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Salon

Ethikprofessor „Beschneidung ist keine Verstümmelung“

Interview mit Michael Bongardt28. Juni 2012
Picture Alliance
Beschneidung, Dieter Graumann, Abrahamsgeschichte, Religionsgemeinschaften, Muslimen, Judentum, Bongardt, Wulff
Für das Judentum und den Islam gehört das Ritual zur Kernidentität ihres Glaubens
Schrift:

Im Kölner Landesgericht ist ein wegweisendes Urteil für religiös motivierte Beschneidungen gefallen: Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit übertrifft die Religionsfreiheit und Erziehungsrechte der Eltern. Kein gutes Urteil, meint Ethikprofessor Michael Bongardt

Seite 1 von 3

Herr Professor Bongardt, was haben Sie gedacht, als Sie von dem Urteil aus Köln gehört haben?
Ich halte dieses Urteil für sehr diskussionswürdig, in meinem Verständnis von Religionen in säkularen Staaten sogar für problematisch. Da wurde nach meinem Eindruck nicht ganz richtig abgewogen.

Wie hätten Sie abgewogen?
Bei der Beschneidung von Jungen – Beschneidungen von Mädchen sind etwas völlig anderes und ein Straftatbestand, den ich überhaupt nicht anzweifle – halte ich es für völlig überzogen, von einer Verstümmelung zu reden. Es ist natürlich ein Eingriff, der nur extrem schwer rückgängig zu machen ist – nämlich mit einer Transplantation eigener Haut – und meines Wissens nur ganz selten rückgängig gemacht wird. Er ist aber nicht so gravierend, dass ich das Wort Verstümmelung in irgendeiner Weise für angemessen hielte.

In dieser Frage und damit auch im Urteil müssen verschiedene Güter gegeneinander abgewogen werden: Auf der einen Seite steht das Wohl des jeweils betroffenen Kindes – ein hohes Gut, das man nicht einfach zur Seite schieben kann. Auf der anderen Seite steht die Pluralität der Kulturen und Traditionen. Der Staat hat die Möglichkeit und in einem gewissen Rahmen sogar die Pflicht, auch die Pluralität von Traditionen, die man vielleicht als Außenstehender nicht versteht, anzuerkennen. Dabei geht es nicht nur um Religionsfreiheit, sondern im weiteren Sinne um die Freiheit jeder und jedes Einzelnen, darüber zu entscheiden, was man für ein gutes und richtiges Leben hält. Diese Freiheit muss berücksichtigt werden.
Es muss also die Gesundheit des Kindes gegen das Recht, zu entscheiden, was man für ein gutes und richtiges Leben hält, abgewogen werden. Die Abwägung des Gerichts in dieser Frage ist sehr definitiv und eindeutig gefallen. Ich hätte mir mehr Differenzierung gewünscht.

Das Gericht sagt nun aber, dass die Entscheidung dafür, was ein gutes Leben ist, in diesem Fall nicht von den Eltern für das Kind getroffen werden darf…
Gut, auf den ersten Blick mag da viel dran sein. Auf den zweiten Blick ist es aber realitätsfern: Eltern treffen als Erziehungsberechtigte zwangsläufig eine unendliche Fülle von Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg des Kindes erheblich prägen. Darunter sind auch auf nicht körperlicher Ebene viele Entscheidungen, die nicht mehr zu revidieren sind. Man muss sich also vor der Vorstellung hüten, es gäbe eine 18-jährige Neutralität in der Erziehung eines Kindes und nach seinem 18. Geburtstag entscheide das erwachsen gewordene Kind über sein Leben völlig freiwillig und unabhängig von dem, was zuvor passiert oder nicht passiert ist.

In diese vielen Entscheidungen reiht sich die Entscheidung, eine Beschneidung durchführen zu lassen, also ein?
Für mich schon, weil ich eine solche Beschneidung für keinen schwerwiegenden Eingriff halte. Es gibt derzeit eine in einem ähnlichen Bereich angesiedelte Diskussion um Kinder, deren Geschlecht nicht eindeutig zu bestimmen ist und die Frage, ob Eltern das Recht haben, das Geschlecht zu einem sehr frühen Zeitpunkt durch einen medizinischen Eingriff festzulegen zu lassen. Ein solcher Eingriff hat eine völlig andere Massivität als eine Beschneidung! Da sage ich sofort: Wenn nicht zwingend medizinische Gründe dafür sprechen, sollte er verboten werden. Denn das ist eine Festlegung, die das Kind in einer nicht mehr zu rechtfertigen Weise in seiner weiteren Entwicklung beeinflusst.

Was bedeutet das Kölner Urteil Ihrer Meinung nach gesellschaftlich?
Es geht um Toleranz. Unsere Gesellschaft ist in all ihrer Unterschiedlichkeit auf ein hohes Maß an Toleranz ihrer Mitglieder angewiesen. In einem strikt philosophischen Sinne heißt Toleranz: Ich dulde etwas, was ich aus meiner eigenen Perspektive mit guten Gründen für falsch halte. Das heißt, auch Menschen, die den Ritus der Beschneidung für falsch oder rückständig halten, müssen sich fragen, ob ihre Gründe so schwerwiegend sind, dass sie es nicht dulden können, wenn andere Leute bei diesen Bräuchen bleiben. Niemand verlangt von jemandem, der Beschneidung nicht gut findet, seine Meinung zu ändern. Es geht nur um die Frage der Duldung.

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Prügelstrafe ist keine Folter. So simpel ist die Logik jener, die vor den Religiösen kuschen. Kulturrelativismus hieße im Extrem Folter, Zwangsverheiratung, Menschenhandel und dergleichen hinnehmen, dulden bzw. beschützend stützen, nur weil eine Gesellschaft Anspruch darauf erhebt, ob mittels Religion oder anderer Werte. Nur bei den Nazis, da sind sich die feinen Herren einig, da darf man nicht relativieren. Stimmt. Aber wieso überall sonst? Feige Kriecher.

