Eigentlich müsste Angela Merkel den Bundespräsidenten abberufen. Aber eine Abwahl ist hoch kompliziert, denn dafür müsste Wulff gegen ein Gesetz verstoßen haben. Wulf Schmiese über historische Präsidentenwechsel in der deutschen Geschichte
„Aber was soll die Kanzlerin denn machen?“ Das sagt sich leicht von allen Führenden in der Union. Das antworten seit Wochen die führenden Unionspolitiker auf Fragen nach der Zukunft von Bundespräsident Christian Wulff. Angela Merkel könne ihn ja nicht abberufen. Dazu gebe es keine rechtliche Möglichkeit. [gallery:Wer ist im Rennen um die Wulff-Nachfolge? Eine Kandidatenschau]
Es klingt, als sei Christian Wulff der Adolf Sauerland der Bundesrepublik. Wie den Duisburger Oberbürgermeister will ihn die Mehrheit nicht mehr im Amtssessel sehen. Sein Sicherheitsgurt dort sind fehlende Gesetze. Eine Abwahl ist hoch kompliziert. Präsidentenanklage heißt Artikel 61 des Grundgesetzes. Zur Absetzung des Staatsoberhaupts braucht es die Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags und vor allem: Der Bundespräsident muss gegen ein Bundesgesetz verstoßen haben. Das höchste Amt immunisiert ihn gegen Verfehlungen als Ministerpräsident und vormalige Verstöße gegen Landesgesetze. So kann Christian Wulff zwar als „Lügner“ gelten, der „nach Strich und Faden“ den niedersächsischen Landtag fehlinformierte, wie es der dortige Grünen-Vorsitzende Wenzel angstfrei vor Verleumdungsklagen formuliert. Als Bundespräsidenten ficht Wulff das nicht an.
Es lässt sich nur spekulieren, inwiefern die Präsidentenmacherin Merkel ihren offensichtlichen Personalfehler korrigieren könnte. Sie müsste dem Mann im Bellevue klar machen, dass er unhaltbar sei und das Amt inzwischen schon dadurch banalisiere und entwürdige, in dem er es ausfüllt. Doch hat sie diesen Zugang überhaupt? Druck dieser Art ist beispiellos, einzig Heinrich Lübke wurde wegen offensichtlicher Demenz vom eigenen Kanzler nahegelegt, das Amt früher zu räumen.
Sonst haben Merkels Vorgänger es meistens umgekehrt versucht: den jeweiligen Präsidenten länger im Amt halten. Das gelang aber nicht einmal bei den zwei wahrhaften Traumkonstellationen, als Kanzler und Präsident einander tatsächlich eng verbunden fühlten: Adenauer und Heuss sowie Kohl und Herzog. In beiden Fällen ging das Zureden schief, und beide Male hatte der reine Machterhalt den Kanzler zum Handeln getrieben.
1959 bekniete Adenauer Heuss vergeblich, einer Verfassungsänderung zuzustimmen und sich ein drittes Mal wählen zu lassen. Adenauer hatte sich in der Präsidentenfrage verkalkuliert: Er hatte angekündigt, selbst Bundespräsident werden zu wollen. Einen Monat vor der Wahl zog er das Angebot jedoch zurück. Denn Adenauer erkannte, dass sich die Macht des Amts nicht nach französischem Vorbild ausbauen ließ. Und: Seine Partei wollte Ludwig Erhard zum Kanzler machen, was Adenauer für fatal hielt. So suchte er eilig einen anderen Bundespräsidenten, am liebsten einen Protestanten, wie Erhard es war, damit ein Katholik, wie er es war, Kanzler blieb.
Die Kalkulation ging nicht auf. 1959 wurde der Katholik Heinrich
Lübke, bis dahin Bundeslandwirtschaftsminister, zum
Bundespräsidenten gewählt. Der schlichte Mann wusste, dass er
dritte Wahl war, und litt darunter. Neben dem SPD-Kandidaten,
Bundestagsvizepräsident Carlo Schmid, wirkte er wie ein "dunkler
Erdsatellit neben einem Fixstern", schrieb der "Vorwärts". Adenauer
und viele in der Union sahen das ebenso.
Lübkes zweite Amtszeit begann schon zwei Jahre vor ihrem Ende 1969
qualvoll zu erlöschen. Als 1967 erste Bulletins über die
fortgeschrittene Demenz Lübkes auf den Markt kamen, spielten Takt
und Respekt vor dem hohen Amt keine Rolle mehr. Willy Brandt,
inzwischen Vizekanzler der Großen Koalition, beanspruchte
öffentlich, seine Partei müsse Lübkes Nachfolger stellen. Brandt
suchte jemanden, den nicht die Union, sondern die FDP mitwählen
würde.
Er machte Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Kandidaten – nicht gerade jemand, dem er besonders nahe stand. Brandt hielt Heinemann für mühsam, trocken, langweilig. Wichtiger aber war ihm, dass die CDU ihren Abtrünnigen Heinemann natürlich ablehnte. So kam es 1969: Heinemann wurde mit hauchdünner Mehrheit zum Bundespräsidenten gewählt – durch die Stimmen der FDP.
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