YouTube muss seine Nutzer kontrollieren. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag der Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen das Videoportal weitgehend Recht gegeben. Doch der Streit ist damit nicht beigelegt.
Die Tochterfirma des Google-Konzerns muss künftig mit einer Filtertechnik dafür sorgen, dass sieben Songs, für deren Verwertung die GEMA die Rechte vertritt, grundsätzlich nicht mehr von Nutzern in das Angebot eingestellt werden können. Bei einem Verstoß droht YouTube ein Ordnungsgeld von 250000 Euro. Erstmals wird das Unternehmen damit in Haftung für Inhalte genommen, die Nutzer dort platzieren. Wenn das Urteil auch in den höheren Instanzen bestätigt wird, hätte dies für die künftige Durchsetzung des Urheberrechts im Internet weitreichende Folgen.
Was bringt der GEMA das Urteil?
Eigentlich geht es um Geld.
Schon seit 2009 streiten die GEMA und der Google-Konzern darüber, wie Musiker, Texter und Komponisten an den Erträgen beteiligt werden, die das Unternehmen mit Musikclips auf YouTube erwirtschaftet. Doch weil sich die Kontrahenten über die Bezahlung nicht einigen konnten, wurde daraus ein juristischer Grundsatzstreit. Die GEMA treibt für die rund 64000 bei ihr als Mitglieder eingeschriebenen Künstler im Musikmarkt Gebühren ein, wenn deren Werke aufgeführt oder gesendet werden. Außerdem vertritt sie stellvertretend für ähnliche Gesellschaften aus anderen Staaten zwei Millionen ausländische Rechteinhaber. Für jede Nutzung eines der rund acht Millionen Werke ihrer Mitglieder in Rundfunk, Fernsehen, Discotheken und Konzerthallen erhebt sie vertraglich vereinbarte Zahlungen. Und das soll auch für den Abruf von Musik im Internet gelten.
Das akzeptieren auch die Verantwortlichen bei Google. Über die „Regelvergütung“ in Form eines Anteils an den Werbeerlösen sind sich beide Seiten auch beinahe einig. Weil aber längst nicht jedes Lied Werbeerträge bringt, fordert die GEMA darüber hinaus eine Mindestvergütung von knapp einem halben Cent pro Abruf. Doch darauf wollen sich die Google-Manager auf gar keinen Fall einlassen. Die sei „mit unserem Geschäftsmodell einer werbefinanzierten Plattform nicht vereinbar“, erklärt Konzernsprecher Kay Oberbeck. „Da würden wir bei jedem Abruf Geld verlieren.“ Wenn YouTube mit der Forderung nicht einverstanden sei, solle das Unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Weg gehen, fordert daher die GEMA. Dafür müsse es das Schiedsgericht beim Bundespatentamt anrufen und bis zu dessen Entscheidung die strittigen Summen auf ein Treuhandkonto zahlen.
Das will man bei YouTube aber vermeiden. Dieser Weg sei nur für die „Anbieter von Inhalten“ vorgesehen, sagt Sprecher Oberbeck. YouTube sei aber nur eine „Hosting-Plattform“, wo Videos von den Nutzern selbst eingestellt werden. Für die Inhalte sei das Unternehmen nicht verantwortlich. Eben das wollen die Verantwortlichen der GEMA nicht gelten lassen. Darum reichten sie Ende 2010 beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage ein. Demnach soll YouTube mittels eines Wortfilters dafür sorgen, dass 12 ausgesuchte Stücke wie etwa der Uralt-Hit „Rivers of Babylon“ grundsätzlich nicht auf der Plattform erscheinen.
Mit der Klage will die GEMA klären, ob YouTube für die Verletzung der Urheberrechte durch die dort platzierten Videos verantwortlich und damit eben doch ein „Inhalteanbieter“ ist. Der jetzige Sieg vor Gericht bringt den GEMA-Mitgliedern zwar auch erst mal keinen Cent ein. „Aber wir hoffen, dass durch das Urteil Bewegung in die Verhandlungen kommt“, sagt GEMA- Sprecher Franco Walther. Wenn YouTube Berufung gegen das Urteil einlegt, könnte es bis zu einer endgültigen Entscheidung aber noch Jahre dauern.
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