Kurdische Truppen in Syrien
Kämpfer einer kurdischen Rebellengruppe patrouillieren während einer Operation zur Befreiung einer Provinz vom IS / picture alliance

Deutsche Truppen in Syrien - Flucht in völkerrechtliche Vernebelung

Im gemeinsamen Kampf gegen den Islamischen Staat haben die USA die Bundesregierung um Unterstützung deutscher Soldaten bei Bodeneinsätzen in Syrien gebeten. Durch die unreflektiert behauptete „Völkerrechtswidrigkeit“ vermeidet die deutsche Spitzenpolitik eine dringend notwendige politische Debatte

Philipp Duerr

Autoreninfo

Philipp Dürr ist Jurist und promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bereichen des Staats- und Völkerrechts an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms Universität Bonn tätig. Er forscht unter anderem zu Fragen des kollektiven Sicherheitsrechts und der interdisziplinären Symbiose von Völkerrecht und Politikwissenschaft.

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Kaum war die Bitte nach der Übernahme neuer Aufgabenbereiche im Kampf gegen den Islamischen Staat auf syrischem Boden übermittelt, kamen Absagen aus diversen Parteizentralen der Republik. Rasch wurde mit der Einstufung eines möglichen Einsatzes deutscher Bodentruppen als „klar völkerrechtswidrig“ (Grüne) zum rechtlichen Holzschnitt angesetzt. Der SPD-Fraktionschef sprach sich ebenfalls für zivile Lösungen aus und gegen etwaige, über das derzeitige Mandat hinausgehende, militärische Handlungsoptionen.

Dies veranlasste Ralph Brinkhaus wiederum zu einem politischen Offenbarungseid: Er war einst angetreten, um als Unions-Fraktionschef den parlamentarischen und innerfraktionellen Diskurs zu stärken. Jetzt begründet er seine ablehnende Haltung mit dem Verweis auf fehlende parlamentarische Mehrheiten für den Einsatz von Bodentruppen im Kampf gegen den IS. Mut zu konstruktivem Nachdenken sieht anders aus.

Bedrohungen gehen auch von privaten Akteuren aus

Derartige Behauptungen ohne stichhaltige völkerrechtliche Argumente ersticken eine Debatte über Deutschlands Rolle in der Welt im Keim. Eine reifere Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht zeigt, dass es aus rein völkerrechtlicher Perspektive durchaus eine rechtliche Grundlage für einen Bundeswehreinsatz in Syrien gibt. Dies eröffnet eine Palette weiterer staatlicher Handlungsoptionen. Politische Scheu und nicht das Recht verhindern einen offenen Meinungsaustausch.

Herrschte früher noch ein klassisches Verständnis von Bedrohungsszenarien vor, in denen Gefahren für den Weltfrieden einzig von staatlichen Akteuren zu befürchten waren, so hat sich dies im Laufe der Zeit gewandelt. Mittlerweile gehen derartige Bedrohungen auch von privaten Akteuren aus, wie bereits die Entwicklungen seit dem 11. September 2001 gezeigt haben.

Private Akteure befinden sich dabei naturgemäß auf dem Territorium eines Staates. Relevant ist also die völkerrechtliche Vereinbarkeit der Wahrung von territorialer Integrität des Aufenthaltsstaates einerseits, mit der effektiven Bekämpfung terroristischer Vereinigungen andererseits.

Ende der Diskussion?

Grundsätzlich sind Forderungen nach einem Mandat der Vereinten Nationen nachvollziehbar. Es gilt gemeinhin das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 (4) UN-Charta, wonach Staaten in ihrer territorialen Integrität nicht verletzt werden dürfen. Dem ausdrücklichen Wortlaut der UN-Charta sind dabei jedenfalls zwei Ausnahmen zu entnehmen, wonach entweder durch eine ausdrückliche Ermächtigung gemäß Artikel 39 fortfolgend UN-Charta oder durch das Selbstverteidigungsrecht eines Staates gemäß Artikel 51 UN-Charta Gewalt auf dem Staatsgebiet eines Staates (und natürlich auch gegen einen Staat) erlaubt ist.

