Keine Personengruppe überwachte das Ministerium für Staatssicherheit so gründlich wie die eigenen Mitarbeiter. Das DDR-Regime ist seit über 20 Jahren Geschichte, doch die Folgen seiner Eingriffe in die innersten familiären Beziehungen wirken bis heute nach
„Das Verhalten und die strafrechtliche Handlung meines Sohnes verurteile ich auf das Schärfste“, erklärt Siegfried Herbrich, Oberstleutnant der DDR-Staatssicherheit, im Mai 1981 seinen Vorgesetzten. „Die gleiche Haltung hierzu wird auch von meiner Ehefrau bezogen“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Nach der „Strafverbüßung“ werde er „keine persönlichen oder schriftlichen Kontakte mehr“ zu ihm „unterhalten“ – eine „Festlegung“, die auch seine Ehefrau und seine „im Haushalt lebende Tochter“ betreffe.
Stefan Herbrich, über den der Vater hier hoch offiziell den Stab bricht, ist gerade „wegen öffentlicher Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“ zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seit fast acht Monaten sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Sein Vergehen: Er hat für das Altersheim in Gera, in dem er als Pfleger arbeitet, zum „Republikgeburtstag“ eine Wandzeitung gestaltet, deren Inhalt der Stasi zu kritisch war. Das Anfertigen von Wandzeitungen gehört zu den „gesellschaftlichen Pflichten“ in jedem Betrieb. Das Material stellt die Kreisparteileitung, kritische Töne sind nicht vorgesehen. Aus Sicht des Staates begeht Stefan daher ein Verbrechen, als er den jubelnden Parteiparolen ein paar Fragezeichen hinzufügt. Kollegen melden den Vorfall, und als der 21-Jährige am nächsten Tag zum Dienst erscheint, erwarten ihn schon zwei Herren von der Staatssicherheit.
Für Siegfried Herbrich ist Stefans Verhaftung eine ernste Bedrohung seiner beruflichen Laufbahn. Schon am nächsten Tag fühlen ihm seine Vorgesetzten in einer „Aussprache“ auf den Zahn. Der Oberstleutnant beeilt sich, zu seinem Sohn auf Distanz zu gehen. „In einer Aussprache im Familienkreis“, stellt er in einem mehrseitigen Schreiben klar, „wurde die strafbare Handlung ... ausgewertet und übereinstimmend festgestellt, dass sich unser Sohn mit seinem Verhalten außerhalb der Gesellschaft und auch außerhalb der Familie gestellt hat. Durch die Verunglimpfung unseres sozialistischen Staates hat er sich selbst jede Grundlage genommen, künftig auch weiterhin als anerkanntes Familienmitglied zu gelten.“
Politische Meinungsverschiedenheiten gab es in jeder Familie – Ost wie West. Gehörte aber ein Elternteil oder sogar beide zu den hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), ging es um mehr als nur das Austauschen gegensätzlicher Argumente: Es ging um die berufliche Existenz. Denn mit ihrer eidesstattlichen Verpflichtung hatten sich die Hauptamtlichen einem umfangreichen Katalog von Regeln und Verhaltensnormen unterworfen, der bis weit in ihr Privatleben reichte und darum automatisch auch ihre Familien betraf: Es war nicht egal, in wen sich die Tochter verliebte, für welchen Fußballclub der Sohn schwärmte oder ob die Ehefrau Briefe an ihre Tante in München schrieb – jede Abweichung von der sozialistischen Norm fand ihren Weg in die Akten. Schon kleine Vergehen konnten zu unangenehmen Befragungen durch die Disziplinarabteilung führen, ein Sohn, der in den Westen wollte, eine Tochter, die sich in Kirchenkreisen bewegte, gar das Ende der Karriere bedeuten.
Der Logik der „inneren Sicherheit“ folgend, wächst das MfS in 40 Jahren DDR beständig. Vor allem die Überwachung der eigenen Bevölkerung ist ein personalintensives Geschäft: Alle zehn Jahre verdoppelt sich die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter. 1989 sind es über 91.000, rund 40.000 davon allein in Berlin. In der Mehrheit sind es Männer.
Jeder von ihnen wurde vor seiner Anwerbung umfassend durchleuchtet und steht auch danach unter ständiger Beobachtung hinsichtlich seiner Gesinnung, seines Umgangs und sogar seiner Freizeitgestaltung. Kontakte in den Westen sind ihm strengstens verboten, auch wenn es sich um die eigene Großmutter handelt. Persönliche Veränderungen jedweder Art hat er „umgehend“ dem Dienstherrn zu melden – die neue Lehrstelle der Tochter genauso wie das Scheitern seiner Ehe. Keine Personengruppe überwacht und analysiert das MfS so gründlich wie die eigenen Mitarbeiter.
Ob diese sich tatsächlich an die Regeln halten, darüber wachen nicht nur Kollegen und Vorgesetzte, sondern nach Feierabend auch die Nachbarn, denn die sind meist ebenfalls bei der Stasi: Das MfS siedelt seine Mitarbeiter nach Möglichkeit in zusammenhängenden Wohngebieten an und übernimmt dafür ganze Straßenzüge. Gegenseitige Kontrolle und Konformitätsdruck sind in diesen Blöcken besonders hoch. Eine klare Trennung zwischen Dienst und Privatleben gibt es für die Hauptamtlichen nicht – und ihre Kinder stecken auf Gedeih und Verderb mit drin.
„Du kannst dich in diesem Viertel nicht unbeobachtet bewegen. Alles, was du tust, wird mir früher oder später zu Ohren kommen“, bekommt Frank Dohrmann immer wieder von seinem Vater zu hören, einem Offizier der Hauptabteilung VI: Grenzkontrolle und Tourismus. „Er hätte das nicht ständig wiederholen müssen“, sagt der heute 43-Jährige. „Ich wusste ja längst aus Erfahrung, dass es so war.“











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