Ihre Arbeit stand in Deutschland nie besonders hoch im Kurs. Seit den Pannen bei der Fahndung nach der Thüringer Terrorbande hat vor allem das Image des Verfassungsschutzes weiter gelitten. Wer sind und was tun die Nachrichtendienste?
Es war für den Verfassungsschutz nie einfach, von der Öffentlichkeit akzeptiert zu werden. Doch so heftig wie jetzt ist wohl selten Kritik über den Nachrichtendienst hereingebrochen. Das Versagen bei der Suche nach der Terrorbande „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und die Vernichtung sensibler Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz haben eine Debatte ausgelöst, in der sogar die Notwendigkeit der Institution infrage gestellt wird.
Betroffen ist auch der Militärische Abschirmdienst. Unbehelligt bleibt derzeit der Bundesnachrichtendienst, der allerdings früher mit Affären belastet war. In den Phasen der Aufregung kommt jedoch oft zu kurz, wie die Nachrichtendienste überhaupt aufgestellt sind – und was sie zu leisten haben. Dass Veränderungen nötig sind, ist allerdings offenkundig. Ende August wird sich die Innenministerkonferenz bei einem Sondertreffen mit einer Reform der Verfassungsschutzbehörden befassen.
BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ (BfV)
Aufgaben: Als am 27. September 1950 das Bundesgesetzblatt die Gründung des BfV verkündete, war die Stoßrichtung klar. Die Regierung von Konrad Adenauer sah die junge Republik gefährdet durch Altnazis und Kommunisten. Der Kalte Krieg war längst im Gange und der heiße Krieg samt braunem Terror noch sehr präsent. Landesbehörden für Verfassungsschutz gab es zunächst nicht, außerdem stand das BfV noch jahrelang unter Kontrolle der Westalliierten. Heute ist das Amt eine Art Holding für die Nachrichtendienste der 16 Bundesländer.
Das BfV ist als Frühwarnsystem für die Beobachtung von rechten und linken Extremisten, Islamisten, ausländischen Extremisten jenseits des Islamismus, Terroristen aller Art und Scientology zuständig. Hinzu kommt die Abwehr von Spionage und Proliferation, also der Verbreitung von Komponenten für Massenvernichtungswaffen, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz und die Auswertung „Elektronischer Angriffe“.
Polizei und Nachrichtendienste sind in Deutschland strikt getrennt. Das Trennungsgebot bedeutet für den Verfassungsschutz, keine polizeiliche Befugnisse zu haben. Die Mitarbeiter tragen auch keine Waffen. Andererseits kann der Nachrichtendienst im Unterschied zur Polizei schon beobachtend tätig werden, wenn Verfassungsfeinde noch keine Straftat begangen oder geplant haben. Es reicht der begründete Verdacht auf Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung.
Andere demokratische Staaten verzichten auf ein Trennungsgebot. In den USA beispielsweise ist das FBI zugleich Polizei und Nachrichtendienst. Das deutsche Trennungsgebot ist eine Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem so mächtigen wie furchtbaren Reichssicherheitshauptamt des NS-Regimes. Der Verfassungsschutz und die weiteren Nachrichtendienste kooperieren allerdings mit der Polizei, unter anderem in Gremien wie dem „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ), dem „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) und dem Ende 2011 gebildeten „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR). Die Weitergabe von Informationen über potenziell straffällige Verfassungsfeinde gehört zu den Pflichten der Dienste.
WER SIND EIGENTLICH V-MÄNNER?
Mehrere Gesetze regeln, was das dem Bundesinnenministerium zugeordnete BfV darf. Außerdem wird das BfV, wie BND und MAD, von elf Bundestagsabgeordneten überwacht, die das Parlamentarische Kontrollgremium bilden. Und die G-10-Kommission aus vier Abgeordneten entscheidet, ob BfV, BND oder MAD Telefone anzapfen, E-Mails mitlesen oder andere Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vornehmen dürfen. Analog blicken in den Ländern Abgeordnete in Parlamentarischen Kontrollkommissionen und G-10-Kommissionen auf den Verfassungsschutz.
Der Einsatz von V-Leuten ist nicht an die Zustimmung von Abgeordneten gebunden. V-Leute gehören verfassungsfeindlichen Milieus an und sind nicht, wie oft in der Öffentlichkeit vermutet, eingeschleuste Agenten.
Struktur: An der Spitze des BfV steht der Präsident, seit dem 1. August ist das Hans-Georg Maaßen. Das BfV unterhält acht Abteilungen. Als Folge des NSU-Debakels wurde Anfang 2012 wieder eine eigenständige Abteilung „Rechtsextremismus“ gebildet. 2006 hatte das BfV auf Druck des damaligen Innenstaatssekretärs August Hanning die Abteilungen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ fusioniert. Anlass war die Konzentration auf die Beobachtung des islamistischen Terrors nach den Anschlägen vom 11. September 2001. In der wiedererrichteten Abteilung Rechtsextremismus arbeiten etwa 200 Bedienstete.
Etat: Das BfV erhält in diesem Jahr 189 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Das ist etwas mehr als in den Vorjahren.
Personal: Im vergangenen Jahr waren für das Amt 2701 Bedienstete tätig. Die meisten sind in der Zentrale in Köln-Chorweiler untergebracht, in der Außenstelle Berlin mit etwa 400 Beschäftigten arbeiten unter anderem die Experten für die Beobachtung der islamistischen Terrorszene.
Probleme: Das NSU-Desaster hat die Diskussion um die Zukunft des Verfassungsschutzes wieder angefacht. Dabei geht es nicht nur um das Versagen des Nachrichtendienstes bei der Suche nach den Neonazis, sondern auch um den oft schwierigen Umgang mit V-Leuten. Dem BfV wie dem Verfassungsschutz überhaupt wird vorgeworfen, er sei für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003 mitverantwortlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren eingestellt, weil unklar blieb, welche Rolle V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungsetagen der NPD spielten.
Debattiert wird auch, ob das BfV sich auf die Beobachtung militanter Extremisten beschränken und ob die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahr, die von Verfassungsfeinden ausgeht, verstärkt oder reduziert werden sollte. Und es bleibt die Frage nach der Kontrolle von Aktenführung und -vernichtung.











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