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 > Darf Deutschland Daten kaufen?

Kapital

Steuersünder-CDs Darf Deutschland Daten kaufen?

Von Antje Sirleschtov, Jürgen Zurheide10. August 2012
picture alliance
Steuer CDs, Schweiz, Bankgeheimnis, Nordrhein-Westfalen
Hebeln die Ankäufe das deutsch-schweizerische Steuerabkommen aus?
Schrift:

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland lässt auf sich warten – und Nordrhein-Westfalen kauft indes weiter Bank-Daten und erntet viel Kritik. Ist das Vorgehen vertretbar?

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat erneut CDs aus der Schweiz mit Daten von vermutlichen Steuersündern aufgekauft – und damit einmal mehr einen Konflikt mit dem Bundesfinanzministerium riskiert. Denn dort setzt man nach wie vor auf das Steuerabkommen mit der Schweiz, das aber noch nicht ratifiziert ist.

Wie lief der Deal?

Die Fahnder wurden schon ungeduldig. Seit Monaten hatten sie mit dem einen oder anderen Informanten verhandelt, die Daten durchleuchtet und auch die Preise gedrückt, aber sie kamen nicht voran; ihnen fehlte die entscheidende Unterschrift des Düsseldorfer Finanzministers.

Wegen der plötzlich bevorstehenden Landtagswahl im größten Bundesland zögerte Norbert Walter Borjans. Der Kassenwart hatte, wurden die Fahnder vertröstet, die Sorge, dass seine Zustimmung für den Kauf von weiteren Steuer CDs aus der Schweiz als plumpes Wahlkampfmanöver gewertet werden könnte. Die Ermittler brauchten aber die politische Rückendeckung von ganz oben, weil sie für die Daten über deutsche Steuersünder eine Menge Geld zahlen mussten.

Inzwischen ist die Wahl vorbei, der Sozialdemokrat Norbert Walter Borjans blieb Finanzminister und hat unmittelbar nach dem Urnengang grünes Licht für den Ankauf der vier verschiedenen Datenträger gegeben. Seither ziehen die Ermittlungen gegen deutsche Steuersünder immer größere Kreise, arbeiten inzwischen neben den beiden Oberfinanzdirektionen, die Steuerfahnder in weiten Teilen des Landes sowie die Staatsanwaltschaften in Bochum, Köln, Münster und Düsseldorf an den verschiedenen Fällen.

Die Liste der Banken, die steuerunwilligen Deutschen den Weg in die Schweiz geebnet haben, ist inzwischen weiter angewachsen, selbst der Branchenprimus UBS ist ins Visier der Fahnder geraten. Deren Sprecher versichert zwar, dass man die Daten geschützt habe und sich Kunden keine Sorgen machen müssten. Doch die Ermittler lächeln nur müde. „Wir haben hervorragendes Material“, schwärmt ein mit dem Fall betrauter Insider.

Was lässt sich das Land den Kauf kosten?

Seit der Landtagswahl hat das Land damit nach Informationen dieser Zeitung rund neun Millionen Euro für die vier verschiedenen Datenträger ausgegeben. „Wir geben keine Auskunft zu aktuellen Fällen“, versichert der Düsseldorfer Finanzminister, fügt dann aber ohne Zögern hinzu, „wenn wir interessantes Material haben, prüfen wir es genau.“ Weil seine Ermittler ihm glaubhaft versichert haben, dass sich die neun Millionen reichlich über künftige Steuereinnahmen verzinsen werden, hat er nicht gezögert, ihnen freie Hand zu gewähren.

Was haben die Ankäufe bisher eingebracht?

Schon mit den bisherigen fünf verschiedenen Datensätzen über deutsche Steuerflüchtlinge hat das Land hervorragend verdient: Seit Februar 2010 haben nach Angaben des Landesfinanzministeriums 6463 Selbstanzeigen schätzungsweise 300 Millionen Euro Mehreinnahmen in die Steuerkassen des Landes gespült. Hinzu kämen erhebliche Beträge aus mindestens 2000 Ermittlungsverfahren, die zu Steuerfestsetzungen geführt haben, sagte der Landeschef der Deutschen Steuergewerkschaft, Manfred Lehmann. Und schließlich haben sich die Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär die Einstellung der gegen sie gerichteten Verfahren gut 200 Millionen Euro kosten lassen.

