Die deutsch-französische Initiative zum Stabilitätspakt ist bei den anderen EU-Mitgliedsländern stark umstritten. Angela Merkel geht beim EU-Gipfel ein hohes Risiko ein. Ein Kommentar.
Im Vorfeld des am Donnerstag beginnenden EU-Gipfels fiel es schwer, den Überblick in der Diskussion um die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu bewahren. Erst trat Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür ein, einen automatischen Sanktionsmechanismus für die Defizitsünder der Eurozone einzuführen, ihnen vorübergehend die Stimmrechte in der EU zu entziehen und bis zum Ablauf des aktuellen Rettungsschirms 2013 einen permanenten Krisenmechanismus in Form eines staatlichen Insolvenzverfahrens für die Eurozone einzuführen. Dann verkündete sie vergangene Woche überraschend in Deauville gemeinsam mit Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy, auf automatische Sanktionen verzichten zu wollen. Im Gegenzug versprach dieser Merkel, eine Änderung des Vertrags von Lissabon zur Einführung des Krisenmechanismus und der Entziehung der Stimmrechte zu unterstützen.
Die Kanzlerin pokert hoch. Die Begeisterung innerhalb der EU, erneut den Vertrag von Lissabon aufzuschnüren, hält sich in Grenzen, weil besonders die Regierungen in Irland und Griechenland sich vor einem erneuten Ratifizierungsprozess und eventuell notwendigen Volksabstimmungen fürchten. Sie müssen auch nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages weiterhin durchgeführt werden, wenn durch Vertragsänderungen zusätzliche Kompetenzen der Nationalstaaten an die EU übertragen werden. Dass Sarkozy und Merkel die EU-Kommission und ihre Amtskollegen aus den anderen Mitgliedsstaaten mit ihrem Alleingang im Vorfeld des Gipfels düpiert haben, macht die Mission nicht leichter. Die Forderung nach dem Entzug der Stimmrechte scheint daher kaum durchsetzbar. Insofern könnte sich der leichtfertige Verzicht Merkels auf einen automatischen Sanktionsmechanismus, den auch die EU-Kommission in ihrem Reformvorschlag fordert, rächen.
Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass ein Mechanismus, in dem potenzielle Sünder tatsächliche Sünder bestrafen sollen, nicht funktioniert. Bei den bisherigen Regeln des Stabilitätspaktes ist bereits 22 Mal ein „übermäßiges Defizit“ einzelner Staaten festgestellt worden. Finanzielle Sanktionen wurden aber kein einziges Mal verhängt. Nach den Vorschlägen, die die sogenannte Task Force unter der Leitung von EU-Ratspräsident Herman van Rompuy vorgelegt hat, behalten weiterhin die Mitgliedstaaten letztlich die Kontrolle, weil danach ein Defizitverfahren nur mit qualifizierter Mehrheit des Finanzministerrats eingeleitet werden kann.
Gelingt es mithilfe einer Vertragsänderung, ein geordnetes staatliches Insolvenzverfahren einzuführen, kann man auf den Stabilitätspakt und seine komplizierten Regeln verzichten. Dann hat Angela Merkel ihr Ziel erreicht, dass auch die privaten Gläubiger wie Banken und Versicherungen bei der Insolvenz eines Mitgliedsstaates an der Umschuldung beteiligt werden.
Den Marktteilnehmern muss dann aber auch klar signalisiert werden, dass sobald der aktuelle Rettungsschirm 2013 ausläuft, die Zeiten vorbei sind, in denen sie ohne eigenes Risiko hohe Renditen mit Staatsanleihen der Sorgenkinder der Eurozone wie Griechenland, Irland oder Portugal erzielen konnten.
Kritiker werden sagen, dass sich durch eine solche Regelung der Kampf der Staaten um das Kapital an den Märkten weiter verschärfen wird. Genau das ist aber beabsichtigt, damit die einzelnen Mitgliedstaaten einen Anreiz haben, ihre Schulden abzubauen und durch strukturelle Reformen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Für die Politik bedeutet das gleichzeitig, dass sie vor allem bei der Regulierung der Banken und Versicherungen sicherstellen muss, dass diese beim Kauf von Staatsanleihen genauso viel Eigenkapital zurückstellen müssen, wie wenn sie in Unternehmensanleihen mit derselben Bonität investieren. Denn sonst müssen die Regierungen am Ende wieder die eigenen Banken retten.
Für den Erfolg Angela Merkels wird entscheidend sein, die übrigen Staats- und Regierungschefs von der Notwendigkeit eines staatlichen Insolvenzverfahrens zu überzeugen. Sonst steht sie am Ende mit leeren Händen da.










