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Zuwanderer - Hartz IV für alle!

Die EU-Kommission fordert, allen arbeitslosen EU-Ausländern Hartz IV zu gewähren. Der Aufschrei ist gewaltig. Dabei gibt es keinen Grund zur Aufregung: Eine solche Regelung ist längst überfällig. Ein Kommentar

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Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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Die Urangst vor allem Fremden kennt keine politische Farbe. Vor allem dann nicht, wenn es um monetäre Verluste geht. So ordnete die Süddeutsche Zeitung ihre exklusive Nachricht, dass arbeitslose Ausländer in Deutschland Anspruch auf Hartz IV hätten, als „hochgefährlich“ ein. Wenige Monate vor den Europawahlen steigere dies „den Verdruss von Bürgern“. Das Blatt ist konservativer Deutungen sonst eher unverdächtig.

Fakt ist: Die EU-Kommission hält das deutsche Sozialsystem in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) für rechtswidrig. Zuwanderer aus der EU ohne Job müssten Sozialhilfe genauso leicht wie Deutsche beantragen dürfen.

„Wer betrügt, fliegt“, hat die CSU gerade in Wildbad Kreuth gedichtet. Und damit in die unterste Schublade des Populismus gegriffen: Angst soll da geschürt werden vor Ausländern, die dem fleißigen Steuerzahler etwas wegschnappen. Angst, die die Forderung der EU-Kommission nun weiter anheizt, wenn man den Bedenkenträgern Glauben schenkt.

Dass die Szenarien jeglicher Grundlage entbehren, stört Seehofers Truppen indes nicht. Im vergangenen Jahr kamen 400.000 Menschen mehr aus dem Ausland in die Bundesrepublik als umgekehrt Deutschland verließen – und diese Neuankömmlinge wanderten nicht in die Arbeitslosigkeit oder Armut ein. Auch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann eine massive Belastung der Sozialkassen durch Rumänen und Bulgaren nicht belegen, gegen die sich die aktuelle Debatte nach dem Inkrafttreten der vollen Freizügigkeit – nach sieben Jahren Einschränkung – am stärksten richtet: Nur zehn Prozent von ihnen erhalten bislang das Arbeitslosengeld II. Im Durchschnitt der Ausländer sind es 16,2 Prozent. Zudem dürfen sich die meisten Rumänen und Bulgaren ohnehin nur dann länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn sie hier ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Hartz IV für EU-Ausländer ist konsequent


Und wenn der Europäische Gerichtshof Deutschland jetzt zwingt, allen arbeitslosen EU-Bürgern Hartz IV zu zahlen?

Auch dann gäbe es kaum Grund zur Beunruhigung. Eine solche Regelung wäre unter einer Voraussetzung sogar konsequent: wenn sie auch in allen anderen EU-Staaten umgesetzt würde.

Vor allem hieße das, dass das Wohnortprinzip europaweit die Grundlage für den Anspruch auf Sozialleistungen bildet. Anders gesagt: Jeder EU-Bürger könnte in dem Land, in dem er residiert, die dort übliche Form der staatlichen Hilfe beantragen. Das hieße, dass auch ein Deutscher im EU-Ausland Ansprüche auf derartige Leistungen dort erhielte. Bislang muss er in die deutsche Heimat zurückkehren, wenn er Hartz IV beantragen will. Zieht man die Zeit und Kosten für einen solchen Umzug in Betracht, wäre auch denkbar, dass die Person in der Zwischenzeit längst Arbeit in ihrem Wahlland gefunden hätte.

Umgekehrt hält die Sozialhilfe jene Ausländer in Deutschland, die aufgrund der sprachlichen und bürokratischen Hürden noch etwas Zeit für die Jobsuche brauchen. Der Arbeitsmarkt braucht dringend Nachwuchs. Auch in geringer qualifizierten Berufen.

Für Zuwanderer, die das System bewusst ausnutzen wollen, haben die Jobcenter längst alle Sanktionsmöglichkeiten an der Hand. Wer sich der Arbeitssuche verweigert, dem kann Hartz IV empfindlich gestrichen werden. Das praktizieren die Behörden landauf, landab seit Jahren. Durchaus mit Erfolg.

Es sind aber auch viele Deutsche, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung die Sozialsysteme missbrauchen. Manche Unternehmen, etwa in der Baubranche oder auf Schlachthöfen, beschäftigen ausländische Billigarbeiter über ein Geflecht von Scheinselbstständigkeit, Subunternehmerschaft und Werkverträgen. Die seit Neujahr deutlich gestiegenen Mindestlöhne in der Branche werden dieses Problem wohl noch verschärfen. Durch Schwarzarbeit aber wird die Solidargemeinschaft um Lohnsteuern und Sozialabgaben betrogen.

Ein Recht von Ausländern auf Hartz IV könnte hier sogar Abhilfe schaffen: Weil die Billiglöhner ihr Gehalt dann „aufstocken“ dürften, müssten sie mit den Behörden zusammenarbeiten. Denn wer Hartz-IV-Leistungen beantragen will, muss seine Finanzsituation offenlegen. So kämen die Sozial- und Finanzämter den illegalen Tätigkeiten deutscher Firmen diskret auf die Spur, ohne die Polizei einschalten zu müssen.

Der EU-Bürger ist nicht nur ein verschiebbares Humankapital


Die Argumentation der EU-Kommission folgt der Logik, dass Mobilität in der Union bald nicht mehr nur zeitlich begrenzt gedacht sein soll. Der mündige EU-Bürger soll also nicht nur das kurzzeitig auf einem Arbeitsmarkt verschiebbare Humankapital sein. Er soll nicht nur für ein, zwei Jahre in ein anderes Land ziehen, moderner Lohnnomade sein.

Er soll ein Mensch sein, der sich in seiner neuen Heimat verlieben darf, dort eine Familie gründen kann – und dann nicht gezwungen werden darf, wegen eines kurzfristigen Arbeitsverlustes alles aufzugeben und in seine Geburtsnation zurückkehren zu müssen. Die Menschen sollen nicht Objekte, sondern Subjekte sein.

Die unsinnigen Diskussionen über eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme schwappen übrigens regelmäßig über die Bundesrepublik: 2006, als die EU ihre Arbeitsmärkte unter anderem für die Portugiesen und Griechen öffnete. 2011, als Polen und neun weitere Ost- und Südländer die Arbeitnehmerfreizügigkeit erhielten. Passiert ist jeweils – nichts.

Es gibt noch immer Unionsbürger, die nicht gleich behandelt werden. Die Freizügigkeit der Kroaten ist eingeschränkt, zunächst bis Juni 2015, längstens bis 2020. Man kann sich also schon einmal im Kalender notieren, wann die nächsten Scheindebatten geführt werden.

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