geäußert. Das entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit, denn ich habe bereits am 11. Dezember 2025 eine Erklärung veröffentlicht, in der ich mich mit den Opfern solidarisiert habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass in Ungarn Einigkeit darüber besteht, dass Straftaten gegen Kinder gesellschaftlich verurteilt werden und die Täter streng bestraft werden müssen. Ich habe auch darauf verwiesen, dass die im Kinderschutz tätigen Personen strengen fachlichen und rechtlichen Vorschriften unterliegen, und dass in den konkreten Fällen Verfahren vor den zuständigen Behörden anhängig sind.

Ihr Verhalten im zurückliegenden Wahlkampf wurde ebenfalls thematisiert.

Ja, auch im Zusammenhang mit dem Ton des Wahlkampfes wurde mir Schweigen vorgeworfen, was ich ebenfalls widerlegen kann, da ich mich hierzu  – an alle politischen Akteure gerichtet – bereits im April 2025 geäußert habe. Mir wurde außerdem vorgeworfen, ich hätte mich zu einer während des Wahlkampfes bemerkten, eventuell staatlichen geheimdienstlichen Überwachung nicht geäußert. Die Frage der nationalen Sicherheit ist für den Selbstschutzmechanismus eines Staates von wesentlicher Bedeutung und bedarf daher einer gründlichen Untersuchung, die einerseits nicht öffentlich und andererseits nach Aussage des Innenministers der Tisza-Regierung bislang auch noch nicht abgeschlossen ist. Ohne den Abschluss dieser Untersuchung abzuwarten, wäre es unverantwortlich, als Staatsoberhaupt eine Stellungnahme abzugeben. Für Äußerungen des Staatsoberhauptes gelten naturgemäß andere Anforderungen als für parteipolitische Wahlkampferklärungen.

Sie haben Péter Magyar bei der Vereidigung der neuen Regierung persönlich getroffen. Wie ist diese Begegnung verlaufen? Konfrontativ?

Bei unseren Treffen habe ich stets meinen Willen zur Zusammenarbeit betont, und der Ministerpräsident seine Argumente für meinen Rücktritt, womit ich nicht einverstanden bin. Wir müssen jedoch gar nicht hinsichtlich jeder Frage der gleichen Meinung sein, um zusammenarbeiten zu können. Es ist aber möglich, dass er diesbezüglich anders denkt.

Während der Vereidigungszeremonie wurden auch Fotoaufnahmen gemacht – was bei solchen Anlässen ja durchaus üblich ist. Stimmt es, dass vonseiten Magyars aus darauf geachtet wurde, dass Sie nicht auf den Fotos zu sehen sind?  Und dass Sie von einem Gruppenbild hinterher entfernt wurden?

Jeder wusste – denn das wurde vom Herrn Ministerpräsidenten veröffentlicht –, dass vom Herrn Ministerpräsidenten darum gebeten wurde, die in solchen Fällen üblichen gemeinsamen Bilder nicht zu machen. Gleichzeitig wurde jedoch auch von ihm zur Kenntnis genommen, dass mein Fototeam bei diesem Ereignis anwesend sein und arbeiten würde. Die im Fall der unabhängigen öffentlich-rechtlichen Medien ungewöhnlichen Fotoeinstellungen wurden in den Medien mehrfach thematisiert, es wurden auch interne Untersuchungen eingeleitet, und sie haben auch ihre Verantwortung eingeräumt.

Sie haben entschieden, weiterhin im Amt zu bleiben – und zwar gegen den ausdrücklichen Willen des Ministerpräsidenten. Was bedeutet das konkret für den Fortgang des politischen Geschehens in Ungarn? Könnte es zu Blockaden in irgendeiner Form kommen?

Hinsichtlich der Funktion der verfassungsmäßigen Ordnung bedeutet mein weiterer Amtsverbleib die Rechtskontinuität im Interesse der Geltendmachung der Checks and Balances. Das ist auch eine Bedingung für politische Stabilität und birgt auch – wie eben dargelegt – eine unveränderte Zusammenarbeit mit der Regierung.  

Laut ungarischer Verfassung kann der Staatspräsident seines Amtes nur enthoben werden, wenn er Straftaten begangen oder sich bei seiner Amtsführung gesetzeswidrig verhalten hat.  Ich gehe davon aus, dass das bei Ihnen nicht der Fall war oder sein wird. Haben Sie eine Vorstellung davon, welchen Weg Péter Magyar nun beschreiten könnte, um Sie doch noch aus Ihrem Amt zu entfernen?

Es wurde von der Regierung zunächst nichts Konkretes über diesbezügliche Pläne veröffentlicht. Es wurde jedoch vom Ministerpräsidenten mehrfach deutlich gemacht, dass er das Ziel hat, den Präsidenten der Republik und andere regierungsunabhängige öffentlich-rechtliche Amtsträger vor Ablauf ihrer Mandatsperioden aus ihren Ämtern zu entfernen. Das kann den Eindruck erwecken, dass diese „geheime Verfassungsgebung“ eine auf Personen maßgeschneiderte Legislatur, also „politische Beutemachung“, vorbereiten kann.

