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(picture alliance) Orban (links) und Ponta: Die Staatschefs halten nicht viel von Grundrechten

Rumänien und Ungarn - Zwei Premiers führen die EU an der Nase herum

In Ungarn und Rumänien werden fortwährend die Grundrechte verletzt. Der Vorsitzende der Liberalen im Europäischen Parlament Alexander Graf Lambsdorff plädiert für Strafmaßnahmen gegen die korrupten Regierungen

Anhaltende Armut in weiten Teilen des Landes, die fortgesetzte Flucht der Besten ins Ausland, ein gerissener Premierminister, der kurz nach seinem Wahlsieg nicht nur die Institutionen der Republik, sondern sogar Justiz und Zivilgesellschaft unter Druck setzt: Die Nachrichten aus Rumänien bestätigen gerade so ziemlich jedes Vorurteil, das man über das Land haben kann.

Ganz besonders gilt das für den Kampf, den Premier Victor Ponta gegen Präsident Traian Basescu führt, um seine Macht völlig uneingeschränkt ausüben zu können. Schlussfolgerung: Die EU hat das Land viel zu früh aufgenommen. Das stimmt, greift jedoch viel zu kurz. Denn bei näherem Hinsehen wird klar, dass die Vorgänge in Bukarest auf verblüffende Weise denen in Budapest ähneln. In Ungarn nimmt Premierminister Viktor Orbán nicht nur eine legitime politische Abrechnung mit seinem Vorgänger vor, er nutzt seine Zwei-Drittel-Mehrheit vielmehr dazu, diese Abrechnung verfassungsrechtlich so zu verankern, dass die Ungarn Orbáns Politik auch in künftigen demokratischen Wahlen nicht mehr ändern können.

Die beiden im Kern so ähnlichen Konstellationen unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt: In Ungarn wird die Revolution von oben von einem Konservativen, in Rumänien von einer sozialliberalen Koalition betrieben. Kommissionspräsident Barroso schlägt daher kräftig auf Ponta ein, während er zu Orban butterweich blieb. Im Europaparlament stehen CDU und CSU in Treue fest zum ungarischen Potentaten, können sich dagegen über Victor Ponta gar nicht genug echauffieren. Doch das bringt alles nichts. Das Problem ist nicht Rumänien, es ist auch nicht Ungarn. Das eigentliche Problem ist, wie die EU mit Mitgliedstaaten umgehen soll, die ihre Versprechen aus den Beitrittsverhandlungen brechen. Parteipolitik ist keine Lösung, denn es geht um grundsätzliche Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die über dem Parteienstreit stehen.

Drei andere Dinge sind entscheidend: die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit in der Erweiterungspolitik, eine objektive Bewertung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auch nach dem Beitritt und das Zudrehen des Geldhahns, wenn es nicht anders geht. In der Erweiterungspolitik gab Deutschland die Devise aus: „Keine Osterweiterung ohne Polen.“ In Warschau erlahmte daraufhin schnell der Reformeifer, 2004 war man ja sicher dabei (ein klassischer Fall von „moral hazard“), und Rumänien segelte 2007 im Schlepptau Polens inn die EU, obwohl sein Justizsystem Lichtjahre von rechtsstaatlich annehmbaren Standards entfernt war.

Den aufgeweichten Beitrittskriterien wieder Geltung zu verschaffen, ist notwendig, aber schwierig. Eine objektive Bewertung der aktuellen Mitgliedstaaten zu organisieren, ginge dagegen leicht und schnell. Es würde völlig ausreichen, die Grundrechteagentur der EU in Wien damit zu beauftragen. Die Mitgliedstaaten, auch Deutschland, müssten sich dann allerdings bereit erklären, auch mit solchen Bewertungen konfrontiert zu werden, die politisch nicht genehm sind. Das aber ist ein annehmbarer Preis. Und wenn es gar nicht anders geht, muss es schmerzen – das heißt, dass EU‑Zahlungen gestoppt werden, wenn Wien den Daumen senkt. 

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