Dieses Bild ist leider nicht mehr verfügbar
picture alliance

NSA - Feigheit vor dem amerikanischen Freund

Edward Snowden sollte in Berlin vernommen werden. Jede Befragung per Videoschaltung oder vor Ort in Moskau würde die Vertraulichkeit, weil Abhör-Sicherheit der Ausschussarbeit gefährden. Ein Beitrag in Kooperation mit dem Tagesspiegel

Autoreninfo

von Becker, Peter

So erreichen Sie Peter von Becker:

Die Feigheit vor dem Freund ist oft größer als die vor dem Feind. Das kann man dann Takt nennen oder Diplomatie, es bewahrt uns vor manch unnötigem Zerwürfnis, führt bisweilen aber auch zu: Heuchelei und Verlogenheit. Den Beweis liefert die Regierung Merkel-Gabriel gerade wieder im Fall der NSA-Affäre, die nunmehr in den Windschatten der Ukraine-Krise geraten ist. Da Deutschland und Europa in weltpolitischen Stürmen nur unterm Schutzschirm des großen Bruders Amerika segeln können, passt der Streit über das Ausspionieren im eigenen Freundeskreis überhaupt nicht ins Bild.

Tatsache ist aber, dass die ganze NSA-Geschichte für die transatlantischen Beziehungen mehr bedeutet als eine bloß aktuelle Peinlichkeit.

Kulturbruchstelle zwischen USA und Europa
 

Solange die USA bei der Überwachung jedweder digitaler Kommunikation ihre Sicherheit derart rigoros über fundamentale in- und ausländischen Bürgerrechte stellen, klafft nicht nur zu den Deutschen eine gewaltige politisch-juristische Kulturbruchstelle. Diese Wunde aufgedeckt hat Edward Snowden, und in ihr rührt, wenn nicht aus therapeutischen, so doch aus diagnostischen Gründen der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags. Und wird hierbei von der eigenen Regierung nicht unterstützt, sondern behindert.

Weil Angela Merkel und ihre wechselnden Innenminister (erst Friedrich von der CSU, jetzt de Maizière von der CDU) feig sind vor dem amerikanischen Freund, wollen sie keinesfalls eine Aussage des Kronzeugen Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auf deutschem Boden. Das wird seit Anbeginn mit der Behauptung begründet, man müsse in einem solchen Fall „Herrn Snowden“, wie er immer heißt, in Auslieferungshaft nehmen und den Amerikanern überstellen. Doch diese Drohung reicht offenbar noch nicht.

Unmittelbar bevor die Kanzlerin den US-Präsidenten Anfang Mai im Weißen Haus besuchte, hatte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss auch noch das selbst bestellte Gutachten einer Washingtoner Anwaltskanzlei präsentiert, laut dem sich deutsche Politiker, Parlamentarier (und Journalisten) nach amerikanischem Recht strafbar machten, wenn sie die Informationen des von den USA wegen Geheimnisverrats gesuchten Flüchtlings Snowden verwerten würden.

Die Bundesregierung missachtet das Parlament
 

Man stelle sich das nur mal eine Sekunde umgekehrt vor: Die Obama-Regierung erbittet bei einer Berliner Kanzlei ein Rechtsgutachten darüber, ob sich Mitarbeiter der NSA und anderer US-Regierungsdienststellen (ganz zu schweigen: sonstige amerikanische Politiker und Parlamentarier) derzeit wegen Spionage und Bruch des Fernmeldegeheimnisses in Deutschland strafbar machen! Ganz abgesehen davon, dass die aus Steuergeldern mit einer wohl fünfstelligen Summe honorierte Rechtsauskunft aus Washington einfacher auch von inländischen, auf US-Recht spezialisierten Anwälten und Juraprofessoren hätte erlangt werden können: Die so erwartbare wie abstruse Belehrung der Parlamentarier, von der Regierung als Fürsorge ausgegeben, sie grenzt an politische Nötigung.

Denn ob es ihr passt oder nicht, die Bundesregierung müsste – wenn der Untersuchungsausschuss dies mit Mehrheit beschließt – alles ihr Mögliche dafür tun, Edward Snowden gegebenenfalls auch in Deutschland ungehindert vernehmen zu lassen. Das bestehende, zuletzt im Jahr 2006 novellierte deutsch-amerikanische Auslieferungsabkommen steht dem, anders als behauptet, nicht entgegen. Grundvoraussetzung ist nämlich die Strafbarkeit der vorgeworfenen Handlung auch nach deutschem Recht – und Snowden selbst beruft sich darauf, Verletzungen auch des amerikanischen Rechts angezeigt zu haben. Vor allem aber kann nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, sogar ohne dauerhafte Asylgewährung, „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“. Das gilt ebenso zur „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“.

Eine möglichst umfassende Aufklärung der NSA-Affäre entspricht diesen Gründen allemal. Jede Befragung Snowdens allein per Videoschaltung oder vor Ort in Moskau, selbst in den Räumen der deutschen Botschaft, würde die Vertraulichkeit, weil Abhör-Sicherheit der Ausschussarbeit gefährden. Die Bundesregierung jedoch ist dem Parlament verpflichtet und dies nach dem Grundgesetz auch zur Unterstützung der Arbeit seiner Untersuchungsausschüsse. Eine Regierung, die das missachtet, rührt an den Kern der repräsentativen Demokratie.

 

 

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.