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 > Der ewige Krampf um Hitlers „Mein Kampf“

Berliner Republik
Urheberrecht

Der ewige Krampf um Hitlers „Mein Kampf“

von 
Timo Stein
26. Januar 2012
Deutsches Historisches Museum
Zeitungszeugen, Mein Kampf, Adolf Hitler, Peter McGee
Wie gefährlich ist die Schrift heute?

Hitlers „Mein Kampf“ am Kiosk? Die Sammeledition „Zeitungszeugen“ wollte Originalauszüge in einer kommentierten Version in den Handel bringen. Das Land Bayern hatte etwas dagegen – so wurden die Zitate kurzerhand unleserlich gemacht. Doch der bayerische Verbotsreflex ist nicht mehr zeitgemäß und verhindert eine kritische Auseinandersetzung

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Euro 45. Gebote 5. Verbleibende Zeit: 4 T 12 Std. Ob bei Ebay oder Amazon, ein Klick genügt und Hitler ist im virtuellen Einkaufskorb. Übers Internet ist Hitlers „Mein Kampf“ im Handumdrehen bestellt. Alles ganz legal. Denn Hitlers Werk ist entgegen landläufiger Meinung nicht verboten. Man darf das Buch besitzen, kaufen und verkaufen, solange es sich nicht um eine Raubkopie handelt. Und das Buch ist relativ gut verbreitet, ist es doch immerhin rund zwölf Millionen Mal gedruckt worden. Noch einfacher wird es auf illegalem Wege: „Mein Kampf“ ist dann nur einen Download entfernt.

Wer Hitlers Werk also lesen will, der kann und wird es – ohne große Schwierigkeiten. Umso unverständlicher mutet die restriktive Haltung des Landes Bayern an, das „mit all ihm zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ versucht, Neu- und auch Teilpublikationen von Hitlers „Mein Kampf“ zu verhindern. Diese Verbotsstrategie geht jedoch völlig an der Realität vorbei, schließlich verhindert diese eine kritische Auseinandersetzung mit dem Werk und signalisiert: Der bundesrepublikanischen Demokratie ist diese Schrift nicht zuzutrauen. Bürgervertrauen sieht anders aus.

Dass es überhaupt möglich ist, die Veröffentlichung des Hitlerbuches zu unterbinden, liegt daran, dass die Urheber und Verlagsrechte von „Mein Kampf“ beim bayerischen Staatsministerium für Finanzen liegen. Da Hitler bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet war, wurde dessen Vermögen zunächst von den Alliierten beschlagnahmt und nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen.

Die bayerischen Restriktionen sind nachvollziehbar, sofern hinter einer Verbreitung rein kommerzielle oder gar ideologische Interessen stehen. Schwieriger wird es, wenn sich die Verbotsreflexe des bayerischen Freistaates, wie im Fall der Sammeledition „Zeitungszeugen“ geschehen, gegen Originalpassagen richten, die zusammen mit kritischen Kommentaren und Analysen von renommierten Wissenschaftlern publiziert werden sollen. Der britische Verleger Peter McGee der Sammeledition „Zeitungszeugen“ wollte nach diesem Muster am Donnerstag Auszüge aus „Mein Kampf“ an deutschen Kiosken verkaufen.

Der Zeitung sollte eine 16 Seiten starke Beilage beigefügt werden, die den acht Seiten Originalauszügen acht Kommentare zur Seite stellt. Nachdem das bayerische Finanzministerium beim bayerischen Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, beschloss der britische Verleger Peter McGee kurzerhand, die Originalpassagen unkenntlich zu machen. Mittlerweile wurde dem Antrag des Freistaates stattgegeben. Peter McGee ist damit „die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus ‚Mein Kampf‘ verboten“, so heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch.

Es sind acht Zitate also, die den bayerischen Freistaat auf den Plan rufen. Das „unlesbare Buch“, so der Titel der Beilage, wird nun zunächst unleserlich bleiben. Solange, bis juristisch geklärt ist, ob die Veröffentlichung  gegen Urheberrechte verstößt. Das bayerische Finanzministerium sieht in jedem Fall seine „Rechtsposition verletzt“, erklärte der Pressesprecher des Finanzministeriums auf Nachfrage von CICERO ONLNE.

Die Macher von „Zeitungszeugen“ sind sich hingegen sicher, dass im Rahmen der Zitierfreiheit keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Die Passagen wurden dennoch unkenntlich gemacht. Zu dieser Entscheidung rang sich McGee noch vor der Urteilsverkündung am Mittwochmorgen durch. Man wollte nicht noch einmal erleben, dass bayerische Polizisten an Kiosken Zeitungen einsammeln, hieß es von Seiten des Verlags.

So geschehen im Jahre 2009. Das bayerische Finanzministerium hatte eine Ausgabe von „Zeitungszeugen“ beschlagnahmen lassen, dem  Nachdrucke des „Völkischen Beobachters“ aus dem Jahre 1933 beigelegt wurden. Die anschließenden Gerichtsverhandlungen gewann Peter McGee in zweiter Instanz. Noch heute laufen Entschädigungsverhandlungen.

