Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlagsinhalte im Netz ist vieles: Lobbyismus, Protektionismus, ein Inbegriff des Scheiterns analoger Unternehmen in der digitalen Welt. Und es vor allem auch: unrealistisch. Weil die Verlage nie auch nur einen Cent sehen werden. Ein wertloser Sieg - es wird für viele Häuser der letzte in einer neuen Welt sein.
Wenn ich nicht gerade hier unterwegs bin, dann blogge ich auch privat. Mit einem Programm namens Wordpress. Da kann ich mir mit einem Mausklick aussuchen, ob ich von Suchmaschinen gefunden werden will oder nicht. Wenn ich mich für letzteres entscheide, dann ist mein Blog im Netz de facto nicht existent. Oder genauer gesagt: nur für Menschen auffindbar, die die Adresse kennen und die sehr gezielt auf meine Seite wollen. Unschwer also auszurechnen, wofür ich mich entschieden habe. Nachdem Blogs für mich kein reiner Selbstzweck sind und ich natürlich gelesen werden will, gebe ich Google und all den anderen den Zugriff – und mir selbst damit die Option, über die Suchmaschinen gefunden zu werden. Die Zahl der Leser, die über Suchmaschinen oder soziale Netzwerke bei mir landen, liegt bei zwischen 50 und 70 Prozent. Weil Google aber neben den Suchergebnissen Werbung platziert und somit quasi mit meinen Inhalten viel Geld verdient, ohne mich um Erlaubnis zu fragen, erwäge ich jetzt ernsthaft, den Konzern zu verklagen.
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Sie fragen sich gerade, welch absurder Unsinn hier steht? Diese Frage stellen Sie sich mit sehr gutem Recht. Weil es natürlich absurd ist, auf der einen Seite Google den Zugriff auf meine Inhalte zu gestatten, auf der anderen Seite aber mich zu beschweren, wenn diese Inhalte genutzt werden. Und was heißt schon genutzt? Google stellt ja nicht meine Einträge komplett online, sondern verweist nur darauf, wahlweise mit einem Link oder mit einem Snippet. Wer weiterlesen will, landet bei mir. Doch genau diese kuriose Argumentation hat sich die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu eigen gemacht. Sie folgt damit weitgehend einer Argumentation, die ihnen von Zeitungsverlagen vorgegeben worden ist. Dort wird gerne mal davon gesprochen, dass man von Google et al regelrecht bestohlen wird, zuletzt schrieb das heute Ernst Elitz in einem Gastkommentar für die „Bild“. Dass man dem Dieb, dem Einbrecher vorher noch freundlich den Hausschlüssel in die Hand gegeben hat, das steht da nicht. Suchmaschinen und andere „kommerzielle Verwerter“ sollen künftig also bezahlen, wenn sie auf SZ, Welt oder FAZ verlinken, das sei, so jubilierte die FAZ heute wie bestellt, ein „guter Tag“ für die Freiheit. Kleine Pointe am Rande: Neben dem entsprechenden Artikel stand heute im Online-Angebot der FAZ – Google-Werbung...
Es ist allerdings nicht nur die Absurdität, dass die Verlage sich mühelos gegen den vermeintlichen Diebstahl zur Wehr setzen könnten, die an diesem Gesetzesentwurf störend ist. Schwerwiegender ist, dass dieses Gesetz der Idee des Netzes vollständig zuwiderläuft; dass hier versucht wird, analoge Vertriebsstrukturen in eine Welt zu implementieren, deren wichtigste Ideen Teilen und Vernetzen sind. Das freie Netz lebt davon, jederzeit auf andere verweisen zu können. Das Netz lebt vom Austausch von Gedanken, Ideen, Beiträgen. Davon leben übrigens auch Geschäftsmodelle. Das haben viele große Konzerne, viele kleine Publizisten und Netznasen aber auch.
Niemand, der noch ernsthaft bei Sinnen ist, würde verlangen, dass jeder, der publiziert, dafür nicht mehr bezahlt wird. Selbst der entschiedenste Gegner des Leistungsschutzrechts würde nicht dafür plädieren, dass sich Google fremde Inhalte tatsächlich vollständig zu eigen im Sinne von „Eigentum“ machen darf (Google selbst will das übrigens auch nicht). Suchmaschinen bieten stattdessen eine Dienstleistung an, insofern ist schon alleine die Formulierung „kommerzielle Verwerter“ zumindest fahrlässig. Der Journalist Mario Sixtus hat das jetzt so verglichen: Die Idee des Leistungsschutzrechts sei in etwa so, als müsste ein Taxifahrer einem Restaurant Gebühren bezahlen, wenn er ihm Gäste bringt. Und das im Übrigen nicht zu knapp: Auch bei den großen Angeboten der Zeitungsverlage kommt ein beträchtlicher Anteil der täglichen Besucher über Suchmaschinen. Fielen sie weg, die monatlichen Millionenzahlen von Besuchern, mit denen sich die Verlage gerne schmücken, sie sähen schnell ganz anders aus.
