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Datenschutz - Googlephilosophie stellt Grundrechte infrage

Handeln wir unmoralisch, wenn wir auf der Hoheit über unsere Daten bestehen? Nein, auch das Gemeinwohl rechtfertigt keine große Datensammlungen. Ein Beitrag in Kooperation mit dem Tagesspiegel

Autoreninfo

Anna Sauerbrey ist Meinungsredakteurin beim Tagesspiegel.

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Kürzlich ist der Google-Mitgründer Larry Page bei einer Zukunftskonferenz aufgetreten. Dabei betonte er die Bedeutung von Informationen für das Wohl der Menschheit im Allgemeinen. Zum Beleg wurde zunächst ein mit emotionaler Musik untermalter Film eingeblendet: Der handelte von einem afrikanischen Bauern, der mithilfe von gegoogeltem Wissen seine Kartoffelernte rettet. Dann sagte Page: „Wäre es nicht großartig, wenn jedermanns medizinische Daten in anonymisierter Form Forschern zur Verfügung stünden? Wir könnten noch in diesem Jahr 100 000 Leben retten!“

Google rühmt sich zu Recht, bei technologischen Entwicklungen immer ganz vorn zu schwimmen.

Aber auch darin, gesellschaftliche Entwicklungen vorwegzunehmen und zu befördern, ist das Unternehmen nicht schlecht. Die als Idee formulierte Forderung des Google-Gründers zeigt einen Trend, der in den USA bereits stark ist und der sich längerfristig auch hierzulande durchsetzen könnte: die Umkehrung des Begründungszwangs bei der Verwendung persönlicher Daten. Bisher, so will es das europäische Datenschutzrecht, braucht es eine Einwilligung des „Datenbesitzers“ zur Verwendung seiner Daten. Doch je mehr Instrumente zu ihrer Verwertung zur Verfügung stehen, je größer der echte oder vermeintliche Nutzen, desto mehr wird dieses Prinzip infrage gestellt. Ginge es nach Page, könnte es in Zukunft so sein: Alle Daten sind öffentlich, wer das nicht will, muss es begründen.

Kostet der Datenschutz Leben?
 

100 000 Leben retten – wer wollte das nicht? Auch wenn die Zahl aus der Luft gegriffen scheint, sind doch viele Wissenschaftler überzeugt, dass mit großen Sammlungen medizinischer Daten und der entsprechenden Analysesoftware viel erreicht werden kann. Sie hoffen etwa, mehr über Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten zu erfahren und Therapien besser auf den einzelnen Patienten ausrichten zu können. Dazu braucht man große Datenbanken mit Patientenakten, die bisher aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres zusammengeführt werden dürfen. Kostet der Datenschutz also Leben, wie Page suggeriert? Aus dieser Perspektive wird die rechtliche zu einer ethischen Frage. Müssten wir nicht zum Wohl des großen Ganzen auf so etwas Nebensächliches wie die Hoheit über unsere Daten verzichten? Handeln wir unmoralisch, indem wir sie so eifersüchtig hüten wie die Krähe ihr Nest?

Die Kritik an großen Sammlungen sensibler Daten ist zunächst praktisch. Ein Einwand ist: Selbst wenn alle Namen aus der Datenbank getilgt werden, ist die Anonymität des „Datenspenders“ in Wahrheit nicht gewährleistet. Die Datenprofile sind so individuell, dass es letztlich nur einen Anknüpfungspunkt oder einen Abgleich mit weiteren Daten braucht, um einen Namen zum Profil zu finden, das belegen Studien immer wieder. Eben erst wurde gezeigt, wie aussagekräftig vermeintlich anonymisierte Telefon-Metadaten sein können, wie die NSA sie speichert. Sei es ein Schnipsel unserer Erbinformation oder das Sprachmuster unserer Online-Kommentare – unser digitaler Daumenabdruck klebt an vielen Türgriffen des weltweiten Netzes und wird immer leichter zu identifizieren und zuzuordnen sein. Welche politischen oder kommerziellen Verwertungen sich dann in Zukunft ergeben, ist kaum absehbar.

Noch beunruhigender allerdings ist die Art und Weise, wie der Einzelne mit Verweis auf das Gemeinwohl in die Verteidigung gedrängt wird. Dahinter verbirgt sich ein Denken, das wenig auf liberale Prinzipien gibt. „Wir können keine Demokratie sein, wenn wir Sie und unsere Nutzer vor der Regierung schützen müssen“, sagte Page bei seinem Auftritt und kritisierte die Abhörpraxis der Obama-Regierung. Wir können aber auch keine Demokratie sein, ohne das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu respektieren. Dieses Recht wiegt so schwer, dass es auch bei scheinbar geringfügigen Beweggründen das Interesse der Allgemeinheit aushebeln kann. Es ist dasselbe Recht, das verhindert, dass verpflichtende Organspendeausweise eingeführt werden – auch, wenn durch eine solche Verpflichtung ebenfalls zahlreiche Leben gerettet werden könnten.

Die Argumentationsstrategie, die im Auftritt des Google-Gründers deutlich wurde, ist besonders perfide, da sie sich als Idealismus verkleidet: In Turnschuhen und T-Shirt strich Page seinen Zuhörern rührseligen Weltverbesserungskitsch zentimeterdick auf’s Brot – und stellte im selben Atemzug Grundrechte infrage.

Nein, das ist gar nicht „großartig“.

 

 

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