Frage des Tages: Die Forderungen nach einer neuen Erklärung nehmen zu, die Zahl der Unterstützer nimmt ab. Was bedeutet das für den Bundespräsidenten?
Um den Kredit geht es längst nicht mehr – auch wenn noch immer nicht klar ist, ob Christian Wulff als damaliger niedersächsischer Regierungschef gegen das Ministergesetz verstoßen hat. Auch gegen seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wurde inzwischen wegen Urlaubsaufenthalten bei einem befreundeten Unternehmer Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft überprüft, ob ein Anfangsverdacht der Vorteilsnahme besteht. Für Wulff noch gefährlicher ist aktuell der Vorwurf, er habe in die Pressefreiheit eingegriffen. Nachdem am Montag bekannt geworden war, dass Wulff versucht hatte, die „Bild“-Zeitung an der Veröffentlichung eines Artikels zu hindern, melden sich jetzt weitere Journalisten mit dem Vorwurf, Wulff habe auch sie bei kritischen Artikeln bedrängt.
Wie schwer wiegt der Versuch des Staatsoberhaupts, ihm unangenehme Berichterstattung zu verhindern?
Die Pressefreiheit gehört zu den zentralen Werten der Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, diesen Wert nicht nur in Sonntagsreden zu propagieren, sondern auch in seinem eigenen Handeln zu respektieren. Schon die Intervention gegen Recherchen der „Bild“-Zeitung wegen seines Hauskredits wirft ein schlechtes Licht auf den Amtsinhaber. Doch Wulff hat nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten auch in weiteren Fällen versucht, Berichte zu verhindern. Damit ist ihm die erklärende Ausrede verbaut, er habe in einem Einzelfall im Eifer des Gefechts die Nerven verloren. Das einhellig vernichtende Urteil der Kommentatoren über den Versuch der Einflussnahme hängt sicher auch damit zusammen, dass die Presse die Voraussetzungen ihrer Arbeit grundsätzlich verteidigt und solch einen Regelverstoß nicht tolerieren kann.
Von wem hängt es ab, wie lange Christian Wulff noch im Amt bleibt?
Juristisch gesehen kann er allein darüber entscheiden, ob er weitermacht. Auch sein Vorgänger Horst Köhler war ja aus eigenem Antrieb zurückgetreten. Das Grundgesetz (Artikel 61) sieht nur die Möglichkeit vor, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten absetzt. Allerdings müsste eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat das Karlsruher Gericht zu einem Verfahren auffordern, wenn der Präsident in gravierender Weise gegen Bundesgesetze oder das Grundgesetz verstoßen hätte, was keine ernst zu nehmende politische Kraft behauptet. Allerdings dürfte es für Wulff politisch sehr eng werden, wenn die Koalition und vor allem die Bundeskanzlerin von ihm abrücken. Das auffällige Schweigen wichtiger Koalitionspolitiker zu den jüngsten Vorwürfen ist kein gutes Zeichen für das Staatsoberhaupt.
Wer hat gegenwärtig Interesse an einem Rücktritt des Bundespräsidenten?
Für Angela Merkel würde es eine Niederlage bedeuten, wenn innerhalb eines Jahres der zweite von ihr erkorene Bundespräsident scheitern würde. Zudem ist die Mehrheit von Schwarz-Gelb in der Bundesversammlung nur noch sehr knapp. Schon Wulff war erst im dritten Wahlgang erfolgreich, das Risiko wäre hoch, mit einem neuen Kandidaten des bürgerlichen Blocks zu scheitern. Auf der anderen Seite kann die CDU-Chefin kein Interesse daran haben, dass die Kritik an Wulff die Chancen der Union in den Landtagswahlen von Schleswig-Holstein im Mai und in Niedersachsen im Januar 2013 schmälert.









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