Magyars Tisza-Partei verfügt im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit – und könnte demnach jederzeit die Verfassung ändern. Denkbar wäre zum Beispiel, dass dort eine künftige Direktwahl des Präsidenten durch das ungarische Volk verankert wird. Aber selbst, wenn es so käme und demnächst ein neues Staatsoberhaupt direkt gewählt werden würde, wären Sie ja weiterhin im Amt. Denn Ihre Amtszeit läuft regulär bis zum Jahr 2029. Wird da möglicherweise vonseiten Péter Magyars aus ein Verfassungskonflikt heraufbeschworen?

Derzeit scheint sich in Ungarn ein deutlicher politischer Wille zur Neudefinition der Funktion des Präsidenten der Republik zu entfalten. Obwohl die derzeitige verfassungsmäßige Lösung in Ungarn bereits Tradition hat, kann das durch eine verfassungsgebende Mehrheit geändert werden. Es ist jedoch sehr wichtig, dass ein solcher Vorgang mit der entsprechenden Vorbereitung erfolgt. Wie das bei der parlamentarischen Anhörung auch von Frau Justizministerin betont wurde, soll über verfassungsrechtliche Fragen eine breitangelegte fachliche Debatte im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werten geführt werden. Ich gehe natürlich davon aus, dass das so kommen wird.

Würde der Präsident der Republik beispielsweise direkt gewählt und auch mit einer Exekutivgewalt ausgestattet, so wäre dadurch die verfassungsmäßige Stellung des Staatsoberhauptes grundsätzlich geändert. In diesem Fall wäre nämlich die Exekutivgewalt zum Teil auch beim Präsidenten der Republik angesiedelt, während das Staatsoberhaupt im derzeitigen ungarischen System kein Teil der Exekutive ist.

Nachdem uns jedoch die konkreten Vorstellungen zunächst nicht bekannt sind, kann man nur über allgemeine Ausrichtungen hören, deshalb kann ich auch keine konkrete Meinung formulieren. Meiner Meinung nach kann die in der Verfassung festgelegte Amtszeit und deren Verbringung im Amt keinen Verfassungskonflikt verursachen.

Ist es grundsätzlich vorstellbar oder sogar möglich, dass es plötzlich zwei Staatspräsidenten gibt: Sie selbst und eine vom Volk direkt gewählte Person?

Nein, diese reale Möglichkeit sehe ich nicht.

Der Vorgängerregierung unter Viktor Orbán wurde regelmäßig zum Vorwurf gemacht, diese habe aufgrund ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament das institutionelle Koordinatensystem in Ungarn zugunsten von Orbáns Fidesz-Partei verschoben. Jetzt entsteht der Eindruck, dass es Magyar und seine Tisza-Partei exakt genauso handhaben. Riskiert Magyar, den Ruf der ungarischen Rechtsstaatlichkeit zu beschädigen?

Die Frau Justizministerin hat sich öffentlich dazu verpflichtet, über Lösungen im Bereich des öffentlichen Rechts nachzudenken, die den rechtsstaatlichen, europäischen und internationalen verfassungsmäßigen Maßstäben entsprechen. Falls von der Regierung Initiativen im Bereich der Legislative oder einer Verfassungsänderung ergriffen werden, so muss das bei Wahrung rechtsstaatlicher Normen und europäischer Werte erfolgen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass gemäß dem europäischen verfassungsrechtlichen Maßstab sogar der Anschein vermieden werden muss, dass ein konkreter legislativer Vorgang ausdrücklich oder verdeckt das Ziel hat, einen bereits gewählten Amtsträger aus dem Amt zu entfernen. Es muss betont werden, dass hinsichtlich der Beurteilung Ungarns selbst der Anschein solcher nicht rechtsstaatlichen Lösungen nachteilig wäre.

Haben sich eigentlich die gegenüber Viktor Orbán stets kritischen EU-Institutionen schon zum aktuellen Fall geäußert?

Davon habe ich keine Kenntnis.

Haben Sie selbst seit dem Konflikt mit Péter Magyar Reaktionen aus dem Ausland erfahren?

Ich sehe, dass die internationale Öffentlichkeit vorerst beobachtet, was sich ereignet. In der deutschen, österreichischen und schweizerischen Presse wurden bereits mehrfach Bedenken im Zusammenhang mit Äußerungen des Regierungschefs hinsichtlich der Entfernung des Präsidenten der Republik und anderer hoher Würdenträger zum Ausdruck gebracht.

Steht Magyars Tisza-Partei, stehen die neuen Regierungsmitglieder eigentlich geschlossen hinter dem Ansinnen des Ministerpräsidenten, Sie aus Ihrem Amt zu entfernen?

