Die staatliche Ehe ist ein Relikt aus einer Zeit, als die Ehe nicht für die Eheleute geschlossen wurde, sondern für die Gesellschaft und den Staat. Zum Glück aber ist die Ehe heute Privatsache. Retten wir die Ehe vor ihren familienpolitischen Fürsprechern. Ein Plädoyer für die Abschaffung der staatlichen Ehe
Zunächst und um Missverständnissen vorzubeugen: Der Autor dieser Zeilen ist verheiratet. Wichtiger noch: Er ist sogar ausgesprochen glücklich verheiratet. Ganz persönlich hält er die Ehe für eines der wunderbarsten und, ja, auch fordernsten Projekte, die das Leben zu bieten hat. Und weil man auch mal Mut im Leben haben und sich einer Herausforderung stellen muss, sollte jeder Mann und jede Frau, sofern sie den entsprechenden Partner gefunden haben, ein Herz fassen und heiraten. Ob das nun eine Frau oder ein Mann ist, das ist dabei vollkommen uninteressant, da es hier ausschließlich um das individuelle Glück geht, um persönliche Erfüllung und – natürlich – um Liebe. So, das musste gesagt werden.
Doch bei allem Lob der Ehe sollte man natürlich nie übersehen, dass sie, insbesondere für Frauen, über Jahrtausende ein Gefängnis war, in das die Menschen mehr oder minder hineingezwungen wurden. Die Entscheidung über eine Eheschließung lag entweder bei den Eltern oder bei dem Clanchef, bei dem Landesherrn, dem Gutsbesitzer, den Gilden oder Zünften. Die Ehe, sie war während des ganz überwiegenden Teils ihrer Geschichte eben keine romantische Einrichtung, in der das Glück zweier Liebender sein Ziel und seine Erfüllung finden sollte. Die Ehe war, soweit wir überhaupt zurückschauen können, eine gesellschaftliche Einrichtung, die den Clan, den Stamm, die Bürgerschaft und den Staat stärken, strukturieren und stabilisieren sollte. Der Sinn der Ehe lag im Nutzen für die Gemeinschaft, nicht im Glück der beiden Individuen, die verheiratet wurden. Und hier liegt das eigentliche Problem.
Unser Modell der Ehe als einer Institution, die vor einem Beamten des Staates geschlossen werden muss, gründet gedanklich in einer Zeit, in der die Ehe nicht für die Eheleute da war, sondern für die Gesellschaft. Nicht um die freie Verbindung zweier autonomer Individuen, die ihre Leben gemeinsam verbringen und bewältigen wollten, ging es hier. Die Wurzeln der staatlich anerkannten und beglaubigten Ehe liegen in dem autoritären Willen, gesellschaftliche Strukturen zu festigen und zu bestätigen. Kaum verhüllt findet sich diese Tradition in der bei Politikern und Juristen nach wie vor so beliebten wie ärgerlichen Formel, die Ehe sei die Keimzelle des Staates.
Nein, die Ehe ist nicht für den Staat da und nicht für die Gesellschaft, sondern ausschließlich für die beiden Menschen die da heiraten. Ziehen wir die Konsequenzen: Schaffen wir endlich die staatlich sanktionierte Ehe ab!
Nach der Emanzipation der Individuen aus ihren ständischen und familiären Bindungen und dem Siegeszug der romantischen Liebesheirat ist die staatliche Ehe ein Relikt aus obrigkeitsstaatlichen Zeiten. Keine Frage: Zu dieser Emanzipation hat die Einführung der staatlichen Ehe im 18. und 19. Jahrhundert zunächst erheblich beigetragen. Zudem ergab das staatliche Ehemonopol, die Schutzpflicht des Staates gegenüber der Ehe und die dazu gehörigen steuerlichen Vorteile so lange einen gewissen Sinn, wie die Ehe aus sexualmoralischen Gründen unlösbar mit der Zeugung von Kindern verbunden war. Doch diese Zeiten sind bekanntlich lange vorbei. Die Ehe hat sich nicht nur aus ihren gesellschaftlichen Traditionen emanzipiert, sondern auch von dem Konzept der Familie mit Kindern. Wer heute heiratet, heiratet um des Partners willen, nicht um der Enthaltsamkeit zu entkommen oder um endlich Kinder kriegen zu dürfen.
Man kann es auch anders ausdrücken: Die Ehe ist durch den kulturellen Wandel seit der Aufklärung radikal privatisiert worden. Sie ist der Ausdruck ganz persönlicher und intimer emotionaler und sexueller Vorlieben. Genau diese aber haben den Staat nichts anzugehen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, irgendwelche sexuellen oder emotionalen Präferenzen zu fördern. Ob man sich lebenslange Treue schwören, eine offene Zweibeziehung führen oder lieber polygam leben möchte: es obliegt nicht dem Staat, den einen Lebensentwurf einem anderen vorzuziehen.
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