Für das Chaos an den Märkten werden gerne Insider-geschäfte verantwortlich gemacht. Als Lösung gelten international einheitliche Regeln – auf EU-Ebene haben die sich als desaströs erwiesen
„König der Könige“ bedeute sein Name, hat Raj Rajaratnam seinen Zuhörern früher immer wieder gerne ungefragt mitgeteilt. Und eine Zeit lang gehörte der Gründer des Hedgefonds Galleon auch zu den Königen an der Wall Street. Seinen Erfolg verdankte er einem weitverzweigten Informantennetzwerk hochrangiger Manager aus der IT-Branche, die er dafür bezahlte, ihm kursrelevante Informationen vorab zu geben.
Mit seinen Insidergeschäften hat Rajaratnam mehr als 60 Millionen Dollar verdient. Ein Geschworenengericht in Manhattan setzte seinem Treiben im Mai ein Ende und sprach ihn in allen Anklagepunkten schuldig. Dem aus Sri Lanka stammenden Fondsmanager droht nun eine langjährige Gefängnisstrafe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Überraschend an dem Fall war das harte Vorgehen der New Yorker Staatsanwälte, die Rajaratnam und seinen Komplizen auf die Schliche kamen, indem sie deren Telefone anzapften und den Mailverkehr mitlasen – Ermittlungsmethoden, die bisher eher dem Kampf gegen Mafia- und Drogenkartelle vorbehalten waren. Solch eine Vorgehensweise wäre nach deutschem Recht derzeit unmöglich, weil Insiderhandel und Kursmanipulation nicht zu den Tatbeständen gehören, bei denen Abhörmaßnahmen erlaubt sind, es sei denn, es wäre auch noch Geldwäsche im Spiel.
Nach den Kursstürzen der vergangenen Wochen an den internationalen Finanzmärkten tauchte, wie immer in Krisenzeiten, der Verdacht auf, dass bei alldem Manipulateure und Insider am Werk waren, die gezielt Gerüchte streuten oder schon vorher alles wussten, um daraus Kapital zu schlagen. Verdienen kann man schließlich auch an fallenden Kursen, man muss nur die richtigen Optionen erwerben oder Wertpapiere leer verkaufen. Der ehemalige Risikovorstand der Commerzbank sagte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sogar: „Im Prinzip lebt der ganze Markt nur von Insidergeschäften (…) Die Privatanleger sind da immer die Dummen, weil sie es zuletzt erfahren.“ Einen Beleg für seine Behauptung blieb er allerdings schuldig. Dass die derzeitige Untergangsstimmung an den Märkten eher eine Folge der hohen Staatsverschuldung diesseits und jenseits des Atlantiks ist, will gerade die Politik nur ungern zur Kenntnis nehmen.
So verwundert es auch nicht, dass die amerikanische Börsenaufsicht eine Ermittlung gegen die Ratingagentur Standard & Poors (S&P) einleitete wegen des Verdachts auf Insiderhandel, nachdem die Agentur die Bonität der USA herabgestuft hatte. Nun schauen sich die Ermittler die Konten und Depots der S&P-Mitarbeiter an, die an dem Ratingurteil beteiligt waren. Das ist ein Ermittlungsschritt, den wir auch aus Deutschland kennen, wenn die Aufsichtsbehörde Bafin dem Verdacht auf Insiderhandel nachgeht.
Es gelingt jedoch nur sehr selten, diesen Verdacht zu erhärten. Das wiederum liegt nicht etwa daran, dass ohnehin alle unter einer Decke stecken. Die Mechanismen europäischer und internationaler Kapitalmarktaufsicht laufen an dieser Stelle leer. Die deutsche Aufsichtsbehörde Bafin greift täglich auf Daten zu, anhand derer sie Auffälligkeiten im Kursverlauf einzelner Aktien ermitteln kann. Wenn etwa für eine börsennotierte Aktiengesellschaft ein attraktives Übernahmeangebot abgegeben wird, sichtet die Bafin die Handelsdaten der betroffenen Aktie aus den Tagen vor Bekanntgabe der Übernahme. Denn zu diesem Zeitpunkt hat der Insider schon gehandelt, also bevor der breite Markt die kurserheblichen Umstände kennt. Man untersucht mittels spezieller Software die Handelsumsätze und den Kursverlauf auf Auffälligkeiten. Schöpft die Behörde einen Verdacht, lässt sie sich von den Banken diejenigen Kunden namentlich benennen, die diese Aktie vor dem Übernahmeangebot gehandelt haben.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum diese Methode gerade in nervösen Zeiten versagt.









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