  • Antworten
Charles Cohen29.06.2012 | 12:48 Uhr

Prügel Religion und Sex

WEnn ein ALien hier als erstes einen ZeugenJehovas Trifft- und al s Vertreter des Christlichen Glaubens einschätzt- dum mgelufen.
WENnSie als Argument ein ablehnenswürdiges Beispiel wäheln- das ist Atatsahcenverdrehung undOperation mit infamen Diskussionmethoden.
Meinen SIe das jeder Moslem sein Kind schlägt? Da ist nicht ihr Ernst und ich glaube SIe kennen nicht einen einzigen-deshalb können Sie Ihre Vorurteile züchten.
Davon Abgesehen gibt es in unseren Breiten genügend Auswüchse- unser Kirche hat sich nciht ebeneinmal an Kdinern vergangen ,sondern es ist so oft passeirt und passiert immer noch, dass es ein Integraler Bestandteil der KatholischenKriche zu sein Scheint. Diskutieren sie doch mal über diese Kinder und schädliche Auswirkungen. Wer ohne Sünde ist werfe den Ersten Stein...

  • Antworten
poca27.07.2012 | 15:22 Uhr

Säuglinge wegen einer Tradition einem hohen Risiko aussetzen?

"Die Gefahr ist groß, dass medizinisch unverantwortliche Ersatzlösungen gesucht werden. Diese sehr direkte Gefahr ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, die bei einem fachmännischen Eingriff erheblich geringer wären."

Gerade der Umstand, dass es Eltern gibt oder geben könnte, die ihr Kind solchen Riskien aussetzen würden, zeigt doch, wie wichtig diese Urteil zugunstem unserem Grundgesetz ist.

Dass Frauen nicht wählen dürfen, war auch mal Tradition.
Kinder mit dem Stock erziehen, auch.

Also, objektiv bleiben und auch mal "Traditionen" kritisch betrachten, wenn es an der Zeit ist.

Es steht doch jedem weiterhin frei, sich später für eine Beschneidung zu entscheiden.

  • Antworten
Martin Schmidt29.06.2012 | 12:55 Uhr

Beschneidung ...

Ich finde die Entscheidung des Kölner Gerichts richtig. Die Beschneidung ist irreversibel und als erwachsener Mensch kann ich sie nicht mehr rückgängig machen. Das Kind sollte in jedem Fall verstehen, was passiert und ein Mitspracherecht haben.
Je nach Standpunkt lassen sich mit dem gleichen Argument auch die Genitalverstümmelungen an Frauen rechtfertigen. Konsequent übertragen hiesse es, die Verstümmelung ist zulässig, wenn sie von einem Arzt und schmerzfrei durchgeführt wird.

  • Antworten
Matzbach29.06.2012 | 12:58 Uhr

Beschneidung...

Genitalverstümmelung bei Frauen lassen sich mit garnichts begründen und hat schon so mit Beschneidung bei Juden und Muslimen nichts zu tun.
Würde man dem LG folgen, wären alle Eltern, die ihre Kinder rituell beschneiden lassen, irgendwie schlecht, gemein, verantwortungslos und dumm.
Im Gegensatz zum Urteil des LG ist der Artikel wohl um einiges ausgewogener und realitätsbezogener.

  • Antworten
alex29.06.2012 | 14:37 Uhr

Mutiges Gerichtsurteil

Die Menschheit ist noch nie durch Theologen weiter gekommen. Das zeigt das Interview mit dem Herr Ethikprofessor. Als Schweizer hoffe ich, dass auch bei uns solche mutigen Urteile gesprochen werden, die sich NICHT an an irrationalen Glaubenssätzen orientieren. Es hat auch mal eine Zeit gegeben, wo man Hexenverbrennung mit Religion problemlos rechtfertigen konnte. Nur solche Urteile, die die Integrität des Menschen, frei von irrationalen Huldigungen auf Kosten Unmündiger, ins Zentrum stellen. Bravo!

  • Antworten
Victor29.06.2012 | 17:44 Uhr

Das wichtigste Argument

Ein Punkt, der in diesem Interview leider nicht auftaucht, ist der, dass Beschneidungen nicht selten Komplikationen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer verminderten bis nicht vorhandenen Sensibiliät der Eichel führen können.
Letzteres mag nicht oft passieren, aber einem Mann sein Recht auf ein gesundes Sexualleben zu nehmen, nur weil es "schon immer so gemacht wurde", ist absolut unakzeptabel.Egal wie gering die Zahl der Männer ist die auf Grund einer Beschneidung in dieser Situation sind, jeder Einzelne ist zu viel.

Aus genau diesem Grund, finde ich es vollkommen akzeptabel den Zeitpunkt einer religiösen Beschneidung bis zum 18. Lebensjahr zu verschieben, wenn jeder sein eigenes Wohlergehen in der Hand hat.

  • Antworten
Jennifer29.06.2012 | 18:13 Uhr

Ich denke, dass die Intention

Ich denke, dass die Intention des Gerichts hier falsch verstanden wird. Es geht nicht um "Verstümmelung", es geht auch nicht um Kritik oder die Duldung oder Nichtduldung von Religionen (was andere daraus machen ist nicht Sache unserer Gerichte!). Es geht darum, dass es sich - sind Sie als kleines Kind beschnitten worden Herr Bongardt? - um einen chirurgischen Eingriff handelt, der Komplikationsmöglichkeiten birgt, in den Tagen "danach" für die Kinder recht schmerzhaft ist und eine, wenn vielleicht auch nicht erhebliche unveränderbare Änderung der körperlichen Integrität bedeutet. Wir reden hier nicht über Ohrlochstechen. Es kann auch nicht sein, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Pflicht des Arztes, Körperverletzungen sprich operative Eingriffe nur bei medizinischer Indikation durchzuführen einer wie Sie meinen "religiösen Tradition" untergeordnet wird. In meinen Augen mag das Urteil zwar überzogen wirken, es ist jedoch endlich ein klares Zeichen, unsere wahrlich mit Opfern errungene Rechtsordnung nicht ständig irgendeinem Multikultidenken unterzuordnen. Dies betrifft die geduldete Verschleierung von Frauen (was ist daran bitte "freiwillig"?) und geht weiter mit sogar der Akzeptanz von Schulbehörden, was die Befreiung von Mädchen vom Biologie- und Schwimmunterricht angeht. Für mich ist dies Rechtsbeugung. Weiter geht dies dann mit dem "Verständnis" für die Einschränkung der kulturellen Freiheit und des Presserechts, sobald möglicherweise Gefühle (!) von gläubigen Muslimen etc. verletzt werden. Was also schadet es der Tradition, wenn - und Geschäftsfähigkeit ist hier nicht erst mit 18 gegeben - die Beschneidung dann statt findet, wenn der Betroffene hierüber seine Meinung äußern kann?! Wie man dies als demokratisch denkender Mensch auch nur in Frage stellen mag, ist mir nicht einsichtig.

