Das Magazin "Cicero" ist ein monatliches erscheinendes Magazin. Mit Texten und mit Fotos. Mithin also das, was man im nüchternen Juristendeutsch ein "Pressererzeugnis" nennen könnte. Das ist also ganz was anderes als beispielsweise, sagen wir, eine Fernsehsendung. Presse macht also demnach Presse und Radio macht Radio und Fernsehen und alles in allem war das auch gut so, könnte man meinen. Das hat ja schließlich über viele Jahrzehnte wunderbar funktioniert, kein Grund, irgendwas zu ändern. Wenn man dieser Argumentation im Groben folgt, landet man schnell auch bei den Gründen, die acht deutsche Zeitungsverlage ins Feld führen, um gegen die (kostenlose) App der "Tagesschau" zu klagen.
Zusammengefasst lautet die Argumentation in etwa so: Der Auftrag des gebührenfinanzierten Rundfunks, ist Radio und Fernsehen zu machen. Von Internet und von Presse steht da nichts. Weil aber in der App der "Tagesschau" viele und lange Texte zu finden seien und viele und lange Texte das Wesensmerkmal eines Presserzeugnisses sind, soll die Tagesschau künftig auf die vielen und langen Texte verzichten müssen (natürlich spielt es auch eine Rolle, dass die App der "Tagesschau" kostenlos ist und die Verlage ihre Inhalte natürlich nicht kostenlos abgeben wollen).
Sieht man davon ab, dass dies die klassischen Argumente eines klassischen Lobbyismus sind: Unfreiwillig führen die klagenden Verlage vor Augen, dass es neue Gegebenheiten in einer volldigitalisierten Medienwelt gibt, in der die bisherigen Begrifflichkeiten nicht mehr greifen. Das Netz sind die Medien, die Medien sind im Netz, wo ein einziger digitaler Nachrichtenstrom und Inhaltefluss entsteht. Medien im Netz ändern ihren Aggregatszustand fortlaufend. Weil es möglich ist. Weil es die vielen unterschiedlichen potentiellen Darstellungsformen erlauben, im jeweiligen Moment die richtige, die optimale Darstellungsform auszuwählen.
Und weil der digitale Nutzer im Netz schon lange nicht mehr in diesen überkommenen Kategorien denkt: Niemand geht ins Netz, um "Presse" zu lesen oder um fernzusehen. Wenn Sie jetzt gerade zufällig auf dieser Seite, auf diesem Beitrag gelandet sind, dann höchstwahrscheinlich nicht mit dem Gedanken, jetzt ein Presserzeugnis lesen zu wollen, obwohl "Cicero" doch ursprünglich genau ein solches ist. Man spricht im Netz nicht umsonst von Multimedia. Wer im Netz ist, wer dort publiziert, tut dies multimedial: Text, Bild, Video, Audio, Interaktion. Es ist also wenigstens absurd, einem Publizisten im Netz nur bestimmte Formen des Publizierens gestatten zu wollen. Noch absurder ist es, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der schließlich von Gebührengeldern aller bezahlt wird, nicht zu gestatten, seine Inhalte in entsprechender Aufbereitung im Netz zur Verfügung zu stellen.
Gibt es also noch eine Presse? Aber ja, in der analogen Welt schon. Im Digitalen gilt: Es gibt keine Presse mehr.
Absurd ist die Idee auch aus anderen Gründen: Man versucht, einer digitalen Publikation eine analoge Fußfessel anzulegen. Man versucht, sie in ein Regelkorsett zu zwängen, das aus lange vergangenen Tagen stammt. Das mit der Klage befasste Landgericht in Köln hatte schon zu Beginn der Auseinandersetzung deutlich anklingen lassen, nicht sehr viel von der Klage zu halten, weil die Mittel der Rechtsprechung dafür schlichtweg nicht geeignet seien. Tatsächlich wäre es deutlich klüger, sich endlich mit dem zu beschäftigen, was in der digitalen Welt relevant ist, anstatt immer und immer wieder das Rad zurückdrehen zu wollen.
Doch dieses Phänomen lässt sich in vielen Bereichen der Digitalisierung beobachten. Immer dann, wenn man nicht mehr richtig weiter weiß, schreit man gerne mal nach Regeln und Vorschriften und am besten soll einfach alles so bleiben wie es bisher war. Der Vorsitzende Richter in Köln indes hat´s ja gleich gesagt. Wäre klug gewesen, von vornherein auf ihn zu hören.













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