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Für die Flüchtlingshilfe - Beschlagnahmt Assads Auslandsvermögen!

Der syrische Bürgerkrieg belastet die Nachbarländer immer stärker. Auffanglager und Notunterkünfte für Geflüchtete kosten Millionen Dollar. Der US-Forscher und Türkei-Berater Selim Sazak schlägt daher vor, syrische Staatsgelder in internationalen Banken einzufrieren und für die Flüchtlingshilfe einzusetzen

Autoreninfo

Selim Can Sazak ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Century Foundation in New York. Als Fulbright Stipendiat hat Sazak internationale Beziehungen an der Columbia University studiert. Im Zuge der syrischen Flüchtlingskrise berät er das türkische Außenministerium.

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Die Flüchtlingskrise stellt die Nachbarn Syriens vor gewaltige politische und wirtschaftliche Probleme. Ankara allein hat bereits mehr als 6,6 Milliarden Dollar für die direkte Flüchtlingshilfe ausgegeben. Die internationale Gemeinschaft hat weniger als ein Dreizehntel dieser Summe aufgebracht. Jordanien und der Libanon sind gleichermaßen überfordert. Schätzungen der Weltbank zufolge hat die syrische Flüchtlingskrise den Libanon bis Ende 2014 insgesamt 7,5 Milliarden Dollar gekostet, und der jordanische König Abdullah erfuhr Ende 2014, dass Jordanien zusätzlich 1,9 Milliarden Dollar für die Deckung der Unterhaltskosten für syrische Flüchtlinge aufbringen musste.

Trotz der vielen humanitären Aufgaben sind Organisationen wie das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) chronisch unterfinanziert und unterbesetzt. Die Finanzierungslücke des UNHCR betrug 2014 45 Prozent. Das Problem der Unterfinanzierung liegt in der Freiwilligkeit der Zahlungen an die internationale Flüchtlingshilfe. Ihr wichtigster Bestandteil, das UNHCR, erhält nur zwei Prozent seiner Gelder aus dem UN-Budget; der Rest, mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr, muss mit freiwilligen Beiträgen von Geberländern aufgebracht werden.

Die internationale Gemeinschaft kann diese Probleme nur lösen, wenn sie die Frage der staatlichen Verantwortung ernster nimmt. Dass Flüchtlinge und die aufnehmenden Staaten von dem Land, das die Flüchtlinge generiert, Kompensation erhalten, ist keine neue Idee. Vertreten wurde sie bereits in den 1940er Jahren von Sir Robert Y. Jennings und in den 1980er Jahren von Luke T. Lee, der als Sonderberichterstatter für die International Law Association tätig war. Leider ist die Rechtspraxis noch nicht so weit entwickelt, dass man von einer Verpflichtung flüchtlingsgenerierender Staaten gegenüber ihren vertriebenen Bürgerinnen und Bürgern oder der internationalen Gemeinschaft sprechen kann.

Auch der Irak musste zahlen


Länder, die Menschen aus ihrer Heimat vertreiben, sollten für diese die Kosten für ein menschenwürdiges Leben tragen. Kein Staat darf damit durchkommen, dass er seine Bürgerinnen und Bürger im Stich lässt und sich aus der finanziellen Verantwortung für die Flüchtlingshilfe stiehlt.

Dafür, dass flüchtlingsaufnehmende Staaten oder die zuständigen Institutionen auf das Vermögen flüchtlingsgenerierender Länder zurückgreifen können, gibt es allerdings bereits eine rechtliche Grundlage und eine Doktrin. Die Doktrin der Schutzverantwortung ist ein Indiz dafür, dass das internationale Rechtssystem den Staat im Sinne seiner Aufgaben definiert: Staaten müssen bestimmte Pflichten erfüllen, zu denen mindestens der Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gehört. Werden sie dieser Pflichten nicht gerecht, verlieren sie den Anspruch auf ihre hoheitlichen Privilegien.

Erinnern wir uns an den Fall des Irak: Nach dem ersten Golfkrieg im Jahr 1991 bestätigte der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Verantwortung des Iraks für alle unmittelbaren Verluste, die aus der unrechtmäßigen Invasion und Besetzung Kuwaits entstanden waren, und gründete die UN-Kompensationskommission (UNCC), die seither über Hunderte von Anträgen entschieden hat. Als der Irak nach Einsetzung der UNCC deren Urteil nicht akzeptierte, beschloss der Sicherheitsrat, die Mittel aus eingefrorenem irakischem Vermögen zu beziehen. In Resolution 778 des Sicherheitsrats heißt es, alle Staaten, »in denen sich finanzielle Mittel der Regierung Iraks oder irakischer staatlicher Stellen, Gesellschaften oder Agenturen befinden, die den Verkaufserlös von irakischen Erdöl oder irakischen Erdölprodukten darstellen«, hätten diese Mittel auf ein Treuhandkonto der Vereinten Nationen zu überweisen.

Kosten könnten abschrecken


Es gibt keinen Grund, warum dieser Präzedenzfall nicht auch auf andere Fälle angewandt werden sollte. In Syrien ist die Sachlage eindeutig: Der UN-Sicherheitsrat hat 2014 in zwei Resolutionen festgestellt, dass das syrische Regime gegen internationales Recht verstößt und seiner Verantwortung gegenüber der internationalen Gemeinschaft nicht nachkommt. Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen dem Irak 1991 und Syrien heute kein qualitativer Unterschied.

Zugegeben: Selbst wenn öffentliche Gelder der flüchtlingsgenerierenden Länder dazu eingesetzt werden, ihren heimatlosen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, so ändert das wenig an der Notlage, schon weil es zu viele Flüchtlinge und zu wenig Ressourcen gibt.

Wichtig ist ein solcher Vorstoß jedoch nicht nur, weil damit ein materieller Beitrag für den Schutz von Flüchtlingen geleistet wird. Er schreckt zudem Staaten ab, teure und zerstörerische Bürgerkriege zu führen. Denn wenn sie in rücksichtsloser Weise ihre Bürgerinnen und Bürger in Gefahr bringen und aus dem Land vertreiben, kämen sie nicht mehr so einfach damit durch.

Dieser Artikel ist zuerst bei „Internationale Politik und Gesellschaft“, einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung, erschienen.

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