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 > „Die Reichensteuer ist ungerecht“

Kapital
Paul Kirchhof

„Die Reichensteuer ist ungerecht“

von 
Paul Kirchhof
18. Dezember 2011
picture alliance
Elizabeth Taylor, Christie's, Auktionshaus, Diamanten, Schmuck, Brillanten
„Lasst die Vermögenden in Ruhe“, fordert der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof

Die viel diskutierte Vermögensteuer ist unergiebig und systemfremd. Die Alternative zu ihrer Wiedereinführung ist ein vereinfachtes und faires Steuerrecht. Ein Plädoyer des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof

Seite 1 von 3

Ausufernde Staatsschulden und die Debatte um den Euro beleben derzeit auch in Deutschland die Fantasie der Politik, über neue Einnahmequellen des Staates nachzudenken. Dabei werden zwei Wege erwogen. Der eine sucht durch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik und eine verlässliche Steuererhebung die Erträge aus den geltenden Steuern zu mehren. Der andere betont den Gegensatz von Reich und Arm und leitet daraus die Forderung ab, die Reichen höher zu belasten. Dabei wird nachdrücklich die Wiedereinführung der Vermögensteuer gefordert.

Das deutsche Steuerrecht folgt in seiner Grundstruktur den Prinzipien von Berufs- und Eigentümerfreiheit als Grundlage individuellen Erwerbsstrebens und allgemeinen Wohlstands. Nach diesem Freiheitskonzept ist der Mensch berechtigt und veranlasst, sich von anderen zu unterscheiden. Der eine arbeitet Tag und Nacht und erwirbt viel Geld. Der andere philosophiert Tag und Nacht und entwickelt viele Gedanken. Die Freiheitsberechtigten unterscheiden sich dank ihrer Selbstbestimmung voneinander und werden diese Unterschiede bei folgerichtiger Fortsetzung ihrer freiheitsbestimmten Lebensführung weiter mehren.

Freiheit ist die Basis des Wirtschaftslebens. Wenn der eine den Beruf des Handwerkers wählt, der andere den des Künstlers, der Dritte den des Finanzmanagers, werden sich diese Menschen im Erlebnis ihres Erwerbsalltags wie im Erfolg von Einkommen und Vermögen bald deutlich unterscheiden. Der freiheitliche Staat stellt diese Unterschiede nicht infrage, sucht nicht als stetige Umverteilungsagentur Verschiedenheit in Einkommen und Vermögen auszugleichen, sondern anerkennt individuelle Leistung und individuellen Leistungserfolg. Das Steuerrecht greift nicht schon zu, weil jemand über Finanzkraft verfügt.

Der rechtfertigende Grund für die Besteuerung ist nicht die schlichte Tatsache, dass jemand etwas hat und deswegen steuerlich belastet werden könnte, sondern, dass jemand unter Nutzung der staatlich gewährten und gesicherten Infrastruktur seine Vermögensverhältnisse verbessern konnte. Der Schwerpunkt bei der Besteuerung liegt bei der Belastung des Einkommens, der eingesetzten Kaufkraft (Umsatz), der Erbschaft, des Verbrauchs. Wer Einkommen erzielt, empfängt den Gegenwert für eigene Leistung, nutzt aber auch die von dieser Rechtsgemeinschaft bereitgehaltenen Erwerbsmöglichkeiten zu seinem Vorteil.

Es ist uns zur Selbstverständlichkeit geworden, dem Erwerb in einem Friedensgebiet nachgehen zu können, nicht in einem Kriegsgebiet wirtschaften zu müssen. Dies allerdings setzt eine Polizei und eine Bundeswehr, auch gute Politik voraus, die Geld kostet. Der Erwerbende nutzt das staatlich bereitgestellte Privatrecht, um seine Verträge zu schließen, die Gerichte, um die Erfüllung der Verträge durchzusetzen, die Währung, um Preise zu vereinbaren und Güter zu bewerten. Er kann auf die in Schulen und Hochschulen gut ausgebildeten Arbeitskräfte zurückgreifen, um zu produzieren und Handel zu treiben, und begegnet intelligenten Nachfragern, die mit Wechsel und Scheck, Kredit und Internet umgehen können. Daher muss er einen maßvollen Teil seines Einkommenserfolgs abgeben, damit diese Erwerbsbedingungen auch in Zukunft existieren.

