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Hamburger Hafen: Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sinkt deutlich / dpa

Corona-Krise der Wirtschaft - Es braucht ein künstliches Koma

Die Corona-Krise stellt die Ökonomie vor nie gesehene Probleme. Wenn der Staat sich nicht komplett überfordern und die Lage noch verschlimmern will, muss das Wirtschaftsleben in einen temporären Tiefschlaf versetzt werden. Ein Vorschlag zur Rettung unserer Volkswirtschaft.

Daniel Stelter

Autoreninfo

Daniel Stelter ist Gründer des auf Strategie und Makroökonomie spezialisierten Diskussionsforums „Beyond the Obvious“. Zuvor war er bei der Boston Consulting Group (BCG). Zuletzt erschien sein Buch „Ein Traum von einem Land: Deutschland 2040“.

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Mario Draghi kann sich freuen. „Whatever it takes“ ist der Goldstandard, wenn Politiker oder Notenbanker Rettungsmaßnahmen verkünden. Christine Lagarde, Nachfolgerin Draghis bei der Europäischen Zentralbank (EZB), hat das mittlerweile gelernt. Folgte doch auf die wenig nützlichen Einschätzung der vorigen Woche, die EZB sei nicht für die Risikozuschläge auf italienischen Staatsanleihen zuständig, diese Woche die Kehrtwende. Pandemic Emergency Purchase Program (PEPP) lautet der Name des neu aufgelegten, 750 Milliarden Euro schweren Anleihekaufprogramms der Notenbank der Eurozone. Zwar hilft das bei der Bekämpfung des Virus nicht, aber es ist ein wichtiges Signal an die Spekulanten: Noch ist der Euro nicht am Ende!

Auch die Politiker der Welt treten vor die Kameras und verkünden, „whatever it takes“ zu tun, um das Virus, aber auch die wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung der Pandemie abzufedern. Dabei werden die Summen jeden Tag größer, wird der Instrumentenkasten jeden Tag breiter. Es ist praktisch unmöglich, den Überblick zu behalten und aktuell zu bleiben. Gemein haben alle Pläne, dass das Volumen gigantisch ist, sie aber weit davon entfernt sind, gezielt zu wirken. Wenn sie überhaupt wirken. Das gilt auch für die deutschen Maßnahmen.

Ein Alternativvorschlag

Deshalb will ich hier einen Alternativvorschlag machen. Er ist mit Sicherheit nicht teurer als das, was schon auf dem Tisch liegt, aber einfacher umzusetzen, unmittelbar wirksam und vor allem geeignet, um das Vertrauen der Unternehmer wieder herzustellen. Meinen Vorschlag aufzugreifen, dürfte am Ende auch billiger sein als die Maßnahmen, die die Politik geplant hat.

Zunächst, als die Epidemie noch ein regionales Problem in China war, war die Angebotsseite gestört. Produktionsketten funktionieren nicht mehr, weil Zulieferteile fehlen. Mit diesem Schock hätte man aus wirtschaftspolitischer Sicht noch recht einfach umgehen können. Man hätte den betroffenen Unternehmen Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt, die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und abgewartet. Irgendwann werden die Teile schon wiederkommen, man produziert entsprechend mehr, und der Ausfall ist in ein paar Wochen aufgeholt. Die Erwartung einer raschen Erholung – die Ökonomen sprechen von einem „V“, also einem tiefen Einbruch mit schneller Erholung – war durchaus berechtigt.

Nachfrage sinkt deutlich

Allerdings war auch die Nachfrageseite gestört, weil China weniger Güter nachfragte. Angesichts der Exportabhängigkeit der deutschen Industrie und der enormen Bedeutung, die China für unsere Unternehmen als Absatzmarkt hat, drohte damit statt dem „V“ eher ein „U“, also ein längerer Einbruch. Aber auch dieser wäre leicht zu bewältigen gewesen mit dem bekannten Instrumentenkasten.