Eine solch ausdrückliche Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat liegt mangels Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht vor. Zwar gibt es mit Resolution 2249 aus dem Jahr 2015 einen Aufruf zu Maßnahmen gegen den IS. Mangels sprachlicher Klarheit stellt sie aber wohl keine ausdrückliche Ermächtigung für kriegerische Maßnahmen auf dem Gebiet Syriens gegen den IS dar, wenngleich die Bundesregierung die bisherigen Einsätze der Bundeswehr unter anderem auch auf diese Grundlage stützt.

Selbstverteidigung: Ein kollektives Recht

Anders stellt sich die Lage mit Blick auf die zweite Ausnahme der UN-Charta dar. Gemäß Artikel 51 darf sich ein Staat bei einem bewaffneten Angriff selbst und mit Hilfe anderer verteidigen, bis sich der Sicherheitsrat der Angelegenheit annimmt. Bewaffnete Angriffe kennzeichnet die Überschreitung einer gewissen Intensitätsschwelle. Dabei hat der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1373 aus dem Jahr 2001 im Hinblick auf die Anschläge des 11. September bekräftigt, dass auch private Akteure einen bewaffneten Angriff vornehmen und somit das Selbstverteidigungsrecht im Sinne der UN-Charta auslösen können.

Ein solches Selbstverteidigungsrecht gegen den IS besteht nach den Anschlägen vom 13.11.2015 in Paris mit 130 Toten und unzähligen Verletzten für Frankreich. Der anschließend ausgerufene Bündnisfall nach Artikel 42 VII des EU-Vertrags ermächtigt auch deutsche Operationen im Rahmen der kollektiven Sicherheit im Kampf gegen den IS.

Irak hat zu gemeinsamer Bekämpfung eingeladen

In Anbetracht der kriegerischen Akte des IS und der teilweisen Gebietseroberung hat der Irak im Gegensatz zu Syrien die Anti-IS-Koalition – unter Beteiligung der USA, Großbritanniens und anderer Staaten – ausdrücklich zu der gemeinsamen Bekämpfung des IS auf seinem Staatsgebiet eingeladen.

Stimmen, welche den IS mittlerweile als besiegt ansehen und etwa einen erneut „unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriff“ zur Betätigung des Selbstverteidigungsrechts einfordern, verkennen, dass dem Selbstverteidigungsrecht ein etwaiges Verfallsdatum fremd ist. Solange der IS eine ernsthafte Gefahr darstellt, darf dieser also auch bekämpft werden.

Hat Assad das letzte Wort?

Umstritten ist weiterhin, ob Syrien als souveräner Staat Kampfhandlungen fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet dulden muss, ohne selbst eine Einladung ausgesprochen zu haben. Die Wahrung der staatlichen Integrität ist dabei insbesondere mit Blick auf die Akzeptanz des Völkerrechts in der Staatenwelt von hoher Bedeutung. So schützt die souveräne Gleichheit der Staaten etwa vor unliebsamer Einmischung von außen und dient dem innerstaatlichen Machterhalt.

Dennoch ist auch dieser völkerrechtliche Befund im Lichte moderner Bedrohungsszenarien durch private Akteure zu betrachten. Staaten, die ihrerseits nicht in der Lage sind, operative Maßnahmen und Operationszentren von Terroristen auf ihrem Staatsgebiet effektiv zu bekämpfen, müssen nach einer vordringlichen Rechtsauffassung Gegenmaßnahmen durch die angegriffenen Staaten jedenfalls in jenen Regionen dulden, welche der eigenen staatlichen Kontrolle nicht mehr unterliegen.

Ob Syrien in einigen Teilen des Staatsgebiets gegenwärtig tatsächlich unfähig ist, effektive Maßnahmen gegen den IS zu ergreifen, wird Gegenstand künftiger Feststellungen sein. Und folglich entscheidend für die Beurteilung der Völkerrechtsmäßigkeit eines möglichen Einsatzes deutscher Bodentruppen in Syrien im Kampf gegen den IS.