Alle Ankäufe werden im übrigen auf Arbeitsebene über das dem Bundesfinanzministerium unterstellte Bundeszentralamt für Steuern in Bonn koordiniert; auf diese Weise verhindert man, dass Informanten für die gleiche Ware mehrfach in unterschiedlichen Ländern Kasse machen.

Hebeln die Ankäufe das deutsch-schweizerische Steuerabkommen aus?

Dass die Datenkäufe als Sabotage des Steuerabkommens gewertet werden könnten, lässt Norbert Walter Borjans kalt. „Ich halte es für einen Akt von Steuergerechtigkeit, auch auf diese Weise gegen Steuersünder vorzugehen“, antwortet er auf entsprechende Fragen und listet die aus seiner Sicht bestehenden Schwachpunkte des Vertragswerks auf. „Wir würden die Rolle der Schweiz als Steueroase festschreiben“, zeigt sich der Sozialdemokrat überzeugt, „das Abkommen hat inakzeptable Defizite.“ Ihn stört zum Beispiel, dass die Steuerflüchtlinge bis Ende des laufenden Jahres Zeit hätten, ihr Kapital aus der Schweiz in andere Paradiese zu verlagern und der deutsche Fiskus danach leer ausgeht. In internen Handlungsanweisungen von Schweizer Banken, die inzwischen deutschen Fahndern bekannt sind, finden sich unter dem Titel „Sieben Wege ins Glück“ entsprechende Modelle, die die Fahnder hierzulande zur Weißglut treiben, weil sie genau darauf abzielen, wie man sich verhält, wenn der Bundesrat wider Erwarten doch noch zustimmen sollte.

Das Steuerabkommen sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Auf künftige Kapitalerträge sollen wie hierzulande gut 26 Prozent fällig werden. Der Kauf von CDs mit Daten von Steuerhinterziehern soll ein Ende haben. Gleichzeitig können deutsche Steuerbehörden innerhalb von zwei Jahren maximal 1300 Auskunftsersuchen an die Schweiz stellen.

Was das Bundesfinanzministerium dazu sagt

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Ich denke, dass der Kauf solcher Daten sogar notwendig ist. Man sollte auch versuchen nicht nur Daten aus Lichtenstein und der Schweiz aufzukaufen, sondern auch Daten aus weiteren Steueroasen zu bekommen. Gibt es z.B. solche aus Singapur?

Zur Rechtmäßigkeit: Wie ist das mit V-Leuten? Dürfen die kleine Verbrechen begehen? Ich denke, ja. Dann wäre zu argumentieren, dass wenn viel Unrecht mit so einer DVD aufgedeckt werden kann, geklaute Daten genutzt werden dürfen. Sinn für diese Erheblichkeitsschwelle wäre, dass dieser Datenankauf nicht bei jeder Kleinigkeit geschieht.

  • Antworten
Robert10.08.2012 | 11:00 Uhr

Kampeter

hat erst dieser Tage seine völlige Inkompetenz belegt, indem er den ESM reichlich krude interpretierte (mehr dazu hier http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18090). Man darf also getrost seine Empörung in Sachen Steuer-CDs ignorieren. Und Schäuble, der mal eben 10.000 DM Schwarzgeld 'vergessen' hatte, zeigte damit deutlich genug, dass man mit ihm den Bock zum Stuergerechtigkeitsgärtner machte. Auch hier also: am besten ignorieren, diese Beihelfer zur Steuervermeidung - denn nichts anderes ist dieses unsägliche Steuerabkommen mit der Schweiz in seiner geplanten Form.