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Bei Google übrigens sieht das ganz anders aus. Von den Links, die jeden Tag über Google News gesetzt werden, stammen nicht einmal 10 Prozent von Angeboten der deutschen Verlage. Nähme man also mal einfach an, Google würde künftig darauf verzichten, Verlagsangebote in Google News aufzunehmen, der Verlust würde sich zumindest quantitativ in sehr überschaubaren Grenzen halten. In Belgien hat es der Konzern bereits einmal vorexerziert und die dortigen Verlagsangebote einfach nicht mehr in den Index aufgenommen. Von dramatischen Einbrüchen bei den Nutzerzahlen ist nichts bekannt geworden. Es wäre nicht verwunderlich, würden die Suchmaschinen einen ähnlichen Schritt auch in Deutschland gehen, sollten sie tatsächlich künftig Millionenbeträge dafür bezahlen müssen, um deutsche Presseangebote aufnehmen zu dürfen. Der Schaden wäre in jedem Fall für die Verlage größer, so viel darf man jetzt schon ohne sehr großes Risiko prophezeien.
Das führt letztendlich dazu, dass man der ganzen Geschichte mit dem Leistungsschutzrecht auch mit einer ganz gehörigen Portion Pragmatismus gegenüberstehen kann. Vorausgesetzt, dieser Entwurf wird irgendwann mal auch Gesetz (das kann man momentan aus einigen sehr guten Gründen bezweifeln), was würde er in der Praxis ändern? Dass auch nur ein Verlag mehr deswegen den Medienwandel überlebt? Dass der Journalismus besser würde, dass gar – was momentan auch gerne propagiert wird – Journalisten profitieren? Das alles steht nicht zu erwarten und es ist erkennbar auch nicht das Ziel der Verlage, selbst wenn sie in ihrer Argumentation gerne so tun, als ginge es ihnen um das Allgemeinwohl, um ordentliche Publizistik und um gut versorgte Journalisten.
Stattdessen soll einfach nur Geld abgeschöpft werden von Unternehmen und Geschäftsmodellen, die sich den bisherigen, analogen Modellen überlegen zeigen. Nein, anders müsste man es eigentlich sagen: nicht überlegen, sondern grundverschieden. Das, was Google macht und das, was ein durchschnittlicher Verlag macht, das sind zwei grundverschiedene Dinge. Die einen produzieren Inhalte, die anderen lotsen uns durchs Netz. Dass momentan das letztere gefragter ist als das erste, mag aus Sicht der Verlage durchaus bedauerlich sein. Es wird sich nur auch durch ein Leistungsschutzrecht nicht ändern.
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An einem Leistungsschutzrecht hat niemand ein wirkliches Interesse. Niemand, außer den Verlagen. Das Leistungsschutzrecht ist ein klassischer Fall von Lobbyismus, es ist nichts anderes als die steuerlichen Vergünstigungen, die die Koalition zu Beginn der laufenden Legislaturperiode den Hoteliers zugestanden hat. Es ist ja im Übrigen auch nicht so, dass Zeitungen nicht ohnehin schon unter dem besonderen Schutz des Staats stünden, sie erhalten bereits jetzt schon eine Reihe von Vergünstigungen. Das Leistungsschutzrecht geht indes noch einen Schritt weiter: Erstmals schützt es nicht nur, sondern nimmt jemand anderen in Regress. Es ist de facto nichts anderes als eine Suchmaschinensteuer, eine Abgabe, die jemand zahlen muss, um einen anderen zu protektieren. Dass ausgerechnet Deutschland, das ökonomische Schwergewicht Europas, einem solchen Protektionismus, einer Innovationsbremse, zudem einer Definition, was guter, schützenswerter Inhalt ist, Vorschub leistet, spricht nebenher bemerkt nicht unbedingt für medienpolitischen Realismus in der Koalition. Hinzu kommt ja auch noch anderes. Allen Ernstes wollen Regierung und Verlage den Journalismus, wie er von Verlagen betrieben wird, sozusagen als den Maßstab sowohl auf ökonomischer als auch inhaltlicher Seite definieren.
Was Verlage tun, soll also fortan als besonders schützenswertes Erzeugnis gelten, ganz so, als gäbe es nicht noch unzählige andere Formen des Publizierens, die allerdings unter keinerlei Schutz stehen (man muss das ja auch nicht wirklich mögen, nebenher bemerkt). Dennoch: Der Versuch nervt, im Zeitalter eines digitalen Wandels analoge Maßstäbe mit Gewalt weiter durchdrücken zu wollen. Es ist deshalb ebenso vorgeschoben wie albern, wenn beispielsweise die FAZ heute formuliert, das Leistungsschutzrecht sei irgendwie auch gut gegen die „Gratiskultur“ im Netz. Wenn Google nicht mehr auf die FAZ linkt, ist das ein Schritt gegen Gratiskultur? Das sollte uns dann vielleicht irgendjemand von den klugen Köpfen in Frankfurt nochmal genauer erläutern. In Wahrheit haben sie weder die Sache mit der Gratiskultur noch mit jeder anderen Kultur im Netz jemals richtig begriffen; diejenigen, die jetzt meinen, demnächst ordentlich Geld von Google zu kassieren. Das böse Erwachen, die ausbleibenden Millionen und die Feststellung, weiter den Anschluss im Netz verloren zu haben, werden am Ende stehen.
Das Versagen im Medienwandel hat jetzt jedenfalls einen Namen: Leistungsschutzrecht.











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