Big Ben, um ihn sind Flaggen Großbritanniens zu sehen.
Der High Court hat entschieden, das Britische Parlament muss beim Brexit befragt werden / picture alliance

Großbritannien - Brexit neu gedacht

Das britische Parlament bekommt ein Mitspracherecht beim Brexit und schmälert Theresa Mays Verhandlungsmacht gegenüber Brüssel. Doch es gibt sogar eine Möglichkeit, wie das Land doch noch in der EU bleiben könnte

Autoreninfo

Dr. Matthias Göschke, Jahrgang 1972. Der gebürtige Österreicher wuchs in Deutschland auf, dissertierte 2000 an der Universität Wien zu rechtsphilosophischen Grundfragen und war von 1999 bis 2012 als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seither ist er als Konsulent in Großbritannien und Österreich aktiv.

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Letztlich ging es bei bei der „Leave“-Kampagne um den Widerstand gegen innereuropäische Migrationsströme, wie  jüngst Tessa Szyszkowitz dargelegt hat. Auch die „Leave“-Mehrheit wollte wohl kaum wegen der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts austreten, sondern um die Immigration zu stoppen. Das zeigt sich auch an dem (blauäugig-frommen, wenn nicht provokanten) Wunsch der britischen Regierung, man wolle auch nach dem Brexit den vollen Zugang zum Binnenmarkt weiterhin genießen. Nur sollten eben künftig die Arbeitsmigranten tunlichst zu Hause bleiben. Dass die EU-Mitgliedstaaten einer solchen Wunschvorstellung nicht genüge tun können, ohne damit die Fundamente des Binnenmarktes einzureißen, ist wohl common sense – jedenfalls auf dem Kontinent. Und so langsam dürfte das auch der britischen Administration dämmern.

Die Ausnahme bestätigt die Regel

Der Ärger mit Rest-Europa ist nicht genug, es geht noch ein ganzes Stück schlimmer: Die Brexit-Entscheidung droht die Zentrifugalkräfte innerhalb des Vereinigten Königreichs zu verstärken und was London betrifft, womöglich sogar neue entstehen zu lassen. Hier Wales und England, ohne den Großbezirk London zusammen 49 Millionen Einwohnern  und dort Nordirland, Schottland und der Großbezirk Londons mit zusammen 15,4 Millionen.

Bei dem Satz „Binnenmarkt gleich vier Grundfreiheiten“ handelt es sich keineswegs um die abschließende Beschreibung europäischer Realitäten. Zwar gelten die vier Grundfreiheiten als Fundament des Binnenmarktes grundsätzlich uneingeschränkt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten – aber eben nur „grundsätzlich“: Für eine Vielzahl von Territorien von Mitgliedstaaten der EU kommen EU-Normen (darunter die vier Grundfreiheiten) nicht nur ausnahmsweise oder nur eingeschränkt zur Anwendung. Alleine Deutschland, als Motor der europäischen Einigung und europäischer Musterknabe wohl über jeden Verdacht spalterischer Momente erhaben, verfügt über zwei Territorien, in denen EU-Recht nur teilweise gilt: Helgoland im hohen Norden und Büsingen im tiefen Süden. So unterliegen zum Beispiel Warenlieferungen aus dem baden-württembergischen Büsingen in die Landeshauptstadt Stuttgart grundsätzlich den EU-Einfuhrzöllen und der EU-Einfuhrumsatzsteuer.

Rechtliche Sonderverhältnisse

Im europäischen Vergleich steht Deutschland damit keineswegs alleine da und derartige rechtliche Sonderverhältnisse umfassen durchaus relevante Gebiete. Zu nennen sind dabei Dänemark mit den beiden Sonderfällen Färöer Inseln und Grönland, Finnland mit den Aland-Inseln, Frankreich mit einer ganzen Liste an überseeischen Territorien, darunter unter anderem Französisch-Guyana, Italien mit Campione d’Italia und Livigno, die Niederlande mit Aruba, Bonaire, Curacao, Saba, Sint Eustatius und Sint Marteen sowie Spanien mit Ceuta, Melilla und den Kanarischen Inseln.