Nun, wo wir es nicht mit mehr mit einem chinesischen Problem zu tun haben, sondern mit einer globalen Pandemie, stellt sich die Situation drastischer und weitaus gefährlicher da. Die faktische Stilllegung des öffentlichen Lebens verstärkt den Angebotsschock – die Produktion von Waren und Dienstleistungen bricht ein – und ist zugleich ein massiver Nachfrageschock. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sinkt deutlich, wenn man von der temporären Wirkung von Hamsterkäufen absieht.

Anders als normale Rezessionen

Dieser Nachfrageeinbruch ist nicht nur von der Dimension her schwerer als alles, was wir seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre erlebt haben, er wirkt auch anders als normale Rezessionen. Normal ist der Ablauf so: Die Exporte fallen, die Unternehmen sparen Kosten, indem sie weniger investieren und Mitarbeiter entlassen, dadurch fällt die Nachfrage weiter und die privaten Haushalte kürzen ihre Ausgaben. Hotels, Restaurants, Kinos, Reiseveranstalter, Friseure und andere Unternehmen stehen am Ende der Kette und werden erst getroffen, wenn sich in der Industrie schon die Trendwende abzeichnet. Diesmal ist das anders. Die Maßnahmen des „Social Distancing“ und absehbare Ausgangssperren treffen Bereiche der Wirtschaft früher und weitaus stärker als normale Rezessionen. Auch deshalb brauchen wir andere Antworten.

Zwar haben deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren ihre Eigenkapitalquote und Liquidität gestärkt – eine Lehre aus der Finanzkrise. Dennoch dürfte die Liquidität bei den meisten Unternehmen maximal für einen Monat reichen. Die Eigenkapitalquote bei Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern liegt bei etwas über 20 Prozent. Das ist genügend für ein Umfeld mit normalen wirtschaftlichen Schwankungen, es ist unzureichend für den Schock, vor dem wir stehen.

Was ist zu tun?

Doch was ist zu tun? Die Politik setzt nicht nur in Deutschland auf Liquiditätshilfen. Als ich diese Zeilen schrieb – Freitagvormittag –, war Folgendes angekündigt:

Erstens: Die Anpassung der Kurzarbeiter-Regelung. Das heißt, betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen, und es müssen nur zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Zweitens: ein unbegrenztes „Milliarden-Schutzschild“ für Betriebe und Unternehmen. Das heißt, über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KFW.

Drittens: Steuerstundungen auf Antrag, wenn Unternehmen „unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind“. Das heißt, bis Ende des Jahres 2020 wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet. Auch die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, werden „erleichtert“.

Viertens: Am Montag will die Bundesregierung ein Hilfspaket von mindestens 40 Milliarden Euro für Soloselbstständige und andere Kleinstfirmen beschließen. Das Geld soll teils in Form von direkten Zuschüssen ausgezahlt werden, teils in Form von Darlehen. Im Gespräch sind Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Firmen von bis zu fünf Mitarbeitern und bis zu 15.000 Euro für Firmen von bis zu zehn Beschäftigten – und zwar für eine Dauer von maximal drei Monaten. Insgesamt zehn Milliarden Euro, die als direkte Zuschüsse vergeben werden, der Rest als Darlehen.

Nöte der Kleinunternehmen erkannt

Gut ist, dass die Politik auch die Nöte der Kleinunternehmen erkennt und entsprechend helfen möchte. Daneben sind aber noch weitere Themen im Gespräch, etwa das bedingungslose Grundeinkommen. Ich verbuche das unter „Krise als Chance nutzen, um Lieblingsthemen durchzudrücken“. Tatsächlich ist ein Grundeinkommen in Deutschland (anders als in Ländern wie den USA mit schlecht ausgebautem Sozialsystem) nicht erforderlich. Was wir machen sollten, ist die Zahlungen bei Neuanträgen ohne Vermögensprüfung zu leisten und das von Tag 1 an und für alle Bürger. Man könnte auch über eine Verdoppelung der Beträge für einen Zeitraum von sechs Monaten nachdenken.