  • Antworten
Dr. I, Schwenger29.06.2012 | 18:28 Uhr

Beschneidung

Was kann denn Herr Bongardt als Ethikprofessor zu dieser Diskussion beitragen? Er kann doch überhaupt nicht beurteilen, wie schwerwiegend oder nicht dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wirklich ist. Warum fragen wir nicht einmal einen Neurophysiologen, der uns darüber aufklären kann, welche Nerven mit dem Stückchen Haut entfernt werden und welche Auswirkungen das hat.

  • Antworten
hraben29.06.2012 | 18:48 Uhr

Beschneidung

Wer die Beschneidung rechtfertigt, sollte sich fragen:
Was passiert bei unterschiedlicher Auffassung der Eltern?
(Die Hälfte der Vorhaut ab?)
Mit welchem Recht wird ein Knabe einer 'Religionszugehörigkeit' äußerlich nahezu unentrinnbar verpflichtet? ("Er muß 'IHN' ja nicht raushängen lassen." ist ein schlechtes Argument).
Ob im Jahre 2030 - dann könnte ein heute geborener Junge 18 Jahre alt werden - die Religionsfreiheit auch bedeuten könnte, daß er gänzlich frei von Religion sein will?

  • Antworten
Klaus-Dieter Bachmann29.06.2012 | 19:37 Uhr

Beschneidung

Denkanstöße:
Beschneidung bei unterschiedlicher Meinung der Eltern?
Beschneidung als offensichtlich zementierte Religionszugehörigkeit?
Geburt heute - im Jahre 2030 18 Jahre alt. Vielleicht versteht man dann unter Religiosfreiheit die Freiheit von der Religion.

  • Antworten
Klaus-Dieter Bachmann29.06.2012 | 21:18 Uhr

Beschneidung

Ich kann praktisch allen Kommentaren zu diesem Interview nur voll zustimmen. Man darf sich auch nicht immer hinter nebulösen Traditionen verstecken, die heute keine reale Gültigkeit mehr haben und das gilt eben auch für Juden und Moslems. Analog zum Verbot von Schweinefleisch und Meerestieren ohne Schuppen, war das Beschneiden sicherlich nicht zuletzt eine Frage der Hygiene und der Erhaltung der Zeugungsfähigkeit des Mannes. Die Religionsstifter vor 5 oder mehr tausend Jahren hatten damals sicher gute Gründe diese Maßnahme religiös zu untermauern.
Ich bin mal ketzerisch: Wenn es tatsächlichen einen Gott, Allah, Jehova, usw. gibt, der neben der Erde Milliarden Sterne, Planeten und Galaxien geschaffen hat, was glaubt man wohl interessiert diesen der Vorhautschnipsel eines Kleinkindes?
Sollten männliche Angehörige des Islam oder Judentums die Beschneidung für sich als wichtig und richtig halten, können sie sich durchaus mit 14 oder 18 Jahren für diese OP entscheiden. Gar keine Frage! Und hier ist die deutche Gesellschaft und Gerichtsbarkeit absout und in jeder Form tolerant und liberal. Es wird nur leider in dem Interview immer wieder auf die Religionsfreiheit der Eltern verwiesen, nicht aber auf das Recht des Kindes, über seinen Körper selbst zu bestimmen, was naturgemäß im Alter der üblichen Beschneidung von diesem Kind gar nicht eingefordert werden kann.
Fazit: das Urteil ist nach unserer gültigen Rechtsauffassung richtig. Das Recht von Juden und Muslimen wird nicht beschnitten. Nur der Zeitpunkt einer Beschneidung der männlichen Vorhaut wird verlagert auf einen Zeitpunkt, zu welchem das betroffene Kind, der Jugendliche, selbst entscheiden kann, ob er der religiösen Tradition folgen möchte oder nicht. Mal ganz realistisch: Keiner kann einem Juden oder Moslem verbieten, eine solche OP in Israel oder einem arabischen Land durchzuführen, aber eben nicht hier bei uns - ganz einfach! Wir sind ein offenes und liberales Volk. Wir verwehren keinem - gleich welcher Rasse oder Glaubensrichtung - in das Land seiner Vorväter zurückzukehren, wenn er sich hier dikriminiert oder sonstwie falsch behandelt fühlt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Rasse oder Religion sind uns willkommen. Sie müssen aber auch verstehen, dass sie sich hier nach unseren Gesetzen und Gepflogenheiten richten müssen, so wie wir das ganz selbstverständlich auch müssen, wenn wir uns in deren Heimatländern aufhalten.

  • Antworten
Gerd Nothhaft30.06.2012 | 01:02 Uhr

Beschneidung

Eine m.E. sehr gute Meinungsäußerung von Prof. Bongardt.
Das gewichtigste Argument ist für mich die Toleranz. Leider geht die Toleranz anderen Meinungen gegenüber nach und nach bei uns verloren.

Fassungslos macht mich die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Abtreibung, d.h. die Tötung eines Menschen wird erlaubt, die Beschneidung wird kriminalisiert.
Das verstehe wer es verstehen kann.
Ich nicht.