Und die Briten? Die Liste der Sonderterritorien  ist schier endlos: Dazu gehören Akrotiri und Dekelia, Anguilla, Bermuda, das Britische Antarktis-Territorium, die Britischen Jungferninseln, das Britische Territorium im Indischen Ozean, die Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Jersey und Alderney, die Isle of Man, die Cayman Islands, Montserrat, die Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln sowie den Turks- und Caicosinseln. Überall dort gilt EU-Recht nur eingeschränkt.

Inwiefern diese Territorien Teil der Krone oder Teil des Vereinigten Königreichs sind, ist insofern nicht von Bedeutung, als beispielsweise das Bundesverfassungsgericht (und mit diesem wohl auch die übrige EU) diese Nuancen britischen Rechts beiseite wischt, und sämtliche dieser Territorien dem Völkerrechtssubjekt und EU-Mitglied „Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland“ zuschreibt.

Schaut auf die Fülle von Zwischenrufen

Diese besondere britische Situation hat weder dem inneren Zusammenhalt des Landes noch der britischen Stellung in Europa je geschadet. Es ist also nicht nur Deutschland, sondern – und zwar in erheblich größerem Ausmaß – auch Großbritannien möglich, unterschiedliche rechtliche Regime, gerade auch was EU-Recht betrifft, im selben Staat zu vereinen, ohne dass dies innerstaatlich zu Zerwürfnissen geführt hätte oder innergemeinschaftlich auf Unverständnis gestoßen wäre.

Und würde man in dieser, je nach Territorium und Thema feinen Aquarellistik schichtweise differenzierter und nuancierter Anwendung einzelner, einiger oder aller EU-Normen weiterdenken, käme man wohl bald einmal zu dem Schluss, dass es gerade in der EU, zwischen „Schwarz“ und „Weiß“, zwischen „Out“ und „In“, eine schier unüberschaubare Fülle von Zwischenstufen gibt. Und genau diese Nuancen könnten als Ansatz für eine mögliche Lösung des Dilemmas dienen.

Hätte zum Beispiel nicht ganz Großbritannien für den EU-Austritt gestimmt, sondern lediglich die in der irischen See versteckte Isle of Man (deren Bevölkerung beim Brexit gar nicht stimmberechtigt war), dann käme wohl niemand auf die Idee, dass dadurch die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU insgesamt in Frage gestellt wäre; vielmehr hätte ein solches Votum  wohl lediglich die Warenverkehrsfreiheit, als die nach einem Anhang zum Beitrittsvertrag Großbritanniens einzige auf der Isle of Man anwendbare Grundfreiheit des EU-Rechts, sowie die darauf fußenden EU-Regeln beendet.

Theresa May und der Stein der Weisen

Wenn nun aber wie in Großbritannien  eine klare Trennung vorliegt, und wenn es den einen darum geht, Zuwanderung zu verhindern (was nur ohne EU-Mitgliedschaft gehen wird), und den anderen, die Vorteile der EU-Mitgliedschaft zu erhalten (was nur mit Zuwanderung gehen wird): warum nicht in der bewährten Kategorie „Andere Territorien – andere Anwendbarkeit von EU-Recht“ denken?  Nur weil der vorliegende Sachverhalt irgendwie größer erscheint, als die vielen kleinen Ausnahmen für die vielen zerstreuten EU-Territorien?

Für Großbritannien könnte das etwa heißen: Großbritannien bleibt – trotz des formalrechtlich ohnehin nicht bindenden Brexit-Votums – Mitglied der EU, und stellt dementsprechend auch kein Artikel-50-Austrittsgesuch. In weiterer Folge konstituiert sich, nach den entsprechenden Parlamenten von Schottland, Nordirland und Wales, nun endlich auch ein Parlament von England, und zwar ohne den Großbezirk London, das mit der London Assembly ohnehin bereits über ein Regionalparlament verfügt. Der Großbezirk London hätte damit, was ja auch seiner Größe und Wirtschaftskraft entspräche, einen Status auf Augenhöhe mit den übrigen vier Regionen Großbritanniens.