Ebenso im Gespräch ist die Beteiligung des Staates an strauchelnden Unternehmen. Doch sollen wir das wirklich wollen? Naturgemäß kann sich das ohnehin nur auf prominente Einzelfälle beziehen. Gehen wir diesem Weg bis in den Mittelstand hinein, würde das im Ergebnis eine staatlich dominierte Wirtschaft bedeuten.

Der Staat als stiller Eigentümer

Alle Vorschläge haben dieselben Nachteile: Sie laufen darauf hinaus, dass die betroffenen Unternehmen Schulden machen und im Extremfall den Staat als stillen Eigentümer bekommen. Nicht selten dürften die Schulden den Unternehmer überlasten, und wer hat schon gern den Staat als Eigentümer? Deshalb ist die rationale Entscheidung jedes Unternehmens, dieses Szenario so weit wie möglich zu vermeiden. Dies bedeutet: Kosten senken, so schnell es geht, also Entlassungen und Auftragsstornierungen, was den Abschwung verstärkt.

Wir brauchen deshalb einen anderen Ansatz, ich würde ihn „gedankliches Koma“ nennen. Aus der Medizin kennen wir das: Ein künstliches Koma ist eine lange Vollnarkose, die über Tage – in seltenen Fällen über Wochen – eingesetzt wird. Mithilfe von Narkose- und Schmerzmitteln wird der Patient kontrolliert in einen Zustand versetzt, in dem Bewusstsein und Schmerz ausgeschaltet sind. Bezogen auf die Wirtschaft würde das bedeuten, dass wir für eine bestimmte Zeit alles einstellen: keine Lohnzahlungen, keine Mieten, keine Zinsen. Es gäbe keine Umsätze, aber es gäbe auch keine Verpflichtungen. Dies bedeutet, dass es nach der Komaphase keine Schmerzen mehr gibt. Also auch keine Verpflichtungen, die vorher nicht bestanden. Es muss so sein, als hätte es das Quartal nicht gegeben.

Die Gesellschaft ersetzt den Umsatzausfall

Das geht natürlich nur in der Theorie. In der Praxis haben wir ja keinen kompletten Shutdown der Wirtschaft, und wir haben echte Ausgaben (etwa für Nahrungsmittel). Außerdem haben viele Menschen unabhängig von der Wirtschaftslage ein Einkommen, zum Beispiel, weil sie Rente beziehen. Deshalb müssen wir uns mit den Maßnahmen in der Praxis so nahe wie möglich dem Zustand des Komas annähern.

Konkret bedeutet dies, als Gesellschaft den Umsatzausfall zu ersetzen. Diesen kennen wir natürlich nicht, aber wir kennen die Steuerzahler Deutschlands. Getrost dürfen wir davon ausgehen, dass nur Steuerzahler von dem Einbruch der Wirtschaft getroffen sind. Dabei haben wir verschiedene Gruppen von Steuerzahlern auf Einkommen.

Einkommen durch Sozialleistungen auffangen

Bei Arbeitnehmern wird die Lohn- und Einkommenssteuer direkt an der Quelle abgezogen. Tritt Arbeitslosigkeit ein, wird Einkommen durch Sozialleistungen aufgefangen. Weitere unternehmerische Verpflichtungen sollten hier nicht bestehen, nur eventuelle private finanzielle Verpflichtungen aus Krediten. Hier wäre es denkbar, dass wir pauschal die Arbeitslosengelder und die Kurzarbeiterzahlungen (bereits teilweise geschehen) deutlich erhöhen. Diese sollten ab Tag Eins bezahlt werden.

Bei Selbstständigen und Unternehmen, die Einkommenssteuer zahlen, sind die Einkünfte der vergangenen Jahre bekannt. Das Finanzamt kennt diese aus den Steuererklärungen der vergangenen Jahre. Hier sollte das Finanzamt in jedem Monat, den die Koma-Phase andauert, einen Betrag in Höhe von einem Zwölftel des Jahresumsatzes des letzten verfügbaren Jahres auf das Konto des Unternehmens überweisen. Bei Unternehmen, die Körperschaftssteuer bezahlen wird genauso vorgegangen. Auch sie bekommen den Umsatz gutgeschrieben.