Lesen Sie auf Seite 2, was Kirchhof von der Erbschaftssteuer hält.

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Eigentum verpflichtet, deshalb die Reichensteuer

Das als gerecht apostrophierte einheitliche Steuersystem des "Professors aus Heidelberg" ohne (bewußte) Gesetzeslücken und Schlupflöcher hat sicherlich etwas für sich.
Allerdings vertritt Herr Kirchhof auch Thesen, die mehr als fragwürdig erscheinen.

Warum etwa soll eine Vermögenssteuer unergiebig und überdies systemfremd sein?
Vermögen ist Eigentum im Rechtssinne, und Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz). Folglich beschneidet unsere Verfassung durchaus gewollt auch die Eigentümerfreiheit, die Herr Kirchhoff stattdessen vehement verteidigt.

Herr Kirchhoff vertritt die etwas naive These, daß derjenige, der viel arbeitet, auch viel Geld erhält. Was aber ist mit denjenigen, die garnicht arbeiten und dennoch über Millionenerträge verfügen dürfen, also Vermögens-Millionäre und Milliardäre?
Wenn Herr Kirchhof also suggeriert, daß "Vielarbeiter" letztendlich reich werden, ist dies grundfalsch, es sei denn, diese "Vielarbeiter" lassen Andere für sich arbeiten, ohne hier gezielt den Begriff der "Ausbeutung" ins Spiel zu bringen.

Ebenso gewagt erscheint die These, daß Finanzmanager aufgrund ihrer "Leistung" reicher werden als andere. Erbringt etwa der ebenfalls zitierte Handwerker weniger "Leistung", so daß er aufgrunddessen einfach nicht reich wird, nicht reich werden kann?

Seine Begründung für die Ablehnung einer Vermögenssteuer geht fehl. Wer - ohne sein Zutun als Abkömmling vermögender Erblasser - ein Vermögen ererbt hat, sollte als Gegenleistung dafür zumindest eine angemessene Erbschaftssteuer entrichten und - bei ererbten oder durch Schenkung erworbenen Großvermögen - auch eine angemessene Vermögenssteuer zahlen.
Dies gebietet schon die Gerechtigkeit gegenüber Nichterben, also gegenüber der Gemeinschaft.

Professor Kirchhof favorisiert einen Einheitssteuersatz von 25 Prozent (Einkommensteuer). Dann würde jemand mit einem Jahreseinkommen von 20.000 EURO 5.000 EURO Steuern zahlen, während derjenige mit 2.000.000 EURO immerhin 500.000 EURO Steuern zu entrichten hätte.

Aber auch dies wäre keineswegs gerecht, denn derjenige, der ein monatliches Einkommen von 2.400 EURO bezieht, wird mit 600 EURO Lohn- bzw. Einkommensteuer individuell deutlich stärker belastet als derjenige, der bei einem Monatseinkommen von 240.000 EURO immerhin 60.000 EURO als Einkommensteuer entrichten müßte, aber immer noch 180.000 EURO zur freien Verfügung hätte.

Merke: Denen "da oben" tut ein etwas höherer Steuersatz weniger weh als Klein- und Mittelverdienern, die überdies rund 40 Prozent ihrer Einkünfte als Pflichtversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Pflegekasse, Arbeitslosenversicherung und Rentenkasse) zu zahlen haben, während dies für Groß- und Spitzenverdiener (mit optimaler privater Krankenversicherung inclusive Privatklinik- und Chefarztbehandlung und üppigen Altersrücklagen) kaum ins Gewicht fällt.

Hier hat Professor Kirchhof seine "Steuerrechnung" offenbar nicht zu Ende gedacht oder es in weiser Voraussicht tunlichst vermieden, den gewichtiger werdenden "Einkommenseliten" in unserer Gesellschaft zu nahe zu treten.