Daraufhin könnte dann jede dieser Regionen für sich entscheiden, ob sie den Status jener Territorien des Vereinigten Königreiches teilen möchte, in denen EU-Recht gar nicht oder nur teilweise anwendbar ist, oder jener Territorien, in denen EU-Recht vollumfänglich anzuwenden ist.

Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten könnten sich dann entsprechend nur in jenen Territorien niederlassen, in denen die Grundfreiheiten gelten. Umgekehrt unterlägen Waren und Dienstleistungen, die zwischen Großbritannien und anderen EU-Mitgliedstaaten gehandelt würden, nur in jenem Umfang dem Binnenmarkt, als ihre Wertschöpfung eben in EU-Mitgliedsterritorien erfolgte. Um das mit geringem administrativen Aufwand zu bewerkstelligen, könnte ein definierter Teil der auf innerbritische, aber eben EU-grenzüberschreitend erbrachte Lieferungen und Leistungen verrechneten Umsatzsteuern vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen werden und insofern als Zollersatz dienen.

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Karl Franz | Do., 3. November 2016 - 19:40

Das ist die Frage.
Entweder meint man es ernst oder man betrachtet Wahlen und Abstimmungen nur als volkstümliches Legitimationstheater, während die eigentlichen Entscheidungen längst von ganz Anderen in Hinterzimmern beschlossen wurden. Siehe hierzu Seehofers Auftritt bei Pelzig.

Dann sollte man sich aber nicht über "Wutbürger", "diffuse Ängste" und "Populisten" mokieren.

Ich verstehe Ihre Anmerkung nicht: die Schotten, die Nordiren und die Londoner haben doch für den Verbleib in der EU gestimmt. Ob sie im Vereinigten Königreich bleiben wollen, ist zumindest bei den Schotten fraglich. Eine Regionallösung wie die vorgeschlagene wäre demnach nicht undemokratisch, da die Engländer und die Waliser raus können.

Reiner Kraa | Do., 3. November 2016 - 21:54

"Aus der EU kann niemand austreten und wer es doch tut, gilt nicht als ausgetreten, weil das doch eigentlich alles gar nicht geht", oder zumindest so ähnlich. Man kann es nicht mehr hören. Beim Brexit ging es nicht nur gegen unerwünschte Migrationen, sondern überhaupt gegen die Machenschaften der ganzen undemokratischen und selbstgerechten Brüssler Clique. Denen weint in Europa außer Schulz, Merkel und ihr abhängiger Freund Hollande keiner eine Träne nach. Der europäische Binnenmarkt ist übrigens keine Erfindung der EU. Er hat, auch ohne Migrationen, schon zu Zeiten der EWG existiert und damals zum Wohle aller Beteiligten prächtig funktioniert. Wieso also sollte Großbritannien heute die Teilnahme daran verwehrt sein? Nur wegen des Eu-Austritts? Das wissen nur die eingeschnappten ewig gestrigen Antidemokraten in Brüssel, die sich weigern zu begreifen, dass die EU nicht Europa ist.

Arndt Reichstätter | Fr., 4. November 2016 - 00:04

Ich bedaure nur für die Briten die vielen parasitären Systemprofiteure, die sich mittlerweile in das ehemals so faire und effektive britische politische System eingeschlichen haben.

Der Brite wird für keinen "guten Bürger" gehalten, wenn er sich nicht vom eigenen Geheimdienst totalüberwachen lässt.

Der Brite lässt sich über linkslehnende Medien das frühere Imperium und dessen Erfolg (weltweite Abschaffung der Sklaverei) schlechtreden, während er bei Skepsis gegenüber heutigem Imperialismus als Isolationsist gilt.

England hat im 19 Jhd. ohne jegliche staatliche Förderung die ökonomische und wissenschaftliche Welt angeführt. Heute werden z.B. britische Krebsheilmittel um 7 Monate langsamer als amerikanische auf den Markt zugelassen; mit entsprechender Abwanderung der Industrie.