Völkerrecht: kein Zufluchtsort vor strategischer Debatte

Die Antwort auf diese Frage ist dabei wesentlich komplexer als die verfrühten Festlegungen mancher Politiker nahelegen. Sie bedarf gründlicher Überprüfung durch Bundesregierung und Parlament, auch im Hinblick auf eine mögliche Mandatsverlängerung mit neuen Aufgabenbereichen im kommenden Oktober.

Zu Recht fordert Alexander Graf Lambsdorff (FDP) umfassende politische Lösungen für Syrien unter europäischer Beteiligung. Insbesondere die regionalen Besonderheiten und Konflikte wie etwa die Situation der Kurden im Norden Syriens oder auch die Sorge vor einem Vakuum ohne Baschar al-Assad müssen bedacht werden.

Der vorschnelle Ausschluss jeglicher militärischer Handlungsoptionen mit dem Verweis auf eine behauptete „Völkerrechtswidrigkeit“ jedenfalls mag für so manche einen bequemen Weg der Vermeidung rechtlicher und politischer Diskussionen bieten. Tatsächlich aber verpasst Berlin wieder einmal den Anstoß für eine breite strategische Debatte über die sicherheitspolitische Rolle Deutschlands in der Welt.

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Tomas Poth | Mi., 10. Juli 2019 - 15:28

- Umstritten ist weiterhin, ob Syrien als souveräner Staat ff. ... und ... Staaten, die ihrerseits nicht in der Lage sind, operative Maßnahmen ff ... -
Das ist eine Einladung solche Privatarmeen auf fremden Boden zu installieren (der IS ist nichts anderes)oder Anschläge im eigenen Land zu orchestrieren, um sich einen Vorwand zu schaffen die Souveränität eines Staates zu umgehen.
Das ist maßgeschneiderte Macht- und Geopolitik für die Big-Player, um nach eigenen Bedarf, einen leichten, legalisierte Zugriff auf Länder zu bekommen die im Interessenkonflikt zu stärkeren liegen.
Hier wird indirekt ein "Staats-Enteignungsverfahren" empfohlen. Fälle wie Bataclan sind mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln im eigenen Land zu bekämpfen!

Ich bin über diesen Artikel nur entsetzt. Nur noch nebenbei erwähnt in Syrien toben sie deutsche, französische, belgische usw. IS Terroristen aus und wir erwägen in Syrien unsere IS Terroristen ohne Einladung der syrischen Regierung mit Bodentruppen gegen jegliches Völkerrecht einzumarschieren. Wahrhaft wir biegen uns das Recht ohne Scham so zu recht wie es in den Kram passt.

Sehr geehrter Herr Poth, Sie messen Syrien an westlichen Staaten, das ist aber völlig abwegig. Syrien ist ein islamischer Staat, mit einem islamischen Religionsgemisch aus Aleviten, Schiiten, Sunniten, die sich gegenseitig hassen und
bis aufs Blut bekämpfen. Der selbsternannte "Islamische Staat" IS besteht ausschließlich aus Sunniten die sich im Irak und Syrien eine Machtbasis gegen die
verhassten Schiiten erobern und sichern wollten. Sadat selbst ist Alevit und kämpft mit allen Mitteln um seinen Machterhalt. Die Aleviten sind an sich noch die friedlichsten der genannten islamischen Religionsrichtungen. Agressiv sind Schiiten und insbesondere die Sunniten, gestützt vom Iran (Schiiten) und Saudiarabien (Sunniten).