  • Antworten
Yvonne Walden18.12.2011 | 11:04 Uhr

Schon wieder Du, liebe Yvonne

Schon wieder Du, liebe Yvonne.
Kirchhof kann es, aber er hat gelernt. Ganz vorsichtig gibt er die indirekten Steuern des kleinen Mittelstandes mit ca. 15% an. Der Fuchs, hätte er mehr angegeben, dann wäre wieder eine Knalltüte entstanden. Richtiger scheint mir, das der kleine Mittelstand der die Hauptlast der Steuer trägt und aktuell mit ca. 85% direkter und indirekter Steuer belastet ist.
Hinzukommen die Sauerein, die zum Beispiel u.a. Bundesfinanzmisterium drauf hat, wenn
nicht rechtzeitg dem Bundesanzeiger eine GmbH - Bilanz zu Veröffentlichung vorgeliegt.
Gegenüber diesen unangemessenen Strafen ist die direkte und indirekte Steuer oft ein Witz.
Würde mich freuen, wenn dieser oder jener mir mal berichtet, was ihm da widerfahren
ist, damit ich das in eine Streitschrift einfließen lassen kann.
Paul Kirchhoff ist ein Gradliniger, ich hoffe das seine Saat fruchtbar aufgeht. Der jetzige Staat ist mehr Räuber, als Beschützer der Interessen aller und die Spaßvögel im FM sind noch nicht mal namentlich bekannt, die uns hier balbieren , wir brauchen eine neue Wende – wir sind in der Sackgasse.

Geschickt weicht Kirchhoff einem weiteren Knackpunkt aus, dem unermäßlichen Geldschöpfungen aus dem Nichts, die scheinbar unkontrolliert nur dem Knopfduck eine kleinen Masse im Nebel stehend folgt. Und dann ist da noch das Spielchen mit der Weltleitwährung, ein fundamentaler Weltgeldbetrug, der dem kleine Mittelstand auch stark zu schaffen macht und nichts gleichwertiges entgegensetzen kann.
Mit bedruckten Papier aus dem Nichts liefert die deutsche Mittelstand sein letztes Hemd aus.
Leben muss Spaß machen, hilf uns mit, liebe Yvonne, das wir alle aus dem Hamsterlaufrad rauskommen und noch Zeit für den gesunden Nachwuchs bleibt.

Bis neulich

Ihr Uwe E. Mertens

  • Antworten
Uwe E. Mertens20.12.2011 | 01:18 Uhr

Freibetrag vergessen?

Ihre Berechnung berücksichtigt leider nicht den Freibetrag, der bisher m. W. in jedem Vorschlag von Prof. Kirchhof enthalten war.

In Kirchhofs Modell bezahlt ein Single ohne Kind mit 2.400 Euro Monatseinkommen auf die ersten 8.000 Euro im Jahr überhaupt keine Steuern. Dann werden in seinem Dreistufentarif zuerst 15% fällig.

Eine alleinerziehende Krankenschwester mit einem Kind zahlt auf die ersten 16.000 Euro im Jahr keine Steuern.

Eine Familie mit zwei berufstätigen Eltern und zwei Kindern hat einen Freibetrag vom 32.000 Euro, auf den sie keine Lohn/Einkommenssteuer zahlt. Auch dort greift danach ein dreistufiger Tarif von 15%, 20% und 25%.

Das bedeutet: Durch die Freibeträge und die drei Stufen gibt es auch in Kirchhofs System eine Progression und starke Einkommenssteuerzahler werden höher belastet als schwache.

  • Antworten
stefanolix20.12.2011 | 05:15 Uhr

Liebe Yvonne

Sie hätten mit einem einzigen Satz auskommen können, der da lautet: Ich bin neidisch und gönne den Erfolgreichen nicht das Schwarze unter dem Fingernagel.

Leute wie Sie hetzen stets und ständig gegen die, die den Karren ziehen. Wir sind es langsam leid, uns für unsere Leistungen auch noch beschimpfen zu lassen. Das Stichwort hierzu lauten Lebensplanung. Wer sich dafür entscheidet, Friseurin in Leipzig zu sein, der darf dafür nicht das Gehalt eines Chefarztes erwarten. Das weiß man! Wer über ungerechte Löhne schimpft, der kann ja selbst eine Firma aufmachen und seine Leute anständig bezahlen! Gänzlich ungeeignet ist es aber, anderen das schwer erwirtschaftete Geld wegzunehmen, um es mit der Gießkanne zu verteilen! Gerechtigkeit sieht anders aus, Gerechtigkeit bedeutet, dass man die Erträge seines Erfolgs weitgehend selbst behalten kann und eben nicht den größten Teil an den weitgehend unbeteiligten Staat abtreten muss, der einem oft genug durch unsinnige Beschränkungen das Leben schwer macht!

