Es ist fast ein bisschen Schadenfreude, mit der die Medien gerade über Bundesbildungsministerin Annette Schavan herfallen. Dabei ist auch der Journalismus von einer unsäglichen Abschreiberitis befallen
Am 28. Juli 2011 berichtete Spiegel Online, dass Ehemänner ein deutlich höheres Bruttoeinkommen erzielen als Junggesellen mit den gleichen Bildungsvoraussetzungen. „Warum Verheiratete mehr Geld verdienen“ – so der Titel des Artikels, der die Ergebnisse einer US-Studie unter rund 16.000 Baseballspielern zusammenfasste.
Das Problem: Die Geschichte war geklaut – aus dem Handelsblatt des Vortages. Zwar verwies der Autor in einem Nebensatz auf die Fundstelle. Doch der kopierte Text war nicht einfach nur eine Kurznachricht, sondern ein längerer Beitrag mit sieben Absätzen. Zudem tauchten darin mehrere Formulierungen auf, die mit der Originalversion nahezu identisch waren. Die Handelsblatt-Redaktion dokumentierte die Fehltritte des Konkurrenten akribisch: „Die journalistische Eigenleistung des Kollegen beschränkte sich darauf, einen Faktenfehler in seinen Text einzubauen.“
Dabei hatte das Handelsblatt nur wenige Wochen zuvor seinen eigenen Abschreibskandal: Die Praxis des designierten Online-Chefs flog im Mai 2011 auf. Im Interview mit der Süddeutschen, von der der Redakteur mehrfach geklaut hatte, räumte der Handelsblatt-Mann seine Fehler schließlich ein.
Zwei Fälle, die zeigen: Im Journalismus geht es längst nicht so sauber zu, wie die Urheber so manch polemischer Schavan-Kritik dieser Tage gern suggerieren. Karl-Theodor zu Guttenberg, Silvana Koch-Mehrin, Jorgo Chatzimarkakis und jetzt die Bundesbildungsministerin – jeder dieser Fälle, von Plagiatsjägern im Internet aufgedeckt, wird von Journalisten ausgeweidet. Das bringt Quote – und ist ja auch legitim. Die Medien dürfen das nicht nur, sie sollen sogar.
Nur: Dass die fleißigsten Kopisten oft in den Redaktionen – und nicht nur in den Universitätsbibliotheken – sitzen, wird gern unter den Teppich gekehrt. Etwa bei Spiegel Online. Da hieß es unter dem Artikel lediglich, man habe „die Ursprungsmeldung aus dem ‚Handelsblatt‘ und das PDF der Originalstudie verlinkt“. Ein Eingeständnis, gar eine Entschuldigung sucht man hier vergeblich.
Tatsächlich ist der Grat zwischen der (erlaubten) Verbreitung von Tatsachen und der (verbotenen) Übernahme eines Werkes nirgendwo schmaler als im Journalismus. Es ist in der Branche zum Beispiel völlig üblich, bereits veröffentlichte Fakten zu einer lesenswerten Erzählgeschichte zu verweben. Würde der Autor für jedes recherchierte Einzelstück die Fundstelle nennen, wäre der Text nicht mehr genießbar, ein Wust an Quellenangaben. Journalismus bedient sich aus Bekanntem, Erzähltem, bereits Gemeldetem. Das war seit Jahrhunderten so, und daran ist auch nichts einzuwenden.
Die erlaubte Weiterverbreitung gerät aber dann in eine Grauzone, wo aus aufwendig recherchierten Exklusivgeschichten schnelle Berichte gestrickt werden, ohne etwa im Netz einen Link zu setzen oder auf die Nachrichtenagentur hinzuweisen. Das ist gerade bei Printmedien üblich: Sie zahlen für das Abonnement der Agentur, weshalb sie eine Nennung von dpa, dapd, Reuters, AFP oder anderen Diensten häufig nicht für nötig erachten.












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