  • Antworten
Very Serious Sam10.08.2012 | 11:58 Uhr

Es waren 100.000 DM

Es waren 100.000 DM

  • Antworten
oebel10.08.2012 | 13:39 Uhr

Transparenz für schweizer Geldvermögen

Das angestrebte Steuerabkommen der deutschen Bundesregierung mit der Regierung der Schweiz entspricht exakt den Vorgaben, die den Regierenden von der "Herrschenden Klasse" vorgegeben wurden.
In Wahrheit ist eines nämlich nicht beabsichtigt: Die Geldvermögen deutscher Millionäre und Milliardäre offenzulegen und regelkonform zu versteuern.
Deshalb hilft nur eines: Der Ankauf von schweizer Bankdaten, um den Steuersündern auf die Spur zu kommen.
Wer dies ablehnt, unterstützt aktiv Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

  • Antworten
Yvonne Walden11.08.2012 | 07:52 Uhr

Natürlich lagert auch versteuertes Geld in der Schweiz

Das Steuerabkommen soll dafür sorgen, dass das Geld in der Schweiz in genau demselben Maße versteuert wird wie in Deutschland. Was dagegen sprechen soll, ist mir unklar! Voraussetzung ist natürlich immer, dass es sich nicht um echtes Schwarzgeld handelt, also um Geld, das niemals versteuert worden ist. Solches Geld lagert aber auch z.B. in deutschen Schließfächern, also in Deutschland, oder es wird im Lande (durch Schwarzarbeit erwirtschaftet oder durch kriminelle Handlungen erlangt) direkt ausgegeben. Man glaube nicht, dass diese NSU, die nachgewiesenermaßen sich das Geld durch Banküberfälle beschafft hat, ein Konto in der Schweiz unterhielt. Das wäre schon längst durch die Presse gegangen. Und die RAF oder andere terroristische und/oder kriminelle Vereinigungen haben ihr Konto auch nicht unbedingt dort.
Wenn es sich also um versteuertes Geld handelt, dessen Erträge dort dann wie in Deutschland versteuert werden sollen, wozu dann diese Hypertransparenz? Wie nicht wenige andere vermute auch ich, dass es darum geht, dass der Staat genau wissen soll, wer wieviel wo hat, damit er dann bei Bedarf leichter an das legal erworbene und versteuerte Kapital kann.
Dieser Gedanke ist schon lange nicht mehr abwegig, weil der Verschwendung der Steuergelder durch die Politiker (und Wähler) niemals Einhalt geboten werden kann. Und er wird schon offen ausgesprochen!
Der gigantische Schuldenberg, der durch die schon geschaffene Transferunion noch erhöht worden ist, muss irgendwann dazu führen, dass Privateigentum vom Staat kassiert wird. Die Frage ist dann, wie lange welche Untergrenze gilt. So wie jetzt schon auch (empfundene) mittlere Einkommen mit hohen Steuern belastet werden, werden auch irgendwann mittlere - und dann kleinere - Vermögen kassiert werden müssen.
Wir steuern sehenden Auges auf ein System hin, das wie die ehemalige DDR aussieht und so wie diese wird enden müssen!

  • Antworten
tizian14.08.2012 | 09:07 Uhr

Der Hehler ist schlimmer als der Stehler

Im Strafgesetzbuch steht: Der Hehler ist schlimmer als der Stehler.

Wenn nun der Staat daherkommt und krimiminelle Machenschaften, Ankauf gestohlener Bankdaten gutheißt, in dem er die Bestrafung für kriminelle Straftaten nach dem Nutzen für die Allgemeinheit auswertet, dann verurteilt er nicht nur vor, sondern gibt die Erpressung im nachhinein in Auftrag.
Jetzt kommt diesen Gutmenschen den Ankauf gestohlener Daten gerade recht, um von ihrer stümperhaften Überschuldungs-Politik abzulenken.

Welcher Bürger soll den wohl Recht und Gesetz achten, wenn die Regierung selbst beides je nach Zeitgeist oder Kassenlage und aus politischen Erwägungen total missachtet.
Somit kann er ab sofort "HEHLERREI" oder Diebstahl aus dem Strafgesetzbuch streichen.

Als Steuersünder (Steuerverschwender) gelten in erster Linie alle Politiker, welche mit ihrer jahrzehntelanger miserablen Schuldenwirtschaft aus Angst vor der eigenen Karriere - natürlich verbunden mit Macht, Wohlstand und Reichtum - auf Kosten der Nachwuchsgeneration ermöglicht haben.