  • Antworten
Mauermer20.12.2011 | 11:19 Uhr

Differenzierte Betrachtung

@Mauermeer: Das will ich hier nicht so stehenlassen. Es ist gut möglich, dass Yvonne wirklich nicht wusste, wie Kirchhofs Steuermodell funktioniert. Es gibt schließlich genügend Desinformation auf diesem Gebiet. Außerdem sind Angriffe gegen die Person niemals hilfreich.

Zur Sache: Wer gegen das Modell der abhängigen Beschäftigung ist, kann z.B. auch eine Genossenschaft gründen. Darin gibt es dann keine »Ausbeuter« und keine »Ausgebeuteten«, sondern nur gleichberechtigte Genossenschaftler. Nach diesem Modell können sowohl handwerkliche als auch landwirtschaftliche Betriebe funktionieren — selbstverständlich auch ein Friseursalon.

Im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft gibt es viele Möglichkeiten, solange der Staat ein gewisses Maß an Freiheit lässt. Dazu gehört aber auch die Verfügung über das Eigentum und das Einkommen. Prof. Kirchhof hat in dem Artikel gut erläutert, wozu Steuern notwendig sind und warum sie berechtigt sind.

  • Antworten
stefanolix20.12.2011 | 16:25 Uhr

Gerechtigkeit

Das Thema Steuergerechtigkeit berührt die Frage der Gerechtigkeit in diesem Lande. War es gerecht, dass auf der Basis der CDU-Politik zur deutschen Wiedervereinigung der größte Teil der ostdeutschen Professoren rigoros abgewickelt wurde und sie erhielten keine zweite Chance. Es ist auch nicht gerecht, dass ihe Rentenregelung bis heute nicht eindeutig geklärt ist. Wissen Sie, wieviele ssoziale Ungerechtigkeiten es in diesem Lande gibt und wie sie den Menschen das Leben erschweren, die Politik drückt sich um diese Themen herum und erntet dafür Ablehnung.

  • Antworten
Otmar Schütze 18.12.2011 | 12:48 Uhr

Verfassung - Letzbegründung?

Eine Begründung eines ehemaligen Bundesverfassungsrechtler: Man könnte davon absehen, dass er keine rechtfertigende verfassungskonformen Argumente für die Vermögenssteuer gefunden hat, wenn er stattdessen eine Verfassungsänderung vorschlagen könnte, mit der wieder Gerechtigkeit von Vermögenden gegenüber der Gemeinschaft hergestellt werden könnte.

Oder will er das gar nicht, und benennt deswegen allein die Begründungen, ohne sich um schlagkräftigere Argumente zu bemühen?

Wenn man davon ausgehen kann, dass die Verfassungsbegründung nachgelagert zu einer bereits existierenden Einstellung geliefert wird, wie es ja immer abläuft, und wenn man davon ausgeht, dass er diese Tatsache verschweigen will, dann sollte man dieser Argumentation nicht komplett vertrauen, sondern man sollte Philosophen engagieren, die eine besseres Rechtfertigungskonstrukt zutagefördern - oder eben einen Vorschlag zu Anpassung der Verfassung.

Aber wo kein Wille ist, ist natürlich auch kein Weg. Dann hätte man sich die Propaganda sparen können.

  • Antworten
Gutschmidt18.12.2011 | 13:51 Uhr

Unredlich

Dieser Artikel bedarf einiger Richtigstellungen:

1. Der Titel: "Die Reichensteuer ist ungerecht."

Man darf, nein man muss es als höchst unredlich bezeichnen, wenn ein ehemaliger Bundesverwaltungsrechtler, der es auf Grund seiner Verantwortung besser wissen und sich an dieses Wissen auch später halten muss, die Schlussfolgerung des Artikels, die Reichensteuer wäre ungerecht, aus der Verfassung ableitet.

Gerechtigkeit ist eine sehr komplizierte kulturelle Leistung, und noch komplizierter, wie und wann sich Gerechtigkeit durchsetzt - das nur am Rande - aber es zeigt die unbedarfte und Beschlagnahmung eines Sachverhalts, aus dem sich die Rechtfertigung der Verfassung selbst ableitet. Und nicht umgekert, wie es hier auf subtile Weise entstellt und verdreht wird.