Lesen Sie im zweiten Teil, warum man die Bevölkerung vor Hitlers Schrift nicht schützen muss

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Bevormundung durch den Staat

Es ist absurd, daß man das Buch z. B. in Südtirol im Buchhandel bekommt, in anderen Ländern wie Spanien in anderen Sprachen, man in deutschland Das Kapital, die Mao-Bibel oder Das Kommunistische Manifest kaufen kann, nicht aber "Mein Kampf". Der Staat maßt sich an, die Bürger für unmündig zu erklären und ihnen vorschreiben zu können, was sie lesen dürfen und was nicht, so wie das in Organisationen wie dem Opus Dei vorkommt, wo bestimmte Literatur als ungeeignet erklärt wird und man den Mitgliedern dessen Lektüre abempfiehlt. Seltsam ist auch, daß der Bayerische Freistaat Rechte an einem Buch hält, das nach allgemeinen Regeln gar nicht mehr unter solchen Schutz fallen dürfte und der Autor desselben ja auch nicht mehr lebt. In einer globalisierten Welt mit Internet ist es zudem absurd, den Bürgern das Lesen von Literatur jeder Art vorenthalten zu wollen. Leben wir in einer demokratie oder einer Doktatur? Die Nationalsozialisten und die Kommunisten haben ja schließlich auch von oben verordnet, was gelesen werden durfte und was nicht. Und daß das auch noch aus Bayern kommt, zeigt wieder einmal, wie tolerant und offen doch Preußen war, das mit dem Ursprung der Nazis gar nichts zu tun hatte.

  • Antworten
Atreides26.01.2012 | 12:57 Uhr

zeitungszeugen

lohnt der lektüre

  • Antworten
volker26.01.2012 | 13:27 Uhr

Ein recht freier freistaat

Der Kampf um die Unversehrtheit des politisch unmündigen Bürgers durch das bayrische Finanzministerium muss man positiv werten. Die Witwe eines der übelsten Serienmörders in Richterrobe, Roland Freisler, diese Frau bekam nicht nur eine stattliche Pension wegen des angeheirateten Verbrechers, sie bekam auch regelmäßig eine Pensionserhöhung wenn eine theorethische Beförderung ihres Serienkillers als Richter in Bayern angestanden hätte. Die bayrische Justiz ging wohl davon aus, dass die Nazi Blutrichter gleich weitermachen konnten bei ihnen. Was ja leider auch vielerorts in Deutschland so gehandhabt wurde.Insofern hat doch sogar im Freistaat Bayern soetwas wie ein Umdenken in Sachen Nationalismus stattgefunden.

  • Antworten
Blind Eye26.01.2012 | 14:57 Uhr

Hitlers "Mein Kampf" ?

Ein Verbot ist kontraproduktiv

Wenn Hitlers Buch (Hitlers ?) das Konzept eines Triebverbrechers publiziert, werden fast alle Mensshen auf Erden das erkennen und der Anleitung, da sie ja gesund sind, nicht folgen. Verführung findet da niemals statt. - Angelegte Triebverbrecher ohne Buch denken sich ihr eigenes Konzept aus, wenn ihnen das Hitlersche "vorenthalten" wird. Diese Armmen rechtzeitig einsperren, gleich ob sie das Buch besitzen, ohne es - wahrscheinlich - verstanden zu haben, oder auch wenn sie es nicht besitzen !
Publizierte Hitlers Buch schlicht Schwachsinn, merkt das die überwiegende Mehrheit der Menschen ebenfalls kopfchüttelnd. Idioten dagegen dichten sich immer ihre eigene "Weisheit". Diese Armen umarmen und aufzuklären versuchen !
"Lehrt" Hitler dagegen gesunden und denkfähigen Menschen seine eigene Inkompetenz oder banale Wahrheiten oder Halbwahrheiten, können die Leser die Lektüre sekundenschnell wieder aus der Hand legen, wenn sie den entsprechenden Inhalt des Buches idenifiziert haben. Dann können sie niemals dem Vorurteil verfallen, das Buch sei vielleicht doch interesssant oder gar wichig. Ein Veröffentlichungverbot wäre hier kontraproduktiv.
Wo liegt hier also eigentlich das Problem ? Der bayerische Staat könnte doch seine Einnahmen aus einer Veröffentlichung für alle möglichen guten Zwecke ausgeben.
Und: Ich habe das Buch gelesen. Jetzt weiß ich, was Hitler und sein Helfer gechrieben und vielleicht - auch und damals - (ggf. mit dem Bauch) gedacht haben. Und ich bin jetzt weder Alt-Nazi gelieben, Neo-Nazi geworden, liebe weiterhin uneingechränkt die Demokratie, unseren Staat und eine der Menschheit wohltuende vernüftige Politik. Bin also kein Fall für den Verfassungsschutz geworden. Und ich fühle mich nicht als Unikat sondern keinen Deut besser und geistig leistungfähiger als die übrigen 80 Millionen Mitmenschen in Deutschland.

Günter Woltmann-Zeitler

  • Antworten
Günter Woltmann-Zeitler26.01.2012 | 17:26 Uhr

Mein Kampf

Pflichtlektüre.
Das Buch müsste zur Pflichtlektüre in Schulen gemacht werden, damit wirklich jeder beurteilen kann wieviel Dummheit darin steckt. Und vor allem, mit wieviel Dummheit die heutigen Neonazis geschlagen sind, die sich größtenteils auch die allerdümmsten Ideologien die darin stecken, zu Eigen machen.

  • Antworten
W. Fass28.01.2012 | 13:41 Uhr

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