Ach so, ich habe es nicht beachtet: Die Abtreibung ist nicht religiös motiviert. Die Beschneidung ist es aber.

  • Antworten
Paul30.06.2012 | 01:21 Uhr

Gedankenschublade "Körperverletzung"

Eigenartig, wie primitiv hohe Anteile der lesenden Bevölkerung auf Gedankenschubladen reagieren. Deshalb an alle, die mit diesen eigenartigen Vergleichen von Witwenverbrennung bis Mädchenverstümmelung die Kommentarzeilen füllen: bitte Dampf rausnehmen; die männliche Beschneidung wird auch mit medizinischer Indikation durchgeführt und gehört zum Repertoire eines Urologen.

Um der allgemeinen – auch weiblichen - Bevölkerung die Chance zu geben in die Diskussion einzusteigen: eine vorstellbare Analogie wäre z.B. die Weisheitszahnentfernung, die gelegentlich aus prophylaktischen/ kosmetischen Gründen gemacht wird (Zahnverschiebungen - was ist daran so schlimm?), also eigentlich nicht zwingend erforderlich ist, allerdings als wesentlich gravierenderer Eingriff vorgenommen wird. Auch dort kommt es zu Komplikationen, dies ist jedoch kein Argument gegen den Eingriff selbst, denn medizinische Komplikation ist mit allen Eingriffen untrennbar verbunden. Wem jetzt der Einspruch der persönlichen Einwilligung hochkommt, dem halte ich als Ersatzbeispiel den Mesiodens entgegen, der ebenfalls im Babyalter entfernt wird, nur kennen Sie den vermutlich nicht und können dann nicht mitreden.

Die Schublade „Körperverletzung“ wird bei den Juristen aufgeteilt in mit/ohne Einwilligung. Dies ist nicht ganz so einfach wie es sich anhört. Z.B. gehört zum Fall „mit Einwilligung“ auch eine vermutete/stellvertretende Einwilligung. Ja, in Fällen von Unmündigkeit (Kinder, psychisch unfähig) wird ärztliche Hilfe (juristisch „Körperverletzung“) zur Pflicht selbst bei Gegenwehr des Betroffenen.

Demnach ist die Vokabel „Körperverletzung“ für viele eine emotionale Sackgasse. Ein wenig Licht in die Rechtslage bringt die Frage, wie die Körperverletzung „Beschneidung“ denn bisher juristisch eingeordnet wurde, denn sie wurde ja nicht im Jahr 2012 erfunden. Und was das Kölner Gericht geritten hat, hiervon abzuweichen.

Wir erfahren, dass bisher das Argument „Sozialadäquanz“ neben den medizinischen Begründungen Bestand hatte. Nun zugegeben – das ist ein dürrer Begriff, hinter dem aber z.T. massive Gründe stehen: z.B.gesellschaftliche Einordnung. Niemand wird eine vermutete Zustimmung des Betroffenen bezweifeln. Hierunter fallen alle ästhetischen Operationen, die sonst strafbar wären.

In die gleiche Sparte waren Sozialargumente eingeordnet, wie Ausbildung der eigenen Identität, Zugehörigkeit zum Volk.
Nun stehen wir vor der Schwierigkeit, dies von außen beurteilen zu müssen. Als Deutsche. Wie stark ist die negative Wirkung einer Gesellschaft auf ein Kind, das sich als „anders als die anderen“ empfinden muss. Wie stark die positive Wirkung: „wir gehören zusammen“?

Mit einem dümmlichen „…. kommt der Sozialadäquanz neben dem Erfordernis tatbestandspezifischer Verhaltensmissbilligung keine selbstständige Bedeutung zu“ (Rn 11)
wirft das Gericht eine bewährte lebensimmanente Begründung leichtfertig über Bord. Hohes Gericht, diese Sozialadäquanz ist eine der stärksten Lebenstriebfedern überhaupt! Es ist die Kraft, die Sie morgens aus dem Bett holt, wenn sie keine Lust haben, die Sie die schweren Zeiten Ihres Lebens meistern lässt, die Sie vor dem leichtfertigen Selbstmord schützt, wenn Sie mal grad keinen Bock haben!
Warum jubeln Deutsche in ihrem Wohnzimmer, wenn ein ihnen persönlich völlig fremder Kicker, zufällig auch Deutscher, tausend Kilometer entfernt einen Ball in ein Tor schießt, feiern anschließend Party und fühlen sich den Rest der Woche sauwohl? Dies ist die Lebenswirklichkeit der „Sozialadäquanz“!
Kurz gesagt: Beschneidung bei den Juden wird durchgeführt, weil es sie zum Volk macht und den einzelnen in die Gemeinschaft aufnimmt. Dies ist Begründung genug. Und trifft die Lebenswirklichkeit mehr als das hirnlose Geschwafel von der Körperverletzung. Vor allem von Leuten, die meinen, nach fünf Minuten Bleistiftkauen alles gründlich genug durchdacht zu haben.

  • Antworten
Dr.I.Funk30.06.2012 | 10:50 Uhr

Hirnloses Geschwafel

Hirnloses Geschwafel
So qualifizieren Sie das Kölner Urteil.
Auf ihren Kommentar trifft dies aber auf jeden Fall zu!

  • Antworten
Bö01.07.2012 | 15:48 Uhr

Es ist gut und richtig

Dass diese archaeische Unsitte des Beschneidens verboten wurde.

