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Berliner Republik

KrisenpolitikKönnen Klagen den ESM stoppen?

Von Robert Birnbaum2. Juli 2012
picture alliance
Aktenordner, ESM, Verfassungsklage, Bundesverfassungsgericht, Eurorettung, Mehr Demokratie
Geballte Aktenwucht: Klagen von 12.000 Bürgern des Vereins Mehr Demokratie e.V. gegen den ESM
Schrift:

Vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen Kläger den Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt zu verhindern. Wie sind ihre Chancen?

Seite 1 von 2

Am Freitag kurz vor Mitternacht ist auch im Bundesrat die Abstimmung vorbei: Der europäische Fiskalpakt und der Euro-Rettungsschirm ESM haben in Deutschland die parlamentarischen Hürden genommen. Minuten später springen in Karlsruhe ein paar Faxgeräte an, und draußen an der Tür des Bundesverfassungsgerichts gibt ein Bote einen dicken Umschlag ab, Absender: der Kläger Peter Gauweiler, CSU. Ein zweiter dicker Umschlag ist schon früher eingegangen: Die Bundesregierung hat eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt, in der sie vorsorglich ihren Standpunkt darlegt.

Dass zwei der womöglich folgenreichsten Beschlüsse der deutschen Politik vor Gericht landen würden, war schließlich absehbar. Das Tempo ist trotzdem etwas ungewöhnlich. Dafür gibt es freilich, wie man noch sehen wird, gute Gründe.

Wer sind die Kläger?

Die Deutschen gelten als prozessfreudiges Volk, und nimmt man die Zahl der Beschwerdeführer wörtlich, dann bevölkert diesmal eine ganze Kleinstadt das Gericht. Die Initiative „Europa braucht mehr Demokratie“ mit Ex-Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) als Wortführerin hat rund 12.000 Unterstützer mobilisiert. Die haben sich freilich alle der gleichen Klageschrift angeschlossen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle muss sich also nur durch ein halbes Dutzend Schriftsätze hindurcharbeiten. Die Klagen kommen außer von Däubler-Gmelin und Gauweiler etwa von der Linksfraktion und einem Professoren-Quintett um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider - in Sachen Europa-Klagen allesamt alte Bekannte.

Bildergalerie: Prominenter Protest: Köpfe gegen den ESM

Worum geht es im Eilverfahren?

Fast alle – und das ist der Grund für die Eile – schicken ihrer eigentlichen Klage einen Antrag auf Einstweilige Anordnung voraus. Sie wollen damit erreichen, dass Bundespräsident Joachim Gauck die fertigen Gesetze so lange nicht unterschreiben darf, bis das Haupturteil gefällt ist. Das klingt nach einer Formalie, aber faktisch geht es schon im Eilverfahren ums Ganze. Fiskalpakt und ESM sind völkerrechtliche Verträge. Mit Gaucks Unterschrift sind sie in Kraft, egal was die Karlsruher Richter später sagen. Gauweiler fordert sogar eine Art vorläufige Einstweilige Anordnung. Er misstraut Gauck – der soll bloß nicht auf die Idee kommen, sich trotz seiner öffentlichen Zusicherung doch noch vor dem Eilbeschluss zur Unterschrift drängeln zu lassen.

Seite 2: Was sind die wichtigsten Argumente der Kläger im Hauptverfahren?

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Nicht Stau sondern fehlende Demokratie ist das Problem

Es geht beim ESM nicht darum, dass der Finanzminister im Stau stecken könnte. Es geht darum, dass der Vertrag keinerlei demokratische Mitwirkungsrechte kennt, nach denen die Parlamente der Mitgliedsstaaten Mitwirkungsrechte genießen.

Dies ist auch ganz bewusst so gestaltet worden. Der ESM soll nämlich keine demokratische Veranstaltung werden, bei dem jeder Mitgliedsstaat seinen Einfluss auf die Mittelverwendung geltend machen darf. Dann würden sich nämlich Vorfälle wiederholen, wie mit den Slowaken, die das zweite Griechenlandpaket blockieren wollten, oder wie mit den Finnen, die sich von den Griechen Sicherheiten versprechen ließen, bevor sie dem Paket zugestimmt haben.

Die Haushaltshoheit des Parlamentes, wie sie das Bundesverfassungsgericht eindeutig einfordert, wurde im ESM-Vertrag bewusst ausgeschaltet. Die herrschenden Mächte wollten sich von demokratischen Rechten der kleinen Staaten nicht ins Handwerk pfuschen lassen.

Auch das unumgängliche Vetorecht des Bundestages ist nicht auf Dauer angelegt. Es ist nämlich an ein Stimmengewicht von mindestens 20% gebunden. Dieses Gewicht bringt Deutschland aber nur im Moment ein, weil nicht alle Staaten, die Anrecht auf eine Mitgliedschaft im ESM haben, dort auch Mitglied sind. Da der Vertrag auf Dauer angelegt ist, wird die deutsche Parlamentshoheit über den Haushalt irgendwann fallen.