Ich sehe nicht, wie die Einigkeit bezüglich dieser Frage regierungsintern ist. Nachdem diese Absicht vom Regierungschef deutlich formuliert wurde, müssen wir das als richtungsweisend betrachten.  

Herr Ministerpräsident hat in einem Interview am 25. Mai erklärt, meine Amtsenthebung sei notwendig, weil, ich zitiere: „Wir haben einen Präsidenten der Republik, der wohl eine Verfassungsbeschwerde einlegen wird“, und damit die zum Abrufen von EU-Geldern notwendigen, vom Herrn Ministerpräsidenten als dringend eingestuften legislativen Abläufe „hinauszögert“. Der Präsident der Republik ist in Ungarn gemäß dem Grundgesetz berechtigt, von ihm als verfassungswidrig bewertete Gesetze vor ihrer Verkündung zur vorangehenden Normenkontrolle an das Verfassungsgericht zu übermitteln.

Es wurde vom Ministerpräsidenten erklärt, ich solle wegen der Erfüllung dieser verfassungsmäßigen Pflicht meines Amtes enthoben werden, weil zu befürchten sei, ich würde diese Befugnis ausüben. Er befürchtet also, ich würde meiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung entsprechend der Legislative gegenüber eine verfassungsmäßige Kontrolle ausüben. Er möchte mich mithin gerade wegen der Erfüllung meiner verfassungsmäßigen Rolle beziehungsweise zur Aushebelung des von meinem Amt verkörperten machtmäßigen Gegengewichts, meines Amtes entheben, wodurch auch die bestimmungsgemäße Funktion der Justiz behindert würde. Es ist besorgniserregend, wenn die Regierung verfassungsmäßige Grundsätze und Grundrechte nicht als Maßstab, sondern als auszuhebelnde Hindernisse der Gesetzgebung betrachtet.

Die Brüsseler EU-Institutionen haben der Regierung von Viktor Orbán bekanntlich immer wieder Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit zum Vorwurf gemacht.

Den Rechtsstaatlichkeitsanforderungen der EU kann deswegen jetzt nicht durch Lösungen entsprochen werden, die selbst gegen EU-Rechtsstaatlichkeitsstandards verstoßen. Hinsichtlich der Erlangung von EU-Geldern stellt es ebenfalls eine große Gefahr dar, wenn die zum Abrufen erforderliche Gesetzgebung nicht bei rechtsstaatlichen Garantien erfolgt. Ich möchte klarstellen: Wenn die neue Regierung keine Pläne verfolgt, die grundlegende Verfassungsgrundsätze oder Grundrechte verletzen, muss sie nicht befürchten, dass ich die demokratisch legitimierte Legislative in irgendeiner Weise behindern werde.

Das Gespräch führte Alexander Marguier.

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H. Stellbrink | Mo., 1. Juni 2026 - 10:44

Es sieht so aus, als wäre der Posten des Präsidenten mit einer würdigen Person besetzt, die sich parteiübergreifend versteht. Das muss man angesichts von Frank-Walter Steinmeier mit Neid verzeichnen. Unsere Politiker haben jedenfalls kein Recht, die Ungarn zu kritisieren, da sie selbst die Demokratie durch Feindmarkierung, Diskursverweigerung und zunehmende Entrechtung der Opposition (bis hin zum Vorschlag des Verbots) unterminieren.
Auch hier wird seitens der Regierenden der Versuch gemacht, ihre Macht zu zementieren, z.B. durch Besetzung des Bundesverfassungsgerichts oder den Verfassungsschutz.
Vielleicht erweist sich die junge ungarische Demokratie am Ende als stabiler als die deutsche, die sich die "demokratischen" Parteien zur Beute gemacht haben.

Klaus Funke | Mo., 1. Juni 2026 - 11:07

Warten wir mal ab, wenn der ungarische Kuckuck sich voll entwickelt haben wird. Mir kommt er vor wie ein Retortenpolitiker aus Uschis Puppenküche.
Im Augenblick testet er ringsum die Lage und wie weit er gehen kann. Bald werden ihn die ungarischen und europäischen Realitäten eingeholt haben. Und da wird sich herausstellen, er kocht auch nur mit Wasser. Sich am Präsidenten vergreifen? Vielleicht könnten wir da was lernen. Aber unseren Frank Walter sind wir eh bald los. Ich befürchte, man wird Merkel ins Bellevue holen. Oder irgendjemand Ungefährliches. Unser deutsches Präsidialsystem ist komplett f.d.A. - man redet sich mit den Lehren aus Weimar heraus und hat einen Parteienheini implementiert. Wir hatten mal einen echten Präsidenten, Weizäcker, aber das ist nun schon lange her. Was den Magyar angeht, so fürchte ich, er wird´s nicht 16 Jahre machen wie der Orban, eher kürzer, viel kürzer. Er wird über irgendeine Alltagspolitik stolpern oder in Brüssel merkt man, er eignet sich nicht.