Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 legte die Bundesregierung Entschlossenheit an den Tag. Der öffentliche Druck und die Gefahr von schmerzhaften Wahlniederlagen führten zu einem Umdenken in der Koalition. Das Ergebnis: Ausstieg aus der Laufzeitverlängerung und Ende der Kernenergie bis 2022. Nicht nur die Opposition, auch die Energieversorger, Wirtschafts- und Umweltverbände und sogar die Bürger selbst waren über die plötzliche 180-Grad-Wende der Regierung verblüfft.
Ziel der neuen Linie war nichts Geringeres als die komplette Transformation der Energieinfrastruktur in Rekordzeit. Um die Entschlossenheit zu unterstreichen, wurden sogleich die ersten acht Reaktoren vom Netz genommen. Verfassungsrechtliche Bedenken nahm man zur Kenntnis und Klagen der großen Energieversorger in Kauf.
Schnelle Verabschiedung der ersten Gesetze
In einem sehr hektischen Frühsommer 2011 wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die eine Grundlage für die Energiewende bilden sollten. Tausende von Seiten umfassten die Änderungen, Überarbeitungen und Neuformulierungen des „Atomgesetzes“, des „Erneuerbare Energien-Gesetzes“, oder des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes“ um nur einige zu nennen. Parallel dazu entfachte eine Heerschar von Interessenvertretern – vom Industrie- bis zum Umweltverband – eine hohe Dynamik und erhöhte mit verschiedensten Forderungen zur Ausgestaltung der Gesetzesentwürfe den Druck auf die Politik noch weiter. Große Rechtsanwaltskanzleien unterstützten die Ministerien bei der Erarbeitung und Formulierung der Gesetzestexte in zahllosen Nachtschichten, da die Masse an zu formulierendem Text in so kurzer Zeit nicht alleine durch die Ministerien zu bewältigen war. Als eines der umfangreichsten Gesetzespakete seit Jahrzehnten wurden die Texte dann – noch unmittelbar vor der Sommerpause – in einer Sitzung des Bundestages verabschiedet. Wenige Tage darauf stimmte auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zu.
Gut ein Jahr später stellt sich nun die Frage, was seit dem Sommer 2011 geschehen ist und was bis zur nächsten Wahl noch erwartet werden kann. Die verabschiedeten Gesetze bilden nämlich nur die Basis für eine Umsetzung der Energiewende – den sogenannten Rahmen. Diesen mit Leben zu füllen, liegt nun wiederum an der Politik. Das scheint jedoch einfacher gesagt als getan. Jedenfalls sprechen die derzeitigen Fakten diese Sprache. „Die Energiewende stockt“, schreiben die größten deutschen Tageszeitungen beinahe täglich und in der Tat hat sich in den vergangenen zehn Monaten nur wenig bewegt. Ob die verbleibende Zeit bis zur Bundestagswahl im September 2013 für wichtige Schritte noch reicht, ist fraglich.
Gründe für das Stocken
Denn die internen Querelen der Bundesregierung, Kompetenzstreitigkeiten, Landtagswahlen und Richtungsdiskussionen blockieren seit nunmehr fast einem Jahr den dringend notwendigen Fortschritt.
Vor allem die beiden wichtigsten Ministerien für das Gelingen dieses Mega-Projektes hielten sich bisher eher an ihren Befindlichkeiten auf. Bundesumweltminister a.D. Norbert Röttgen bewies wenig Geschick bei den Verhandlungen mit den Kollegen aus dem Wirtschaftsressort und den großen Industrieverbänden. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass teilweise bewusst die Konfrontation gesucht wurde, was eine konstruktive Lösungsfindung verhinderte. Am deutlichsten zu erkennen war dies bei der Auseinandersetzung um die Kürzung der Solarfördersätze oder auch bei der Ausgestaltung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.
Parallel dazu richtete Wirtschaftsminister Philipp Rösler alle „Energie“ auf die Wiederbelebung der zwischenzeitlich klinisch toten FDP. Seine Aufmerksamkeit für eines der größten Infrastrukturprojekte litt darunter sehr. Aufgrund der enormen Mehrfachbelastung durch die Summe seiner Ämter ist das beinahe nachvollziehbar, trotz allem jedoch nicht akzeptabel. Das ergänzte sich auf seltsam symbiotische Weise mit der mangelnden Kompromissbereitschaft des Umweltministers hin zu einem faktischen Stillstand bei der Umsetzung der Energiewende.
Lauter werdende Kritik
Parallel zur kritischen Medienberichterstattung laufen weitere wichtige Beteiligte bereits seit Monaten Sturm gegen das schlechte Projektmanagement und das zögerliche Voranschreiten der Bundesregierung. Nicht nur die Opposition bemängelt lautstark die jeweiligen Defizite, auch die Wirtschaft und diverse Umweltverbände machen intensiv auf ihre Sichtweise aufmerksam und erhöhen den Druck damit weiter.
Das Kanzleramt hingegen hüllte sich lange in Schweigen und verschlechterte damit die Lage erwartungsgemäß noch mehr. Eine koordinierende oder wenigstens vermittelnde Funktion zwischen den beteiligten Ministerien und Stakeholdern war kaum zu erkennen. Lange signalisierte das Bundeskanzleramt eine gewisse Betriebsamkeit, garniert mit regelmäßigen Koalitions- und Energiegipfeln, die dem Bürger Tatkraft und Fortschritt suggerieren sollten. Die Ergebnisse der Spitzengespräche können jedoch regelmäßig als dürftig bezeichnet werden.