  • Antworten
Karin Bryant30.06.2012 | 11:06 Uhr

Eine Folge der Aufklärung

Die Frage lässt sich vermutlich juristisch nicht ohne Weiteres auf Vorhautbeschneidungen reduzieren. Es geht um das Recht der Eltern bei ihren Kindern Genitalverstümmelungen durchführen zu lassen. Da gibt es eine ganze Bandbreite diverser Praktiken, die durchaus geeignet sind gegen Artikel zwei der Verfassung zu verstoßen:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Immerhin lässt dieser Artikel dem Gesetzgeber ja die Möglichkeit Weiteres in einem Gesetz zu beschließen. Persönlich halte ich generell zahlreiche religiöse Rituale nur auf freiwilliger Basis für zumutbar. Erstens sind sie irrational bis zum geht nicht mehr und im Falle der Genitalverstümmlung, stellen sie auch einen tiefen, irreversiblen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen dar. Philosphisch aber auch psychologisch gibt es einiges einzuwenden. Die Definitionsmacht liegt in solchen Fällen vor Gericht eindeutig bei der Wissenschaft. Insofern wundert mich dieses Urteil nicht, auch wenn es politisch vielleicht nicht in das Konzept multikultureller Toleranz passt. Die Akzeptanz solcher Rituale lebt von der Tradition. Eine deutsche Tradition in diesem Sinne gibt es aber nicht.

Eine zentrals Anliegen der Aufklärung ist die Forderung nach der Vernunft als Maßstab menschlichen Handelns. Für mich ist das Urteil zur Beschneidung im Endeffekt eine Fortsetzung des Kulturkampfes, der aus der Aufklärung resultiert. Stehen tradierte, religiöse Riten über der verfassungsmäßig garantierten, körperlichen Unversehrtheit? Was sagt die Psychologie über mögliche frühkindliche Traumata durch solche gewaltsamen Eingriffe in die Intimsphäre? Immerhin ist so eine Beschneidung mit tagelangen starken Schmerzen bei den Betroffenen verbunden und stellt einen signifikanten Eingriff in das Wohlbefinden dar. In einer Gesellschaft, in der das körperliche Züchtigungsrecht der Eltern stark eingeschränkt ist, soll die medizinisch nicht indizierte Amputation eines Teiles eines psychologisch höchst sensiblen Organes rechtens sein? Historisch gesehen stellt die Beschneidung ein Ausdruck der Kontrolle menschlicher Sexualität durch die Gesellschaft dar. Ein Akt der Unterwerfung des Einzelnen unter die jeweiligen religiösen Gebote. Noch bevor ein Mensch in der Lage ist sein religiöses Selbstbestimmungsrecht frei auszuüben. Insofern steht diese Tradition aus meiner Sicht im Widerspruch zu Art. 4 GG. "„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Da die medizinischen und psychologischen Folgen einer Beschneidung weitgehend irreversibel sein können. Die Beschneidung stellt vielmehr den Versuch einer Festlegung eines Kindes auf einen religiösen Kontext dar, der dessen religiöse Selbstbestimmung außer Kraft setzen soll. Natürlich haben Eltern ein Recht auf Erziehung, aber der Staat hat die Pflicht, die Gewalt, die im Rahmen dieser Erziehung ausgeübt werden darf zu limitieren. Das einzige Argument der Befürworter ist die Tradition, in einem Land, in dem diese Praxis keine Tradition hat. Zudem gibt es weltweit zahlreiche religiöse Traditionen, welche die Befürworter selbst ablehnen. Insofern genügt ihre Begründung den Gesetzen der Logik nicht im mindesten. Fraglich ist auch, ob die Ausübung der entsprechenden Religionen nicht ohne gewaltsame Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes möglich ist und welches Ausmaß diese Eingriffe haben dürfen. Schließlich gab es noch kein verfassungsmäßiges Recht auf körperliche Unversehrtheit und religiöse Selbstbestimmung des Einzelnen, als die Tradition der Beschneidung entstand.

  • Antworten
Christoph Kuhlmann01.07.2012 | 10:34 Uhr

„Beschneidung ist keine Verstümmelung“

„Beschneidung ist keine Verstümmelung“

...ist aber ein hervorragender Weg dorthin, wenn bereits bei einigen verunglückten Beschneidungen später im Krankenhaus die ganzen Penise amputiert werden mussten, wie schon häufiger geschehen.

  • Antworten
Benji01.07.2012 | 16:45 Uhr

Freiheit und freie Wahl des Willens...

..für alle.
Zum Glück für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik haben wir nun ein Verbot der Beschneidung. Es gibt keinen Grund, außer den manchmal notwendig medizinischen Gründen, männliche Personen zu beschneiden.
Danke, liebes Kölner Landesgericht. Danke, dass du alle Menschen, die in der Bundesrepublik leben, zumindest vor dem Gesetz, an Leib und Leben beschützt.
Und das ist gut so!
Und wenn es seit -zigtausend Jahren Tradition sein möge....es ist und bleibt eine Körperverletzung.

  • Antworten
Barbara Z.02.07.2012 | 15:05 Uhr

Der Ethikprofessor

Also ganz ehrlich – ich habe selten etwas Dümmlicheres gelesen. Wie kann so jemand Ethikprofessor sein? Schwer zu glauben …

  • Antworten
Christian Schröter02.07.2012 | 16:13 Uhr

"Dabei geht es nicht nur um

"Dabei geht es nicht nur um Religionsfreiheit, sondern im weiteren Sinne um die Freiheit jeder und jedes Einzelnen, darüber zu entscheiden, was man für ein gutes und richtiges Leben hält.[...]
Es muss also die Gesundheit des Kindes gegen das Recht, zu entscheiden, was man für ein gutes und richtiges Leben hält, abgewogen werden."

Das stimmt ja schonmal gar nicht. Es hat nichts mit dem guten und richtigen Leben zu tun, wenn man seinem Kind eine Beschneidung aufdrängt, die man nur selber wünscht.

"Gut, auf den ersten Blick mag da viel dran sein. Auf den zweiten Blick ist es aber realitätsfern: Eltern treffen als Erziehungsberechtigte zwangsläufig eine unendliche Fülle von Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg des Kindes erheblich prägen. Darunter sind auch auf nicht körperlicher Ebene viele Entscheidungen, die nicht mehr zu revidieren sind. Man muss sich also vor der Vorstellung hüten, es gäbe eine 18-jährige Neutralität in der Erziehung eines Kindes und nach seinem 18. Geburtstag entscheide das erwachsen gewordene Kind über sein Leben völlig freiwillig und unabhängig von dem, was zuvor passiert oder nicht passiert ist."