Bernd Muhlack | Mi., 10. Juli 2019 - 16:48

Erst im vorletzten Absatz werden die Kurden erwähnt. Ein Volksgruppe ohne eigenen Staat; im Iran, Irak, Syrien und der Türkei lebend - & in Deutschland.
Es ist insoweit unerheblich, ob es ein politisches Mandat für den Einsatz von Bodentruppen der Bundeswehr im Irak gibt oder nicht.
In diesem "Krieg" ist doch jedwede Ordnung abhanden gekommen, keine erreichbaren Ziele mehr möglich.
Und dann sollen unsere sowieso überforderten Mädels/Jungs auch noch mitmischen?
Dann wird in diesem unseren Lande wieder Randale zwischen Türken und Kurden aufkeimen, nicht wahr?
Die Erdogan-Fahnenträger gegen die Öcalan-Poster!
WIR haben unseren Staat sowieso nicht mehr im Griff u sollten bitte nicht noch mehr Unsinn, Selbstzerstörung an den Tag legen!

WIR schaffen es eben NICHT! Wer das "damals" sagte, prophezeite stand kurz vor der Einweisung; wohin auch immer.
WIR sind in Afghanistan, am Horn von Afrika, in Mali, im Kosovo u im Baltikum hampeln auch einige herum.
"Zittern" für die Weltrettung!

Roland Völkel | Mi., 10. Juli 2019 - 19:47

Antwort auf von Bernd Muhlack

im Großen und Ganzen gebe ich Ihnen und den zwei a. Kommentatoren recht, Herr Muhlack.
Aber auch Herr Dürr hat nicht ganz unrecht mit seinen Schlußfolgerungen. D. macht es sich wieder mal einfach und verweigert eine kontruktive Debatte.
Man kann ja mit Geld sich rauskaufen und schauen zu.
Aber davon abgesehen, ist die derzeitige BW überhaupt noch in der Lage irgendwo mitzumischen?
Und noch eine Anmerkung: Wie sagt doch immer unsere Kanzlerin: "Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen"
Sind nicht die Konflikte in Syrien und Irak Fluchtursachen?

Juliana Keppelen | Do., 11. Juli 2019 - 13:39

Antwort auf von Roland Völkel

Nur mal nachschauen wie viele Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Libyen und Afghanistan zu uns kamen bevor der "Wertewesten" mit einer Koalition der Willigen diese Länder mit Bomben und Krieg überzogen haben. Aus all diesen Ländern konnten die Menschen vor unserem Eingreifen ungehindert ausreisen wenn sie wollten. Soweit ich es in Erinnerung haben wurden aber (vor unserem Eingreifen) keine nennenswerte Fluchtbewegungen bekannt. Die großen Flüchtlingswellen kamen erst als wir den Ländern Demokratie, Pressefreiheit, Menschenrechte und überhaupt unsere "Werte" (per Bomben und ungebetene Einmischung) näher gebracht haben. (Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten).

Juliana Keppelen | Mi., 10. Juli 2019 - 17:37

zunächst hat das blutige Spektakel unter der Parole "Assad muss weg" begonnen. Dazu war der Koalition der Willigen jedes Mittel recht und man hat nach dem Motto "den Feind meines Feindes" (auch gerne als gemäßigte Oppsition betitelt)mit Logistik und Waffen ausgerichtet. Assad muss weg hat nicht so richtig geklappt also wurde der Einsatz umetikettiert zum Kampf gegen den IS nun scheint's ist der IS einigermaßen besiegt (lt. Trump) und nun kommt das neue Etikett auf das Debakel mit dem Titel "Schutz der Kurden" und das läuft ja dann unter "wir verteidigen ein edles Ziel". Und wer von den Guten kann sich schon so einem edlen Ziel verweigern. (Ironie off)

Tomas Poth | Do., 11. Juli 2019 - 13:00

Antwort auf von Juliana Keppelen

Fortsetzung von Regime-Change auf Basis der aktuellen Situation.
Die Stützung der Kurden hat nicht nur mit Menschenliebe zu tun.
Wenn es gelänge einen "Kurdenstaat" in Nordsyrien, durchgehend bis ans Mittelmeer zu etablieren, wäre der Riegel Syrien geknackt, der bisher verhindert dass Öl- und Gas aus der Golfregion direkt per Pipeline an das Mittelmeer geliefert werden können.
Die Straße von Hormus, der Golf von Aden und der Suezkanal als Engpässe und Krisenregionen wären ausgeschaltet.