Ein zentraler Bestandteil der Energiewende beispielsweise, „die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung“, hängt seit vergangenem Sommer im Vermittlungsausschuss fest. Das Gesetz ist der Schlüssel dafür, dass die Energiewende auch bei jedem einzelnen Bürger und bei den Millionen von Eigenheimen ankommt, die einen zentralen Beitrag zur Energieeffizienz und Einsparung leisten können. Die Fronten zwischen Bundesregierung und den Ländern sind verhärtet. Bewegung in der Sache ist mittlerweile nur noch durch einen „großen Deal“ zwischen Regierung und Opposition denkbar. Dabei werden alle nur gemeinsam lösbaren und gleichzeitig strittigen Projekte in einem großen Paket verabschiedet. Zugeständnisse der Regierung werden mit der Aufgabe von Blockaden im Bundesrat durch die Opposition aufgerechnet. Häufig fallen dabei aber die inhaltlichen Sachfragen unter den Tisch. Ob das der Energiewende nützt?
Sind die Schritte groß genug?
Auch die sogenannten Energiegipfel im Kanzleramt klammerten bisher alle kritischen Entscheidungen aus und vertagten diese in die Zukunft. Man brüstet sich mit dem Beginn einer Export-Initiative für Erneuerbare Energien oder mit dem Start von Leuchtturmprojekten bei der Förderinitiative Energiespeicher. Auch die Einrichtung einer Markttransparenzstelle im Strom- und Gasgroßhandel oder die ersten Sitzung des Steuerungskreises zur Umsetzung der Energiewende kann man als „nice to have“ bezeichnen. Doch sind das die Meilensteine auf dem Weg in das Jahr 2022?
Kürzlich wurde der zehnjährige Netzentwicklungsplan der Energienetzbetreiber vorgestellt. Dabei handelt es sich einfach ausgedrückt um die Antwort auf die Frage, welche Netze wir wo und bis wann brauchen. Das alles soll in einem sogenannten „Bundesbedarfsplangesetz“ festgeschrieben werden. Nach dem Willen der Koalition soll dieses dringend erforderliche Gesetz im Frühjahr 2013 durch den Bundestag verabschiedet werden. Schon diese Zeitplanung ist überaus ambitioniert. Es muss danach allerdings auch noch durch den Bundesrat. Da die mehrheitlich von SPD und Grünen angeführten Bundesländer jedoch schon jetzt große Bedenken äußern, ist deren Zustimmung und damit das Inkrafttreten eines der weiteren zentralen Gesetze der Energiewende noch vor September 2013 mehr als fraglich.
Die Zeit vor den nächsten Wahlen läuft davon
Die Wahl in Nordrhein-Westfalen brachte das politische Räderwerk im Bereich der Energiepolitik mitten in der Legislaturperiode dann schließlich vollkommen zum Erliegen. Ein Umweltminister im Wahlkampf im größten Bundesland und in der Zwickmühle, sich zwischen der Rolle des Oppositionsführers in NRW und der eines Bundesministers entscheiden zu müssen. Am Ende wurde ihm die Entscheidung abgenommen. Ein neuer Bundesumweltminister muss nun die Energiewende in die Hand nehmen, man kann Peter Altmeier dabei nur Glück wünschen. Monate der Einarbeitung in die sehr komplexe Materie und in aktuelle Verhandlungsstände folgen. Wichtige Zeit, die nun wieder verloren geht. Parallel dazu nimmt die Bundeskanzlerin die Angelegenheit jetzt selbst in die Hand und erklärt die Energiewende zur Chefsache. Bleibt die Frage, welchen Stellenwert dieses Projekt im Kanzleramt bis dahin wirklich hatte?
Mittlerweile hat auch das Jahr 2012 die Halbzeit erreicht. Mit neuem Personal soll jetzt noch so viel wie möglich in Angriff genommen werden. Die politische Sommerpause steht jedoch schon vor der Tür. Es bleiben dann noch die Monate Oktober, November und Dezember. Danach steht das Wahljahr bevor und die Chancen für den dringend erforderlichen Fortschritt bei der Energiewende schwinden mit jeder Woche weiter. Im schlimmsten Fall bezieht die Opposition aus SPD und Grünen wie bereits 1998 die Position der „Fundamentalblockade“. Kompletter Stillstand im Wahljahr wäre die Folge. Das würde bedeuten, dass eine neue Regierung frühestens Anfang 2014 das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen könnte. Interessant ist dabei auch, dass mittlerweile bereits wieder erste Stimmen in der Politik und Regierung laut werden, die das Ausstiegsdatum 2022 in Frage stellen.
Vor diesem Hintergrund kann man nur hoffen, dass alle Beteiligten sich dem Ernst der Lage bewusst sind. Weitere Zeit zu verlieren, wäre fatal. Jetzt gilt es, über Parteigrenzen hinweg, das Gelingen dieses gigantischen Projektes so gut wie möglich sicherzustellen. Befindlichkeiten, Taktiererei und Ideologien müssen der Kompromissbereitschaft, Lösungsorientierung und Tatkraft weichen.
Benjamin Simonic ist Associate der stiftung neue verantwortung.











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