Das ist richtig und zu kurz gedacht. Einflüsse auf nicht körperlicher Ebene sind schwer einer Wertung zu unterziehen, wohingegen ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eindeutig ist. Darüber hinaus werden Kinder nicht nur von den Eltern beeinflusst und das im Laufe des ganzen Lebens, weswegen derartige Einflüsse auch revidierbar sind.

"Für mich schon, weil ich eine solche Beschneidung für keinen schwerwiegenden Eingriff halte. [...] Da sage ich sofort: Wenn nicht zwingend medizinische Gründe dafür sprechen, sollte er verboten werden. Denn das ist eine Festlegung, die das Kind in einer nicht mehr zu rechtfertigen Weise in seiner weiteren Entwicklung beeinflusst."

Eine medizinische Indikation kann auch aus psychischen Gründen gegeben sein. Kein definitves Geschlecht zu haben, dürfte schwerer zu ertragen sein, als im Nachinein festzustellen, dass man lieber Männlein\Weiblein wäre.

"Sie sind kein Jurist, aber mit problematischen Grenzfragen des Glaubens vertraut. Denken Sie, dass es bei diesem Urteil langfristig bleiben wird?
Es gab in den vergangenen Jahren einige Konfliktfälle und Urteile, die das Selbstbestimmungsrecht von Menschen gegenüber staatlichen Eingriffen sehr hoch einschätzten. Verbunden mit dem Erziehungsrecht von Eltern würde ich zu der Prognose tendieren, dass dieses Urteil in höheren Instanzen kein Bestand haben wird."

Das halte ich ebenfalls für falsch. Das Urteil ist zwar nicht unumstritten, grundsätzlich spiegelt es aber die Meinung seit 2-3 Jahren wider. Das Erziehungsrecht schließt Körperverletzung nicht ein.

Prof. Bongardt verkennt völlig, dass es sich hier wirklich um einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Das mag er anders sehen, er ist aber wahrlich kein Fachmann.
Danach ergeht er sich in Ausführungen, die den Eingriff in die Religionsfreiheit insofern übermäßig darstellen, als Beschneidung an sich nicht strafbar ist.

  • Antworten
Alexander Sta03.07.2012 | 23:31 Uhr

Ethische und Medizinische Aspekte

Die Beschneidung indenTagen nach der Geburt hat denGrund nebenbei, das einNoch nciht krabelndes Kind die Wunde nicht reizt- sie verheilt schneller.

Sollte die Familie zu einem Praktiziernden Arzt gehen ,der unter Sterilen Bedingungen Arbeitn kann, so weden die Geringst möglcihen Komplikationen erscheinen. (So wie bei Mediziniisch indizeirten Beschneidungen)
Solle die Familie Aufgrund Verbotes zu einem Quacksalber im Hinterzimmer gehen müssen- dann ist eine Infektion sehr viel Wahrscheinlicher.
In diesem Sinne , finde ich den ELtern soll es möglich sein eine Gesunde weil medizinisch saubere Art der Beschneidung zu bekommen,
ALe andere , Verbote , Ächtung usw, vergrößert die Risiken für die Kinder. DAS wäre eine Kultursensible Lösung.

  • Antworten
poca27.07.2012 | 15:37 Uhr

Sklavenhalter Gott

Das erste Buch Mose (Genesis)

1.Mose Kapitel 17

Der Vollständige Text aus dem Kinderverderbenden Buch:

9 Und Gott sprach zu Abraham: Und du, du sollst meinen Bund halten, du und deine Nachkommen nach dir, durch ihre Generationen!

10 Dies ist mein Bund, den ihr halten sollt, zwischen mir und euch und deinen Nachkommen nach dir: alles, was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden.

11 und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.

12 Im Alter von acht Tagen soll alles, was männlich ist, bei euch beschnitten werden, durch eure Generationen, der im Haus geborene und der von irgendeinem Fremden für Geld gekaufte Sklave, der nicht von deiner Nachkommenschaft ist.

13 beschnitten werden muß, der in deinem Haus geborene und der für dein Geld gekaufte Sklave! Und mein Bund an eurem Fleisch soll ein ewiger Bund sein.

14 Ein unbeschnittener Männlicher aber, der am Fleisch seiner Vorhaut nicht beschnitten ist, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; meinen Bund hat er ungültig gemacht.

Also ein Sklavenhalter Gott der gerne ausrottet.

Schöne Tradition

Antonius Theiler geb.1941

  • Antworten
Antonius Theiler. geb.194122.11.2012 | 17:30 Uhr

X1000 Jahre Religion und immer noch Mord und Totschlag.

Die Glaubenskrise, Bankenkrise und Gesellschaftskrise sind verwoben!

Was ist es, das Unbeschreibbare, das alles schuf, das die Gleichung uns gab: „Energie ist Materie, Materie ist Energie“, lange bevor Einstein sie entdeckte, unendlich lange bevor die Blaualgen die Weltenbühne betraten. Wir alle können das Wort fühlen, das vom Anfang an war und bis zum Ende sein wird. Wenn wir in einer sternenklaren Nacht die Unendlichkeit des Sternenmeers betrachten, uns der Größe anvertrauen, mit dem Wissen, dass wir eigentlich fast nichts sehen, von dem was da wirklich ist.

Dieses alles schaffende Wort ist Mathematik in der reinsten Form. Wo wir Menschen in dem kleinen uns zugänglichen Teil der Schöpfung uns umschauen, mathematische Regeln und Gleichungen, kein Zufall und kein Spiel, alles System und Gesetz, auf das man sich absolut verlassen kann. Diese mathematischen Regeln waren unendlich lange vor der ersten Sekunde (Urknall) in Kraft, sie unterliegen keiner Evolution, sie leiteten die Schöpfung ein, an und werden sie einst beenden. Dieses Wort betrügt sich auch nicht selbst durch Wunder, wie wir Menschen es gerne hätten und es uns vorgaukeln lassen von den Theologen.

