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Contra - Edward Snowden erhält kein Asyl - zu Recht

Contra: Es ist richtig, dass Deutschland Edward Snowdens Asylgesuch abgelehnt hat, findet USA-Korrespondent Christoph von Marschall. Nur die Begründung ist feige. Den Pro-Part von Christian Jakubetz lesen Sie hier

Autoreninfo

ist Autor des „Tagesspiegel“ und berichtete acht Jahre lang aus den USA. Er schrieb die Bücher: „Der neue Obama. Was von der zweiten Amtzeit zu erwarten ist“, Orell Füssli Verlag Zürich 2012. Und „Was ist mit den Amis los? Warum sie an Barack Obama hassen, was wir lieben“. Herder Verlag Freiburg 2012.

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Was für ein Missbrauch des Begriffs „Asyl“! Edward Snowden hat seine Heimat, die USA, doch nicht verlassen, weil ihm dort Verfolgung wegen seiner Religion, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner politischen Überzeugungen droht. Es ist richtig, dass die Bundesregierung ihm kein Asyl in Deutschland anbietet.

Nur die formale Begründung ist ein bisschen feige. Da heißt es, dass es nichts zu entscheiden gebe, da er den Asylantrag erst stellen könne, wenn er deutschen Boden betritt. Ehrlicher wäre es, von vornherein zu sagen, dass er die Voraussetzungen nicht erfüllt. Damit macht sich ein Politiker freilich nicht beliebt in der aufgeheizten Stimmung um die NSA-Datenabschöpfungsaffäre – jedenfalls so, wie deutsche Medien sie zum Großteil schildern. Das ist eine andere Welt im Vergleich zur Darstellung in den USA. Schließlich herrscht Wahlkampf.

Snowden hat viele Jahre gut in den USA gelebt. Obwohl ihm, wie er sagt, der High-School-Abschluss fehlt, konnte er Karriere in den Geheimdiensten machen. Bis vor wenigen Jahren war er stolz darauf und hat sich in Blogs verächtlich über Menschen geäußert, die Staatsgeheimnisse an die Medien weitergeben. In Blogger-Ausbrüchen, die mit dem berüchtigten Four-Letter-F-Word durchsetzt waren, empörte er sich: „So etwas (F…) tut man doch nicht in die Zeitung. Wollen die einen Krieg auslösen? Jesus Christ!“ [[nid:54895]]

Er hat seine Ansichten offenbar geändert. Und wenn ihn dabei eine neue Empörung antrieb, die sich nun gegen Missbrauch bei der staatlichen Überwachungspraxis richtet, gebührt ihm Respekt. Er wusste, dass er Nachteile auf sich nimmt und dass ihm höchstwahrscheinlich Bestrafung in den USA droht, wenn er die Datenabschöpfung publik macht.

Das macht ihn aber noch lange nicht zu einem Verfolgten, der auf Asyl angewiesen ist, ja nicht einmal zu einem „Regimegegner“. Snowden hat bisher keine fundamentalen Einwände gegen das US-Gesellschaftssystem geäußert. Ihm misshagt eine bestimmte Geheimdienstpraxis, an der er zuvor mitgewirkt hatte.

Christian Jakubetz hat Snowden richtigerweise nicht mit chinesischen Dissidenten verglichen. Sondern er hat den Fall konstruiert, dass ein chinesischer Geheimdienstler überläuft – und Deutschland ihn wohl nicht an Peking ausliefern würde. Solche Leute würden jedoch wohl kaum im Asylverfahren landen. Die eigenen Geheimdienste würden sie abschöpfen und ihnen dann eine neue Identität geben – aus übergeordnetem Interesse.

 

Asyl könnte es für verfolgte Dissidenten geben. Die werden aber in der Regel nie zu Geheimnisträgern. In Diktaturen werden Andersdenkende allein deshalb verfolgt, weil sie eine andere Meinung haben. Und dann konstruieren die Regime angebliche Gesetzesbrüche, damit sie die Dissidenten einsperren können. Es war irritierend, dass Snowden zunächst Zuflucht in Staaten wie China und Russland suchte, die so gar nicht seine Ideale einer offenen Gesellschaft und eines Rechtsstaats teilen.