Und zehntausende hochbezahlte EU-Bürokraten sind dafür zuständig, Strafgelder zu kassieren, wenn auf ihrem geräucherten Lachs nicht draufsteht, dass dieses Produkt "Fisch enthält".

ingid dietz | Fr., 4. November 2016 - 01:09

Brexit = raus ?
Ja ? Nein ? Was denn nun ? Weitere Extra-Würste ?
Fakt ist, GB ist noch nicht untergegangen und der Rest der Welt auch nicht !

Frank Goller | Fr., 4. November 2016 - 08:44

Ich denke der Bürger hatte klar entschieden ! Nun wird wieder solange gefummelt bis das Ergebnis in die EU paßt. Das ist "echte Demokratie" nach dem Geschmack des aufgeklärten Bürgers. Kein Wunder das die Menschen die Schnauze voll haben, von diesen Politikern und dieser Pseudo-Demokratie.

Gerdi Franke | Fr., 4. November 2016 - 08:54

Was sollen diese Wunschträume vom Verbleib der Engländer in der EU? England hat schon immer weiter gedacht als die EU selbst. England will eine andere EU. Eine bessere und effektivere. Und da die Eurokraten das nicht wollen bleibt Eingland draussen und die EU versinkt weiter in der Unbedeutsamkeit.

Jens Berger | Fr., 4. November 2016 - 09:58

Was gibt es da noch zu sagen. So wär's dann wohl auch mit Volksabstimmungen in der EU oder im Merkel Deutschland. Nur wenn das Ergebnis paßt wird es von den Instituionen akzeptiert, ansonsten wählen bis der Arzt kommt. Der Bürger wird für dumm verkauft - vielleicht ist er es in weiten Teilen auch. Schönes Wochende !

Anne Janßen | Fr., 4. November 2016 - 11:52

Die parlamentarische Demokratie in der Krise.

Mal hat das Parlamant nicht mitzuentscheiden. Dann hat es doch mitzuentscheiden.
Ausschlaggebend ist wohl des Volkes Wille.
Ist der dafür, dann wird kompliziert; ist der dagegen, dann gehts zur Not auch ganz ohne Parlament.
Deshalb ist die Kritik an der chinesischen Führung auch so still geworden.
Demokratie und sog. parlamentarische Demokratie passt immer weniger zusammen.
Ein Hoch auf die Beamten und öffentlich-rechtliche Besoldetet und deren finanzieller Versorgung. So hält man das System auch gegen des Volkes Wille am laufen.
Morgen dann Erdogans, Assads und Saddams System in Europas Demokratien; übermorgen dann gleich das demokratische Regierungssystem Nordkoreas oder Saudi-Arabien implementiert.

Claus Jürgen Lehmann | Fr., 4. November 2016 - 13:07

Die EU leidet zur Zeit unter ihrer größten Krise, da müssen nicht noch weitere Probleme durch das „Vereinigte Königreich“ dazu kommen.

Die im Artikel angeführten „Rechtlichen Sonderverhältnisse“ entfernen die EU immer weiter von einer gemeinsamen Einheit.

Je schneller der Vollzug des Brexit erfolgt, umso besser für die EU.

Ernst Laub | Fr., 4. November 2016 - 14:26

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist 1648 aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ausgetreten. Weshalb soll 2016 nicht auch Grossbritannien die Europäische Union verlassen können? Immerhin sind die Briten eine starke Inselnation und nicht wie die kleine Schweiz – ähnlich wie zur Nazi-Zeit – von arroganten Nachbarn (ich meine Berlin und Brüssel, nicht aber die europäischen Völker) umzingelt. Mit ein bisschen Fingerspitzgefühl hätten 1648 die Reichsfürsten die Schweiz (und die Niederlanden) zu einem Verbleib überreden können. 2016 werden wohl auch die „Brüsseler Fürsten“ nicht den richtigen Ton und die richtigen Argumente für eine gemeinsame Zukunft mit London finden.
P.S. Die Schweiz und die Niederlande hätten sich nach 1648 wohl sehr positiv auf das Reich auswirken können. Das gleiche würde wohl auch für ein "europäisches" Grossbritannien nach 2016 gelten.

