- Wenn die Rechtsprechung zur Gefahr fürs politische System wird
Auch Gerichtsurteile können die Überlebensfähigkeit eines politischen Systems existentiell gefährden. Der Europäische Gerichtshof demonstriert das mit seinem Asyl-Urteil erneut.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das gilt natürlich mit Abstrichen im Einzelfall für alle Mitgliedsstaaten der EU und die meisten anderen europäischen Länder, aber für die deutsche politische Kultur hat das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit aus gut nachvollziehbaren Gründen einen besonders hohen Stellenwert. Es galt nach 1945, die zwölf Jahre einer entfesselten Gewaltherrschaft, in der viele Juristen sich zu willigen Handlangern der Diktatur gemacht hatten, hinter sich zu lassen.
-
Monatsabo (im 1. Monat) 2,00 €
Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden.
Der erste Monat kostet 2,00 €, danach 9,80 €/Monat.
Ohne Abo Lesen
Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ja - und genau: wer könnte da etwas gegen haben? Und Deutschland ist eine Demokratie, und für die Menschenrechte, und für Gerechtigkeit, und werteorientiert. Das ist auch alles alternativlos - wer könnte gegen die Menschenrechte sein?
Nur stellt sich die Frage: was nun Rechtsstaat oder Demokratie, Menschenrechte oder Rechtsstaat, Menschenrechte oder Demokratie? Wie löst man denn nun all diese Fragen im Konfliktfall? Mit zB immer mehr unverhandelbaren Menschenrechten muss ich denen, die die dazugehörigen Menschenpflichten haben, bestimmte Leistungen zu erbringen und abzugeben, das Recht absprechen, das demokratisch zu verhandeln - sonst wären die Rechte auf der anderen Seite ja nicht unverhandelbar. All diese schönen Begriffe sind voller großer Fragen, aber die Antworten darauf werden eindimensionaler: irgendwie sei das Richtige schon klar, Gerichte (und andere) verkünden das, und Gegenstimmen sind extremistisch.
gehört in seinen Befugnissen beschnitten. Er soll sich um Verletzungen und Streitigkeiten der Mitgliedsländer untereinander oder der Länder mit der EU befassen. Er sollte keine Legitimation haben, in Einzelfällen in nationales Recht einzugreifen und Auslegungen zu treffen für Einzelpersonen. Das geht alles viel zu weit.
das richtige Menschsein festzulegen. Das ist den Religionen vorbehalten, und das politische Zusammenleben wird demokratisch ausgehandelt, nicht per Gericht vorgegeben. Das gilt auch für die Entwicklung der EU: da gibt es viele mögliche Richtungen und viele Gründe für und gegen die verschiedenen Richtungen, die sich auch noch laufend verändern, je nachdem, wie die Welt und die Menschen sich entwickeln. Das wird nicht von Gerichten und auch nicht vom EuGH vorgegeben.
"Gelingt das nicht, weil Protestparteien, die den Verlust an Vertrauen in das politische System für sich kapitalisieren, immer stärker werden, dann droht eine politische Lähmung, wie wir sie zur Zeit in Deutschland, aber auch in Frankreich erleben.“ Falsche Reihenfolge, die Lähmung (Wirtschaft, Massenmigration, katastrophale Energiewende, Sanktionen und Kriegstreberei gegen Russland usw.) haben die Altparteien ganz alleine verursacht, die sogenannten Protestparteien, die die eigentlichen Volksparteien sind, haben als Folge der miserablen Politik an Zulauf gewonnen um diese Lähmung wieder zu überwinden …
.. Herr Asch.
vielen Dank!
basierte im wesentlichen auf dem Szenario RCP 8.5, das der IPCC gerade als unplausibel, also falsch, zurückgezogen hat. Wenn es noch ein Rechtsbewusstsein der Bundesrichter gibt, sollten sie dieses Urteil schnellstens revidieren.
Es war nicht der Bundesgerichtshof sondern der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Unter Vorsitz des Merkel-Lieblings Habarth. Und es war kein Urteil sondern ein Beschluß. Vor dem es entgegen aller guten Sitten keine kontradiktorische Verhandlung gab und infolgedessen auch keine Sachverständigen gehört wurden, die anderer Ansicht waren als die maßgeblichen Mitglieder des Senats. Berichterstatterin und damit maßgeblich für die Richtung, die von vornherien eingeschlagen wurde war eine Richterin, die mit einem Grünen verheiratet war, aus dessen Schriften sich dann auch ganze Passsagen im Klimabeschluß wieder finden.
Die Schweiz hat kein Verfassungsgericht und fährt gut damit.
Wer Konflikte entpolitisieren will, erreicht damit nur die Politisierung der Instanzen, die den Konflikt entscheiden sollen, etwa der Justiz.
Was den „angemessenen Lebensstandard“ von Migranten angeht, so erinnert mich dieser Begriff an die Alimentation von Beamten, die ja auch jenseits von Finanz- und Wirtschaftslage rein juristisch gesetzt wird.
Ein Beispiel für politische Lähmung ist die deutsche Brandmauer. Die politische Lähmung Deutschlands begann nach der Bundestagswahl 2005 und wurde mit der Brandmauer gefestigt.
kann auch einfach bedeuten: nicht geduldete Asylbewerber sind abzuschieben- nicht zu dulden. Wenn ihr sie trotzdem duldet müsst ihr Ihnen ein "normales" Leben finanzieren, was eben Standarts sind.
... wo im Deutschen GG steht, dass EUGH-Urteile automatisch auch in Deutschland gelten und das nationale Recht außer Kraft setzen?
Oder ist das so ein Buddy-Ding, wo das BVerfG sich mit seinen "Freuden" im EUGH darauf verständigt hat, "übernehmt ihr mal die Urteile, für die wir sonst Prügel beziehen würden"?