Die Verfassung hat nämlich die Aufgabe bzw. stellt den Versuch dar, überkommene sittliche Vorstellungen von Gerechtigkeit für eine Gemeinschaft gesetzgebend umzusetzen - und nicht andersherum:
Der Gerechtigkeitsbegriff erhält seine Legitimität und Begründung nicht aus der Verfassung, wie es hier ein ehemaliger Verfassungsrechtler versucht. Das ist eigentlich ein Skandal.

Das was wir mit der Verfassung und den Gesetzen versuchen umzusetzen ist ein Ergebnis nicht bis ins letzte nachzuvollziehender 'Diskurs'stränge, von denen dann manchen die Oberhand gewinnen und zum konkreten Entwurf von Gerechtigkeit und ihrer Begründung beitragen, und dann hoffentlich adäquat in der Gesetzgebung umgemünzt werden.
Die Verfassung selbst kann sich nur als adäquates Abbild eines im besten Falle klar-begründeten Diskursergenisses einer Gesellschaftlichen rechtfertigen - und dies ist kein statisch-absolutes Gebilde, welches man dann losgetrennt von ihrer eigenen Rechtfertigungsherkunft, mit einem eigenständig gewordenen Abbild von realer Gerechtigkeitsempfinden, gegen diese Herkunft selbst auspielt.

Salopp gesagt, steht es jeder Gemeinschaft jederzeit zu, auswuchernden Reichtum zu Lasten der Gemeinschaft als ungerecht zu empfinden - und sich eine Verfassung geben oder ändern zu wollen, die dieses Empfinden in konkreten Gesetzen abbildet.

2. Die Rechtfertigung der Steuer

Herr Kirchof glaubt mit dem Hinweis auf die "Berufs- und Eigentümerfreiheit als Grundlage" jegliche Abwägung hinsichtlich der gesellschaftlichen Auswirkungen und Sittlichkeit umgehen zu können.
Nebenbei suggeriert er, als möchte irgendjemand tatsächlich die Ausdifferenzierung von individueller Lebensgestaltung angreifen, (vielleicht etwa deswegen, weil er eine Eingrenzung durch sittliches Empfinden befürchtet) wenn er erwähnt, dass nach "diesem Freiheitskonzept [..] der Mensch berechtigt und veranlasst [ist], sich von anderen zu unterscheiden", und vollzieht, was viel schlimmer wiegt, von dieser Unterstellung aus ganz abenteuerlich die Rechtfertigung hin zum undifferenziert-zu-belassenden Begriff und der damit automatisch gegeben Rechtfertigung von "individuellem Leistungerfolg", und enzieht dem Begriff die sittliche Bewertung, ganz so, als ob er von der Differenzierung wie Wucher , noch nichts gehört hätte.
Bei einem ehemaligen Bundesverfassungsrechtler muss man auch hier Unredlichkeit erwägen.

Nun, da "individueller Leistungerfolg" sich der sittlichen Bewertung und der Unterordnung in die Gemeinschaftsverantwortung entledigt hat, muss natürlich auch die Steuererhebung der sittlichen Dimension verkürzt werden.
Und das geht ganz schnell, indem man es auf eine reine witschaftliche Dimension verlegt und verengt, und nur ein 'Tauschgeschäfft" von Vermögensanhäufung und der Infrastrukturskostenbeteiligung betrachtet.

Interessant und typisch ist nun, dass Herr Kirchof wie soviele andere, nicht etwa nur eine Unterwerfung oder Regelung individueller Vermögensanhäufung nach sittlichen Maßstäben, einem gesellschaftlichen Gerechtigkeitsempfinden, für unzulässig erklärt (und dann auch noch mit der Verfassung, obwohl die Verfassung dem mehrheitlichen Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft verpflichtet wäre), sondern interessant und typisch ist, dass er dies dafür den Ärmeren aufbürdet:
Die Bezahlung für die genutzte Infrastrukturleistung ist dann plötzlich um die Dimension des Lobes, der Dankbarkeit und Freude aufzuwerten, und zwar nicht von demjenigen, dem dies zur Nutzung zur individuellen Vermögensanhäufung überlassen wurde - nein, sondern ganz perfide vom Ärmeren;
Das wäre allein noch nicht so schlimm, wäre mit dieser freudigen Dankbarkeitsverpflichtung gleichzeitig das Tabu samt sittlichem Neidvorwurf gesetzt, die Zahlung des Nutznießers von öffentlichen Strukturen mit den Kosten dieser Infrastruktur zu überprüfen.

