Hitlers „Mein Kampf“ ist das Pamphlet eines Besessenen. Es trägt wohl zum Verständnis der Ideologie ihres Autors bei, erklärt aber nicht dessen Aufstieg zur Macht. Die restriktive Haltung Bayerns gegenüber Hitlers Hetzschrift ist ein sinnloses Unterfangen angesichts der vielfältigen Präsenz des ominösen Textes
„Mein Kampf“, der bramarbasierende Monolog des Autisten Adolf Hitler, 1924 und 1926 in zwei Teilen erstmals als Buch erschienen, war bis zum Ende des „Dritten Reiches“ in rund zehn Millionen Exemplaren verbreitet und in 16 Sprachen übersetzt. Die Rechte liegen vorerst noch beim Freistaat Bayern, der aus guten Gründen Neuauflagen verhindert. In den Nachkriegsjahren, als Demokratie gestiftet wurde, als die politische Neuorientierung der Deutschen noch nicht selbstverständlich war, ist es sicher richtig gewesen, die Verlagsrechte zu sistieren. In den 1950er Jahren gab es mehr organisierte Rechtsextreme in der Bundesrepublik als heute. Aber auch deren Lektüre war natürlich nicht durch amtliches Reglement zu beeinflussen. Immerhin war es ein deutliches politisches und moralisches Signal zu verhindern, dass Hitlers Buch in Neuauflagen in die Regale der Buchhändler kam.
Aber treffen die Argumente, die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wohl richtig waren, noch zu? Ist der bayerische Staat aufgerufen, die Moral der Bürger zu schützen, war es notwendig, dem britischen Verlag Albertas die Verbreitung eines kommentierten Auszugs aus „Mein Kampf“ im Rahmen der Edition „Zeitungszeugen“ zu verbieten? Die Argumentation war eindeutig: Medial unterstützt von jüdischer Prominenz wurde erklärt, dass es sich um ein Projekt schnöden Gewinnstrebens handele, was dadurch beweisbar schien, dass die „Zeitungszeugen“ (ebenso wie die „Frankfurter Allgemeine“, die „Ostsee-Zeitung“, die „Märkische Allgemeine“ oder die „Süddeutsche Zeitung“) am Kiosk und im Zeitschriftenhandel zu erwerben sind.
Jeder, der will, kann aber demnächst – nach Ablauf des Copyrights 2015 - den Text legal ins Internet stellen oder herunterladen, als wohlfeiles Buch drucken lassen und sonstwie verbreiten. Das geschieht aber auch jetzt schon vielfach, ist aber noch illegal. Das Buch ist nicht verboten, nur die Verbreitung des Werkes als Neudruck ist strafbar. Man muss also das Exemplar benützen, das Oma und Opa einst anlässlich ihrer Eheschließung dediziert bekamen oder den Raubdruck, der im Internet steht. Der Bürger, der sich im persönlichen Quellenstudium Gewissheit über die Ideologie des Nationalsozialismus, über den Denker Hitler, über die literarische Qualität des Traktats verschaffen will, kann jedoch auch für wenig Geld ein Exemplar im Antiquariat erwerben, wenn er den Gang in die öffentliche Bibliothek scheut.
„Mein Kampf“ als angeblich indiziertes Werk ist längst zum Mythos des „verbotenen Buches“ geworden. Nach aller Erfahrung wäre der Mythos nicht einmal zu brechen, wenn jeder Haushalt ein Exemplar des Neudrucks gratis per Postwurfsendung zugestellt bekäme. Das ist im Zeitalter des Internets ja längst Tatsache, der Zugang zu Hitlers Text ist so leicht möglich, dass die Sorgen, die sich der bayerische Finanzminister als Inhaber des Urheberrechts bis zum Stichtag 70 Jahre nach dem Tod des Autors, 2015, macht, ziemlich unerheblich erscheinen. Umso erstaunlicher ist der späte Verfolgungseifer.
Seite 2: Es gibt keine zwingende Notwendigkeit , „Mein Kampf“ in toto neu zu publizieren














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