Ungarn ist auf dem besten Weg in eine Autokratie – und die EU schaut gleichgültig zu. Damit tritt sie, genau wie das Regime Orbán, die demokratischen Grundwerte mit Füßen. Ein Kommentar
Vor den Augen Europas verwandelt sich Ungarns Regierung unter der Führung von Viktor Orbán in ein autoritäres Regime mit nationalistischem und klerikalem Anstrich. Seit dem überwältigenden Wahlsieg seiner ursprünglich liberalen Partei Fidesz (Bund Junger Demokraten) vor anderthalb Jahren hat Orbán mit Hilfe seiner Zweidrittelmehrheit im Parlament mittels gravierenden Verfassungsänderungen zum Nachteil der Judikatur und der Pressefreiheit einen anachronistischen Kopfsprung in die vordemokratische Vergangenheit Ungarns eingeleitet.
Unter anderem hat Orbán den ungarischen Minderheiten, die in der Slowakei, in Rumänien oder im ehemaligen Jugoslawien leben, eine ungarische Staatsangehörigkeit mitsamt den dazugehörigen Reisepässen in Aussicht gestellt. Der staatsförmliche Name „Republik“ Ungarn wurde getilgt. Die Budapester Regierung fühlt sich offenbar umgeben von alt-ungarischen Gebieten des Verzichts – immerhin zwei Drittel des ungarischen Territoriums seligen KuK-Angedenkens, die im Vertrag von Trianon 1920 neu verteilt wurden.
Das Höchste Gericht soll mit der neuen Verfassung, die am 1. Januar in Kraft tritt, de facto entmachtet werden. Nicht genehme Richter sollen ausgetauscht oder in vorzeitige Pension geschickt werden. Dann wird es neu formiert: Ein „Landesjustizrat“ darf alle Richter Ungarns persönlich ernennen. Es ist inzwischen eine Landesjustizrätin – die Frau des Orbán-Beraters Josef Szajer. Verfassungsklagen werden bis auf wenige Ausnahmen zum Privileg der Exekutive. Andere Maßnahmen, zum Beispiel die Ernennung eines staatlichen Datenschutzbeauftragten durch die Regierung, widersprechen eklatant diversen EU-Richtlinien.
Das politische und kulturelle Klima im Lande veränderte sich seit Orbáns Regierungsantritt von Tag zu Tag. Schriftsteller von Weltrang wie der Nobelpreisträger Imre Kertesz und Peter Nadas können inzwischen straflos antisemitischen Anwürfen ausgesetzt werden. Die oppositionelle Jobbik-Partei vertritt ganz offen rassistische Positionen. Auf ihren Einfluss weisen Orbáns Gefolgsleute hin – mit der Behauptung, Fidesz sei doch das kleinere Übel.
Am deutlichsten offenbart sich der demokratiefeindliche Kurs der Regierung in ihrem Mediengesetz, das Ende 2010 verabschiedet wurde. Eine regierungsnahe „Medienbehörde“ sollte fortan überprüfen, ob die Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Presse gegen „Menschenrechte, menschliche Würde und Persönlichkeitsrechte“ verstoße. An der Spitze des Kontrollorgans sollte ein so genannter „Medienkommissar“ stehen. Seither wurden über 1000 Mitarbeiter aus den Rundfunkanstalten entlassen oder durch Fidesz-Parteigänger ersetzt. Rundfunklizenzen unabhängiger Sender wurden kassiert. Doch jetzt hat das ungarische Verfassungsgericht in einem letzten Akt von Rechtstaatlichkeit bis zu seiner absehbaren Neubesetzung im kommenden Januar entschieden, dass zumindest die Presse von derlei gesetzlicher Gängelung auszunehmen sei. Dass diese eindeutig gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt, ist offenkundig. Artikel 11 der Charta schließt jegliche „behördliche Eingriffe“ in die Presse- und Meinungsfreiheit aus. „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“ Doch zur Regierungsokkupation der Rundfunk- und Fernsehanstalten verlor das Gericht kein Wort.
Erstaunlich ist nicht allein die staatlich verordnete Rückkehr eines Landes in die exekutiven Organisationsstrukturen einer politischen Ära, die ausgerechnet in Ungarn zum ersten Mal 1956 von der eigenen Bevölkerung unter großen Opfer in Frage gestellt wurde, erstaunlich ist auch der politische Gleichmut, mit der Europas Regierungen auf derlei Eingriffe in die Freiheitsrechte der Union reagieren. Mag sein, dass sie mit der Euro-Krise alle Hände voll zu tun haben. Doch Ungarns Rückfall in autoritäre Zeiten mitsamt ihren nationalistischen Dekorationen hatte bereits mit dem ersten Mediengesetz im Jahr 2007 stattgefunden. Damals äußerte die EU-Kommission unter Androhung einer Klage ihre „Sorge“ über wettbewerbsbeschränkende Paragraphen; sie wurden gestrichen. Auch die Justizreform stößt auf Widerstand in Brüssel. Man ist „besorgt“ und droht mit Klagen.
Doch in Wirklichkeit erweist sich einmal mehr die EU-Kommission als zahn-, meinungs- und führungslos. Dass in Mitgliedstaaten der Union Foltergefängnisse für CIA-Gefangene existierten, scheint sie ebenso wenig zu interessieren wie die geplante Abschaffung der Pressefreiheit Ungarns. Doch es sind nicht nur die Kommissare in Brüssel, es sind die Regierungen in allen anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union, die den unerhörten Einbruch in das Fundament aller demokratischen Ordnung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft mehr oder weniger betreten konstatieren, statt der Regierung Orbán öffentlich, laut und deutlich jenseits diplomatischer Rücksichtnahme klar zu machen, wohin ihr Weg in eine politische Isolation führt. Auch Ungarn ist auf wirtschaftliche und finanzielle Hilfeleistungen der Union angewiesen. Zur europäischen Realpolitik gehört das Veto im Ministerrat. Vielleicht hilft ein entsprechender Hinweis an die Regierung in Budapest anlässlich der nächsten Umverteilung von Rettungs-, Struktur- und Regionalfonds aus den Kassen der demokratischen Republiken der Union. Das wäre keine Schulmeisterei deutscher oder französischer oder skandinavischer Provenienz, sondern eine Erinnerung an die universalen Rechtstaats- und Freiheitsversprechen eines geeinten Europas.









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