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Ethikrat für BeschneidungenJetzt braucht es schnell ein Gesetz

Von Malte Lehming24. August 2012
picture alliance
Die Zirkumzision soll nur noch von Ärzten durchgeführt werden
Schrift:

Der Deutsche Ethikrat hat ein klares Urteil gefällt. Nun muss die Zulassung von Beschneidungen rasch vom Bundestag gesetzlich geregelt werden, um die Verunsicherung bei Ärzten und Eltern zu beenden. Ein Kommentar

 

Es ist das höchste deutsche Gremium in Fragen der Moral. Sein Votum hat Gewicht, weil es Aufschluss gibt über die Fundamente unserer Gesellschaft. Die Kompetenz der 26 Sachverständigen ist unbestritten. In ihrem Urteil berücksichtigen sie voll umfassend die medizinischen, rechtlichen, religiösen und ethischen Aspekte eines Problems. Und deshalb hat der folgende Satz eine besondere Wucht: Einstimmig – ja, genau: einstimmig! – hat sich der Deutsche Ethikrat für die gesetzliche Zulassung der Beschneidung ausgesprochen. Das ist ein Signal, wie es kräftiger kaum geht.

Natürlich gab es Vorbehalte, die Debatte war kontrovers, und die Zustimmung wurde an Bedingungen geknüpft. Dazu gehören eine qualifizierte Schmerzbehandlung, eine fachgerechte Durchführung mit Betäubung und ein Vetorecht des Kindes abhängig von seinem Entwicklungsstand. Doch die Grundsatzfrage wurde abschließend geklärt: Die Beschneidung von Neugeborenen aus religiösen Gründen sollte an sich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Damit wurde, zumindest implizit, das anders lautende Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Das ist klar und deutlich.

Nun muss schleunigst ein entsprechender Gesetzentwurf her. Das Mehrheitsvotum des Bundestages sowie die einmütige Empfehlung des Ethikrates gestatten es niemandem mehr, auf Zeit zu spielen. Alle Argumente sind bekannt, weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, der Handlungsdruck – auch verstärkt durch die jüngste Anzeige gegen einen jüdischen Geistlichen – ist groß.

Es ist falsch, den Gegnern der Beschneidung pauschal unlautere Motive zu unterstellen. Viele haben lediglich das Kindeswohl im Sinn. Aber sie sollten akzeptieren, dass die höchste institutionelle moralische Autorität in diesem Land, der Deutsche Ethikrat, nach eingehender Prüfung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Möglichst noch in diesem Jahr sollte ein Beschneidungs-Schutz-Gesetz verabschiedet werden. Wer sich dann noch dagegen stellt, braucht ein Argument, das der Ethikrat nicht bedacht hat. Die Suche danach dürfte schwierig werden.

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Moral, Ethik und Kompetenz...

"Es ist das höchste deutsche Gremium in Fragen der Moral."

Es wäre es vielleicht gerne, aber gerade die ausgeworfene Empfehlung ist ja nun an allem Möglichen, nur nicht an einer Ethik ausgerichtet. Es ist ein politischer Standpunkt, wohlwollend kann man ihn auch pragmatischen Standpunkt nennen, wenn man die Interessen orthodoxer Religionspositionen lieber nicht angreifen will, aus welchen besseren oder schlechteren Gründen auch immer. Im Übrigen ist das Gremium in seiner Besetzung mindestens teilweise befangen, und es wäre ein Zeichen der Redlichkeit gewesen, wenn die Religionsvertreter (und damit meine ich *alle*) sich an dieser Stelle aus dem Rat verabschiedet hätten.

"Die Kompetenz der 26 Sachverständigen ist unbestritten."

Bitte? Universale Kompetenz? Es sind Sachverständige auf ihrem Gebiet, aber das macht sie keineswegs zu kompetenten Personen, wenn es um Ethik geht. Spätestens die Empfehlung des Rates ist der Beweis.

"In ihrem Urteil berücksichtigen sie voll umfassend die medizinischen, rechtlichen, religiösen und ethischen Aspekte eines Problems."

Wow. So viel Lob für so wenig Essenz. Ich muss wohl die Stelle überhört haben, an der sich der "Ethikrat" zu der Frage äußert, warum man Jungen die Vorhaut abschneiden darf, Mädchen aber nicht die Klitorisvorhaut, ja, nicht einmal den Ritual Nick an ihnen unter medizinischen Bedingungen durchführen darf (wohlgemerkt: meines Erachtens richtigerweise nicht!).

Reinhard Merkel ist immerhin der einzige im Rat, der eine gewisse Grundehrlichkeit an den Tag legt und inhaltlich sagt: Geht eigentlich gar nicht, absurd, aber aus politischen Gründen ggü Israel und den Juden müssen wir den Weg gehen. Das macht die Sache nicht weniger fatal, hat wirklich nichts mit einer ethischen Entscheidung in der Sache zu tun, aber: ist ehrlich. Wenn auch schwer auszuhalten. Die Aussage liegt auf dem Tisch: Wären es "nur" die Muslime gewesen, wäre das Ergebnis anders ausgefallen.