Die Haftung Deutschlands ist im Vertrag beliebig veränderbar. Auch das widerspricht den Grundsätzen, die das Verfassungsgericht bereits festgelegt hat. Die deutsche Haftung darf der Bundestag nämlich nicht in beliebiger Höhe sondern nur mit weitem Ermessensspielraum bestimmen. Das bedeutet, dass es für die Haftung eine absolute Höchstgrenze gibt, die auch der Bundestag nicht überschreiten darf. Im Falle eines Staus könnten die anderen Staaten bei Abwesenheit des deutschen Vertreters unsere Verfassung ignorieren.

Um den ESM funktionsfähig zu machen, hätte es dieser Einschränkungen nicht bedurft. Der EFSF funktioniert mit Einstimmigkeit. Der EFSF hat auch eine fixierte Haftungssumme, die nicht durch einfachen Beschluss sondern nur durch Vertragsänderung angehoben werden kann. Dort ist die demokratische Beteiligung weit besser verankert, als dies beim ESM vorgesehen ist.

Allerdings haben sich beim EFSF einige Demokraten erfrecht, von ihren Rechten Gebrauch zu machen, und Merkel und Konsorten offen die Stirn geboten. Das war den entscheidenden Personen dann doch zuviel Souveränität. Europa ist schließlich wichtiger als die Demokratie. Oder haben unsere Führer da etwas falsch verstanden?

  • Antworten
GhostOfDorian02.07.2012 | 15:51 Uhr

Danke für diese einleuchtende

Danke für diese einleuchtende und verständliche Erlärung.

  • Antworten
Nanuu7302.07.2012 | 20:29 Uhr

Repräsentative Demokratie

Schwarz: Was soll an unverdienten Knappheitsgewinnen anstößig sein? Unverdiente Knappheitsgewinne gibt es immer, unverdiente Knappheitsgewinne müssen sein!

Rot: Wir bemühen uns redlich, dass unverdiente Knappheitsgewinne nicht zu groß werden, und wenn alle dabei mithelfen, werden auch die Bedürftigen unter euch weitestgehend von der Pflicht entbunden, an der Vergrößerung unverdienter Knappheitsgewinne mitzuwirken.

Gelb: Hände weg von unverdienten Knappheitsgewinnen! Gehört alles uns!

Grün: Wir können uns zwar vorstellen, dass es ohne unverdiente Knappheitsgewinne auch keine Umweltverschmutzung mehr gibt, aber keiner kann von uns erwarten, dass wir arbeitslos werden.

Ganz rot: Wenn wir die Hälfte aller unverdienten Knappheitsgewinne wieder unter das Volk verteilen, merkt bestimmt keiner, dass wir die andere Hälfte dann ganz für uns haben. Und wenn es dann soweit ist, gibt sich das Volk bestimmt auch mit einem Drittel zufrieden.

Vorschlag: Wir streichen alle unverdienten Knappheitsgewinne (Kapitaleinkommen auf Kosten der Mehrarbeit anderer), damit alle, die wirklich etwas leisten, sich an verdienten Knappheitsgewinnen (aufgrund technologischer und kultureller Innovation) erfreuen können.

Wer Schwierigkeiten hat, sich mit diesem gut gemeinten Vorschlag anzufreunden, sollte sich zunächst darüber informieren, was passiert, wenn in dieser Richtung nichts passiert:

http://opium-des-volkes.blogspot.de/2011/07/was-passiert-wenn-nichts-passiert.html

  • Antworten
Stefan Wehmeier02.07.2012 | 23:19 Uhr

Ja, die mit Az. 2BvR1445/12+2BvR710/12

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben geklagt gegen die Gesetze zu ESM und Wirtschaftsregierung (2 BvR 1445/12) sowie bzgl. EFSF (2 BvR 710/12) Wir brauchen für den Erfolg unserer Verfassungsbeschwerden so viel Sichtbarkeit und Solidarität wie möglich.

Unsere Kritik an den Verfassungsklagen von Mehr Demokratie finden Sie unter dem folgenden Link
http://unser-politikblog.blogspot.de/2012/07/sturmangriff-auf-grundgesetz-und.html

Unseren Bericht zur einseitigen mündlichen Verhandlung vom 10.07.2012 finden Sie hier:
http://unser-politikblog.blogspot.de/2012/07/was-wirklich-geschah-teil-2-reportage.html

Die Links zu einer Kurzdarstellung unserer Klage sowie zu unserem Klagetext finden Sie in unserer PM.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Reusing

  • Antworten
Volker Reusing30.07.2012 | 23:07 Uhr

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