Es wäre ja ein leichtes, die Staatsausgaben mit den individuellen Leistungerfolgen - ganz nüchtern wirtschaftlich - zu verrechnen und zu rechtfertigen. Aber da hört die nüchterne Betrachtung auf, der Reiche darf sich einseitig wegen seiner Steuernabgaben etwas zugute halten, obwohl das doch nur nüchtern der Preis für seinen Leistungerfolg war. Man fordert den Reichen auch nicht auf, den 'geizigen' Blick weg von den Steuern hin zu den Einnahmen zu lenken, oder den Tauschhandel ganz nüchtern als Grundlage für den Recihtum zu sehen - nein, diese sittliche Anforderung hat man schon längst geistig von den Reichen erfolgreich abgewiesen.
Stattdessen fordert man dies alles vom Ärmeren, der für seine Leistung weniger Ressourcen beanspruchen kann, nicht etwa nüchern betrachtet, weil er weniger Leistet, sondern weil er einfach nicht die Machtposition inne hat, seinen individuellen Leistungs'erfolg' durchzusetzen.

Ein ehemaliger Bundesverfassungsrechtler kommt bei diesen Betrachtungen dann zum Schluss:

"Erwerbsfreude und Anstrengungsbereitschaft werden dann die Finanzkrise sicher meistern, dem Sozialstaat eine größere finanzielle Handlungsgrundlage vermitteln und der Demokratie einen festeren inneren Zusammenhalt geben."

Ich persönlich, das ist meine persönliche Einschätzung, empfinde das pervers; zutiefst pervers. Hier also soll für eine von sittlich-gesellschaftlichen Erwägungen ungebremste Leitungsertragsbeanspruchung dann doch wieder die Gesellschaft mit "innerem Zusammenhalt", was ja Solidarität und Sittlichkeit meint, herhalten und die sittlich-solidarische Infrastruktur aufrechterhalten.

  • Antworten
Franzis18.12.2011 | 20:04 Uhr

Da Herr Kirchhof

völlig die Gesamtbelastung ausblendet, die durch die Sozialabgaben bei Arbeitnehmern anteilig weit höher liegt als bei Beamten und Großverdienern, geht seine Argumentation völlig fehl. Auch darf für ein leistungsloses Einkommen etwa durch Erbschaften oder Spekulationen nicht dieselbe Argumentation angezogen werden wie für Arbeitseinkommen.

Unterm Strich klingt die Argumentation wie die eines ewiggestrigen Radikal-Neoliberalisten, eines verbeamteten dazu.

  • Antworten
VerySeriousSam19.12.2011 | 16:15 Uhr

Die Unkenntnis

auf Ihrer Seite ist schon erschreckend. Wieso liegt die Steuerlast bei Beamten niedriger als bei Arbeitnehmern? Beamte zahlen sogar einen höheren Steuersatz auf ihr Einkommen, da sie von Sozialabgaben entlastet sind. Was auch nicht stimmt, denn Beamten wurden in den fünfziger Jahren zweimal die Einkommen gekürzt, um einen Fond zu füllen, aus dem die Pensionen gezahlt werden sollten. Das Geld ist weg, denn dieser Fond wurde nie gegründet.

Ein leistungsloses Einkommen durch Erbschaft? Ja klar, das ist immer dann so, wenn die Befürworter selbst nichts zu erwarten haben. Ich gehe sogar noch weiter, ich halte eine Erbschaftssteuer für Raub. Fortschrittliche Staaten haben sie längst abgeschafft. Ein Erbe ist erwirtschaftetes Vermögen, schon längst versteuert, was jetzt zum zweiten Male dem gierigen Zugriff des Staates ausgesetzt ist.

Vermögenssteuer? Soll also das von Oma geerbte Familienhäuschen in München, von einem Staatsdiener auf 500.000 Euro taxiert, mit nur 1% versteuert werden? Klar, jeder hat mal eben 416 Euro im Monat zur Verfügung, nur um die niedrigen Instinkte der Habenichtse zu bedienen.

Umverteilen: Wer rechnen kann... 1 Milliarde aufgeteilt auf alle Bürger dieses Staates sind gerade mal 12,19 pro Bürger.