"Wer sich dann noch dagegen stellt, braucht ein Argument, das der Ethikrat nicht bedacht hat. Die Suche danach dürfte schwierig werden."

Entschuldigung, aber der Ethikrat hat ja gerade praktisch /keines/ der an einer Ethik ausgerichteten Argumente bedacht. Beschneidung von Mädchen, Ritual Nick? Fehlanzeige. Religionsfreiheit ist nicht die Freiheit der Religionsausübung /an anderen/?! Fehlanzeige.

Ja, ist ja schön, wenn Malte Lehming sich das Ergebnis gewünscht hat. Aber hier so zu tun, als ob weise Worte gefallen wären, ist doch etwas sehr schmal.

  • Antworten
Detlev Beutner24.08.2012 | 15:50 Uhr

kein schnelles gesetz!

"Im Übrigen ist das Gremium in seiner Besetzung mindestens teilweise befangen, und es wäre ein Zeichen der Redlichkeit gewesen, wenn die Religionsvertreter (und damit meine ich *alle*) sich an dieser Stelle aus dem Rat verabschiedet hätten."

Dem stimme ich persölich nicht zu. Anders als im Gespräch mit Vertretern unterschiedlicher Auffassungen ist ein Problem nicht zu lösen. 'Befangene' Interessensvertreter gehören also mit an einen 'runden Tisch'.
Nur scheinen nicht alle Argumente gewürdigt worden zu sein und es scheint sich wiederholt zu haben, was schon bei dem Zustandekommen der entsprechenden Resolution des Bundestages an die Regierung zu bemängeln war: Ein Schnellschuss zur Beruhigung der betroffenen Religiongemeinschaften.
Bei aller Aufgeregtheit der Diskussionen der letzten Wochen, wurde die eigentliche Frage nicht gestellt:
Hat der Verlust der Vorhaut des Kleinkindes einen (negativen) Einfluss auf sein [späteres] sexuelles Empfinden?

Diese Frage ist wissenschaftlich mit einem klaren 'Ja' zu beantworten.
Und da die Zirkumzision lebenslang in das sexuelle Empfinden des Menschen eingreift, muss der Staat Kinder vor diesem Eingriff schützen.

Der Ruf nach einem schnellen Gesetz soll eine Diskussion beenden, der sich scheinbar 'alle' Religionen nicht wirklich stellen wollen.

  • Antworten
joakim25.08.2012 | 17:55 Uhr

Vorrang des Rechts auf körperliche Unversehrtheit

Bei der religiös-motivierten Vorhautbeschneidung von männlichen Säuglingen bzw. Knaben stehen sich zwei elementare Rechtsgüter gegenüber: einerseits das Rechtsgut auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der freien Religionsausübung.
Welches dieser Rechtsgüter sollte höher bewertet oder vorrangig beachtet werden?
Wenn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Säuglingen oder Kindern - wie etwa im Judentum oder im Islam - als wesentliches Merkmal eines religiösen Aufnahmerituals gilt, sollte schon die Frage erlaubt sein: will Gott, will Allah dies eigentlich wirklich?
Vermutlich nicht, sofern es diese Gottheiten gab oder gibt, denn sowohl die Schriften des Alten Testaments und auch der Koran sind letztendlich Menschenwerk, ob von höherer Stelle beeinflußt, wir wissen es nicht.

Die Gottheiten hüllen sich jedenfalls in Schweigen, wir werden sie wohl niemals zum Reden bringen. Allerdings mutet eine Entfernung der Penisvorhaut von männlichen Säuglingen oder Knaben als "Religionsausübung" schon merkwürdig an, zumal dies einerseits mit Schmerzen für die Beschnittenen verbunden ist und andererseits auch erhebliche Infektionsrisiken bestehen, die eigentlich vermeidbar sind.

Wenn ich in dieser Frage zu entscheiden hätte, würde ich ganz klar das Recht der körperlichen Unversehrtheit Unmündiger in den Vordergrund stellen, denn religiöse Rituale sind zeitgebunden und veränderbar. Wer da behauptet, Gott wolle es so, sollte möglichst schnell den Beweis hierfür erbringen.

  • Antworten
Yvonne Walden24.08.2012 | 18:31 Uhr

religiöses Gesetz?

Nun denn, dann ist es halt ein sehr schlechtes Gesetz und Gesetze kann man ändern wenn sie schlecht sind, das gilt auch für Religionen.

Nebenbei. Wenn es einen allmächtigen, allwissenden, gerechten Gott gäbe, würde er ganz sicher nicht solche albernen Riten wie die Beschneidung einführen oder gar gutheissen. Würde er das tun, nun ja, dann wäre er alles andere als ein Gott

  • Antworten
gerd25.08.2012 | 13:10 Uhr

Na mal sehen

Ich bin gegen die Beschneidung von Jungen aus nicht medizinischen Gründen. Aber ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass ein Gesetz welches die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven erlauben soll der schnellste Weg ist diese Frage vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass meine Bundesregierung eine Formulierung hinbekommt die vor unserem Grundgesetz Bestand haben wird. Das ist dem Gesetzgeber in den letzten Jahren schon bei einfacheren Problemen nicht gelungen. Die Vorratsdatenspeicherung und die Neuregelung des Wahlrechts seien hier nur beispielhaft genannt. Und bei diesen Punkten wollte immerhin niemand ein geschlechterspezifisches Gesetz oder religiöse Gebote einiger Religionen in unser Rechtssystem einweben.

