Die viel diskutierte Vermögensteuer ist unergiebig und systemfremd. Die Alternative zu ihrer Wiedereinführung ist ein vereinfachtes und faires Steuerrecht. Ein Plädoyer des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof
Ausufernde Staatsschulden und die Debatte um den Euro beleben derzeit auch in Deutschland die Fantasie der Politik, über neue Einnahmequellen des Staates nachzudenken. Dabei werden zwei Wege erwogen. Der eine sucht durch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik und eine verlässliche Steuererhebung die Erträge aus den geltenden Steuern zu mehren. Der andere betont den Gegensatz von Reich und Arm und leitet daraus die Forderung ab, die Reichen höher zu belasten. Dabei wird nachdrücklich die Wiedereinführung der Vermögensteuer gefordert.
Das deutsche Steuerrecht folgt in seiner Grundstruktur den Prinzipien von Berufs- und Eigentümerfreiheit als Grundlage individuellen Erwerbsstrebens und allgemeinen Wohlstands. Nach diesem Freiheitskonzept ist der Mensch berechtigt und veranlasst, sich von anderen zu unterscheiden. Der eine arbeitet Tag und Nacht und erwirbt viel Geld. Der andere philosophiert Tag und Nacht und entwickelt viele Gedanken. Die Freiheitsberechtigten unterscheiden sich dank ihrer Selbstbestimmung voneinander und werden diese Unterschiede bei folgerichtiger Fortsetzung ihrer freiheitsbestimmten Lebensführung weiter mehren.
Freiheit ist die Basis des Wirtschaftslebens. Wenn der eine den Beruf des Handwerkers wählt, der andere den des Künstlers, der Dritte den des Finanzmanagers, werden sich diese Menschen im Erlebnis ihres Erwerbsalltags wie im Erfolg von Einkommen und Vermögen bald deutlich unterscheiden. Der freiheitliche Staat stellt diese Unterschiede nicht infrage, sucht nicht als stetige Umverteilungsagentur Verschiedenheit in Einkommen und Vermögen auszugleichen, sondern anerkennt individuelle Leistung und individuellen Leistungserfolg. Das Steuerrecht greift nicht schon zu, weil jemand über Finanzkraft verfügt.
Der rechtfertigende Grund für die Besteuerung ist nicht die schlichte Tatsache, dass jemand etwas hat und deswegen steuerlich belastet werden könnte, sondern, dass jemand unter Nutzung der staatlich gewährten und gesicherten Infrastruktur seine Vermögensverhältnisse verbessern konnte. Der Schwerpunkt bei der Besteuerung liegt bei der Belastung des Einkommens, der eingesetzten Kaufkraft (Umsatz), der Erbschaft, des Verbrauchs. Wer Einkommen erzielt, empfängt den Gegenwert für eigene Leistung, nutzt aber auch die von dieser Rechtsgemeinschaft bereitgehaltenen Erwerbsmöglichkeiten zu seinem Vorteil.
Es ist uns zur Selbstverständlichkeit geworden, dem Erwerb in einem Friedensgebiet nachgehen zu können, nicht in einem Kriegsgebiet wirtschaften zu müssen. Dies allerdings setzt eine Polizei und eine Bundeswehr, auch gute Politik voraus, die Geld kostet. Der Erwerbende nutzt das staatlich bereitgestellte Privatrecht, um seine Verträge zu schließen, die Gerichte, um die Erfüllung der Verträge durchzusetzen, die Währung, um Preise zu vereinbaren und Güter zu bewerten. Er kann auf die in Schulen und Hochschulen gut ausgebildeten Arbeitskräfte zurückgreifen, um zu produzieren und Handel zu treiben, und begegnet intelligenten Nachfragern, die mit Wechsel und Scheck, Kredit und Internet umgehen können. Daher muss er einen maßvollen Teil seines Einkommenserfolgs abgeben, damit diese Erwerbsbedingungen auch in Zukunft existieren.
Lesen Sie auf Seite 2, was Kirchhof von der Erbschaftssteuer hält.









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