Das alles reizt mich zum Erbrechen. Durch immer mehr staatliche Zugriffe einerseits und staatliche Zuwendungen andererseits wird das Leistungsprinzip völlig ausgehebelt. Die höchsten Steuersätze greifen bereits bei ganz gewöhnlichen Tarifeinkommen, daher auch der Glaube der ungerechten Besteuerung der Besserverdiener. Klar, wenn es schon normale Leute voll trifft... In den Anfängen der Republik setzte die höchste Steuerlast bei einem Einkommen von umgerechnet 770.000 Euro ein, heute schon bei ca. 55.000. Die letzten dreißig Jahre haben außerdem gezeigt, dass unser Staat (unsere Politiker) nicht mit unserem Geld umgehen können. Von daher ist es am Besten, so wenig Steuern wie nur möglich zu zahlen. Der Staat muss eben lernen, mit weniger auszukommen. Staatliche Hilfen nur noch für wirklich Bedürftige und unter ganz bestimmten Einschränkungen, z.B. erst nach mindestens fünf Jahren Beitragszahlung, bei Menschen aus anderen Staaten als Europa nach zehn Jahren. Und das alles nur auf Darlehensbasis wie in den sechziger Jahren. Dies würde die Motivation zu Arbeit und Eigenverantwortung ganz ungemein stärken und die Sozialkassen deutlich entlasten. Wegfallen kann auch der Zuschuss zur GKV, gekoppelt mit dem Wegfall der beitragsfreien Versorgung von Familienangehörigen. Das alles spart mehrere Dutzend Milliarden pro Jahr und verlagert die Kosten zurück auf die Seite der Verursacher. Weiterhin Einführung eines Mindestlohn in Höhe von ca. 10 Euro, um zu verhindern, dass miese Geschäftsmodelle Gewinne zu Lasten der Allgemeinheit generieren. Wenn dann noch wirksam verhindert wird, dass unsere Steuergelder im südlichen Ausland verbraten werden, kann die Steuerlast um ein Drittel gesenkt werden, bei gleicher oder höherer Leistungsfähigkeit des Staates.

Das alles ist nicht neoliberal, sondern vernünftig und mehr als geboten.

  • Antworten
Mauermer20.12.2011 | 10:51 Uhr

Hier irrt der Herr Kirchhof

Vollkommen richtig, VerySeriousSam! Wenn Beamte und Selbständige auch Sozialabgaben zahlen müssten, also "Betroffene" wären, würden die Heerscharen von "Experten" wie die Kirchhofs, fast alle MdB's, Rürups und Konsorten anders über Abgaben, Rente mit 67, un-paritätische Krankenversicherung etc. denken.
Deren Interesse liegt in möglichst niedrigen Steuersätzen (Steuern müssen sie ja noch zahlen). Sch.-Egal sind ihnen dagegen die Sozialabgaben, da sie diese nicht selbst zahlen müssen oder sich großzügig erstatten lassen (Beihilfe).
Wenn die Forderung "Pension mit 67" erhoben würde, wären die Verwaltungsgerichte lahmgelegt mit Beamtenklagen gegen diese "Unzumutbarbeit".

  • Antworten
beamtenwatch06.01.2012 | 13:43 Uhr

Man muss sie ja nicht Reichensteuer nennen

Das Thema Steuergerechtigkeit ist sicher nicht simpel zu diskutieren.

2 Aspekte wären mir dabei aber sehr wichtig:

Im unteren Einkommensbereich müsste die Belastung aus direkter und indirekter Steuer und Abgaben betrachtet werden, da dort die Chance zur Vermögensbildung in der Regel kaum gegeben ist.

Im oberen Einkommensbereich sollte das Grundgesetz und "Eigentum verpflichtet" angemessen umgesetzt werden.

Zur Steuergerechtigkeit gehört dann aber auch, dass der Staat sorgsam und transparent das Geld der Bürger einsetzt, Investitionen für Zukunftschancen tätigt und Steuerbehörden nicht immer nur undifferenziert nach mehr schreien. Dann kann ich die Vereinfachungs- und Steuergerechtigkeitsvorschläge von Paul Kirchhof unterstützen.

Und dann wird man auch sehen können, wo der Spitzensteuersatz liegen muss und welche Steuerarten erhoben werden müssen.

  • Antworten
Herbert Nau19.12.2011 | 16:58 Uhr

Wer Kirchhoff liest, weiß, weshalb die Reichen immer reicher wer

Die mit den sehr Vermögenden dieses Landes offenbar verbandelten und paktierenden Politiker (siehe auch Bundespräsident Wulff) können sich leider die Verfassungsrichter, die über die Steuern und die Einkommenshöhe der Vermögenden und der Politiker entscheiden, selbst aussuchen.

