Im Breivik-Prozess entlädt sich das ganze Spannungsfeld zwischen Rechtsstaat und gefühlter Gerechtigkeit. Wie soll ein Gericht entscheiden, wenn Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten bestehen?
Unbeteiligt, fast reglos sitzt er da. Ohne jegliche Empathie schlürft er einen Kaffee, als stehe er in einer unglaublich langweiligen Verwaltungssache vor Gericht und brauche Koffein, um sich wach zu halten. Tatsächlich jedoch geht es um 77-fachen Massenmord. Es geht um die Frage, ob sich Anders Behring Breivik für die blutigsten Anschläge in der Geschichte Norwegens verantworten muss.
Nach einer Umfrage haben drei Viertel der norwegischen Bevölkerung ihr Urteil bereits gefällt: Breivik muss ins Gefängnis. Die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden sehen das anders. Oder vielmehr: Sie müssen das anders sehen. Sie sind unabhängige Organe der Rechtspflege und haben zu beantragen, Breivik in die Psychiatrie einzuweisen, wenn Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bestehen. Eine Errungenschaft in der Entwicklung des modernen Rechtsstaaats ist das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“. Selbst für den kaltblütigsten Täter muss dieses Prinzip angewendet werden.
Die Anklage hat sich ihre Arbeit nicht leicht gemacht. In mehr als dreißig Prozesstagen hat sie versucht zu beweisen, dass sich Breivik für seine Taten voll verantworten muss. Staatsanwältin Engh sagte: „Das unbegreiflichste ist, wie der Angeklagte die Taten auf Utøya beschreibt. Er ist völlig unbeteiligt, wenn er darüber redet, was er dort gemacht hat.“ Am Ende des Prozesses sind die Kläger mit ihrem Ziel gescheitert. Nun läuft alles darauf hinaus, dass sich Breivik nicht für seine Taten verantworten kann und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird.
Im Mittelpunkt standen neben dem Täter auch die Angehörigen der Todesopfer von Oslo und Utøya. Wie stehen die Hinterbliebenen nun da? Hat der Prozess geholfen, den Schmerz über den Verlust zu lindern? Trond Blattmann, der Vater eines Opfers auf Utøya und mittlerweile Sprachrohr der Angehörigen, sagte: „Es war ein guter Prozess, um alles zu klären. Er war würdevoll in guter norwegischer Rechtstradition.“ Ihm sei es egal, ob Breivik in die Psychiatrie oder in die Haftanstalt müsse. Hauptsache sei, dass die Gesellschaft für immer vor ihm geschützt werde.
Nun kann man sich auf diesen Standpunkt zurückziehen. Es mag auch verständlich sein, dass es den Angehörigen der Opfer nun auch darum geht, die Akte Breivik zu schließen. Und dennoch sollte man sich der Frage zuwenden, wie eine freie Gesellschaft mit Menschen umgeht, die grausam gemordet haben. Die aber wegen des Umstands, nicht schuldfähig zu sein, nicht bestraft werden, keinen Schuldspruch erfahren, keine Verantwortung übernehmen. Bemerkenswert ist die Aussage des Staatsanwalts Holden, nach „derzeitiger Gesetzeslage“ sei Breivik nicht straffähig. Aus diesem Statement liest man einen Ruf nach Änderung. Es möchte dieses hohle Bauchgefühl überwinden, das einen beschleicht, einen mutmaßlichen Massenmörder, ohne dass er sich für seine Taten verantworten muss, Psychiatern zu übergeben. Die Wortwahl „derzeitige Rechtslage“ drückt ein unbefriedigendes Ergebnis aus.
Wenn der Rechtsstaat mit der gefühlten Gerechtigkeit aneinander gerät