Karla Vetter | Do., 11. Juli 2019 - 21:04

Antwort auf von Juliana Keppelen

Die Misere hat schon viel früher begonnenen. Erinnern Sie sich noch an den sog. "arabischen Frühling" 2011? Von Ben Ali Tunesien über Libyens Gadhafi bis Ägyptens Mubarak waren über kurz oder lang alle weg. Nur der Alawit Assad blieb (Alawiten sind übrigens nicht zu verwechseln mit Alewiten ,sie sind Nusairier isl. Häretiker )unter tätiger Mithilfe des Irans und Russlands und eben auch wegen mangelnder Alternative, besteht sein Regime noch heute.

wollte ich nicht so weit zurück greifen.
Kann ihnen aber versichern mein Taxifahrer der mit seiner christlichen (Frau und drei Töchter) Familie schon vor dem Krieg in unser Land kam ist glücklich und froh, dass die Regierung Assad sich behauptet hat. Da der größte Teil seiner Familie noch in Syrien lebt reist er jedes Jahr (auch während der Kriegszeit) zum Weihnachtsfest nach Syrien um mit der Großfamilie zu feiern. Übrigens was hat sich in den Länder die dem "arabischen Frühling" begegneten zum Besseren gewendet?

zum Besseren hat es sich eigentlich nur in Tunesien, wenn man ganz bescheiden denkt, gewendet. Ich habe 2011 die Situation zusammen mit unseren in den Emiraten lebenden ägyptischen Bekannten hautnah erlebt. Zwischen hoffen und bangen. Komisch war nur, dass diese sich einen "demokratischen" Schariastaat gewünscht hatten, also die Scharia als Staatsgrundlage .Haben sie dann mit Mursi ja auch bekommen.

Dennis Staudmann | Mi., 10. Juli 2019 - 17:56

aber die "Drecksarbeit" sollen lieber andere machen. Wie kann es völkerrechtswidrig sein, eine Organisation zu bekämpfen, die barbarisch und willkürlich Menschen tötet? Wie kann man mit denen, die ihr Tun durch ihren Gott legitimiert sehen, eine "zivile Lösung" anstreben? Hier könnte Deutschland doch endlich mal "Haltung zeigen". Die gesamte Welt schaut zu, ob unser Land es ernst meint, wenn es ständig betont, man will etwas gegen Fluchtursachen tun. Ob Deutschland sich so verhält, weil die Bitte um Bodentruppen von Trump kommt, ob man Angst hat, dem neuen "besten Freund" Iran in die Quere zu kommen oder ob man befürchtet, sich mit dieser Bundeswehr zu blamieren, darüber kann man nur spekulieren. Hoffen muss man allerdings, dass unser Land nicht in die Situation kommt, militärische Hilfe von anderen zu brauchen. Dann wird man sich vielleicht an die verweigerte Unterstützung Deutschlands erinnern, und sich fragen, warum man das Leben der eigenen Soldaten riskieren sollte.

dass Sie den ganzen Konflikt und die wirklichen Player nicht richtig einsortieren können? Der IS ist nur ein Söldnerverein im Auftrag anderer Herren.

Dennis Staudmann | Fr., 12. Juli 2019 - 17:18

Antwort auf von Tomas Poth

die Folter! Erhellen Sie mich mit Ihrem Wissen! Welche Herren sind es denn, die Sie meinen? Trump, Putin oder ist es die unbekannte Macht, die weltweit die Strippen im Hintergrund zieht und alles steuert? Da ich ja die wirklichen Player nicht richtig "einsortieren" kann, dachte ich immer, der IS wäre eine Terrororganisation, die ursprünglich von irakischen Sunniten gegründet wurde, die nach dem Sturz Saddam Husseins ihre Vormachtstellung an die Schiiten verloren.

