Im Kölner Landesgericht ist ein wegweisendes Urteil für religiös motivierte Beschneidungen gefallen: Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit übertrifft die Religionsfreiheit und Erziehungsrechte der Eltern. Kein gutes Urteil, meint Ethikprofessor Michael Bongardt
Herr Professor Bongardt, was haben Sie gedacht, als Sie
von dem Urteil aus Köln gehört haben?
Ich halte dieses
Urteil für sehr diskussionswürdig, in meinem Verständnis von
Religionen in säkularen Staaten sogar für problematisch. Da wurde
nach meinem Eindruck nicht ganz richtig abgewogen.
Wie hätten Sie abgewogen?
Bei der
Beschneidung von Jungen – Beschneidungen von Mädchen sind etwas
völlig anderes und ein Straftatbestand, den ich überhaupt nicht
anzweifle – halte ich es für völlig überzogen, von einer
Verstümmelung zu reden. Es ist natürlich ein Eingriff, der nur
extrem schwer rückgängig zu machen ist – nämlich mit einer
Transplantation eigener Haut – und meines Wissens nur ganz selten
rückgängig gemacht wird. Er ist aber nicht so gravierend, dass ich
das Wort Verstümmelung in irgendeiner Weise für angemessen
hielte.
In dieser Frage und damit auch im Urteil müssen verschiedene
Güter gegeneinander abgewogen werden: Auf der einen Seite steht das
Wohl des jeweils betroffenen Kindes – ein hohes Gut, das man nicht
einfach zur Seite schieben kann. Auf der anderen Seite steht die
Pluralität der Kulturen und Traditionen. Der Staat hat die
Möglichkeit und in einem gewissen Rahmen sogar die Pflicht, auch
die Pluralität von Traditionen, die man vielleicht als
Außenstehender nicht versteht, anzuerkennen. Dabei geht es nicht
nur um Religionsfreiheit, sondern im weiteren Sinne um die Freiheit
jeder und jedes Einzelnen, darüber zu entscheiden, was man für ein
gutes und richtiges Leben hält. Diese Freiheit muss berücksichtigt
werden.
Es muss also die Gesundheit des Kindes gegen das Recht, zu
entscheiden, was man für ein gutes und richtiges Leben hält,
abgewogen werden. Die Abwägung des Gerichts in dieser Frage ist
sehr definitiv und eindeutig gefallen. Ich hätte mir mehr
Differenzierung gewünscht.
Das Gericht sagt nun aber, dass die Entscheidung dafür,
was ein gutes Leben ist, in diesem Fall nicht von den Eltern für
das Kind getroffen werden darf…
Gut, auf
den ersten Blick mag da viel dran sein. Auf den zweiten Blick ist
es aber realitätsfern: Eltern treffen als Erziehungsberechtigte
zwangsläufig eine unendliche Fülle von Entscheidungen, die den
weiteren Lebensweg des Kindes erheblich prägen. Darunter sind auch
auf nicht körperlicher Ebene viele Entscheidungen, die nicht mehr
zu revidieren sind. Man muss sich also vor der Vorstellung hüten,
es gäbe eine 18-jährige Neutralität in der Erziehung eines Kindes
und nach seinem 18. Geburtstag entscheide das erwachsen gewordene
Kind über sein Leben völlig freiwillig und unabhängig von dem, was
zuvor passiert oder nicht passiert ist.
In diese vielen Entscheidungen reiht sich die
Entscheidung, eine Beschneidung durchführen zu lassen, also
ein?
Für mich schon, weil ich eine solche Beschneidung
für keinen schwerwiegenden Eingriff halte. Es gibt derzeit eine in
einem ähnlichen Bereich angesiedelte Diskussion um Kinder, deren
Geschlecht nicht eindeutig zu bestimmen ist und die Frage, ob
Eltern das Recht haben, das Geschlecht zu einem sehr frühen
Zeitpunkt durch einen medizinischen Eingriff festzulegen zu lassen.
Ein solcher Eingriff hat eine völlig andere Massivität als eine
Beschneidung! Da sage ich sofort: Wenn nicht zwingend medizinische
Gründe dafür sprechen, sollte er verboten werden. Denn das ist eine
Festlegung, die das Kind in einer nicht mehr zu rechtfertigen Weise
in seiner weiteren Entwicklung beeinflusst.
Was bedeutet das Kölner Urteil Ihrer Meinung nach
gesellschaftlich?
Es geht um Toleranz. Unsere
Gesellschaft ist in all ihrer Unterschiedlichkeit auf ein hohes Maß
an Toleranz ihrer Mitglieder angewiesen. In einem strikt
philosophischen Sinne heißt Toleranz: Ich dulde etwas, was ich aus
meiner eigenen Perspektive mit guten Gründen für falsch halte. Das
heißt, auch Menschen, die den Ritus der Beschneidung für falsch
oder rückständig halten, müssen sich fragen, ob ihre Gründe so
schwerwiegend sind, dass sie es nicht dulden können, wenn andere
Leute bei diesen Bräuchen bleiben. Niemand verlangt von jemandem,
der Beschneidung nicht gut findet, seine Meinung zu ändern. Es geht
nur um die Frage der Duldung.












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