Nach Angaben vom Bund der Steuerzahler sieht der Vergleich zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung durch unsere Politiker 1: 1.500 aus.

Das heißt im Klartext, der Staat würde von den Angeblichen Steuersündern 100 Millionen an Nachzahlung erhalten. Jedoch durch seine Steuerverschwendung
hat er 150 Milliarden verwirtschaftet.

Deshalb gehören alle Politiker genau wie Streuerhinterzieher vor Gericht.

Die Deutschen haben in ihrer Geschichte noch nie so viel Steuern bezahlt wie heute und trotzdem haben sie 2 Billionen € Schulden und jede Sekunde kommen 1.000 € dazu.
Der fleißige Arbeiter u. Steuerzahler wird immer mehr vom Staat ausgebeutet und geschädigt.
Deshalb ist Schwarzarbeit für diese Gruppe, das Liechtenstein, Singapur, Österreich, Bahamas, Schweiz, Luxemburg, Monaco und aller Derer, die von der Schwarzarbeit profitieren.

  • Antworten
hubert hermann11.08.2012 | 11:12 Uhr

was ist unser Rechtsstaat noch wert?

@ hubert hermann,

so bitter und trostlos der Zustand unserer Republik, vetreten durch durchgeknallte Voklsvertreter, aktuell auch ist, ergeben sich aus dieser Krise, die einen schweren Konflikt mit der Schweiz zur Folge haben wird. auch Chancen für eine Neuordnung in der Politik!

Die ersten Strafanzeigen gegen diesen Volksclown Borjans sind schon erstattet bzw in Vorbereitung. Der Rechtsstaat befindet sich indes auf einer harten Bewährungsprobe, wird die kritische Masse an Bürgern mit Zivilcourage schliesslich erreicht, gegen diese schon unglaubliche Rechtsbeugung und anderer Straftaten vorzugehen, dann ist das nur gut für den Fortbestand der bundesdeutschen Demokratie sowie der Presse - und Meinungsfreiheit;-)

wie gesagt, ein Rechtsstaat ist nur so viel wert, wie wehrhaft er letztendlich gegenüber Korruption und Zersetzung der Verfassung ist.

wer glaubt, er/sie können auf das Wahlvolk spucken und es permanent für dumm verkaufen, bezahlt letztendlich dafür einen hohen Preis!

für gewählte Volksvertreter ist das StGB genauso rechtsverbindlich wie für jeden Bürger dieser Republik, wer sich als Politiker dreist darüber hinweg setzt, muss damit rechnen, dass er am Schluss auf der Anklagebank sitzt;-)

  • Antworten
Rheinlaender13.08.2012 | 13:17 Uhr

Politiker haben auch nach StGB keine Narrenfreiheit!

mal nebenbei angemerkt: es geht hier nicht nur um Hehlerei, dessen Tatbestand eindeutig erfüllt ist, sondern auch um den Tatbestand der Veruntreuung von Steuergeldern, oder als was soll man die illegalen Ankäufe von geklauten Daten bezeichnen?!

einige Zeitgenossen scheinen die Tragweite nicht kapiert zu haben:

die NRW Regierung hat auch aus wahlkampftaktischen Gründen Verbrechen begangen, um Verbrechen (Steuerhinterziehung) zu bekämpfen!

Wer die Verfassung bzw den Rechtsstaat so eklatant mit Füssen tritt, hat in irgendeiner Regierungsverantwortung nichts verloren!

Die rot-grüne Landesregierung scheint wohl auch auf die Unbedarftheit des Wahlvolkes zu spekulieren, das wird für Kraft und ihrer Konsorten letztendlich zum Boomerang ihrer verantwortungslosen Politik!

ausserdem halte ich "Auftragsdiebstahl" im grossen Stil auch völkerrechtlich für sehr bedenklich;-)

  • Antworten
Rheinlaender12.08.2012 | 12:07 Uhr

Darf Deutschland Daten kaufen?

Ja!

  • Antworten
M. Flöger12.08.2012 | 19:44 Uhr

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