Merkel riet einst zu Köhler und Wulff. Norbert Geis rät nun zur Scheidung. Warum werden katastrophale Personalentscheidungen und altbackene Moralvorstellungen eigentlich nicht mit Bußgeldern bestraft, fragt Til Knipper in seiner Freitagskolumne
Als ich vor gut einer Woche meine Kolumne schrieb, war Christian Wulff noch Bundespräsident, lief noch die Berlinale, es hatte noch niemand Joachim Gauck zur Scheidung und anschließender zweiter Hochzeit aufgefordert, mein Lieblingsverein, der FC Bayern, steckte noch nicht in der Krise, das Wort „Ehrensold“ gehörte noch nicht zu meinem aktiven Wortschatz und Horst Seehofers Redenschreiber bastelten noch an einer aggressiven Aschermittwochsrede. Ich wusste damals auch noch nicht, dass Schüler in Chicago bei vier disziplinarischen Vergehen, wie Handy mit in die Schule bringen, mit offenen Schnürsenkeln herumlaufen, den Lehrern nicht in die Augen schauen oder Kaugummi kauen, nicht nur zu dem in den USA üblichen Nachsitzen verdonnert werden, sondern zusätzlich auch noch fünf Dollar Strafe zahlen müssen. 190 000 US-Dollar wurden so eingesammelt, also knapp ein Jahr Ehrensold.
Das ist doch tatsächlich mal ein schönes ökonomisches Alltagsphänomen. Obwohl das wirtschaftswissenschaftliche Modell des reinen homo oeconomicus, das ebenfalls maßgeblich in Chicago entwickelt wurde, spätestens seit der Finanzkrise zu recht in Verruf gekommen ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen, dass Geldstrafen eine erzieherische Wirkung haben können. Die Ausnahme von dieser Regel sind exzentrische überbezahlte Fußballprofis. Ich bin auch skeptisch, ob sich diese Regeln in deutschen Schulen durchsetzen ließen. Hier würden die Elternvertreter nach mehreren Elternratssitzungen wohl eher dafür sorgen, dass die Lehrer Strafen zahlen müssten, wenn sie den Schülern die Schnürsenkel nicht zubinden, keine frischen Kaugummis parat halten oder gar zu verhindern suchten, dass die Kinder rund um die Uhr erreichbar sind.
Die Lektion für Normalbürger lautet aber: Jeder ist grundsätzlich für seine eigene Handlungen verantwortlich. Wer Risiken eingeht, muss auch dafür haften.
Das Mantra, das Risiko und Haftung Hand in Hand gehen müssen, wiederholen deutsche Politiker nun auch schon seit einigen Jahren. Aber halten sie sich eigentlich selbst daran? Die Bundeskanzlerin musste bisher noch keine Strafe zahlen für ihr mangelndes Geschick bei Personalentscheidungen. Dabei kosten allein die Ehrensolde von Köhler und Wulff schon knapp acht Millionen Euro, wenn man konservativ von einer Bezugsdauer von 20 Jahren ausgeht. Jetzt höre ich schon die Einwände, die Entwicklung sei doch bei der Wahl der beiden nicht vorhersehbar gewesen.
Im Falle Wulff gab es zumindest einen sehr deutlichen Hinweis, dass ihn das Amt des Bundespräsidenten überfordern werde. In dem ARD-Film „Die Kandidaten: Der Kampf um das Präsidentenamt“, der 2010 vor der Präsidentenwahl gezeigt wurde, antwortet Wulff auf die Frage, welchen Kinofilm er als Letztes gesehen habe: „Ich war zuletzt in Keinohrhasen, das ist der erste? Zweiohrküken ist der zweite, das ist natürlich Kult und das sind großartige Schauspieler.“ Auch unter diesem Aspekt muss man wohl darüber froh sein, dass sich Hannover unter Christian Wulff und seinem Freund, dem Filmproduzenten David Groenewold, nicht zum deutschen Hollywood entwickelt hat. Dieses Zitat erklärt vielleicht auch viel besser als der Skandal um Wulff, warum nur etwa 100 von 250 geladenen Gästen den Weg zum Berlinale-Empfang des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue gefunden haben sollen.
Neben schlechten, rein aus parteitaktischen Erwägungen, getroffenen Personalentscheidungen müssen in dem politischen Bußgeld-Katalog auch ewig gestrige Forderungen von Hinterbänklern unter Strafe gestellt werden. Kürzer gesagt: Wir brauchen einen Norbert-Geis-Paragrafen, über Strafzumessungserleichterungen während des Sommerlochs ließe sich reden. Aber die Forderung des CSU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis, Joachim Gauck möge sich bitte umgehend von seiner Frau scheiden lassen und anschließend sofort seine jetzige Lebensgefährtin heiraten, müsste mit der ganzen Härte des neuen Bußgeldkatalogs bestraft werden. Nicht nur, weil sie inhaltlich schon vor 50 Jahren absurd gewesen wäre, sondern, weil Geis damit unter Beweis stellt, dass er überhaupt gar nichts aus der Wulff-Affäre gelernt hat. Herr Geis, womit fing das ganze Drama bei Wulff denn an? Richtig, mit einer Scheidung, der anschließenden Hochzeit mit Bettina und dem deswegen notwendigen Hauskauf in Großburgwedel. Also Herr Präsident in spe, bleiben Sie bitte standhaft.