  • Antworten
Amet Mut25.08.2012 | 17:09 Uhr

Beschneidung der Zukunftschancen

Das Kindeswohl hat Priorität. Klar. Aber die eigentliche "Beschneidung" der Kindergeneration wird augenblicklich mit den Rettungsschirmen vorgenommen nämlich bei ihren Zukunftschancen. Die Energie dagegen einzusetzen ist wichtiger.

  • Antworten
Dietrich Horstmann01.09.2012 | 10:27 Uhr

Einen derart einseitigen Kommentar...

hätte ich bei Cicero nicht erwartet.
"Einstimmig – ja, genau: einstimmig! – hat sich der Deutsche Ethikrat für die gesetzliche Zulassung der Beschneidung ausgesprochen.Das ist ein Signal, wie es kräftiger kaum geht."

Alles schön und gut, aber was ist denn mit den Signalen aus der Bevölkerung? 45% der Deutschen haben sich laut einer Umfrage bereits gegen die religiöse Beschneidung im Kindesalter ausgesprochen. Das mögen nicht alles "Experten" sein, dennoch zeigt dies ein anderes Bild.

"Dazu gehören eine qualifizierte Schmerzbehandlung, eine fachgerechte Durchführung mit Betäubung und ein Vetorecht des Kindes abhängig von seinem Entwicklungsstand."
Vetorecht des Kindes? Man muss gewiss kein studierter Pädagoge sein, um zu wissen, das viele Kinder im Vor- und Grundschulalter sich so verhalten, wie es ihre Eltern von ihnen verlangen. Vielleicht hinterfragen sie ihre Anweisungen, aber widersetzten werden sie sich häufig erst als Teenager. Somit würde ein Vetorecht eher nur einen symbolischen Wert haben.

"Doch die Grundsatzfrage wurde abschließend geklärt: Die Beschneidung von Neugeborenen aus religiösen Gründen sollte an sich nicht gegen geltendes Recht verstoßen."
Außer vermutlich gegen Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, verstößt es nicht gegen geltendes Recht. Ironie aus.

"Nun muss schleunigst ein entsprechender Gesetzentwurf her."
Wer sagt denn, dass jetzt "schleunigst" ein Gesetz her muss?! Einfach aufgrund der Rechtssicherheit? Nein, dahinter könnte sich, wie in den USA, die Pharmaindustrie verbergen, denn Zellen aus der Vorhaut werden als Grundlage für Antifaltencremes der gehobenen Preisklasse benutzt, außerdem als Grundlage für Haut aus dem Reagenzglas. Dazu eignen sich aber am besten die Vorhaut von Neugeborenen. Was für ein Zufall!

"Alle Argumente sind bekannt, weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, der Handlungsdruck – auch verstärkt durch die jüngste Anzeige gegen einen jüdischen Geistlichen – ist groß."
In einer Demokratie sollte es immer Diskussionsbedarf geben. Es sei denn, man versucht die Bürger mit schnellen Gesetzen abzuspeisen! Und die Behauptung, alle Beschneidungsgegner hätten einen antisemitischen Hintergrund, ist doch bewusst ausgewählt worden, um Widerstand möglichst im Keim zu ersticken. Demnach müssten 45% der Deutschen Antisemiten sein! In der Gegenwart eher unwahrscheinlich.

"Es ist falsch, den Gegnern der Beschneidung pauschal unlautere Motive zu unterstellen. Viele haben lediglich das Kindeswohl im Sinn. Aber sie sollten akzeptieren, dass die höchste institutionelle moralische Autorität in diesem Land, der Deutsche Ethikrat, nach eingehender Prüfung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist."
Wir sollten das Ergenis des Ethikrats einfach akzeptieren. Und ich dachte, Totalitarismus war gestern. Was für ein fataler Irrtum! Außerdem: Die höchste institutionelle moralische Autorität? Vielleicht institutionell, aber Institutionen und Gesellschaft bedingen sich gegenseitig. Und meine höchste moralische Autorität ist der "Glaube" an Demokratie, Menschenrechte und nicht zuletzt mein Gewissen.
Und zuletzt: Ohne das Gleiten der Vorhaut wird auch die Masturbation enorm erschwert, so dass sie nur noch mit z.B. Öl möglich ist. Auch die Beschneidung von Jungen ist daher scheinbar nicht nur religiöse, sondern auch sexuelle Gewalt! Auch wenn die Beschneidung/ Genitalverstümmelung von Mädchen in den allermeisten Fällen deutlich dratischere Folgen hat.

  • Antworten
Robin Wisser02.11.2012 | 20:31 Uhr

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