Wo bleibt eigentlich die Stimme des Ex-Verfassungsrichters Kirchhoff, wenn es sich um die Hungerentlohnung von Geringverdienern seitens der Arbeitgeber geht? Eine Hungerentlohnung für sogen. „Aufstocker“, die so gering ist, dass eine Aufstockung, praktisch gezahlt durch den gemeinen Steuerzahler, notwendig macht, um den Hartz-IV-Satz zu erreichen. Welche Verfassungsregelung rechtfertigt denn das?

Herrn Kirchhoffs Feststellung, wobei er an der Verfassung vorbei argumentiert, dass die 25%-Steuer-für-alle-Regelung Freude am Erfolg des Reichen bei den Geringverdienern auslösen wird (muss), ist der Gipfel sozialer Blindheit. Herr Kirchhoff stützt seine Privilegierungsforderung für Reiche hauptsächlich auf die Berufs- und Eigentümerfreiheit.

Freiheit reduziert auf die Freiheit des Rechts zur immensen Bereicherung und Ausbeutung anderer Marktteilnehmer. Begriffe wie Sozialstaat, soziale Marktwirtschaft und Artikel 14 II GG existieren offenbar für den Ex-Verfassungs-Richter nicht.

Was ist mit denen, die fast arbeitslos (bei Anheuerung eines Vermögensverwalters) nur von den Erträgen des eigenen – oft ererbten- Vermögens leben? Schon verfassungsrechtlich bedenklich ist die sehr viel niedrigere Besteuerung nach der Zinsertragssteuer (Einheitssatz/Höchstsatz von 25% im Gegensatz zur Einkommenssteuer aus Arbeit = Höchstsatz von 45%, die unabhängig von jeglicher Leistung für die Gesellschaft ist. Viele bezeichnen solche Einkommenstypen als parasitär. Und für die macht sich der Ex-Verfassungsrichter Kirchhoff stark. Vielleicht ist es politisch richtig, Verfassungsrichter, Politiker und Reiche als einen Klüngel anzusehen, der sich gegenseitig stützt.

  • Antworten
ephemer19.12.2011 | 19:36 Uhr

Weshalb das Kirchhof´sche

Weshalb das Kirchhof´sche Steuermodell nicht ernsthaft diskutiert und gegebenenfalls korrigiert wird, liegt wohl eher daran, dass im Falle der Einführung der vereinfachten Steuer ganze Heere von Steuerberatern und Rechtsanwälten arbeitslos werden. Wenn man sich die Zusammensetzung des Bunderstages nach Berufszugehörigkeit anschaut, geht es eigentlich gar nicht anders.
Viel einträglicher ist es, an Schrauben und Schräubchen zu drehen oder noch ein Paar neue zu erfinden. Bestes Beispoel sind die sogenannten "Verschmutzungszertifikate" für den CO2- Ausstoss. Glaubt wirklich jemand, dass die eingesammelten Gelder das Klima retten? Auch die Ökosteuer sollte dazu dienen. Bald wird es eine Atemsteuer geben und alle werden sich freuen endlich wieder etwas Gutes und Gerechtes tun zu dürfen.

  • Antworten
Peter Müller20.12.2011 | 12:18 Uhr

Arbeitslose Berater?

Alle Steuerberaterkanzleien müssten schließen? Das stimmt so nicht ganz.

Die Steuerberater würden auch nach dem Kirchhof-Modell (zumindest für alle Freiberufler und Unternehmer) immer noch Leistungen erbringen: die Buchführung, die Umsatzsteuererklärung, die Beratung zum günstigsten Zeitpunkt einer Investition, die Gewinnermittlung, die Sicherung der steuerrelevanten Daten … — Letzten Endes kann ein guter Steuerberater eine Art Unternehmensberater sein.

Wirklich wegfallen könnten allerdings die Lohnsteuerhilfevereine und die Arbeitnehmer hätten es vermutlich einfacher. Von selbst wegfallen würden hoffentlich die schlechteren Steuerberater und einige Winkeladvokaten. Man darf ja mal träumen ;-)

  • Antworten
stefanolix20.12.2011 | 16:16 Uhr

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