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Debatte um falsche Anreize - Mythos Wohlfahrtsstaat

Sonja Margolinas Artikel „Seid Realisten, verlangt das Unmögliche!“ erntete lobende „Endlich“-Kommentare. Der Sozialstaat lähme die Integration von Zuwanderern, lautete die These der Autorin. Doch sie kritisiert ein Modell, das seit Jahren nicht mehr existiert

Autoreninfo

Dmitri Stratievski ist promovierter Historiker und Politologe. Er engagiert sich ehrenamtlich im Bereich Migration, Integration und Flüchtlingsarbeit und befasst sich mit der Politik und Geschichte Osteuropas.

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Die Deutschen sind stolz auf ihren Sozialstaat. Ein spürbarer Anteil der Bundesbürger ist der Meinung, dass die Abertausenden von Migranten ins „Sozialparadies“ Deutschland strömen (möchten), um in den Genuss von Hartz IV zu kommen. Diese Mär wird sorgsam gepflegt. Der frühere FDP-Entwicklungsminister Dirk Niebel sprach mal in einem anderen Kontext vom „Weltsozialamt“. Diese Floskel wurde von den deutschen Rechten wohlwollend übernommen und als Kampfbegriff benutzt.

Spätestens seit der Hartz-IV-Reform ist klar: Der deutsche Sozialstaat liegt heute auf der Intensivstation. Der Airbag der deutschen Sozialleistungen ist sehr dünn geworden und dient nur beschränkt dazu, das Abrutschen in die Armut zu verhindern. Die aktuelle staatliche Unterstützung für Langzeitarbeitslose war in der letzten Zeit Gegenstand der gesellschaftspolitischen Diskussion und der juristischen Auseinandersetzung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Beschluss 2014 die Hartz-IV-Höhe für „noch“ verfassungsgemäß.

Existenzminimum als Anreiz?
 

Dennoch sprachen die Richter von Nachbesserungsbedarf. Der Arbeitslosengeld-II-Regelsatz in Höhe von 404 Euro für Alleinstehende oder rund 1.304 Euro für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft (zwei Erwachsene und zwei Kinder im verschiedenen Alter) ist nicht nur für den Lebensunterhalt, sondern auch für weitere Ausgabeposten wie die Stromkosten vorgesehen. Die Diakonie kritisierte, dass die Hilfsbedürftigen die neuesten Preissteigerungen nicht mehr schultern könnten. So handelt es sich laut Verfassungsgericht bei der staatlichen Hilfe um „die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“.

Ist diese Gabe als Anreiz für potenzielle Migranten zu bewerten, das gesamte Hab und Gut zu verlieren, sich vom eigenen kulturellen Milieu und vom Familienkreis zu trennen und nach Deutschland auszuwandern? Zwar liegen deutsche Sozialleistungen auf dem Niveau des Pro-Kopf-Einkommens im Westbalkan, dennoch erscheint der Deal dubios. Nach menschlichem Ermessen sind hier eher zwei Motivationen ersichtlich: Schutz für Leib und Leben (Asylsuchende) oder der Wunsch, etwas mehr zu erreichen (Wirtschaftsmigranten). Bei der Aufnahme der Menschen aus der ersten Gruppe sind humanitäre Erwägungen ausschlaggebend. Somit ist jede Debatte über die ökonomische Verwertbarkeit der Flüchtlinge fehl am Platze. Die Vertreter der zweiten Gruppe, ohne Einzelfälle unter die Lupe zu nehmen, kommen als eine besondere Kategorie von dauerhaften Sozialleistungsbeziehern nicht in Betracht. Sie reisen nach Deutschland, weil hier die Arbeitsaussichten besser sind als in ihren Heimatländern.