Entscheidend ist, dass dies ohne Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Alle werden so gestellt, als wäre nichts passiert.

Im kommenden Jahr müssen dann alle Bürger, die Zahlungen vom Staat erhalten haben, ihren Geschäftsverlauf des Jahres 2020 dem Fiskus erklären. Folgende Zahlungsverpflichtungen der Empfänger würden sich dann ergeben:

Liegt der erzielte Umsatz – inklusive der erhaltenen Umsatzausfallzahlungen des Staates – auf Höhe des Umsatzes im Jahr 2019, behält der Empfänger die Zahlung und versteuert den sich ergebenden Gewinn.

Liegt der erzielte Umsatz – inklusive der erhaltenen Umsatzausfallzahlungen – über dem Niveau von 2019, ist der Teil der Ausfallzahlungen zu erstatten, der nicht erforderlich war, um das Umsatzniveau 2019 zu halten. Der Gewinn wird wie immer versteuert.

Unnötig erhaltene Gelder zurückzahlen

Unternehmer können die Erstattung der Umsatzausfallzahlung umgehend leisten, wenn sie nicht auf die Zahlungen angewiesen sind, spätestens bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 wären die unnötig zugeflossenen Gelder zurückzuzahlen. Die Politik könnte auch einen Anreiz geben, unnötige Umsatzausfallzahlungen sofort zurückzuzahlen, zum Beispiel, in dem man bei Rückzahlung innerhalb eines Monats ein Skonto gewährt.

Der Vorteil einer solchen Vorgehensweise liegt auf der Hand: Sie wirkt wirtschaftlich wie das Koma, ist einfach umzusetzen und kann im Nachhinein, wenn die Krise überwunden ist, korrigiert werden, indem jene, die die Zahlung des Staates nicht benötigen, diese nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung erstatten müssen.

Wäre das gerecht?

Wäre das gerecht? Im Einzelfall vielleicht nicht, in Summe schon. Natürlich mag es Unternehmen geben, die auch ohne Corona einen Umsatzrückgang erlebt hätten. Es wird auch Fälle geben, wo das Geld verloren ist, weil die Empfänger die Zahlungen falsch verwenden. Das dürfte aber vernachlässigbar sein gemessen am Gesamtvolumen.

Der entscheidende Vorteil aus meiner Sicht besteht darin, dass jedes Unternehmen weiß, welchen Umsatz es inklusive der Überweisung vom Staat erzielt. Niemand muss sich Sorgen machen, zu viele Schulden anzuhäufen, niemand muss damit rechnen, den Staat als Eigentümer zu bekommen. Vor allem ist es unbürokratisch und transparent. Die Mitarbeiter des Finanzamtes müssten für die Dauer der Krise auf diese Ausgabe konzentriert werden.

Zehn Prozent des BIP

Wir reden vom theoretischen Maximalbetrag von 25 Prozent des deutschen BIP des Jahres, wenn wir davon ausgehen, dass wir für ein Quartal gar keine wirtschaftliche Aktivität haben. Dem wird aber nicht so sein, weshalb es sich eher in der Größenordnung von zehn Prozent des BIP belaufen wird. Selbst bei 25 Prozent stiege die Verschuldung des deutschen Staates auf die Größenordnung von 85 Prozent des BIP. Das ist immer noch weit unter dem Niveau, das die meisten anderen EU-Staaten schon vor dem Corona-Schock hatten.

Die kurzfristige Finanzierung dieser Ausgaben ist im heutigen Nullzins-Umfeld gar kein Problem. Die Bundesregierung dürfte die Gelder umsonst bekommen oder gar daran verdienen. Die langfristige Finanzierung sollten wir im Kontext der Eurozone klären.

Dieser Artikel erscheint zeitgleich auch im Manager Magazin.