Reiner Jornitz | Fr., 4. November 2016 - 16:10

Brexit hin und Brexit her, sind uns doch einmal einfach ehrlich! UK. hat dem Euroraum den Rücken gekehrt!
Aus mehreren Gründen, zum einen wollen sie keine Zahlungen an die EU leisten, keine Flüchtlinge aufnehmen, weiterhin die EU- Binnenmärkte nutzen , politischen Einfluss in Europa behalten , Kräftig an der EU verdienen und sich sonst vor jeglicher Verantwortung drücken. Ein sehr bequemer Weg den ich meine. Einmal angenommen Deutschland ginge den Gleichen Weg. Wer soll denn da noch der Zahlmeister Europas sein ? Keine Billionen EURO Verbrennung durch die EZB mehr, Griechenland pleite , Italien Spanien, Frankreich in finanzielle Schwierigkeiten,
schlimmer noch, was macht Frau Merkel wenn sie in Amerika nicht mehr fragen kann , wie es mit der Flüchtlingskrise weitergehen soll.

Frank Goller | Mo., 7. November 2016 - 12:02

Antwort auf von Reiner Jornitz

Was macht Frau Merkel wenn es keine Schecks mehr zu verteilen gibt ? Kaffee kocht schon Altmeier............

Bonga Rottanina | Sa., 5. November 2016 - 16:05

ist das Letzte, was Europa braucht, denn wir haben genug, die über uns jetzt schon bestimmen. Europa muß ihre Identität, Leitkultur und Erfahrung bewahren und mit allen Besatzer abbrechen.
Europa hat endlich die Möglichkeit selbst ihre Zukunft in eigenen Hände zu nehmen und Neutralität bewahren. Größe kann nur dadurch erwachsen...

Christop Kuhlmann | Sa., 5. November 2016 - 17:23

Wwe diw Brexit Debatte in den englischen Zeirungen auch nur am Rande mitverfolgt der weiß, dass sich die Tories niemals auf so einen faule Kompromiss einlassen würden. "Brexit means Brexit!" sagt Frau May. Man sollte das durchausernst nehmen, auch wenn teiweise das notwendige Know How in der Verwaltung immer noch nicht vorliegt. Das ganze Desaster wird sich erst schemenhaft abzeichnen, wenn die Regierung in England Artikel 50 in Anspruch nehmen will und die Fragen des Unterhauses nicht beantworten kann, einfach weil sie mit der Komplexität des Unterfangens überfordert ist.

Jacqueline Gafner | So., 6. November 2016 - 14:05

Man ist dieser ständigen Versuche von "EU-Gläubigen", die Augen vor der Realität zu verschliessen, langsam leid. Was glaubt der Autor des Beitrags denn, wie es herauskäme, würde in den andern 27 EU-Mitgliedstaaten eine analoge Volksbefragung wie in GB stattfinden, namentlich auch in DE? Ich weiss es auch nicht, doch nur schon die Tatsache, dass "Brüssel" so ein Szenario scheut wie der Teufel das Weihwasser, mag ein Indiz dafür sein, was das mutmassliche Ergebnis wäre: im Minimum ein Ja-Nein-Flickenteppich. Wer sich unter dem Strich einen wirtschaftlichen Vorteil für sich selber und/oder nachfolgende Generationen verspricht, votiert für einen Verbleib in der Union, und umgekehrt. Alles andere ist letztendlich Beilage, sprich nice to have, mehr nicht. Vielvölkerstaaten funktionier(t)en auf Dauer höchst selten und wenn, auch nur so lange, wie alle Beteiligten davon annähernd gleichmässig profitier(t)en. Davon ist die EU weit weg, ohne eine reelle Aussicht auf eine Wendung zum Besseren.