Kunst kostet, darüber sind sich auch im Internetzeitalter inzwischen fast alle einig. Aber wer muss zahlen, an wen und wie? Welche Finanzierungsmodelle sind derzeit im Gespräch, die sowohl Urhebern, Nutzern als auch Verwertern gleich gerecht werden?
Manchmal gehen gut gemeinte Vorschläge über das Ziel hinaus. Nicht anders war es, als die FDP den Medienrechtler Rolf Schwartmann beauftragte, ein Modell zu entwickeln, welches Künstlern ermöglicht, auch im digitalen Zeitalter Geld zu verdienen.
Was er dann unter dem „vorgerichtlichen Mitwirkungsmodell“, besser bekannt als „Two-Strikes“, vorstellte, war dann doch etwas zu viel des Guten: Das Modell sah vor, das Onlineverhalten aller Internetnutzer innerhalb Deutschlands zu überwachen. Wird man bei einer illegalen Tat im Netz erwischt, so sollen IP-Adresse und Name erforscht werden –es folgt eine Verwarnung. Beim zweiten Verstoß drohen empfindliche Geldstrafen und Gerichtsverfahren.
In Frankreich ist das etwas radikalere „Three-Strikes“-Verfahren unter dem Namen „Hadopi“ bereits bekannt: Nach dem dritten Verweis wird dem Nutzer der Internetzugang gesperrt . Kurz nachdem „Hadopi“ an den Start ging, konnte bei der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken ein Rückgang um 31 Prozent verzeichnet werden. Gleichzeitig stieg allerdings auch die Nutzung von Filehostern. Das lässt darauf schließen, dass Urheberrechtsverletzungen nicht weniger geworden sind, sondern stattdessen einfach an anderen Orten im Internet stattfinden. Frankreichs neuer Präsident François Hollande möchte diese Regelung jetzt auch wieder abschaffen.
Mit dem deutschen Datenschutzsystem wäre dieses Modell laut Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren nicht vereinbar. Das Ermitteln der persönlichen Daten wäre ein enormer Eingriff in die Grundrechte. „Beim Warnhinweismodell müssten alle Geschäftsbedingungen komplett verändert werden. Der Vorschlag steht in keiner politischen Diskussion mehr ernsthaft zur Debatte. Das Thema ist eigentlich tot“, resümiert Hoeren.
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Wie aber könnten kreative Inhalte im Netz legal – und fair – gesichert werden? Als großer Hoffnungsträger gilt die „Kulturflatrate“. Vergleichbar wäre dieses Modell mit einer Telefonflatrate oder den GEZ-Gebühren. Mit einer solchen monatlichen Flatrate dürfte der Computerbesitzer ganz legal und unbegrenzt Daten herunter laden. Zum Monatsende werden die Gebühren dann an die gemeldeten Künstler verteilt. Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), unterstützt von ihrer Partei, lehnt diesen Vorschlag allerdings ab.
Eine generelle „Zwangsabgabe“ würde zu erheblichen Kosten führen und vor allem diejenigen, welche das Internet nur in geringem Umfang nutzen, belasten, war Zypries‘ Argumentation bei der Vorstellung eines Thesenpapiers in Berlin. Auch ist nicht geklärt, wie diese Einnahmen zwischen Künstlern und Verwertern zu verteilen wären. Der Urheberrechtsexperte Hoeren kritisiert, dass ein dafür passendes Urhebervertragsrecht fehlt, welches vor allem die individuellen Interessen der Künstler im Blick hat. Hoeren hält daher auch Aufrufe wie „Wir sind die Urheber“ für unehrlich: „Da werden die Interessen der Künstler in den Vordergrund geschoben, obwohl diese von dem Gewinn am Ende womöglich gar nicht viel zu sehen bekommen.“ Hoerens Fazit: „Bei uns wird die Kulturflatrate nie funktionieren.“
Eine vage Zukunft räumt er der Kultur-Flatrate allerdings im Bereich der Wissenschaft und Forschung ein. In den Niederlanden hat eine Wissenschaftsflatrate beispielsweise Erfolg. Dort zahlen Studenten monatlich einen geringen Betrag, umdigitale Fachartikel und Bücher für ihre Recherchen zu nutzen. Dagegen fordert die Piratenpartei in ihren „Zehn wichtigsten Punkten zur Urheberrechtdebatte“ die komplett freie Nutzung von Bildungsinhalten.
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