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Ralf Lemeh | Mo., 23. März 2020 - 22:59

Na, das ist ja mal eine gute Idee! Besonders gefällt mir der Tenor, das Gemeinwohl vor Einzelwohl geht.
Für alle die, die das Haar in der Suppe finden möchten. Seien Sie unbesorget, Sie werden es finden. Es ist alledings viel konsruktiver die Zeit damit zu nutzen, eine solche Idee zu verbreiten und dann möglichst schnell umzusetzen. Das Risiko, das dabei etwas „schiefgehen“ könnte ist marginal.

W.D. Hohe | Mo., 23. März 2020 - 23:30

Beruhigungsspritze vorher auf den Weg geholfen, Herr Stelter... wenn das nicht verpasst worden wäre.
Aber so ist es wenn die Tischkante erst nach dem Bluterguss ins Bewusstsein rückt.
Und as kommt davon wenn sich erst mal ums "Make up" gekümmert wird, tatsächlich gekümmert werden muss.
Kostet einfach zuviel Zeit bis die nächst wahrscheinliche Frageliste der nächsten "Babbelschau" verarbeitet ist.

Ralf Lemeh | Di., 24. März 2020 - 10:19

So kann es gehen. Eine gut durchdachte, neue und unkonventionelle Idee. Auch die Umsetzung scheint mir relativ einfach zu sein. Vor allen Dingen mag ich den Leitgedanken Gemeinwohl geht vor Eigenwohl.
Also, nicht die Haare in der Suppe suchen sondern schnell umsetzen!

Tomas Poth | Di., 24. März 2020 - 13:33

Befinden wir uns denn nicht schon seit einiger Zeit in einem gewissen künstlichen Koma mit den Merkel-Regierungen?
Soll das jetzt noch verschlimmert werden?

Beate.weikmann | Di., 24. März 2020 - 14:00

Wenn die Regierung es ernst meint mit Hilfe für alle, dann wäre dies die Möglichkeit, es zu beweisen. Es heißt jetzt schon die Hilfen bekommen die „Großen“ und zwar ohne jegliche Prüfung. Die „ Kleinen“ die nur kurze oder gar keine Überbrückungsmöglichkeiten haben werden dieses Mal auch bedacht. Der Mittelstand, der sich trotz immenser Steuerlast und ohne Zinsen trotzdem bemüht alles in einen halbwegs vernünftigen Rahmen laufen zu lassen, der den größten Teil der Steuerlast trägt ist wieder außen vor. Er soll sein ganzes Kapital, verbrauchen um nach der Corona Krise dann endgültig mit dem Rücken an der Wand zu stehen. Wieder einmal sind die, die haushalten ,sparen und verantwortungsvoll in Ihren Unternehmen vorgehen, die Dummen die leer ausgehen. Auch die haben einen Anspruch auf Hilfe. Aktionäre sollen ihr Kapital nicht anfassen müssen, aber die arbeitende Bevölkerung in ihren Unternehmen sollen sich über Wasser halten bis nichts mehr da ist. Wo ist da die FDP!?

Werner Peters | Di., 24. März 2020 - 14:47

Stelters Vorschlag der konkreten Liqui-Hilfe an die Unternehmen setzt an der richtigen Stelle an, während all die vollmundig angekündigten Milliarden-Hilfen bei vielen betroffenen Unternehmen gar nicht ankommen. Das Problem ist die Antragstellung über die Hausbanken, die für die Kredite immer noch 20% ins Risiko gehen müssen. Bei der Kreditprüfung gehen sie daher immer noch von ihrem üblichen Prüfungsschema aus, als da sind: Rückzahlungsmöglichkeit der Kredite in 5 - 10 Jahren seitens der Unternehmen, je nach Bonität und Rating entsprechend hohe Zinsen. Viele Unternehmen, die viel Geld brauchen, scheitern an diesen Vorgaben, weil die Banken ihnen nicht zutrauen, jemals die Kredite zurückzuzahlen. Deshalb werden die ganzen Programme vielfach verpuffen und viele Unternehmen in den Ruin gehen mit der Folge hoher Arbeitslosigkeit, siehe jüngste Ifo-Prognose. Nur wenn der Staat das komplette Risiko übernimmt und irgendwann auch die fällige Rückzahlung begrenzt, kann es funktionieren.