Die USA hingegen sind beides: offene Gesellschaft und Rechtsstaat. Dort leben Hunderttausende, die öffentlich und ungestraft behaupten, dass ihre Regierung dumm, arrogant, korrupt oder verbrecherisch sei. Was unternehmen der Staat und sein Justizsystem gegen solche Kritiker? Gar nichts!

Nicht der Staat hat Snowden bösartig kriminalisiert, weshalb er fliehen musste. Sondern er hat ganz bewusst und gezielt die Dinge ins Rollen gebracht. Er wusste, dass er sich strafbar macht, wenn er Geheimdienstunterlagen veröffentlicht. Man darf es ihm zugute halten, wenn er dies, wie er sagt, aus Gewissensbissen tat. Das macht ihn für viele zu einem Helden. Man sollte aber nicht die Kette der Ereignisse und ihrer Folgen auf den Kopf stellen.

Womöglich ist Snowden mit der wachsenden Erfahrung in den Diensten moralisch gereift und hat bewusst abgewogen, welcher Rechtsbruch schwerer wiegt: sein Verstoß gegen Arbeitsvertrag und Geheimhaltungspflicht? Oder der angebliche Verstoß des Geheimdienstapparats gegen den Datenschutz und gegen die richterliche Überwachung?

Im allerbesten Fall hat er tatsächlich eine Gewissensentscheidung getroffen und ist bereit, die mögliche Strafe für Rechtsbruch zu riskieren. So wie zum Beispiel der Vizechef der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner. Er drohte Magnus Gäfgen, dem mutmaßlichen Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler, 2002 mit Folter, damit der ihm das Versteck verrät – in der Hoffnung, das Kind zu retten. Daschner wusste, dass er sich strafbar macht und das Ende seiner Karriere riskierte. Er informierte die Staatsanwaltschaft. Er war bereit, die rechtlichen Folgen seines Handelns auf sich zu nehmen.

Auch Snowden hat seinen Rechtsverstoß nicht anonym begangen, sondern sich dazu bekannt. Auch ihm war klar, dass er danach entweder den Rest seines Lebens fern seiner Heimat verbringen muss oder sich irgendwann einem Gerichtsverfahren stellen. Er ist gewiss kein Feigling. Und kein moralischer „Freerider“.

Das ist ein großer Unterschied zu den Leuten, die meinen, dass sie Gesetze brechen und Straffreiheit verlangen können, weil sie sich selbst bescheinigen, dass ihr Handeln moralisch überlegen sei. Das wäre jedoch keine Gewissensentscheidung, sondern die Arroganz, sich selbst über das Recht zu stellen.

Was man nun gerne wüsste: Welche Beweise hat Snowden – oder haben seine Bewunderer -, dass die NSA tatsächlich das Recht gebrochen hat? Solange Computerprogramme lediglich internationale Verbindungen, die durch die USA geleitet werden, darauf hin absuchen, ob sich verdächtige Muster finden, wäre das noch kein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze. Und solange ein von den Diensten unabhängiger Richter entscheidet, ob potenzielles Belastungsmaterial dafür ausreicht, individuelle Telefongespräche mitzuhören oder private Emails mitzulesen, wäre auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt.

Und wenn es so wäre, unterschiede sich eine solche Praxis auch nicht wesentlich von dem, was europäische Geheimdienste in fremden Ländern tun – nur dass ihre Programme nicht so umfassend sind.

Gewiss, diese Darstellungen informierter US-Politiker können reine Schutzbehauptungen sein. Man darf ihnen mit Misstrauen begegnen. Unredlich aber ist es, einen Verdacht, den man nicht belegen kann, als bewiesene Tatsache darzustellen, wie dies in diesen Tagen in Deutschland bis zum Überdruss geschieht.[[nid:54895]]

Ein Gerichtsverfahren, bei dem Edward Snowden sein volles Wissen offenbart, wäre im Dienst der Transparenz womöglich der beste Ausgang. Unter dem weltweiten öffentlichen Druck können sich die USA zudem kein hartes Urteil leisten. Wahrscheinlich wäre das Risiko aber immer noch größer, als Snowden sich zumuten möchte.

Christoph von Marschall ist USA-Korrespondent des „Tagesspiegel“ und Autor der Bücher: „Was ist mit den Amis los? Warum sie an Barack Obama hassen, was wir lieben“. Herder Verlag Freiburg 2012. Und „Der neue Obama. Was von der zweiten Amtszeit zu erwarten ist“, Orell Füssli Verlag Zürich 2012.

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