Sozialsicherung ist kein Stolperstein für Integration
 

„Fördern und fordern“ hieß der inoffizielle Slogan der Sozialnovelle der 2000er Jahre. Im Amtsalltag macht ein Fallmanager nicht selten vom Fordern mehr Gebrauch als vom Fördern. Im Sozialgesetzbuch II ist eine breite Palette von Sanktionen verankert, die den „arbeitsunwilligen“ Beziehern von Arbeitslosengeld II drohen. Nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main dürfen die Leistungen selbst dann einem Empfänger gekürzt werden, wenn er zu einem Termin bei der Agentur nicht erscheint und über einen Krankenschein, jedoch nicht über eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung verfügt. In Berlin wurde kürzlich ein Bezieher aus einem ähnlichen Grund mit einer 30-prozentigen Leistungskürzung für drei Monate belegt. Seine Krankschreibung wurde mit der Einlieferung ins Krankenhaus datiert, auch wenn er am Tag zuvor unter Herzschmerzen gelitten hatte. 2014 verhängten die deutschen Behörden mehr als eine Million Sanktionen beim Arbeitslosengeld II, mehrheitlich wegen Meldeversäumnissen beim Jobcenter und Weigerung der Arbeitsaufnahme. Zwischen Zuwanderern und Alteingesessenen macht das Gesetz bei der Behandlung keinen Unterschied.

Wird ein durchschnittlicher Migrant im arbeitsfähigen Alter sein Mindestpaket von Leistungen bis zum Lebensabend beziehen, anstatt mitten im Leben zu stehen? Ob patriarchalisch oder weltoffen, versteht der Neuankömmling eine Binsenweisheit: Anders als in seiner zerbombten oder krisengeschüttelten Heimat hat er im ruhigen und demokratischen Deutschland ein großes Los gezogen. Hierzulande wird er auf Grund seiner Herkunft, Konfession oder Sexualität nicht verfolgt oder benachteiligt. Seine Zukunft ist eine tabula rasa, eine unbeschriebene Tafel, die er neu gestalten kann.

Eine Atempause steht Geflüchteten zu
 

Gewiss braucht ein Mensch, der vor kurzem noch Gräueltaten erfuhr, die ein Deutscher nur im Actionfilm erlebt, eine Atempause. Sie steht ihm zu. Diese Zwischenzeit braucht er fürs Ausruhen, Einleben, Spracherlernen und schließlich für die Aus- oder Umbildung. Letzten Endes profitiert die ganze Gesellschaft nicht von einem ungelernten Beschäftigten, der zwanghaft zum Hungerlohn schuftet, sondern von einer ausgebildeten Fachkraft im handwerklichen, technischen oder auch im humanitären Bereich, da wir zum Beispiel viele fremdsprachige Flüchtlingslotsen benötigen.

Für die Skeptiker: Aus der oben beschriebenen Perspektive gesehen ist eine zeitweilige Abhängigkeit von Transferleistungen als Investition in die Zukunft zu betrachten. Neben der Stärkung der Eigenverantwortung des Individuums muss der Staat seine Fähigkeit zur langfristigen Planung unter Beweis stellen.

Migranten und Migranten 
 

Alle Menschen, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, sind Migranten. Im aktuellen Flüchtlingsdiskurs werden jedoch häufig zwei Begriffe gleichgestellt: Migrant und Flüchtling. Wer von „der Migration“ spricht, meint oftmals ausgerechnet die geflüchteten Menschen. Dabei vergisst man, dass viele Zuwanderer im Rahmen von seit Jahrzehnten praktizierten Verfahren oder gar staatlich geförderten Programmen nach Deutschland kommen. Die EU-Bürger nehmen ihre Freizügigkeitsrechte in Anspruch. Deutsche heiraten Ausländer. Berlin wirbt für die Blaue Karte, die mehr Hochqualifizierte ins Land bringen soll. Infolge der Wirtschaftskrise in den postsowjetischen Staaten steigt die Wahrscheinlichkeit eines verstärkten Zuzugs von Deutschstämmigen und jüdischen Einwanderern. Je nach Einreisezweck und Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis haben die Migranten nach dem Aufenthaltsgesetz einen unterschiedlichen aufenthalts-, arbeits-, und ausbildungsförderungsrechtlichen Status. Nur eine ausdifferenzierte und gruppenbezogene Herangehensweise ist hier geboten.

Generell gilt: Jede Einschränkung der Bildungsmöglichkeiten durch finanzielle oder rechtliche Hindernisse ist zweckwidrig. Im Gegenteil sind weitere Erleichterungen in diesem Bereich wünschenswert. In der klassischen Integrationsarbeit wird der Bildung eine Schlüsselrolle bescheinigt. Ohne Bildung kann vom Aufstieg keine Rede sein. Ohne Aufstieg bleibt die Integration auf der Strecke.

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