Das herausragende innenpolitische Vorhaben des US-Präsidenten ist vom Obersten Gericht gebilligt worden. Welche Bedeutung hat das Urteil?
Die Krankenversicherungsreform ist das herausragende Symbolprojekt der Präsidentschaft Barack Obamas. Die besondere Bedeutung der Reform und das Urteil der Verfassungsrichter lassen sich aber nur im speziellen amerikanischen Kontext verstehen. Im Gesundheitswesen wie auch im Verfassungsrecht folgen die USA anderen Traditionen als Deutsche, Franzosen und andere Kontinentaleuropäer. Schlüsselworte wie Versicherungspflicht, „private“ und „gesetzliche“ Kassen oder Zuzahlung haben eine andere praktische Bedeutung als in Europa.
Zu den signifikanten Unterschieden gehört: Die Krankenversicherung ist nicht an die Person gebunden, sondern an den Arbeitsplatz.
In den meisten Firmen schließt der Arbeitgeber sie für die gesamte Belegschaft ab. Bei einem beruflichen Wechsel verliert ein Amerikaner sie – und hofft, mit dem nächsten Vertrag eine neue zu erhalten. Kleinere Betriebe bieten oft keine Versicherung an. Dann muss man sich individuell absichern.
„Gesetzliche Kassen“ nach deutschem Muster gibt es in den USA nicht. Alle amerikanischen Versicherungen würde man in Deutschland als „private“ Kassen bezeichnen. Fast immer muss ein Erkrankter einen Eigenanteil bezahlen, der in der Regel zwischen zehn und 40 Prozent liegt; das ist nach US-Verständnis ein Anreiz, Kosten zu vermeiden.
Vor Obamas Reform waren rund 47 Millionen Bürger unversichert, das entspricht etwa 17 Prozent der Bevölkerung. Ein Teil von ihnen möchte keine Versicherung haben, zum Beispiel, weil die Betroffenen sich für gesund halten und die Prämien lieber sparen, weil sie so finanziell besser fahren. Andere, zum Beispiel chronisch Kranke, haben Mühe, überhaupt eine Versicherung oder jedenfalls eine bezahlbare Police zu finden.
Was ändert sich durch die Reform?
Obamas Reform führt nun eine allgemeine Versicherungspflicht ab 2014 ein. Betriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße müssen eine Versicherung für ihre Belegschaft abschließen oder eine Strafe zahlen. Das gilt auch für Personen, die nicht in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis sind wie Selbstständige und die Beschäftigten kleiner Betriebe. Die Richter erklärten, die Regelung sei verfassungskonform, wenn diese Geldbußen nicht als Strafen, sondern als Steuern eingestuft würden.











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