Ein großer Physiker sagte einmal bei dem ungeklärten Vorgang des Elektronenspin: „Der ALTE würfelt nicht, es gibt überall Gesetze, nur wir erkennen sie noch nicht.“ (A. Einstein) Das ist ehrfürchtiges Erkennen und Bekennen. Doch was setzen die Profit-Theologen den Menschen heute als Glauben vor? Moder aus der Gruft! Beispielweise neue Ausbildungszentren für Exorzisten gegen das zweite Vatikanische Konzil. Welchen Teufel wollen die wohl austreiben?

Auf den nächsten Punkt, die Bankenkrise, übergehend:
Die meisten Religionen verbieten die Zinses-Zinswirtschaft. Genauer, das Nehmen von exponentiellem Zins. Warum verboten sie diese Zinswirtschaft und jetzt nicht mehr?

Als vor langer Zeit ein Bibliothekar und Mathematiker den Durchmesser der Erde aus dem schattenfreien Stand der Sonne, an einem bestimmten Tag des Jahres errechnete, kam um diese Zeit auch die Erkenntnis über die Menschen, dass die Zinses-Zins-Berechnung ein exponentieller Vorgang ist.

Die Priester dieser Zeit wussten und erkannten, dass wer solche Verzinsung von seinen Schuldigern begehrt, dieser eigentlich die ganze Welt zu seinem Eigentum gemacht haben möchte.
Er möchte größer sein, wie das nicht nennbare Wort, er möchte der Einzige sein. (Max Stirner)
Aus diesem Grunde schrieben die Priester das Verbot von Zins vom Zins in die Religionsregeln. Nur die jetzt gläubigen Völker und deren Priester scheren sich nichts darum. Sie können nicht die Größe der Erde aus dem Schatten den die Sonne auf die Erde wirft errechnen, sie erkennen auch nicht die Größe der Schöpfung, denn sie stehen im Schatten des Goldenen Kalbs und schreien gierig nach Geld.

Ein geisteskranker Kapitalist sagte: „Die Zinses-Zins-Wirtschaft ist das achte Weltwunder.“ Das war bewusste Gotteslästerung in der höchsten Form. Sigmund Freud sagte: „Wo die Scham verloren geht, ist der Irrsinn nicht mehr weit.“
Mit Abscheu sagte ein Atheist: „Der Letzte verkauft für den Vorletzten den Strick.“ Dabei meinte er den richtigen zum Erhängen.

Doch die Theologen sagen heute, das Wichtigste in unserem Glauben an Gott sei die Beschneidung der Vorhaut. Dass dieser von Menschen zurecht geschnitzte Fantasie-Gott auch das Beschneiden der vom Geld gekauften Sklaven forderte, um seine Gunst dem wandernden (Hebräer) Hirtenstamm zu schenken, verschweigt man. Denn so steht es in dem jugendgefährdenden Buch der Bücher, wie die Bibel genannt werden müsste. Das heißt, wer sich die Vorhaut entfernt und auch seinen Knechten und Sklaven (sofern er welche hat), die Vorhaut abschneidet, hat eine bessere und direkte Verbindung, er ist online zu diesem Fabel-Gott, der sich beschnittene Sklaven wünscht und es unter schrecklicher Strafandrohung fordert. So hat er es dem 99 Jahre alten, kranken Wanderhirten angeblich gesagt und nicht gemerkt, dass der an Tinnitus litt. Nur das Bescheidensein lehnen die Nachkommen der beschnittenen, gläubigen Sklavenhalter ab. Ihre goldenen Kutten und Gerätschaften blenden sie und jetzt auch noch ihre goldenen Scheckkarten (seither Platin). Vielleicht riecht dieser erdachte Gott mit dem Vorhauttick auch Napalm verbranntes Menschenfleisch gerne. Doch das schweigende Sternenmeer spricht dagegen.

Man kann glauben, diese Menschen möchten es erzwingen, gleich wie Judas etwas erzwingen wollte, dass ihnen wieder germanisch entgegen gerufen wird:

„ Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte,
Drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
Dem Mann in seine Rechte.“

Was für eine gerechte Religion der Barbaren, ihr Gott will keine Knechte!

Diese beschnittenen Sklavenhalter wollen und werden dann gespielte Empörung heucheln und sich die Asche ihrer verbrannten Gegner aufs Haupt streuen. Um gleich darauf den eigenen Kindern und wenn möglich auch den vom Geld gekauften Sklaven die Vorhaut abzuschneiden. Sie wagen zu erklären, der Schöpfer des Universums und damit der Evolution, die diese Haut wachsen lies, will, dass sie von Menschenhand abgeschnitten wird, weil „der Alte“ gepfuscht hätte. - Pervers, pervers, pervers....

Auf die heutige Zeit übertragen: Warum haben wir die permanente Gesellschaftskrise? Es ist das Verdrehen und Verfälschen. Beispiel: 40 Jahre latschte das Bibelvolk durch die Wüste und mampfte sich die Bäuche voll mit Manna, das ihnen angeblich ihr Gott täglich schickte. Aber in diesen 40 Jahren beschnitten sie grundlos nicht mehr ihre Kinder und das, obwohl die Strecke des Wegs in einem Monat zu Fuß leicht zu bewältigen gewesen wäre (max.450 km). Also Zeit hätten sie genug gehabt. Es ist das Vergessen. Jetzt wollen sie acht Tage alte Kinder grundlos beschneiden und reden von 3000 Jahre alter Tradition.

Ein anderes Vergessen der Theologen liegt in der verbotenen Zinswirtschaft. Sie muss als Ursache der Bankenkrise und Finanzkrise betrachtet werden. Natürlich möchte der Geldverleiher einen Gewinn haben und das soll er auch. Dieser Zinsgewinn darf aber nicht exponentiell errechnet werden. Der Geldgeber muss das Objekt begutachten wofür das Geld benötigt wird. Er schätzt das Risiko, er erkennt den Gewinn, den das Objekt erbringen wird und verhandelt daraus seinen Anteil. Aber nur aus dem erwirtschafteten Gewinn, der auch ein Verlust sein kann. Und schon sind die Probleme der Finanzwirtschaft für alle Zeit geregelt.

