An den EU-Außengrenzen sterben Jahr für Jahr Tausende Flüchtlinge. Statt zu helfen, setzt die Staatengemeinschaft auf Abschottung. Die Bundesregierung nimmt die Menschenrechtsverletzungen stillschweigend hin, kritisiert Wolfgang Grenz, Generalsekretär von Amnesty International
Am 6. September melden die Nachrichtenagenturen ein verheerendes Flüchtlingsdrama an der türkischen Mittelmeerküste: Mindestens 61 Menschen – darunter gut die Hälfte Kinder – ertrinken beim Untergang eines Flüchtlingsbootes in der Nähe von Izmir. An Bord sind vor allem Palästinenser, Iraker und Syrer. Es ist nur eine von vielen Meldungen. Denn immer wieder ertrinken Flüchtlinge im Mittelmeer bei dem Versuch, die EU zu erreichen. Oder sie verdursten in den überfüllten Booten. 2011 starben mindestens 1.500.
Die
EU-Staaten tragen mit ihrer Abschottungspolitik eine Mitschuld an
diesem Sterben im Mittelmeer. Warum? Weil sie alle Wege, sicher und
legal Schutz in der EU zu suchen, blockieren. Zuletzt wurde viel
Geld ausgegeben, um die Landgrenze zwischen der Türkei und
Griechenland für Migranten und Flüchtlinge abzudichten. Und in den
nächsten Jahren sind weitere 400 Millionen Euro für das System
Eurosur eingeplant, mit dem ab 2014 die Außengrenzen des
Schengenraums überwacht werden soll.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verstoßen mit dieser Politik der Abwehr von Flüchtlingen und Migranten in vielen Fällen gegen das internationale Flüchtlingsrecht und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Entscheidung vom Februar 2012 festgestellt.
Er verurteilte Italien wegen seiner Rückschiebpraxis – dem sogenannten „Push-Back“ – auf dem Mittelmeer. Italien hatte Flüchtlinge und Migranten im Mittelmeer außerhalb des italienischen Hoheitsgebietes aufgegriffen und nach Libyen zurücktransportiert. Grundlage dieser Praxis war ein „Freundschaftsabkommen“, das Italien unter Berlusconi mit Libyen unter Gaddafi geschlossen hatte. Gegen Zahlung von fünf Milliarden US-Dollar verpflichtete sich Libyen zu verstärkten Grenzkontrollen. Italien durfte im Gegenzug im Mittelmeer aufgegriffene Menschen nach Libyen zurückschicken. Dort wurden sie in der Regel inhaftiert, misshandelt und zum Teil gefoltert. Nach einigen Wochen setzten die libyschen Behörden sie hilflos in der Wüste aus. Das alles hat der Gerichtshof in seinem Verfahren festgestellt und geurteilt, dass Italien diese Menschen nie hätte zurückschicken dürfen. Die italienischen Behörden hätten prüfen müssen, welchen Gefahren die Flüchtlinge bei der Rückschiebung ausgesetzt waren.
Wenn Menschen, die von den italienischen Behörden aufgegriffen werden – und das gilt auch auf Hoher See – erklären, dass sie Flüchtlinge sind, dann muss ihnen Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt werden.
Trotz des Urteils will die italienische Regierung diese Praxis aber offenbar fortsetzen. Sie hat – wie italienische Journalisten aufgedeckt haben – mit der neuen libyschen Regierung ein entsprechendes Geheimabkommen geschlossen. Die italienische Regierung setzt Flüchtlinge damit der Gefahr schwerster Menschenrechtsverletzungen aus – denn Libyen ist längst noch kein sicherer Ort für Flüchtlinge.
Und was tut die EU? Nichts. Auch Deutschland nimmt das menschenrechtswidrige Verhalten Italiens stillschweigend und wahrscheinlich auch zustimmend zur Kenntnis. Dabei sieht sich die EU gerne als Vorreiter beim Menschenrechtsschutz und als Wertegemeinschaft. Beim Flüchtlingsschutz ist aber auf diese kein Verlass. Weder übt die deutsche Regierung Druck auf Italien aus, noch ist sie bereit, das europäische Asylsystem so zu reformieren, dass die Grenzstaaten mit dem Problem nicht allein gelassen werden. Bisher beharrt sie auf dem geltenden Dublin-II-Abkommen, nach dem der Staat, in den Flüchtlinge zuerst einreisen, für ein Asylverfahren zuständig ist.
Seite 2: Wir dürfen nicht untätig zusehen, wie Menschen sterben











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