Stürzen Sie sich weiter ins Studium des Konfliktes, die Irakischen Sunniten waren schon ein guter Anfang. Vergessen sie nicht die Golfstaaten und deren Öl- und Gasinteressen.

Heidemarie Heim | Mi., 10. Juli 2019 - 19:55

können wir was die Sicherheitsarchitektur unseres und anderer Länder betrifft auch gar nicht mehr führen. Ob aus Bequemlichkeitsgründen oder nicht, haben wir zur Kenntnis zu nehmen, das wir auch auf diesem Terrain ein kleines Licht sind und auch bleiben in nächster Zukunft. Und wenn die oft geübte Scheckbuchdiplomatie unser Unvermögen zu "mehr" abmildernd funktioniert und bis wir endgültig am Katzentisch Platz nehmen müssen, sollten wir unsere Soldatinnen und Soldaten nicht mit u.U. ihrer Gesundheit oder Leben dafür zahlen lassen. Ein m.E. zu hoher Preis um des reinen Ansehens willen! Dann sind wir eben Trittbrettfahrer, denn was sollen wir in Syrien gegen den IS ausrichten, wenn unsere Politik und unser liberales Recht es nicht mal fertig bringen, mit unseren Eigengewächsen des IS national und bei bilateralen Abkommen (Rücknahme von mutmaßlichen Kriegsverbrechern) für Sicherheit und Ordnung zu sorgen? Ein "Vorgang", der sich übrigens bei uns auch jeglicher Debatte entzieht!!
MfG

Clara Schwarze | Do., 11. Juli 2019 - 00:34

Der Text ist bestenfalls maßlos naiv. Wer so argumentiert, schafft v.a. eins und das ist, eine Motivation, sich auf dem Territorium anderer Staaten Terrorgruppen zu schaffen und sich dann gegen die zu "verteidigen" und daneben eine nette militärische Präsenz da aufzubauen, wo man immer schon mal hinwollte.
Und so etwas schafft bestimmt nicht mehr Sicherheit - zumal es dann auch andere anwenden, und Russland sich zB relativ gut in der Ukraine darauf berufen könnte.
Und so macht das Völkerrecht auch irgendwann im Grunde keinen Sinn mehr. Es dient dann irgendwann nur noch zur Verschleierung vor der eigenen Bevölkerung.
Und was die Gefahren durch den IS betrifft. Der Autor glaubt doch nicht wirklich, dass man den so bekämpfen könnte. Der wird sich sofort in die Nachbarländer zurückziehen - die dann wiederum von "uns" mit Waffen beliefert werden.

Ernst-Günther Konrad | Do., 11. Juli 2019 - 08:42

Ich stimme meinen Vorkommentatoren vollends zu. Wir haben weder in Syrien noch sonstwo ohne Bündenisfall etwas zu suchen. Das einzige was ich dem Artikel an postivem abgewinnen kann ist die Tatsache, dass er eine öffentliche Diskussion fordert und unsere Politiker in der Pflicht wären, klar und deutlich hierzu Stellung zu beziehen.
Im übrigen, wie sollen unsere Soldaten/Innen denn dort überhaupt CO² unbelastet hinkommen?
Da der größte Teil der Logistik funktionsunfähig ist, allenfalls mit Fahrrädern gell.
Die Bundeswehr wurde zur Verteidigung unseres Landes installiert und nicht um in Vorderasien oder sonstwo an kriegerischen Auseinandersetzungen teilzunehmen.
Wir wären ohnehin nicht in der Lage uns gegen irgenwen zu verteidigen. Wir haben ja nicht mal das Kurdenproblem gelöst. Die haben tapfer vor Ort zur eigenen Verteidigung gegen den IS gekämpft und jetzt überlassen wir sie allein Erdogan. Ich möchte keine brennden Kurden mehr in Deutschland sehen und jeden Tag Demos TR vs. Kurden.