Lassen Sie uns einen Versuch machen. Gehen Sie zu einem bekannten, schlauen Banker oder zu dem Politiker oder gar Theologen Ihres Vertrauens und geben Sie im die mathematische Aufgabe:

Am Ort A - Syene - ist ein Brunnen, bei dem sich einmal im Jahr an einem Tag, mittags die Sonne in der Tiefe des Brunnens spiegelt. In der Mitte der Wasserfläche kann die Sonne gesehen werden. Am Ort B - Alexandria - ist ein Obelisk, dessen Höhe bekannt ist. Dieser wirft einen Schatten der Länge C an dem selben Tag, an dem sich die Sonne in Syene mittags, in der Tiefe des Brunnens spiegelt. Dieser Obelisk ist von dem Brunnen 850 km entfernt und jetzt soll der Befragte Ihnen sagen, wie er es anstellt, dass er den Durchmesser der Erde daraus ableiten kann. Er kann es nicht!

Der von Ihnen Erkorene kann es nicht berechnen. Aber er weiß ganz genau, dass er Aktien, die er sich virtuell, betrügerisch ausleiht, obwohl deren Besitzer nichts davon wissen und sicher nicht wollen, dass er ihre Aktien gegen ihren Willen auf den Markt wirft, weil sie dadurch an Wert verlieren, und weil er letztendlich er diese Aktien dann günstig erwerben kann. Wer dies macht ist ein Räuber und Betrüger. Wer so etwas erlaubt ist der Helfer und Hehler dieser Räuber und Betrüger. Beide stehen außerhalb der menschlichen Gesellschaft. Solches Handeln muss geächtet werden. Leider es ist bereits ein Volkssport geworden. Pervers, pervers, pervers….

Denken Sie auch daran, wenn der Verräter des in Bethlehem geborenen Nazareners, der zum Tod am Kreuz verurteilt wurde, einen Silberling von den 30 Silberlingen, die er für den Verrat an dem Nazarener erhielt, zur Deutschen Bank gebracht und nur drei Prozent Zins ausgehandelt hätte, wäre dieser Silberling bereits jetzt zu einem Kapital angewachsen, das 26 Stellen vor dem Komma ausmachen würde. Die Schulden aller Nationen zusammen machen eine Zahl aus, die nur 14 Stellen vor dem Komma aufweist.
Die gesamten Weltschulden (81 Billionen = 81.000.000.000.000) sind eine Zahl von 14 Stellen. So könnte Judas, heute der Welt die Schulden nehmen aber, aber, aber...

Das praktizierte Zinssystem ist darauf angelegt, ja ausgelegt, dass in gewissen Abständen Krieg, Zerstörung, Mord, Raub, Vertreibung und Totschlag über die Menschen unabänderlich kommen muss. Der letzte Kapitalist will verhindern, dass andere auch reich werden und letztlich dann für ihn den Strick kaufen. Beugen wir uns nicht mehr der Zinsknute und erkennen wir, dass wir die Macht und die Pflicht haben diese Kette zu zerreißen und verbannen jeglichen exponentiellen Verzinsungsvorgang aus unserem Wirtschaftsleben. Denn er ist pervers, pervers, pervers und der dritte Punkt die Gesellschaftskrise erfasst uns.

Setzen wir weltweit jenen, die das Vermehrung des Geldes ohne Arbeit und Schweiß betreiben, unüberwindbare Schranken und die großen Probleme der Völker und auch die Kriege werden von der Erde verschwinden. Auch das ist eine Forderung aus dem Buch der Bücher, denn dort steht geschrieben: „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot verdienen.“ und man jagte die Menschen aus dem Paradies. Ist das vergessen? Keiner wird sich heute noch für zweihundert Vorhäute seine Frau vom Schwiegervater kaufen, wie es der biblische David tat. Um diese Vorhäute zu erhalten erschlug er rasch 200 Philister, pervers, pervers, pervers.... Er konnte dann auch dieser mit 200 Menschenleben gekauften Frau nicht treu sein, denn es war nicht Liebe die sie verband. 200 tote Menschen standen dazwischen und warfen ihre Schatten auf das biblische Paar.

Schauen Sie sich bitte um, was jetzt alles zwischen den Menschen und Völkern steht und für wie viel Elend wir unser vermeintliches Glück zu kaufen versuchen, und die Zukunft der Menschheit dafür verkaufen. Geld ist die Brechstange des Kapitalismus, sie zerstört alles.

Beispiel:
Da kauft ein privilegierter junger Mann aus einem Volk, das sehr arbeitsam und genügsam ist, das die Knechtschaft des Opiumkriegs gerade erst abschüttelt, ein Auto für 500000€ mit 500PS. Er setzt sich mit zwei Freundinnen nackt in das Auto und alle Drei fahren in den Tod. Wie wirklich arm war der junge Mann und wie arm sind seine angeblich reichen Eltern? Es ist traurig, traurig, traurig... Konfuzius war nicht beschnitten und ich glaube er weint.

Übrigens: Einsteins Söhne und der Sohn von Theodor Herzel waren auch nicht beschnitten. Manchem Juden war es die Rettung vor den Naziverbrechern, dass er nicht beschnitten war. Wird die Geschichte des Stammvaters der Araber betrachtet: Ismael, das Kind einer Magd, wurde beschnitten als er sechs war, und dann von dem Vater der mit Gott viel korrespondierte, nach einem Jahr, als auch noch seine Frau einen Sohn gebar, verjagt, weil die Ehefrau es so wollte. Diese Beschneidung dürfte eigentlich die erste und die letzte bei diesem Volkstamm, das uns die Zahlen schenkte, gewesen sein, man muss nur logisch darüber nachdenken.

Beschneidet und reformiert die Religionen, die Banken, und die menschliche Gesellschaft und das Salz der Tränen wird zur Mangelware.

Antonius Theiler. 17.11.2012

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Antonius Theiler. geb.194122.11.2012 | 17:42 Uhr

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